Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 20.11.2013 Kompensation der Studienbeiträge gemäß BayHSchG Art. 5 a Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Studienbeiträgen im Wintersemester 2012/13 in den einzelnen Hochschulen in Bayern? 2. Wie viele Kompensationsmittel (Studienzuschüsse) a) werden den einzelnen Hochschulen in Bayern im Win- tersemester 2013/14 zugewiesen? b) sind den einzelnen Hochschulen in Bayern bereits ausbezahlt? 3. Bis zu welchem Termin können die bayerischen Hochschulen über die restlichen Studienzuschüsse verfügen ? 4. Wie viele Mittel aus dem Sicherungsfonds gemäß Art. 71 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG werden den einzelnen Hochschulen in Bayern zurückerstattet? 5. Über wie viele Restmittel aus nicht verwendeten Studienbeiträgen verfügten die einzelnen Hochschulen in Bayern zum 01.10.2013? 6. a) Nachdem gemäß Art. 5 a Abs. 5 Satz 1 die Hochschulen dem Staatsministerium „einmal jährlich spätestens zum 1. März über die Verwendung der Mittel im vorangegangenen Studienjahr“ berichten, frage ich die Staatsregierung, ob das Staatsministerium anhand dieser Berichte die Einhaltung der Zweckbindung der Studienzuschüsse für die Verbesserung der Studienbedingungen prüft? b) Welche Verwendungen sieht das Staatsministerium differenziert nach Sach- und Personalausgaben als zulässig an? c) Welche Maßnahmen werden bei Zuwiderhandlung ergriffen ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.01.2014 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Studienbeiträgen im Wintersemester 2012/13 in den einzelnen Hochschulen in Bayern? Im Wintersemester 2012/2013 haben die staatlichen Hochschulen in Bayern (nach Abzug der Beitragsrückerstattungen , der Abführung in den Sicherungsfonds und ohne Zinserträge ) Studienbeiträge in folgender Höhe eingenommen: Hochschule Betrag in Euro Universität Augsburg 5.122.875 Universität Bamberg 3.774.125 Universität Bayreuth 2.869.619 Universität Erlangen-Nürnberg 11.049.489 Universität München 15.858.917 Technische Universität München 9.437.651 Universität Passau 3.465.942 Universität Regensburg 6.240.173 Universität Würzburg 7.468.246 OTH Amberg-Weiden 321.541 HAW Ansbach 636.694 HAW Aschaffenburg 707.356 HAW Augsburg 1.637.051 HAW Coburg 1.061.532 TH Deggendorf 1.154.160 HAW Hof 717.134 HAW Ingolstadt 1.358.219 HAW Kempten 1.291.734 HAW Landshut 777.278 HAW München 4.640.083 HAW Neu-Ulm 1.011.271 TH Nürnberg Georg Simon Ohm 3.030.559 OTH Regensburg 1.399.107 HAW Rosenheim 1.145.732 HAW Weihenstephan-Triesdorf 1.478.527 HAW Würzburg-Schweinfurt 1.658.747 Akademie der Bildenden Künste München 157.346 Hochschule für Fernsehen und Film München 80.844 Hochschule für Musik und Theater München 314.419 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 75.738 Hochschule für Musik Nürnberg 82.178 Hochschule für Musik Würzburg 141.279 2. Wie viele Kompensationsmittel (Studienzuschüsse) a) werden den einzelnen Hochschulen in Bayern im Wintersemester 2013/14 zugewiesen? b) sind den einzelnen Hochschulen in Bayern bereits ausbezahlt? Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet wie folgt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/489 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/489 Da es sich bei den Studienzuschüssen an die staatlichen Hochschulen in Bayern und an die in Art. 5 a Abs. 2 BayHSchG genannten Hochschulen und Einrichtungen um staatliche Haushaltsmittel handelt, erfolgt die Zuweisung auf das Haushaltsjahr bezogen. Für den Zeitraum 01.10.2013 bis 31.12.2013 wurden Studienzuschüsse in folgender Höhe zugewiesen und damit ausgezahlt: Hochschule Betrag in Euro Universität Augsburg 1.418.119,18 Universität Bamberg 1.307.109,60 Universität Bayreuth 908.156,41 Universität Erlangen-Nürnberg 3.415.930,22 Universität München 4.822.471,06 Technische Universität München 3.618.470,21 Universität Passau 1.144.985,09 Universität Regensburg 1.746.435,52 Universität Würzburg 2.513.212,03 OTH Amberg-Weiden 245.045,18 HAW Ansbach 185.561,66 HAW Aschaffenburg 245.371,49 HAW Augsburg 543.140,91 HAW Coburg 335.105,04 TH Deggendorf 361.367,30 HAW Hof 233.744,66 HAW Ingolstadt 427.719,30 HAW Kempten 428.746,67 HAW Landshut 281.743,65 HAW München 1.384.918,67 HAW Neu-Ulm 392.111,32 TH Nürnberg Georg Simon Ohm 1.087.101,95 OTH Regensburg 690.536,72 HAW Rosenheim 339.255,38 HAW Weihenstephan-Triesdorf 469.174,28 HAW Würzburg-Schweinfurt 525.348,03 Akademie der Bildenden Künste München 46.553,01 Hochschule für Fernsehen und Film München 24.610,05 Hochschule für Musik und Theater München 92.001,99 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 24.802,30 Hochschule für Musik Nürnberg 28.695,89 Hochschule für Musik Würzburg 43.670,81 Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern für die Augustana-HS Neuendettelsau 4.715,00 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt 309.517,00 Kath. Bildungsstätten f. Sozialberufe München für Katholische Stiftungsfachhochschule München 182.652,00 Evangelische Fachhochschule Nürnberg 79.257,22 Hochschule für Philosophie München 43.650,00 Hochschule für Politik 18.833,00 Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg 19.247,20 Für das Haushaltsjahr 2014 werden Studienzuschüsse in folgender Höhe in Kürze zugewiesen und damit ausgezahlt: Hochschule Betrag in Euro Universität Augsburg 9.311.246,99 Universität Bamberg 7.460.287,15 Universität Bayreuth 5.825.110,84 Universität Erlangen-Nürnberg 20.476.868,99 Universität München 35.189.137,42 Technische Universität München 20.541.174,38 Hochschule Betrag in Euro Universität Passau 6.694.888,35 Universität Regensburg 11.016.828,00 Universität Würzburg 15.050.461,50 OTH Amberg-Weiden 1.545.042,23 HAW Ansbach 1.328.495,96 HAW Aschaffenburg 1.516.986,58 HAW Augsburg 3.022.198,95 HAW Coburg 2.332.372,07 TH Deggendorf 2.101.486,05 HAW Hof 1.400.705,20 HAW Ingolstadt 2.334.796,44 HAW Kempten 2.474.778,03 HAW Landshut 1.771.328,78 HAW München 8.569.304,58 HAW Neu-Ulm 1.938.049,29 TH Nürnberg Georg Simon Ohm 7.588.992,20 OTH Regensburg 4.465.504,99 HAW Rosenheim 2.067.051,17 HAW Weihenstephan-Triesdorf 2.894.111,94 HAW Würzburg-Schweinfurt 3.499.448,62 Akademie der Bildenden Künste München 287.673,60 Hochschule für Fernsehen und Film München 147.474,60 Hochschule für Musik und Theater München 537.086,40 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 143.716,80 Hochschule für Musik Nürnberg 170.192,95 Hochschule für Musik Würzburg 267.707,27 Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern für die Augustana-HS Neuendettelsau 18.854,40 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt 2.121.214,82 Kath. Bildungsstätten f. Sozialberufe München für Katholische Stiftungsfachhochschule München 730.608,00 Evangelische Fachhochschule Nürnberg 317.028,88 Hochschule für Philosophie München 174.599,60 Hochschule für Politik 144.315,41 Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg 76.988,80 Darüber hinaus werden bis Mitte des Jahres zur Nachsteuerung noch insgesamt 1.45 Mio. € bedarfsgerecht an die Hochschulen zugewiesen werden. 3. Bis zu welchem Termin können die bayerischen Hochschulen über die restlichen Studienzuschüsse verfügen? Mit der vollzogenen Zuweisung stehen die Studienzuschüsse den Hochschulen zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Die Studienzuschüsse werden grundsätzlich jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres zugewiesen. 4. Wie viele Mittel aus dem Sicherungsfonds gemäß Art. 71 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG werden den einzelnen Hochschulen in Bayern zurückerstattet? Aus dem Sicherungsfonds haben die einzahlenden Hochschulen für das Haushaltsjahr 2013 folgende Rückzahlungen erhalten. Abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit der KfW über deren Kosten für den Ausstieg aus dem Bayerischen Studienbeitragsdarlehen können sich die Rückzahlungen ggf. noch geringfügig erhöhen. Hochschule Betrag in Euro Universität Augsburg 892.774 Universität Bamberg 542.368 Drucksache 17/489 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Hochschule Betrag in Euro Universität Bayreuth 526.671 Universität Erlangen-Nürnberg 1.662.534 Universität München 2.109.207 Technische Universität München 1.473.654 Universität Passau 515.077 Universität Regensburg 986.936 Universität Würzburg 1.219.420 OTH Amberg-Weiden 137.564 HAW Ansbach 84.272 HAW Aschaffenburg 96.570 HAW Augsburg 205.929 HAW Coburg 168.513 TH Deggendorf 159.693 HAW Hof 113.643 HAW Ingolstadt 150.877 HAW Kempten 154.927 HAW Landshut 123.282 HAW München 740.885 HAW Neu-Ulm 87.723 TH Nürnberg Georg Simon Ohm 496.785 OTH Regensburg 328.511 HAW Rosenheim 173.460 HAW Weihenstephan-Triesdorf 209.433 HAW Würzburg-Schweinfurt 276.230 Akademie der Bildenden Künste München 24.810 Hochschule für Fernsehen und Film München 11.965 Hochschule für Musik und Theater München 41.172 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 10.831 Hochschule für Musik Nürnberg 13.510 Hochschule für Musik Würzburg 22.735 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt 220.787 Hochschule für Politik 17.246 5. Über wie viele Restmittel aus nicht verwendeten Studienbeiträgen verfügten die einzelnen Hochschulen in Bayern zum 01.10.2013? Bereits zum Ende des Studienjahres 2012 (Ende des Wintersemesters 2012/2013) waren keine Studienbeitragsmittel des Studienjahres 2012 und der Vorjahre mehr vorhanden. Zur Vermeidung von übermäßigem Verwaltungsaufwand wurde daher auf eine gesonderte Umfrage zum Stichtag 01.10.2013 verzichtet. 6. a) Nachdem gemäß Art. 5 a Abs. 5 Satz 1 die Hochschulen dem Staatsministerium „einmal jährlich spätestens zum 1. März über die Verwendung der Mittel im vorangegangenen Studienjahr“ berichten , frage ich die Staatsregierung, ob das Staatsministerium anhand dieser Berichte die Einhaltung der Zweckbindung der Studienzuschüsse für die Verbesserung der Studienbedingungen prüft? Nach Art. 5 a Abs. 5 Satz 1 BayHSchG berichten die Hochschulen ausgabenbezogen über die Verwendung der Studienzuschüsse . Schon das Abfrageschema nach den Verwendungskategorien „Verbesserung der Lehre“, „Verbesserung des Studentenservices“ und „Verbesserung der Infrastruktur“ mit jeweils weiteren Untergliederungen lässt nur Antworten über Verwendungen zur Verbesserung der Studienbedingungen zu. Falls sich im Rahmen der Stellungnahmen der Hochschulen Hinweise auf zweckwidrige Verwendungen ergeben sollten, wird das Staatsministerium dem selbstverständlich nachgehen und auf eine zweckgemäße Verwendung hinwirken. Darüber hinaus werden die Hochschulen wieder gebeten, öffentlich zugänglich über die Einzelmaßnahmen über die Verwendung der Studienzuschüsse zur Verbesserung der Studienbedingungen zu informieren. Schließlich hat auch das Gesetz selbst mit der in Art. 5 a Abs. 4 Satz 1 BayHSchG geregelten paritätischen Studierendenbeteiligung ein geeignetes Instrument vorgesehen, um eine zweckgemäße Verwendung der Studienzuschüsse zur bestmöglichen Verbesserung der Studienbedingungen an der jeweiligen Hochschule im Interesse der Studierenden zu gewährleisten. b) Welche Verwendungen sieht das Staatsministerium differenziert nach Sach- und Personalausgaben als zulässig an? – Studienzuschüsse sind für alle sach- und personalbezogenen Maßnahmen zulässig, die der Verbesserung der Studienbedingungen dienen (Art. 5 a Abs. 1 Sätze 1 und 3 BayHSchG). In der Begründung hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass mit den Studienzuschüssen nur solche Maßnahmen finanziert werden, die auch mit Studienbeiträgen hätten finanziert werden können. Damit hat der Gesetzgeber die großen Gestaltungsspielräume und den sich daraus ergebenden breiten Verwendungsrahmen bei den Studienbeiträgen auch beim Einsatz der Studienzuschüsse beibehalten. – Wie bisher bei den Studienbeiträgen bemisst sich die Verbesserung der Studienbedingungen nach den individuellen Verhältnissen an der einzelnen Hochschule. Vorgaben für bestimmte Einzelverwendungen würden daher der Zweckbindung nicht gerecht. Allgemein sind jedoch Verwendungen im Rahmen der o. g. Verwendungskategorien möglich. c) Welche Maßnahmen werden bei Zuwiderhandlung ergriffen? Das Staatsministerium wird bei zweckwidriger Verwendung rechtsaufsichtliche Maßnahmen prüfen und ggf. ergreifen.