Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 21.11.2014 Raubkunst aus der DDR Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang während der Existenz der DDR Bürgerinnen und Bürger des SED-Staats Opfer von Kunstraub durch Organe der DDR wurden, aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, b) der Anzahl der betroffenen Kunstwerke und deren Werk? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang derartige Raubkunst von Verantwortlichen des DDR-Regimes, wie z. B. Alexander SchalckGolodkowski , in die Bundesrepublik Deutschland verkauft wurde, aufgeschlüsselt nach a) der Provenienz der einzelnen Kunstschätze, b) den Käufern dieser Kunstschätze (Museen, Privat- sammlungen etc. in Bayern)? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob der- artige Kunstobjekte vor oder nach der Wende in den Besitz des Freistaats Bayern kamen und heute noch sind, aufgeschlüsselt nach a) Ankauf derartiger Kunstwerke b) Schenkungen derartiger Kunstwerke 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Maße Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung vor 1989 Kenntnis über diese Raubkunstgeschäfte hatten oder möglicherweise aktiv daran beteiligt waren, auf diesem Wege dem DDR-Staat bei der Devisenbeschaffung zu helfen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob in Bayern ehemalige Verantwortliche des DDR-Regimes bzw. deren Nachfahren leben, die heute noch im Besitz solcher Raubkunst sind? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 00.00.2014 Die o. g. Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl wird in Abstimmung mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–b): Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und ggf. in welchem Umfang während der Existenz der Deutschen Demokratischen Republik Bürgerinnen und Bürger Opfer von Kunstraub durch staatliche Organe der Deutschen Demokratischen Republik wurden. Zu 2. a)–b): Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und ggf. in welchem Umfang derartige Raubkunst von Verantwortlichen des DDR-Regimes wie z. B. Alexander Schalck-Golodkowski, in die Bundesrepublik Deutschland verkauft wurde. Zu 3. a)–b): Nach Kenntnis der Staatsregierung sind derartige Kunstobjekte weder vor noch nach der Wende in den Besitz des Freistaats Bayern gekommen. Zu 4.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung vor 1989 Kenntnis über etwaige Raubkunstgeschäfte hatten oder möglicherweise aktiv daran beteiligt waren, auf diesem Wege der Deutschen Demokratischen Republik bei der Devisenbeschaffung zu helfen. Zu 5.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob in Bayern ehemalige Verantwortliche des DDR-Regimes bzw. deren Nachfahren leben, die heute noch im Besitz solcher Raubkunst sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.02.2015 17/4877 Bayerischer Landtag