Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.12.2014 B299: Ortsumfahrungen Oberneuhausen, Unterneuhausen , Weihmichl und Arth Ich frage die Staatsregierung: 1. Genießen die für die Fortschreibung des Bundesver- kehrswegeplanes 2015 zur Bewertung angemeldeten Ortsumgehungen Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der dortigen B 299 besondere Priorität? 2. Wie wird die Staatsregierung dafür sorgen, dass die Ortsumgehungen Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth mit höchster Dringlichkeit in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen werden? 3. Wie sieht die Staatsregierung die Chancen dafür, dass die Ortsumgehungen Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth in den kommenden fünf Jahren realisiert werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.01.2015 Zu 1.: Gemäß Beschluss des Ministerrates vom 12. März 2013 hat der Freistaat Bayern 184 Projekte mit insgesamt 398 Teilprojekten , darunter 220 Ortsumgehungen, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet. In der Anmeldeliste enthalten sind auch die beiden Ortsumgehungen Neuhausen und Weihmichl im Zuge der Bundesstraße 299 zur Entlastung der genannten Orte. Die Priorität der Maßnahmen wird sich aus der Bewertung ergeben, die vom Bund mit Unterstützung von Fachgutachtern durchgeführt wird. Zu 2.: Der Bund legt fest, welche Projekte tatsächlich in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Deutsche Bundestag entscheidet letztlich über die Aufnahme der einzelnen Projekte in die verschiedenen Dringlichkeitsstufen. Zu 3.: Für beide Projekte – die Ortsumgehung Neuhausen und die Ortsumgehung Weihmichl – liegt eine genehmigte Entwurfsplanung vor. Das Staatliche Bauamt Landshut hat bereits mit der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Ortsumgehung Weihmichl begonnen. Ziel ist es, bis 2017 Baurecht für die höher belastete Ortumgehung Weihmichl zu schaffen. Entscheidend für eine zeitnahe Realisierung ist jedoch die vorrangige Einstufung im neuen Bedarfsplan. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.02.2015 17/4883 Bayerischer Landtag