Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 01.12.2014 Nachfrage zu meiner Anfrage zum Plenum vom 15.10.2014 In meiner Anfrage zum Plenum habe ich die Staatsregierung um Auskunft darüber gebeten, wie die Krankenstationen der einzelnen Justizvollzugsanstalten jeweils nachts besetzt sind, wie sichergestellt wird, dass Krankenpfleger bzw. ärztliche Hilfe kurzfristig verfügbar sind, und zu welchen Zwischenfällen es ggf. kam, weil z. B. Stationen nachts nur mit einem Krankenpfleger in Bereitschaft besetzt waren. Die Antwort des Staatsministeriums der Justiz geht nicht auf die konkrete Fragestellung ein. Unter Hinweis auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Fragerecht der Abgeordneten und auf die ergangenen Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf die umfassende Pflicht der Staatsregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen gebe ich der Staatsregierung erneut die Gelegenheit, meine Fragen in konkretisierter Form zu beantworten: 1. Welche einzelnen Krankenabteilungen der Justizvoll- zugsanstalten sind nachts nicht mit Krankenpflegepersonal besetzt und welche sind besetzt (bitte genaue Auflistung)? 2. Für die einzelnen Krankenabteilungen, die nicht mit Krankenpflegepersonal besetzt sind (bitte genaue Auflistung ), a) befindet sich dort dann jeweils Krankenpflegepersonal „in Bereitschaft“, und wenn ja, was bedeutet dies jeweils konkret (z. B. Anwesenheit auf dem Gelände, Rufbereitschaft etc.), b) sind dort nachts dann die Justizvollzugsbeamten zuständig und welche Aufgaben und Tätigkeiten haben diese dann jeweils zu erfüllen und welche nicht? 3. Für die einzelnen Krankenabteilungen, die mit Kran- kenpflegepersonal besetzt sind, wie viele Krankenpfleger arbeiten nachts jeweils auf den einzelnen Stationen (bitte genaue Auflistung)? 4. Zu welchen Zwischenfällen kam es ggf., weil z. B. Sta- tionen nachts nicht mit Krankenpflegepersonal bzw. nur mit einem Krankenpfleger in Bereitschaft besetzt waren (bitte genaue Bezeichnung der Krankenabteilung und Darstellung des Vorfalls)? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 02.01.2015 1. Welche einzelnen Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten sind nachts nicht mit Krankenpflegepersonal besetzt und welche sind besetzt (bitte genaue Auflistung)? Krankenabteilungen zur stationären Behandlung von Gefangenen sind in den größeren Justizvollzugsanstalten eingerichtet. In diese können auch Gefangene aus kleineren Anstalten, die über solche Abteilungen nicht verfügen, verlegt werden. Konkret handelt es sich um die Justizvollzugsanstalten Aichach, Amberg, Augsburg, St. GeorgenBayreuth , Bernau, Ebrach, Kaisheim, Kempten, Landsberg am Lech, Landshut, Laufen-Lebenau, München, NeuburgHerrenwörth , Niederschönenfeld, Nürnberg, Straubing und Würzburg. Nachts mit Krankenpflegepersonal besetzt sind hiervon die Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten Aichach, St. Georgen-Bayreuth, Landshut, München, Straubing und Würzburg. Nachts nicht mit Krankenpflegepersonal besetzt sind die Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten Amberg, Augsburg, Bernau, Ebrach, Kaisheim, Kempten, Landsberg am Lech, Laufen-Lebenau, NeuburgHerrenwörth , Niederschönenfeld und Nürnberg. 2. Für die einzelnen Krankenabteilungen, die nicht mit Krankenpflegepersonal besetzt sind (bitte genaue Auflistung), a) befindet sich dort dann jeweils Krankenpflegepersonal „in Bereitschaft“, und wenn ja, was bedeutet dies jeweils konkret (z. B. Anwesenheit auf dem Gelände, Rufbereitschaft etc.), b) sind dort nachts dann die Justizvollzugsbeamten zuständig und welche Aufgaben und Tätigkeiten haben diese dann jeweils zu erfüllen und welche nicht? Besondere Bereitschaftsregelungen in den während der Nachtzeit nicht mit Krankenpflegepersonal besetzten Krankenabteilungen existieren in den Justizvollzugsanstalten Bernau, Ebrach, Kaisheim, Niederschönenfeld und Nürnberg . In der Justizvollzugsanstalt Bernau wohnt einer der beiden Anstaltsärzte in unmittelbarer Nähe zur Justizvollzugsanstalt und ist bei Anwesenheit an seinem Wohnort für die diensthabenden Vollzugsbediensteten auch während der Nachtzeit erreichbar. In den Justizvollzugsanstalten Ebrach und Niederschönenfeld besteht während der Nachtzeit eine Rufbereitschaft, in deren Rahmen Krankenpflegepersonal erreichbar ist. Dies gilt auch für die Justizvollzugsanstalt Kaisheim mit Ausnahme der Wochenenden, wobei die Rufbereitschaft wiederum mit Ausnahme der Wochenenden auch jeweils einen Anstaltsarzt mit umfasst. In der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ist eine Rufbereitschaft während der Nachtzeit durch Ärzte auf Honorarbasis gewährleistet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.02.2015 17/4880 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4880 In der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech wird die Krankenabteilung nicht mit Gefangenen belegt, welche eine fachliche Betreuung rund um die Uhr benötigen bzw. pflegebedürftig sind. Gefangene mit solchen gesundheitlichen Problemen werden im Falle der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ausschließlich in einem öffentlichen Krankenhaus versorgt. Hierzu wird im Klinikum Landsberg am Lech ein besonders gesicherter Behandlungsraum vorgehalten. Soweit keine Krankenpflegekräfte während der Nachtzeit eingesetzt sind, betreuen und beaufsichtigen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes die auf den Krankenabteilungen untergebrachten Gefangenen. Bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung dürfen auch verschreibungspflichtige Medikamente von Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes an die Gefangenen ausgegeben werden (Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VV zu Art. 60 BayStrVollzG). Im Übrigen sind unabhängig von der Besetzung der einzelnen Krankenabteilungen mit eigenem Krankenpflegepersonal auch zur Nachtzeit alle Justizvollzugsanstalten angewiesen , dass mit Ausnahme von offensichtlich erkennbar geringfügigen Verletzungen bzw. Krankheitsbildern während des Nachtdienstes und auch in sonstigen Fällen, in denen ein Arzt in der Anstalt nicht unmittelbar vor Ort ist, umgehend der Notarzt zu verständigen ist. In den Krankenabteilungen, in denen zur Nachtzeit kein Krankenpflegepersonal anwesend ist oder rechtzeitig herbeigerufen werden kann, wird die Verständigung des Notarztes von den diensthabenden Vollzugsbediensteten vorgenommen. Damit ist gewährleistet , dass die medizinisch erforderliche Hilfe in allen Fällen unverzüglich in die Wege geleitet wird. 3. Für die einzelnen Krankenabteilungen, die mit Krankenpflegepersonal besetzt sind, wie viele Krankenpfleger arbeiten nachts jeweils auf den einzelnen Stationen (bitte genaue Auflistung)? In den Justizvollzugsanstalten Aichach, St. Georgen-Bayreuth und Landshut ist während der Nachtzeit jeweils eine Krankenpflegekraft anwesend. In der Justizvollzugsanstalt München sind bis 22:30 Uhr zwei Krankenpflegekräfte anwesend , danach ist eine Krankenpflegekraft im Diensteinsatz. In der Justizvollzugsanstalt Straubing sind im dortigen Spital bis 22:00 Uhr drei Krankenpflegekräfte anwesend, danach befindet sich wiederum eine Krankenpflegekraft im Diensteinsatz . In der Vollzugspsychatrie der Justizvollzugsanstalt Straubing sind bis 0:00 Uhr jeweils zwei Krankenpflegekräfte anwesend, danach wiederum eine Krankenpflegekraft. Die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Würzburg ist während der Nachtzeit mit einer Krankenpflegekraft besetzt. Zudem ist die Vollzugspsychiatrie der Justizvollzugsanstalt Würzburg während der Nachtzeit mit zwei Krankenpflegekräften besetzt. Im Bedarfsfall unterstützen sich dort die drei Krankenpflegekräfte gegenseitig. 4. Zu welchen Zwischenfällen kam es ggf., weil z. B. Stationen nachts nicht mit Krankenpflegepersonal bzw. nur mit einem Krankenpfleger in Bereitschaft besetzt waren (bitte genaue Bezeichnung der Krankenabteilung und Darstellung des Vorfalls)? Zwischenfälle aufgrund einer fehlenden Besetzung von Krankenabteilungen in Justizvollzugsanstalten mit Krankenpflegepersonal zur Nachtzeit bzw. nur mit Krankenpflegepersonal in Bereitschaft zur Nachtzeit aus jüngerer Zeit – konkret mangels näherer zeitlicher Spezifizierung der Fragestellung innerhalb des vergangenen Dreijahreszeitraums seit Anfang des Jahres 2012 – sind der Staatsregierung nicht bekannt.