Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.11.2014 Notarztversorgung im Kreis Miltenberg Die Frist des Eintreffens der Rettungskräfte am Einsatzort nach dem Ausrücken beträgt laut BayerischeM Rettungsdienstgesetz 12 Minuten. Nach meinen Informationen ist im Kreis Miltenberg diese Versorgung nicht ausreichend sichergestellt und eine Dauerlösung steht noch aus. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die Notarztversorgung im südlichen Raum Miltenberg derzeit dar? 2. Wie wird eine Dauerlösung sichergestellt? 3. Wann soll die Dauerlösung in Kraft treten? 4. Welche Maßnahmen werden zur Einführung einer Dauerlösung umgesetzt? 5. Wie wird die Versorgung langfristig sichergestellt und überprüft? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.12.2014 1. Wie stellt sich die Notarztversorgung im südlichen Raum Miltenberg derzeit dar? Die Besetzungssituation Januar 2013/November 2014 (Anzahl nicht besetzter Dienstplanzeiten in Stunden) sah wie folgt aus: Jan 13 84 Feb 13 86,5 Mrz 13 49,5 Apr 13 73,5 Mai 13 42 Jun 13 57 Jul 13 45,5 Aug 13 149,5 Sep 13 58,5 Okt 13 106,5 Nov 13 30,5 Dez 13 9,5 Jan 14 122,5 Feb 14 26 Mrz 14 17,25 Apr 14 16,5 Mai 14 4,5 Jun 14 23 Jul 14 3 Aug 14 27,5 Sep 14 15,5 Okt 14 24,5 Nov 14 12 Die Besetzungsschwierigkeiten an den Notarztstandorten im Raum Miltenberg sind nicht Ausdruck eines allgemeinen Mangels an Notärzten in Bayern, sondern eher darauf zurückzuführen , dass sich die Notärzte zwischen Stadt und Land derzeit noch ungünstig verteilen. Während in Ballungsgebieten in der Regel mehr Notärzte ; als für die bedarfsgerechte Versorgung der Notfallpatienten erforderlich sind; für den Dienst zur Verfügung stehen, kommt es in einsatzschwachen ländlichen Gebieten wie dem Raum Miltenberg teilweise zu Besetzungsschwierigkeiten . 2. Wie wird eine Dauerlösung sichergestellt? Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie durch den örtlich zuständigen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr (ZRF) sichergestellt. Das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) bietet gemäß Art. 14 Abs. 4 die Möglichkeit, Kliniken vertraglich gegen Kostenersatz zur Mitwirkung an der notärztlichen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2015 17/4854 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4854 Versorgung zu verpflichten. Von dieser Möglichkeit hat die KVB im Raum Miltenberg Gebrauch gemacht und Verhandlungen mit der Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH aufgenommen . Zwischenzeitlich wurde ein Mustervertrag erarbeitet , welcher nun vor Ort mit allen Beteiligten finalisierend abgestimmt wird. Weiterhin ist die Vergütung der Notärzte von Bedeutung, wenn es darum geht, den Notarztdienst für Ärzte in ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Die Vergütung der Notärzte wird nach BayRDG jährlich im Voraus zwischen den Sozialversicherungsträgern als Kostenträger des Rettungsdienstes und der KVB ohne Beteiligung des StMI vertraglich festgelegt. Für die Jahre 2015 sowie 2016 wurde vor Kurzem eine Einigung im Hinblick auf ein neues Vergütungsmodell , welches zum 01.01.2015 in Kraft treten wird, erzielt. Am Standort Miltenberg wird sich die Situation dann wie folgt gestalten: Am Standort Miltenberg bekommt ein Notarzt aktuell eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 9,50 € Tag/12,00 € Nacht pro Stunde sowie eine Einsatzvergütung in Höhe von 91 € Tag/111,50 € Nacht. Ab 01.01.2015 erhöht sich die nunmehr als Grundvergütung bezeichnete Bereitschaftspauschale auf 18,40 € Tag/23,20 € Nacht pro Stunde. Hinzu kommt eine Einsatzvergütung in Höhe von 45 €. Die Gesamtvergütung an dem Standort steigt nach Angaben der KVB auf Basis der durchschnittlichen Einsatzzahlen im Jahr 2013 im Ergebnis um 15 % gegenüber der aktuellen Vergütung: BZST Bezeichnung Vergütung aktuell in 24 h Vergütung neu in 24 h Differenz in Euro Differenz in Prozent 67 NotarztMiltenberg 578,18 € 666,49 € 88,31 € 15,27% 3. Wann soll die Dauerlösung in Kraft treten? Derzeit wird seitens der KVB davon ausgegangen, dass ab Anfang des Jahres 2015 der Notarztdienst werktags (Mo–Fr) tagsüber durch die Kliniken Miltenberg-ErlenbachGmbH aufgrund des Vertrages sichergestellt werden kann. Auch das neue Vergütungsmodell wird zum 01.01.2015 in Kraft treten. 4. Welche Maßnahmen werden zur Einführung einer Dauerlösung umgesetzt? Es wird auf die Ausführungen bei Frage 2 verwiesen. Es muss ein dreiseitiger Vertrag zwischen Klinik, KVB und ZRF abgeschlossen werden. Bzgl. des neuen Vergütungsmodells bedarf es keiner weiteren Umsetzung. 5. Wie wird die Versorgung langfristig sichergestellt und überprüft? Es wird durch die KVB eine Reihe von Maßnahmen ergriffen , um die Besetzungssituation überall dort, wo es nötig wird, zu verbessern. So sind neben dreiseitigen Verträgen mit Kliniken vor Ort sowie der besseren Vergütung auch die Optimierung der Ausstattung von Notarztunterkünften sowie die teilweise Neuanmietung von attraktiveren Räumlichkeiten zu nennen. Auch werden im Ermächtigungsverfahren (um im Notarztdienst tätig zu sein, braucht jeder/-e Nichtvertragsarzt/-ärztin eine Ermächtigung) Standortkombinationen festgelegt. Eine Ermächtigung für besonders attraktive Standorte wird nur dann erteilt, wenn gleichzeitig vom Notarzt die Verpflichtung eingegangen wird, weniger attraktive Standorte mit zu betreuen. Zur Frage der Überprüfung: Die KVB führt jeweils zu Monatsbeginn eine Datenbankauswertung durch. Es werden die nicht besetzten Stunden je Notarztstandort und Regierungsbezirk mit den Vormonaten verglichen. So kann rechtzeitig auf negative Veränderungen reagiert werden.