Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 28.10.2014 Wildwuchs bei der Erwachsenenbildung – Bestandsaufnahme Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Träger der Erwachsenenbildung gibt es in Baye rn? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Mittel die Trä­ ger der Erwachsenenbildung pro Jahr in den Jahren 2010–2014 erhielten und wie diese im Einzelnen verwen­ det wurden (Auflistung jeweils nach dem Träger)? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, inwieweit es entspre­ chende Auflagen für die Verwendung der Mittel gab, und wenn ja, welche? 4. Konnte das Kultusministerium eine Erhöhung der Mittel für die Erwachsenenbildung im Jahre 2009 um 1 Mio. € gegenüber dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ausreichend belegen bzw. nachweisen bzw. welche Be­ gründung wurde im Einzelnen genannt? 5. Stimmt das Kultusministerium der Auffassung des Baye­ rischen Obersten Rechnungshofes zu, dass es sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe handelt, die eigentlich nicht gerechtfertigt ist? Wenn nein, wie ist dann die Posi­ tion des Kultusministeriums? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.12.2014 1. Welche Träger der Erwachsenenbildung gibt es in Bayern? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (im Folgenden: Staatsministerium) fördert nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (Eb­ FöG) folgende Träger der Erwachsenenbildung: Landesorganisationen und deren Mitgliedseinrichtungen a) Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbil­ dung in Bayern e. V. (AEEB) b) Bayerischer Volkshochschulverband e. V. (bvv) c) Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachse­ nenbildung in Bayern e. V. (KEB Bayern) Staatlich anerkannte Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene a) DGB Bildungswerk Bayern e. V. (DGB­BW) b) Bildungswerk der ver.di Bayern e. V. (ver.di­BW) c) Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) d) Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. (BBW) Daneben bestehen noch zahlreiche andere Träger der Er­ wachsenenbildung, die nicht nach dem EbFöG bzw. nicht mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Das Staatsminis­ terium geht davon aus, dass diese nicht Gegenstand der Schriftlichen Anfrage sind. 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Mittel die Träger der Erwachsenenbildung pro Jahr in den Jahren 2010–2014 erhielten und wie diese im Einzelnen verwendet wurden (Auflistung jeweils nach dem Träger )? In den Jahren 2010–2014 erhielten die oben in der Antwort zu Frage 1 genannten Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung nach dem EbFöG folgende Zu­ wendungen: 2010 € 2011 € 2012 € 2013 € 2014 € AEEB 1.856.800 1.774.100 1.788.400 1.754.800 1.661.400 bvv 10.798.900 10.942.900 11.221.900 11.230.500 11.392.300 KEB 3.764.200 3.762.900 4.018.800 4.165.500 4.259.400 DGB-BW 296.300 268.700 153.700 130.745 84.631 ver.di-BW 392.300 397.200 221.900 241.200 204.600 BBV 389.600 350.400 371.600 332.985 239.044 BBW 464.200 466.100 478.800 511.300 473.600 Die Zuwendungen wurden als institutionelle Förderung ge­ währt und sind für den Betrieb der Einrichtungen der Er­ wachsenenbildung sowie zur Erfüllung der zentralen Auf­ gaben der staatlich anerkannten Landesorganisationen zu verwenden (Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 EbFöG). 3. Ist der Staatsregierung bekannt, inwieweit es entsprechende Auflagen für die Verwendung der Mittel gab, und wenn ja, welche? Nach den Zuwendungsbescheiden des Staatsministeriums sind bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen des Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die hierzu bestehenden Verwaltungsvorschriften sowie die Bestimmungen des EbFöG zu beachten. Konkretisierungen der einschlägigen Vorschriften des EbFöG sind in entspre­ chenden Verwaltungsvorschriften festgelegt, die von den Zuwendungsempfängern ebenfalls zu beachten sind. 4. Konnte das Kultusministerium eine Erhöhung der Mittel für die Erwachsenenbildung im Jahre 2009 um 1 Mio. € gegenüber dem Bayerischen Obersten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2015 17/4866 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4866 Rechnungshof ausreichend belegen bzw. nachweisen bzw. welche Begründung wurde im Einzelnen genannt ? Die Erhöhung der Mittel für die Erwachsenenbildung im Jahr 2009 um 1,0 Mio. € wurde mit Schreiben des Staatsminis­ teriums vom 15. März 2010 gegenüber dem ORH wie folgt begründet: „Aufgrund der Einschätzung der wirtschaftlichen Situati­ on im Frühjahr 2009 wurde von einer beträchtlichen Erhö­ hung der Zahl der Arbeitslosen und einer einschneidenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2009 ausgegangen. Mit der Bereit­ stellung zusätzlicher Mittel sollten die staatlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in die Lage versetzt werden, zusätzliche Bildungsangebote in ihre Programme aufzunehmen. Gleichzeitig sollten damit Bürger ermuntert werden, Erwachsenenbildungsangebote wahrzunehmen.“ 5. Stimmt das Kultusministerium der Auffassung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zu, dass es sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe handelt, die eigentlich nicht gerechtfertigt ist? Wenn nein, wie ist dann die Position des Kultusministeriums? Aufgrund der obigen Einschätzung (siehe Antwort zu Frage 4) erachtet das Staatsministerium die Erhöhung der Mittel für gerechtfertigt. Erfreulicherweise haben sich die Folgen der Wirtschaftskrise nicht wie befürchtet entwickelt. Auch die befürchtete stärkere Notwendigkeit von zusätzlichen Bildungsangeboten für eine hohe Zahl von Menschen ohne Beschäftigung ist nicht eingetreten. Wenn dies im Nachhi­ nein so feststellbar ist, bedeutet dies aber nicht, dass die Lage im Jahr 2009 unangemessen oder nicht den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend eingeschätzt worden ist. Eine Zurückstellung der Mittelerhöhung bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2010 hätte eine Verschiebung um ca. ein Jahr bedeutet. Eine derartige Ver­ zögerung hätte die erwartete Wirksamkeit der Maßnahme stark beeinträchtigt.