Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 18.11.2014 WLAN-Router in bayerischen Krankenhäusern WLAN-Systeme und dazugehörige Router sind in der heutigen Zeit überall zu finden. Sie werden auch in deutschen Krankenhäusern immer wichtiger. Mit ihnen soll u. a. die Erreichbarkeit von Ärzten und Krankenschwestern sichergestellt und die Kommunikation zu externen Ärzten, die Patienten überwiesen haben, gewährleistet werden. Zudem ermöglichen die Systeme eine „Mobile Visite“ und eine „digitale Patientenakte“, auf welche die Ärzte zeit- und ortsunabhängig zugreifen können. Darüber hinaus soll durch WLAN den Patienten der Klinikaufenthalt erleichtert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie weit ist die Nutzung von WLAN-Routern in bayerischen Krankenhäusern verbreitet (Antwort bitte nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)? 2. Für welche weiteren – neben den oben genannten – Räume, Geräte oder Funktionen werden WLAN-Router in bayerischen Krankenhäusern verwendet? 3. Sind der Staatsregierung Krankenhäuser bekannt, in denen WLAN-Router nur zeitlich eingeschränkt (z. B. nur tagsüber) verwendet werden dürfen? 4. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch WLAN-Router für Patienten vor? b) Falls ja, welche sind dies? c) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie, elektrosensible Menschen in Krankenhäusern geschützt werden? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung im Hinblick auf zunehmende „Hacks“ die Sicherheit von Patientendaten ? b) Welche Verschlüsselungs- und welche Authentifizierungsmethoden werden verwendet? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23.12.2014 1. Wie weit ist die Nutzung von WLAN-Routern in bayerischen Krankenhäusern verbreitet (Antwort bitte nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt)? Hierzu liegen dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) keine Erkenntnisse vor. Das Gesundheitsministerium ist für die Krankenhausplanung und -förderung zuständig, hat aber keine Aufsicht über die Krankenhäuser, sodass diese gegenüber dem Staat auch nicht auskunftspflichtig sind und keine Betriebsinterna offenlegen müssen. Auch in der Krankenhausstatistik des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung ist der Ausstattungsgrad mit WLAN-Routern nicht erfasst. Krankenhäuser sind eigenständige Unternehmen, die für ihre innerbetrieblichen Angelegenheiten selbst zuständig und verantwortlich sind. Um den Krankenhäusern die Beschaffung digitaler Infrastruktur zu erleichtern, stehen im Doppelhaushalt 2015/16 rund 650.000 Euro für Modellprojekte zur Verfügung. 2. Für welche weiteren – neben den oben genannten – Räume, Geräte oder Funktionen werden WLANRouter in bayerischen Krankenhäusern verwendet ? 3. Sind der Staatsregierung Krankenhäuser bekannt, in denen WLAN-Router nur zeitlich eingeschränkt (z. B. nur tagsüber) verwendet werden dürfen? Vgl. Antwort zu Frage 1. 4. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch WLANRouter für Patienten vor? Nein. WLAN-Produkte unterliegen den europäischen TPCNormen . Ihre Leistungsflussdichte erreicht danach nur einen Bruchteil der Grenzwerte der 26. BImSchV. Auch Untersuchungen im Rahmen des Deutschen Mobilfunkprogramms haben ergeben, dass Immissionen durch WLAN-Geräte deutlich unter den Grenzwerten liegen. Durch WLAN-Router treten daher keine objektiv nachweisbaren Beeinträchtigungen der Gesundheit auf. b) Falls ja, welche sind dies? Entfällt. c) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie, elektrosensible Menschen in Krankenhäusern geschützt werden? Ein spezieller Schutz ist nicht erforderlich (vgl. Antwort zu Frage 4 a). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.02.2015 17/4861 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4861 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung im Hinblick auf zunehmende „Hacks“ die Sicherheit von Patientendaten ? Krankenhäuser sind auf Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen, sie speichern und arbeiten mit Patientendaten und vernetzen sich mit anderen Einrichtungen, Dienstleistern oder Ärzten, um die Patientenversorgung zu verbessern. Krankenhäuser gehören zum Bereich der kritischen Infrastruktur . Auch nach der von der Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen“ werden Krankenhäuser hierzu gerechnet. Das für diese Thematik zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 18.08.2014 den Referentenentwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes vorgelegt. Darin soll die ITSicherheitslage in Deutschland durch verschiedene Maß- nahmen und Vorgaben verbessert werden. Inwieweit die im Gesetzgebungsverfahren des zuständigen BMI erarbeiteten Vorgaben zu einem konkreten Tätigwerden der Krankenhäuser Veranlassung gibt, lässt sich nicht abschätzen. Zum einen liegen dem StMGP aus den in Antwort zu Frage 1 genannten Gründen keine Informationen darüber vor, ob die bereits vorhandenen Sicherungssysteme den endgültigen Vorgaben bereits Rechnung tragen, zum anderen wird sich der abschließende Erfüllungsaufwand ausweislich der Gesetzesbegründung (Referentenentwurf) erst nach Vorlage einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisieren . b) Welche Verschlüsselungs- und welche Authentifizierungsmethoden werden verwendet? Vgl. Antwort zu Frage 1.