Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.11.2014 Dipl.-Ing. der 3. QE in der öffentlichen Verwaltung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Diplom-Ingenieure (FH) haben in den letzten 20 Jahren den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert? Wie viele diese Ingenieure haben die Ämter > A14 erreichen können (unterteilt nach A15, A16, A16 +Z, B3, B6)? 2. Wie viele verwaltungsintern ausgebildete Beamte der 3. QE haben in den letzten 20 Jahren den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert? Wie viele dieser Beamten haben die Ämter > A14 erreichen können (unterteilt nach A15, A16, A16+Z, B3, B6)? 3. Wie begründet die Staatsregierung den Umstand, dass nur wenige Diplom-Ingenieure (FH) die Ämter > A15 kaum erreichen können? 4. Wie viele Diplom-Ingenieure (FH) – Antwort bitte in Prozent – jeweils bezogen auf die Gesamtzahl (Stand: 31.12.2013) der Geburtsjahrgänge 1945, 1950, 1955, 1960 und 1965 haben die Möglichkeit, 45 Dienstjahre zu absolvieren und damit abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen ? 5. Wie viele verwaltungsintern ausgebildete Beamte – Antwort im Prozent – der 3. QE in Prozent bezogen auf die Gesamtzahl (Stand: 31.12.2013) der Geburtsjahrgänge 1945, 1950, 1955, 1960 und 1965 haben die Möglichkeit, 45 Dienstjahre zu absolvieren und damit abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.12.2014 Die vorbezeichnete Schriftliche Anfrage wurde dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Da eine ressortübergreifende Ermittlung der erfragten Daten im Rahmen technischer Auswertungen von hiesiger Seite nicht möglich war, wurde mit Schreiben vom 12. November 2014 eine Ressortumfrage zu den Fragen 1 bis 3 eingeleitet. Die nachstehende Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage der Stellungnahmen der Staatskanzlei, der Staatsministerien , des Bayer. Obersten Rechnungshofes sowie des Landtagsamtes . Die Fragen 4 und 5 werden übergreifend vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beantwortet. Dem Bayer. Landespersonalausschuss wurde die Anfrage ebenfalls mit der Bitte um Übermittlung der angefragten Aufstiegszahlen zugeleitet. Der Landespersonalausschuss hat bis zum Inkrafttreten des Leistungslaufbahngesetzes zum 1. Januar 2011 zentral die Feststellungen der erfolgreichen Befähigung für den höheren Dienst nach Abschluss des Aufstiegsverfahrens getroffen, § 51 Abs. 4 LbV a. F. Danach liegen nur mehr Zahlen vor, soweit von der Übergangsvorschrift des Art. 70 Abs. 4 LlbG a. F. Gebrauch gemacht wurde. In Einzelfallentscheidungen bei der modularen Qualifizierung ist der Landespersonalausschuss nicht mehr eingebunden . 1. Wie viele Diplom-Ingenieure (FH) haben in den letzten 20 Jahren den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert? Wie viele diese Ingenieure haben die Ämter > A14 erreichen können (unterteilt nach A15, A16, A16+Z, B3, B6)? Bayerische Staatskanzlei: In den letzten 20 Jahren hat kein verbeamteter Diplom-Ingenieur (FH) den Aufstieg in den höheren Dienst bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Zusammengefasste Beantwortung der Fragen 1 und 2: a) Für den Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung (AIV) Nach den im Personalverwaltungssystem VIVA von den personalbewirtschaftenden Stellen gepflegten Daten zeigt die nachfolgende Tabelle die (Gesamt-)Zahl der Beamten des Geschäftsbereiches des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, die bis 01.11.2014 den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert haben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4872 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4872 Angegeben wurde die zum 01.11.2014 bzw. die zum Beginn des Ruhestandes erreichte Besoldungsgruppe. Bereich AIV BesGr. Technischer Dienst nichttechnischer Verwaltungsdienst B4 - - B3 - 2 A16 - 4 A15 - 18 A14 5 25 A13 1 5 Durchgehende Daten der letzten 20 Jahre konnten nicht ermittelt werden. Es kann nur eine Gesamtzahl der bisherigen Aufstiege und modularen Qualifizierungen dargestellt werden. Das Stellenverwaltungsprogramm in VIVA ist seit 01.05.2009 in Betrieb. Das Vorgängersystem „DIAPERS“ ist bereits abgeschaltet. Nicht in der Erhebung berücksichtigt sind daher Daten zu Personen, die zum Zeitpunkt der Migration bereits ausgeschieden waren (z. B. Ruhestand, Tod) und deren Daten nicht nach VIVA migriert wurden. b) Für den Bereich der Bayerischen Polizei Bei der Bayerischen Polizei haben in den letzten Jahren keine technischen Beamten an einer Ausbildungsqualifizierung bzw. modularen Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene teilgenommen. Im Polizeivollzugsdienst können jährlich im Durchschnitt ca. 20 Beamtinnen und Beamte an der Ausbildungsqualifizierung (Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster) und ca. 15 an der modularen Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene teilnehmen. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist aber zu berücksichtigen, dass es in der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz einen „Direkteinstieg“ in Ämtern ab der 4. Qualifikationsebene gar nicht gibt. Im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird derzeit auf insgesamt sechs Dienstposten mit der Wertigkeit A13/ A14 eine modulare Qualifizierung für Ämter ab der vierten Qualifikationsebene ermöglicht. c) Für den Bereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr : In der nachfolgenden Liste sind alle Beamtinnen und Beamten aufgenommen, die in den letzten 20 Jahren den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben. Es ist das derzeitige bzw. bei Ausgeschiedenen das erreichte Statusamt eingetragen. BesGr. Technischer Dienst Nichttechnischer Verwaltungsdienst B4 - - B3 - 1 A16 1 A15 30 14 A14 25 7 A13 3 - Summe 59 22 Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Im hiesigen Geschäftsbereich sind keine Diplom-Ingenieure (FH) in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: In den letzten 20 Jahren haben zwei Diplom-Ingenieure (FH) den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Davon hat ein Beamter zum Stichtag 01.11.2014 ein Amt der Besoldungsgruppe A14 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Im hiesigen Geschäftsbereich haben seit 1994 insgesamt neun Diplom-Ingenieure (FH) den Aufstieg in Ämter ab der 4. Qualifikationsebene absolviert. Davon hat keiner ein Amt der Besoldungsgruppe A15 oder höher erreicht (vgl. hierzu Frage 3). Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Die Zahlen wurden auf Basis des Personalverwaltungssystem VIVA ermittelt. Die Zahlen für die Beamtinnen und Beamte im Ruhestand sind daher erst für den Zeitraum ab 01.04.2009 angegeben. Eine Recherche vor diesem Stichtag ist auf Basis der VIVA-Daten mangels Zugriff nicht möglich . Eine manuelle Erhebung wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen, nicht vertretbaren Aufwand (Sichtung sämtlicher Archivakten) verbunden. In den letzten 20 Jahren haben 32 Beamte und Beamtinnen den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert . Davon haben elf ein Amt der Besoldungsgruppe A15 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Seit Bestehen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (10. Oktober 2013) hat kein Diplom-Ingenieur (FH) den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: In den letzten 20 Jahren haben 68 Diplom-Ingenieure (FH) im hiesigen Geschäftsbereich den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Davon haben 21 ein Amt der Besoldungsgruppe A15 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Integration: In den letzten 20 Jahren hat ein Dipl.-Ing. (FH) den Aufstieg in den höheren Dienst absolviert und mittlerweile das Amt A15 erreicht. Bayer. Oberster Rechnungshof: Es wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen: Stichtag Aufstieg bzw. mQ A15 A16 A16 Z B3 Dipl.- Ing Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. 01.11. 14 1 7 - 1 - - - 1 - - 01.01.14 - 1 1 3 1 1 - - - - 01.01.13 1 2 1 5 - 1 - - - - 01.01.12 4 7 - 1 - - - - - - 01.01.11 3 4 - 2 1 - - 1 - - 01.01.10 - 2 3 7 - 2 - - - - 01.01.09 - 3 - 1 - 1 - - - 1 01.01.08 1 2 1 3 - - - - - - Drucksache 17/4872 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Stichtag Aufstieg bzw. mQ A15 A16 A16 Z B3 Dipl.- Ing Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. Dipl.- Ing. Verw. 01.01.07 - 2 1 2 - 2 - - - - 01.01.06 1 7 - 3 - - - - - - 01.01.05 - 4 1 2 - - - - - - 01.01.04 - 13 1 3 - - - - - - 01.01.03 1 2 - 2 - 2 - - - - 01.01.02 1 2 1 6 1 - - 1 - - 01.01.01 3 3 1 4 - 1 - - - - 01.01.00 - 5 - 4 - - - - - - 01.01.99 - 1 2 1 - 1 - 1 - - 01.01.98 - 2 - 3 - - - - - - 01.01.97 2 3 - 3 - 2 - - - - 01.01.96 - 3 1 8 1 1 - - - - 01.01.95 - 6 - 5 - - - - - - Summe 20 Jahre 18 81 14 69 4 14 0 4 0 1 Beförderungen darüber hinaus sind nicht erfolgt. Bayer. Landtagsamt: Es sind derzeit keine Dipl.-Ing. (FH) beschäftigt, die den Aufstieg in den höheren Dienst oder die modulare Qualifizierung absolviert haben. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: In den letzten 20 Jahren haben im hiesigen Geschäftsbereich insgesamt 19 Dipl.-Ing. (FH) den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Davon haben bislang 14 Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A14, drei Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A15 und zwei Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A16 erreicht. Bayerischer Landespersonalausschuss: In den letzten 20 Jahren, d. h. in der Zeit vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2014, haben 154 Dipl.-Ing. (FH) den Aufstieg in den höheren Dienst erfolgreich absolviert. Zahlen zur modularen Qualifizierung liegen nicht vor, da der Landespersonalausschuss hier nicht mehr die Prüfung im Einzelfall abnimmt. 2. Wie viele verwaltungsintern ausgebildete Beamte der 3. QE haben in den letzten 20 Jahren den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert? Wie viele dieser Beamten haben die Ämter > A14 erreichen können (unterteilt nach A15, A16, A16+Z, B3, B6)? Bayerische Staatskanzlei: In den letzten 20 Jahren haben insgesamt 25 Beamtinnen und Beamte den Aufstieg in den höheren Dienst absolviert. In der Staatskanzlei hat noch keine Beamtin/kein Beamter die modulare Qualifizierung abgeschlossen. Bezüglich der Stichtagszuordnung und erfolgten Beförderungen wird auf die beigefügte Zusammenfassung verwiesen . Stichtag Anzahl der absolvierten Aufstiege davon bis max. A14 befördert davon bis max. A15 befördert davon bis max. A16 befördert davon bis max. B3 befördert 01.01.14 31.12.14 0 01.01.13 31.12.13 0 01.01.12 31.12.12 1 1 01.01.11 31.12.11 0 01.01.10 31.12.10 1 1 01.01.09 31.12.09 2 2 01.01.08 31.12.08 1 1 01.01.07 31.12.07 0 01.01.06 31.12.06 0 01.01.05 31.12.05 1 1 01.01.04 31.12.04 0 01.01.03 31.12.03 1 1 01.01.02 31.12.02 3 3 01.01.01 31.12.01 0 01.01.00 31.12.00 0 01.01.99 31.12.99 4 2 2 01.01.98 31.12.98 0 01.01.97 31.12.97 0 01.01.96 31.12.96 8 2 1 5 01.01.95 31.12.95 0 01.01.94 31.12.95 3 3 Beförderungen darüber hinaus sind nicht erfolgt. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: a) Allgemeine Justiz Bei Ministerium, Gerichten und Staatsanwaltschaften können die Anmeldungen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A14 bzw. die Zulassungen zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes bis in das Jahr 1998 zurückverfolgt werden. Seit 1. Januar 1998 konnten insgesamt 84 Beamtinnen und Beamte zugelassen bzw. angemeldet werden; davon haben 64 den Aufstieg bzw. die Qualifizierung erfolgreich bewältigt und vier weitere die Maßnahmen vorzeitig beendet . Die übrigen 16 Beamtinnen und Beamten werden derzeit noch modular qualifiziert. 33 der aufgestiegenen bzw. modular qualifizierten Beamtinnen und Beamten haben bzw. hatten ein Amt der BesGr. A15 inne, zwei weitere ein Amt der BesGr. A16. Ein höheres Amt wurde von keinem Beamten erreicht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die weit überwiegende Zahl dieser Beamtinnen und Beamten noch im aktiven Dienst befindet; bei diesen Bediensteten sind weitere Beförderungen je nach Verfügbarkeit freier und besetzbarer Planstellen möglich. b) Justizvollzug Die Zahl der für verwaltungsintern ausgebildete Beamte in Ämtern ab der dritten Qualifikationsebene zur Verfügung stehenden Stellen im Justizvollzug ist verhältnismäßig klein. So waren im Jahr 1994 lediglich 148 Stellen und im Jahr 2014 178 Stellen im Haushalt ausgebracht. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4872 Zunächst stand lediglich eine Stelle für einen Aufstieg in den höheren Vollzugsverwaltungsdienst zur Verfügung, auf der drei Beamten nacheinander ein Aufstieg und eine Beförderung bis in ein Amt der BesGr. A15 ermöglicht wurde. Nach Einführung des Neuen Dienstrechts können derzeit bis zu vier Beamte modular für Ämter ab der BesGr . A14 qualifiziert werden. Von dieser Möglichkeit wurde im vollen Umfang Gebrauch gemacht. Es ist beabsichtigt, die modular qualifizierten Mitarbeiter, die bereits Ämter der BesGr. A14 innehaben, auch in Ämter der BesGr. A15 zu befördern, sobald und soweit sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die hierfür notwendigen Stellen stehen zur Verfügung. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: In den letzten 20 Jahren haben 64 verwaltungsintern ausgebildete Beamte (einschließlich Beamte an bzw. der Universitätskliniken ) in Ämtern ab der 3. QE den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Die Beamten haben folgende Ämter erreicht: Stichtag BesGr. A14 BesGr. A15 BesGr. A16 BesGr. A16+Z BesGr. B3 01.01.1997 - 01.01.1998 - 01.01.1999 - 01.01.2000 - 01.01.2001 1 - 01.01.2002 1 1 - 01.01.2003 1 1 - 01.01.2004 - 01.01.2005 2 2 - 01.01.2006 - 01.01.2007 - 01.01.2008 1 - 01.01.2009 1 3 - 1 01.01.2010 1 1 1 - 01.01.2011 2 2 1 - 01.01.2012 2 2 - 01.01.2013 7 6 1 - 01.01.2014 7 4 1 - 01.11.2014 3 6 2 - Summe: 26 27 10 0 1 Gesamt: 64 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Seit 1994 haben insgesamt 32 Beamte in Ämtern ab der 3. Qualifikationsebene den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung für Ämter ab A14 absolviert. Davon haben 17 Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A15 erreicht. Ein Amt der Besoldungsgruppe A16 und höher hat bislang keiner dieser Beamten erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Hinsichtlich der Grundlagen für die Datenermittlung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im hiesigen Geschäftsbereich haben 23 Beamte und Beamtinnen den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung im angefragten Zeitraum absolviert. Davon haben 11 Beamte A15, fünf Beamte A16 und ein Beamter ein Amt der Besoldungsgruppe B3 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Seit Bestehen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat ein verwaltungsintern ausgebildeter Beamter die modulare Qualifizierung absolviert. Von den sechs weiteren Beamten des hiesigen Geschäftsbereichs, die den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung bereits abgeschlossen hatten , haben sechs Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A15, ein Beamter ein Amt der Besoldungsgruppe A16 und zwei Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe B3 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: In den letzten 20 Jahren haben 14 verwaltungsintern ausgebildete Beamte in Ämtern ab der 3. QE im hiesigen Geschäftsbereich den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Davon haben drei ein Amt der Besoldungsgruppe A15, ein Beamter ein Amt der Besoldungsgruppe A16 und ein Beamter ein Amt der Besoldungsgruppe B3 erreicht. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Integration: Im angefragten Zeitraum haben 44 verwaltungsintern ausgebildete Beamte den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung absolviert. Davon haben 23 Beamte A15, sechs Beamte A16 und ein Beamter B3 erreicht. Bayer. Oberster Rechnungshof: Siehe hierzu die Tabelle zu Frage 1. Bayer. Landtagsamt: Erfolgreich beendete Aufstiege bzw. modulare Qualifizierungen von verwaltungsintern ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der 3. QE: 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2 1 1 0 1 2 1 2 0 1 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 1 0 0 2 0 0 0 3 0 Von diesen Beamtinnen und Beamten haben bisher (weitere Beförderungen sind grundsätzlich möglich) erreicht: ein Amt der BesGr A14: 4 ein Amt der BesGr A15: 9 ein Amt der BesGr A16: 3 ein Amt der BesGr B3: 2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Im hiesigen Geschäftsbereich haben im erfragten Zeitraum 231 Beamtinnen und Beamte den Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung in Ämter ab A14 absolviert. Bei der Zahlenermittlung wurde auf den Stichtag 1. November 2014 abgestellt . Zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedene Beamte bleiben unberücksichtigt. Für den Bereich der Steuerverwaltung konnten die Daten zurückliegend nur für den Zeitraum bis zum 1. Juni 2005 ermittelt werden, da in diesem Zeitraum die Umstellung auf das Personalverwaltungssystem VIVA erfolge. Verlässliche technische Auswertungen für den vorangegangen Zeitraum sind leider nicht mehr möglich. Von den o. g. 231 Beamtinnen und Beamten haben 55 Beamtinnen und Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A15, sieben ein Amt der Besoldungsgruppe A16, einer ein Amt der Besoldungsgruppe B2 und zwei Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe B3 erreicht. Drucksache 17/4872 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bayerischer Landespersonalausschuss: In den letzten 20 Jahren, d. h. in der Zeit vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2014, haben 615 verwaltungsintern ausgebildete Beamte den Aufstieg in den höheren Dienst erfolgreich absolviert. Zahlen zur modularen Qualifizierung sind dem Landespersonalausschuss nicht bekannt. 3. Wie begründet die Staatsregierung den Umstand, dass nur wenige Diplom-Ingenieure (FH) die Ämter > A15 kaum erreichen können? Bayerische Staatskanzlei: In der Staatskanzlei gibt es für Dipl.-Ingenieure (FH) einen Dienstposten. Der Dienstposten „Leiter technischer Dienst, Hausmeister“ ist bis zur Besoldungsgruppe A13 Z bewertet. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Im Geschäftsbereich des Staatministeriums des Innern, für Bau und Verkehr – AIV – sind derzeit ca. 7 % der Stellen ab der 4. Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes mit Aufstiegsbeamten bzw. modular qualifizierten Beamten besetzt oder für diese vorgesehen. In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst sind an den Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit 20 % der Stellen ab der 4. Qualifikationsebene ab BesGr. A14 mit Aufstiegsbeamten besetzt. Für den bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst an den Landratsämtern gibt es derzeit 4 Stellen in Ämtern ab der 4. Qualifikationsebene (jeweils 2 für Technischen Umweltschutz sowie für Naturschutz und Landschaftspflege ). Diese sind durchgehend mit Aufstiegsbeamten bzw. modular qualifizierten Beamten besetzt bzw. für diese vorgesehen. Bei der Ausbringung von Beförderungsstellen ist stets der in Art. 19 BayBesG normierte Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung zu beachten. Im Bereich der Landratsämter nehmen Ingenieure (FH) jedoch keine Tätigkeiten/Funktionen wahr, die eine Besoldung über BesGr A14 hinaus rechtfertigen würden. Einen „originären“ Einstieg in der 4. Qualifikationsebene, deren Aufgaben modular Qualifizierte bzw. Aufstiegsbeamte übernehmen könnten, gibt es dort nicht. An den Regierungen wechseln die Ingenieure nach der modularen Qualifizierung auf Stellen ab der 4. Qualifikationsebene , die von der Obersten Baubehörde bzw. vom Umweltministerium bewirtschaftet werden. Auch bei der Bayerischen Polizei gibt es nur vergleichsweise wenige Dienstposten entsprechend der 4. Qualifikationsebene im technischen Bereich. Diese wenigen Dienstposten werden aus fachlichen Erwägungen regelmäßig mit Absolventinnen und Absolventen besetzt, die einen Universitäts - bzw. Masterabschluss vorweisen (Regelbewerber, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LlbG). Ähnliches gilt im Übrigen auch im Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bei der Bayerischen Polizei. Auch hier werden die Dienstposten entsprechend der 4. Qualifikationsebene bis auf wenige Ausnahmen mit Juristen besetzt, die das zweite Staatsexamen erworben haben. In der Staatsbauverwaltung werden grundsätzlich alle zu besetzenden Stellen ausgeschrieben. Die Bewerberauswahl wird nach leistungsbezogenen Kriterien, vorrangig der Beurteilung, vorgenommen. Die Beamtinnen und Beamten, die aufgestiegen sind oder die modulare Qualifizierung abgeschlossen haben, stehen deshalb mit allen Bewerbern in Konkurrenz. Eine Bevorzugung dieser Beamtinnen und Beamten wäre vom Grundsatz der Bestenauswahl nicht gedeckt . Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Im hiesigen Geschäftsbereich sind keine Diplom-Ingenieure (FH) in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Folglich können auch keine befördert werden. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Sowohl in Ämtern ab der dritten als auch ab der vierten Qualifikationsebene sind nur sehr wenige Diplom-Ingenieure (FH und Univ) beschäftigt und diese überwiegend im Arbeitnehmerverhältnis . Es besteht daher naturgemäß nur in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit, über den Aufstieg bzw. über die modulare Qualifizierung ein Amt ab der vierten Qualifikationsebene zu erreichen. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie: Von den zu Frage 1 genannten neun Dipl.-Ing. (FH) haben sieben den Aufstieg in der nachgeordneten Eich- und Beschussverwaltung abgeleistet. Nach den erfolgreich durchlaufenen Aufstiegsverfahren wurde diesen Beamten die Leitung eines Eichamts übertragen. Diese Ämter sind mit A14 bewertet, sodass sie kein höheres Amt erreichen konnten. Die beiden anderen Dipl.-Ing. (FH) haben im Jahr 2013 die modulare Qualifizierung erfolgreich beendet. Die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 steht ihnen zu gegebener Zeit offen. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Für Beamte in Ämtern ab der 3. Qualifikationsebene (z. B. Dipl.-Ing. (FH) sind Ämter der BesGr. größer A15 an Funktionen gebunden, z. B. Referatsleitung im Ministerium, Abteilungsleitung bei einer Landeszentralbehörde (LfU, LGL), Sachgebietsleitung bei einer Regierung oder Behördenleitung eines Wasserwirtschaftsamtes. Die Anzahl dieser Funktionen und damit die Möglichkeiten, ein entsprechendes Beförderungsamt zu erreichen, haben sich durch die Maßnahmen der Verwaltungsreform 21 vermindert (Zusammenlegung der ehemaligen Landeszentralbehörden Landesamt für Umweltschutz, Landesamt für Wasserwirtschaft, Geologisches Landesamt zum Landesamt für Umwelt; Reduzierung der Wasserwirtschaftsämter von 24 auf 17). Diese Funktionsdienstposten werden grundsätzlich ausgeschrieben und stehen in der Regel allen Beamtinnen und Beamten, die für Ämter ab der 4. Qualifikationsebene qualifiziert sind, offen. Im Auswahlverfahren konkurrieren ggf. Dipl.-Ing. (FH) mit universitär ausgebildeten Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Im hiesigen Geschäftsbereich leistet nur ein Dipl.-Ing. (FH) Dienst, der seit 1. März 2014 dem Ministerium im Wege der Abordnung zugewiesen ist. Die Anfrage kann vor diesem Hintergrund mangels entsprechender Erfahrungswerte nicht beantwortet werden. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4872 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Diplom-Ingenieure (FH) steigen in der 3. QE ein (vor Inkrafttreten des neuen Dienstrechts in der Laufbahn des gehobenen Dienstes). Nur eine begrenzte Zahl davon kam früher für den Aufstieg bzw. kommt heute für die modulare Qualifizierung in Betracht. Auch nutzen nur wenige Beamte die Chance zum beruflichen Aufstieg, da dies grundsätzlich nicht nur einen Wechsel des Dienstpostens, sondern zumeist auch die Bereitschaft zur Versetzung und räumlichen Mobilität erfordert. Bei Ämtern der Besoldungsgruppen A16 und höher handelt es sich um absolute Spitzenämter, die auch von Beamten , die in der 4. QE eingestiegen sind, regelmäßig nicht erreicht werden. Um Ämter der Besoldungsgruppe A16 und höher zu erreichen, müssen sich die Diplom-Ingenieure (FH) bei der Auswahl für entsprechende Dienstposten gegen eine große Konkurrenz aus Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der 4. QE mit hervorragender Qualifikation und langjähriger Erfahrung durchsetzen. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Integration: Die Frage 3 zugrunde gelegte Behauptung trifft in Bezug auf den hiesigen Geschäftsbereich nicht zu (vgl. Antwort zu Frage 1). Es wird darauf hingewiesen, dass im hiesigen Geschäftsbereich nur sehr wenige Beamte mit Einstieg in der 3. QE in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik beschäftigt werden. Die Anzahl der Dipl.-Ing. (FH) ist einstellig. Bayerischer Oberster Rechnungshof: Der Anteil von Dipl.-Ing. (FH) an der Gesamtzahl der Beamten in Ämtern ab der 3. Qualifikationsebene beträgt in unserem Geschäftsbereich etwa 20 %. An den zu den Fragen 1 und 2 festgestellten Zahlen wird deutlich, dass es sowohl beim Aufstieg bzw. bei der Möglichkeit der modularen Qualifizierung und den Beförderungen > A14 in unserem Geschäftsbereich keinen Unterschied gibt. Bayerisches Landtagsamt: Ein Bedarf an technisch ausgebildeten Beamtinnen und Beamten (Dipl.-Ing.) ist beim Bayerischen Landtag – Landtagsamt grundsätzlich nicht vorhanden. Gleichwohl würde bei evtl. Beförderungen nicht danach unterschieden werden, ob es sich um verwaltungsintern ausgebildete Beamtinnen/ Beamte oder Beamtinnen/Beamte mit abgeschlossenem Ingenieursstudium handelt. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Im Bereich der Steuerverwaltung sind die Einsatzmöglichkeiten für Dipl.-Ing. (FH) aufgrund der Vorgaben des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes nur begrenzt. In sehr geringem Umfang sind Dipl.-Ing. (FH) im informations- und kommunikationstechnischen Bereich des Bayerischen Landesamts für Steuern tätig. Die dort verbeamteten Dipl.-Ing. (FH) befinden sich jedoch erst in Ämtern der Besoldungsgruppe A10 bis A12, sodass eine modulare Qualifizierung bislang nicht in Betracht kam. Der Großteil der beschäftigten Dipl.-Ing. (FH) ist im Bereich der Vermessungsverwaltung tätig. Dabei ist anzumerken, dass von den unter Frage 1 aufgeführten 19 Dipl.-Ing. (FH) fünf Beamte (= 27,8 %) ein Amt der Besoldungsgruppe A15 oder A16 erreicht haben. Weitere Entwicklungen sind nicht ausgeschlossen. Von den verwaltungsintern ausgebildeten Beamten, die im hiesigen Geschäftsbereich den Aufstieg oder die modulare Qualifizierung abgeschlossen haben, haben 28,1 % ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe A15 erreicht. 4. Wie viele Diplom-Ingenieure (FH) – Antwort bitte in Prozent – jeweils bezogen auf die Gesamtzahl (Stand: 31.12.2013) der Geburtsjahrgänge 1945, 1950, 1955, 1960 und 1965 haben die Möglichkeit, 45 Dienstjahre zu absolvieren und damit abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen? Siehe unten Antwort zu Frage 5. 5. Wie viele verwaltungsintern ausgebildete Beamte – Antwort im Prozent – der 3. QE in Prozent bezogen auf die Gesamtzahl (Stand: 31.12.2013) der Geburtsjahrgänge 1945, 1950, 1955, 1960 und 1965 haben die Möglichkeit, 45 Dienstjahre zu absolvieren und damit abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen? Beamte des Geburtsjahrgangs 1945 haben bereits 2010 die Regelaltersgrenze erreicht. Die Sonderregelung zum abschlagsfreien Ruhestandsbeginn auf Antrag ab 64 bei Vorliegen einer langen Dienstzeit von 45 Jahren trat erst 2011 als Teil des Neuen Dienstrechts in Bayern in Kraft. Inwieweit lebensjüngere Beamte die Voraussetzungen eines abschlagsfreien Antragsruhestandes erfüllen können, ließe sich nur anhand einer umfassenden Einzelfallauswertung der individuellen Werdegangsdaten ermitteln und stünde unter dem allgemeinen Vorbehalt einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage.