Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 11.11.2014 Maut Zur Ergänzung meiner Schriftlichen Anfrage vom 11.08.2014, Drs. 17/3081, frage ich die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Anteil aus- ländischer und inländischer Pkw am Straßenverkehrsaufkommen in Bayern ist und wie sich die Anzahl in den letzten 5 Jahren verändert hat? 2. Wie hoch sind die Einnahmen, die der Bund durch den ausländischen Konsum bezogen auf den Freistaat Bay - e rn über diverse Steuern (Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer usw.) erzielt, wenn Ausländer bei der Durchreise in Baye rn z. B. tanken, einkaufen usw.? 3. Wie hoch sind die voraussichtlichen Verwaltungs- und Er- hebungskosten, die durch die geplante Mautgebühr für den bayerischen Steuerzahler entstehen werden? 4. Wie viele Arbeitsstellen müssen zusätzlich in Bayern ein- gerichtet werden? 5. Ist es möglich, dass entstehende Verwaltungs- und Erhe- bungskosten in Bayern die Einnahmen durch Mautzahlungen sogar überschreiten? 6. Kann die Staatsregierung zusichern, dass die eventuellen Mehreinnahmen aus der Maut zu 100 % in die Instandhaltung des bayerischen Straßennetzes und den Neubau von Straßen in Bayern zurückfließen? 7. Wie gedenkt die Staatsregierung diese Einnahmen auf die einzelnen Kommunen und Gebietskörperschaften in Bayern umzulegen und zurückzuführen? 8. Was sind die Vorschläge der Staatsregierung, dass die geplante Pkw-Maut nicht gegen EU-Recht verstößt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.12.2014 Vorbemerkung: Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG fällt die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Kraftfahrzeugen unter die konkurrierende Gesetzgebung. Nach Art. 72 Abs. 2 GG hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, u. a. wenn und soweit die Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Nachdem die Pkw-Maut bundesweit gelten soll, ist diese Voraussetzung erfüllt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat Ende Oktober 2014 seinen Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkws und Wohnmobile vorgestellt. Wichtigstes Ziel des Vorhabens ist es, der Unterfinanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur entgegenzuwirken. Abweichend von den ersten Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums zu einer Pkw-Maut soll die Infrastrukturabgabe gemäß dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr für alle deutschen Straßen erhoben werden, sondern nur für die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen . Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkws und Wohnmobilen werden zunächst von der Abgabe auf Bundesstraßen befreit. Hierdurch sollen insbesondere in der Einführungsphase der Infrastrukturabgabe negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr in den Grenzregionen minimiert werden. 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Anteil ausländischer und inländischer Pkws am Straßenverkehrsaufkommen in Bayern ist und wie sich die Anzahl in den letzten 5 Jahren verändert hat? Die letzte (bundesweite) Zählung des ausländischen Kraftfahrzeugverkehrs auf den Autobahnen und Europastraßen (AVZ) wurde im Jahr 2008 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder durchgeführt . Somit kann keine Aussage zur Entwicklung des ausländischen Kraftfahrzeugverkehrs in den letzten fünf Jahren getroffen werden. In Bayern wurden bei der AVZ 2008 an 86 Stellen im Autobahn- und Europastraßennetz die ausländischen Kraftfahrzeuge gezählt. Die Ergebnisse für die einzelnen Zählstellen sind im Bericht der BASt Heft V197 veröffentlicht; dieses steht über das elektronische Archiv der BASt im Internet als kostenfreier Download zur Verfügung (http://bast.opus.hbz-nrw.de). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2015 17/4855 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4855 2. Wie hoch sind die Einnahmen, die der Bund durch den ausländischen Konsum bezogen auf den Freistaat Baye rn über diverse Steuern (Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer usw.) erzielt, wenn Ausländer bei der Durchreise in Baye rn z. B. tanken, einkaufen usw.? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 3. Wie hoch sind die voraussichtlichen Verwaltungsund Erhebungskosten, die durch die geplante Mautgebühr für den bayerischen Steuerzahler entstehen werden? Gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkws und Wohnmobile sollen die Verwaltungs - und Erhebungskosten aus den Einnahmen der Infrastrukturabgabe finanziert werden. Insofern entstehen für den bayerischen Steuerzahler keine Kosten. Der Aufwand für die Zulassungsbehörden lässt sich erst quantifizieren , wenn die erforderlichen Verwaltungsabläufe detailliert bekannt sind. Erforderlich sind Verfahrensumstellungen bei den Fachverfahren der Zulassungsbehörden, die sich, da bereits entsprechende Abläufe zur Übermittlung der Bankverbindungen integriert sind, relativ einfach umsetzen lassen . 4. Wie viele Arbeitsstellen müssen zusätzlich in Bayern eingerichtet werden? Gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkws und Wohnmobile müssen beim Kraftfahrt-Bundesamt und beim Bundesamt für Güterverkehr neue Stellen geschaffen werden. Wo diese Stellen geschaffen werden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. 5. Ist es möglich, dass entstehende Verwaltungs- und Erhebungskosten in Bayern die Einnahmen durch Mautzahlungen sogar überschreiten? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 6. Kann die Staatsregierung zusichern, dass die eventuellen Mehreinnahmen aus der Maut zu 100 % in die Instandhaltung des bayerischen Straßennetzes und den Neubau von Straßen in Bayern zurückfließen? Das Aufkommen aus der Erhebung der Infrastrukturabgabe steht dem Bund zu. Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Abgabensystems werden aus diesem Aufkommen geleistet. Das verbleibende Aufkommen soll dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Die Verteilung dieser Mittel obliegt dem Bund. 7. Wie gedenkt die Staatsregierung diese Einnahmen auf die einzelnen Kommunen und Gebietskörperschaften in Bayern umzulegen und zurückzuführen? Gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkws und Wohnmobile soll die Infrastrukturabgabe nur auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Eine Beteiligung der Kommunen beschränkt sich somit auf Bundesstraßen, bei denen Kommunen Träger der Straßenbaulast sind. Hier ist vorgesehen, dass der Bund nach § 5 a des Bundesfernstraßengesetzes hinsichtlich eines Teils der Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe Zuwendungen gewährt. 8. Was sind die Vorschläge der Staatsregierung, dass die geplante Pkw-Maut nicht gegen EU-Recht verstößt ? Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Verträglichkeit mit dem EU-Recht sicherzustellen.