Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.12.2014 Aufnahme der Stadt Landshut in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze In der Landshuter Zeitung vom 2. Oktober 2014 war zu lesen , dass die Stadt Landshut im Juni 2013 einen Antrag auf die Aufnahme in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gestellt hat. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann ist der Antrag beim Justizministerium eingegangen ? 2. Bis wann wird entschieden, ob Landshut in die Verordnung aufgenommen wird? 3. Welche anderen Kommunen Niederbayerns haben ebenfalls einen Antrag gestellt? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 30.12.2014 Zu 1.: Die Stadt Landshut teilte dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit E-Mail vom 26. Juni 2013 mit, vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständigen Gremien einen Antrag auf Aufnahme in die Kappungsgrenzesenkungsverordnung zu stellen. Am 26. Juli 2013 beschloss das Stadtratsplenum der Stadt Landshut, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Beschluss des Stadtrats wurde dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit E-Mail vom 2. August 2013 übersandt. Zu 2.: Für die Aufnahme in die Gebietskulisse der zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung wurden nur Anträge von Kommunen berücksichtigt, die dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz bis zum 26. Juni 2013 vollständig (d. h. mit Begründung und auf Grundlage eines Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses) vorlagen. Da der Stadtratsbeschluss der Stadt Landshut erst am 26. Juli 2013 gefasst und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz erst am 2. August 2013 übermittelt wurde, konnte der Antrag der Stadt Landshut für die Bestimmung der Gebietskulisse der „Zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung vom 23. Juli 2013“ nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Aufnahme von Kommunen, deren vollständiger Antrag erst verspätet vorlag, in die Gebietskulisse der Zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung ist spätestens bei der anstehenden Neubestimmung der Gebietskulisse für die ab 01.01.2016 geltende Kappungsgrenzesenkungsverordnung möglich, für die derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und unter Mitwirkung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung eine umfangreiche Erhebung durchgeführt wird. Ob dem noch eine Ergänzungsverordnung vorgeschaltet wird, in die Städte und Gemeinden aufgenommen werden, die bei Erlass der ersten Ergänzungsverordnung nicht mit aufgenommen werden konnten, ist noch nicht abschließend entschieden. Zu 3.: Außer der Stadt Landshut hat keine niederbayerische Kommune einen Antrag auf Aufnahme in die Kappungsgrenzesenkungsverordnung gestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4875 Bayerischer Landtag