Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2014 Hakenkreuz-Symbole in Hof II Vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichte über Hakenkreuz-Symbole im oberfränkischen Hof (Frankenpost 07.11.14) und bezugnehmend auf die Ereignisse im Juli 2013, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie lautet der aktuelle Stand der Ermittlungen bezüglich der Hakenkreuzschmierereien vom Sommer 2013 und wie wollen die Ermittlungsbehörden in diesem Fall fortfahren? 2. Wie wird im aktuellen Fall konkret vor Ort ermittelt und welche Schritte wurden von der örtlichen Polizei bisher unternommen? 3. Sieht die Staatsregierung eine Verbindung zwischen den Vorfällen, die sich im Sommer 2013 zugetragen haben, und den aktuellen Ereignissen? 4. Erkennen die Ermittlungsbehörden ein Muster hinter den Taten und Fundorten, das auf eine rechtsextreme Gesinnung der Täterinnen und Täter hinweist? 5. Gibt es aktuell ähnliche Vorfälle in anderen Städten und Gemeinden in Oberfranken oder anderen bayerischen Regionen? 6.1 Wie viele Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte sind in Bayern seit 2012 verzeichnet (bitte um Auflistung)? 6.2 In welchen Fällen gab oder gibt es Hinweise, dass diese Anschläge von Personen und/oder Organisationen mit rechtsextremistischem Hintergrund initiiert wurden ? 6.3 In welchen Fällen konnten die Verantwortlichen erfolgreich ermittelt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.12.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einverständnis mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie lautet der aktuelle Stand der Ermittlungen bezüglich der Hakenkreuzschmierereien vom Sommer 2013 und wie wollen die Ermittlungsbehörden in diesem Fall fortfahren? Der Gesamtvorgang gegen unbekannte Täter wurde vom Fachkommissariat 5 der Kriminalpolizei Hof am 28. Juli 2014 der Staatsanwaltschaft Hof zugeleitet. Das von der Staatsanwaltschaft Hof geführte Ermittlungsverfahren gegen unbekannt unter dem Aktenzeichen 218 UJs 3741/14 wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da bislang kein Täter ermittelt werden konnte. 2. Wie wird im aktuellen Fall konkret vor Ort ermittelt und welche Schritte wurden von der örtlichen Polizei bisher unternommen? Die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Hof führte im aktuellen Fall die gleichen Ermittlungsmaßnahmen durch, wie sie bereits zu den vorhergehenden Fällen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage von Frau Abgeordneten Ulrike Gote und Katharina Schulze vom 11.11.2013 betreffend Hakenkreuz -Symbole in Hof, Drs. 17/385, vom 21.02.2014, dargestellt wurden. 3. Sieht die Staatsregierung eine Verbindung zwischen den Vorfällen, die sich im Sommer 2013 zugetragen haben, und den aktuellen Ereignissen? Der Staatsregierung liegen derzeit keine Hinweise auf eine Verbindung zwischen den Vorfällen vor. Sowohl die Polizei als auch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) können derzeit die Möglichkeit des Zusammenhangs weder ausschließen noch bestätigen. Das BayLfV berichtet, dass, anders als für das Jahr 2013, für den Bereich der KPI Hof aufgrund der dort vorliegenden Erkenntnisse keine besondere Häufung derartiger Fälle im laufenden Jahr festgestellt werden kann. 4. Erkennen die Ermittlungsbehörden ein Muster hinter den Taten und Fundorten, das auf eine rechtsextreme Gesinnung der Täterinnen und Täter hinweist ? Aufgrund des verwendeten Zeichens und des angegriffenen Objektes ist eine rechtsextreme Gesinnung anzunehmen. Die Fälle wurden deshalb durch die KPI Hof dem Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität – rechts zugeordnet . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2015 17/4853 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4853 5. Gibt es aktuell ähnliche Vorfälle in anderen Städten und Gemeinden in Oberfranken oder anderen bayerischen Regionen? Zur Beantwortung der Frage nach ähnlich gelagerten Straftaten wurden die dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) übermittelten Delikte im Zeitraum 01.01.2014 bis einschließlich 30.10.2014 ausgewertet. Die Recherche berücksichtigte hierbei Straftaten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86 a des Strafgesetzbuches – StGB) und/oder einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind, soweit es sich beim Tatobjekt um eine Asylbewerberunterkunft handelt. Hierzu liegen Erkenntnisse zu sechs ähnlich gelagerten Vorfällen vor; eine räumliche Häufung ist nicht feststellbar. Da der Erfassungszeitraum des KPMD-PMK für das Jahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist, wurde zudem vom BLKA nach o. g. Recherchekriterien eine bayernweite Abfrage bei den Polizeiverbänden veranlasst, die zu keinen weiteren Treffermeldungen für das Jahr 2014 führte. Am 11.12.2014, gegen 22.45 Uhr, kam es in der Gemeinde Vorra, Landkreis Nürnberg Land, im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken zu einer Brandstiftung an Gebäuden , die als Asylbewerberunterkünfte vorgesehen sind. Eines der Gebäude war zudem mit Hakenkreuzen und einer ausländerfeindlichen Parole besprüht worden. Zur Aufklärung der Straftaten wurde seitens der Polizei unverzüglich die derzeit 35 Ermittler umfassende Sonderkommission „Vorra“ eingerichtet, die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Ermittlungen übernommen hat. 6.1 Wie viele Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte sind in Bayern seit 2012 verzeichnet (Bitte um Auflistung )? Als „Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte“ wurden in der Recherche Straftaten der politisch motivierten Kriminalität berücksichtigt, bei denen eine Asylbewerberunterkunft als Tatort oder Angriffsziel im Rahmen des KPMD-PMK gemeldet wurde. Im Ergebnis fanden Delikte keine Berücksichtigung , soweit diese von Bewohnern begangen wurden. Für das Jahr 2012 liegt dem BLKA die Meldung eines Deliktes , eine Straftat in Nördlingen gem. § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), vor. Bei der aktuellen Recherche für das Jahr 2013 konnten nachfolgend gelistete Delikte festgestellt werden: Ort Straftat München § 303 StGB Sachbeschädigung Wassertrüdingen § 223 StGB Körperverletzung (Versuch) Elchingen § 303 StGB Sachbeschädigung Nördlingen § 86 a StGB Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Organisationen Daten für das Meldejahr 2014 konnten keine Berücksichtigung finden, da die statistischen Daten hierzu dem Bayerischen Landeskriminalamt noch nicht valide vorliegen. 6.2 In welchen Fällen gab oder gibt es Hinweise, dass diese Anschläge von Personen und/oder Organisationen mit rechtsextremistischem Hintergrund initiiert wurden? Mit Ausnahme einer Straftat wurden alle Delikte als rechtsextremistisch motiviert eingestuft. 6.3 In welchen Fällen konnten die Verantwortlichen erfolgreich ermittelt werden? In keinem der aufgeführten Fälle konnten bisher Verantwortliche ermittelt werden.