Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 13.11.2014 Mobility Service am Flughafen München Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind am Flughafen München im Bereich Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zuständig? 2. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter seit 2008 entwi- ckelt? 3. Wie viele Fluggäste wurden jährlich seit 2008 von den Mitarbeitern des Mobility Service betreut? a) Verfügt der Mobility Service am Flughafen München über eigene Fahrzeuge und Gerätschaften, zum Beispiel Hubfahrzeuge zum Transport von Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind? b) Ist vorgesehen, weitere Gerätschaften oder Fahrzeuge zu beschaffen? 4. Wie wird von den Fluggesellschaften gemeldet, dass sich an Bord eines Fluges Personen befinden, die auf Unterstützung durch den Mobility Service angewiesen sind? 5. Kann der Mobility Service darauf Einfluss nehmen, an welchen Positionen (Fluggastbrücken an den Terminals oder Abstellpositionen auf dem Vorfeld) Flüge abgefertigt werden, bei denen Personen mit Mobilitätseinschränkungen an Bord sind? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.01.2015 1. Wie viele Mitarbeiter sind am Flughafen München im Bereich Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zuständig? Zurzeit sind 193 Mitarbeiter im Bereich Mobility Service beschäftigt . 2. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter seit 2008 entwickelt ? 2008 waren es 54 Mitarbeiter, somit hat sich die Zahl der Arbeitnehmer von 2008 bis heute fast vervierfacht. 3. Wie viele Fluggäste wurden jährlich seit 2008 von den Mitarbeitern des Mobility Service betreut? 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Bis 24.11.2014 50.583 146.990 179.952 182.643 175.005 180.478 165.857 a) Verfügt der Mobility Service am Flughafen München über eigene Fahrzeuge und Gerätschaften, zum Beispiel Hubfahrzeuge zum Transport von Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind? Derzeit befindet sich ein Hubfahrzeug in Betrieb. Mobilitätseingeschränkte Passagiere werden überwiegend über einen elektrischen Treppensteiger befördert. b) Ist vorgesehen, weitere Gerätschaften oder Fahrzeuge zu beschaffen? Vier weitere Hubfahrzeuge wurden bereits bestellt und sollen ab Mitte 2015, gestaffelt ab Mai, geliefert werden. 4. Wie wird von den Fluggesellschaften gemeldet, dass sich an Bord eines Fluges Personen befinden , die auf Unterstützung durch den Mobility Service angewiesen sind? Gemäß EU1107/2006 Artikel 6 gelten folgende Regeln für Fluggesellschaften: Weiterleitung von Informationen (1) Luftfahrtunternehmen, ihre Erfüllungsgehilfen und Reiseunternehmen ergreifen alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um Meldungen des Hilfsbedarfs von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität an allen ihren Verkaufsstellen, einschließlich Telefon- und Internetverkaufsstellen , in dem unter den Vertrag fallenden Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten entgegenzunehmen. (2) Wird einem Luftfahrtunternehmen, seinem Erfüllungsgehilfen oder einem Reiseunternehmen mindestens 48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit ein Hilfsbedarf gemeldet, so leitet es bzw. er die betreffenden Informationen mindestens 36 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit weiter an a) die Leitungsorgane des Abflugflughafens, des Zielflughafens und des Transitflughafens sowie an b) das ausführende Luftfahrtunternehmen , wenn die Buchung nicht bei diesem Luftfahrtunternehmen vorgenommen wurde; in den Fällen, in denen die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt ist, werden die Informationen übermittelt, sobald dies möglich ist. (3) In allen anderen als den in Absatz 2 genannten Fällen leitet das Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder das Reiseunternehmen die Informationen so bald wie möglich weiter. (4) So bald wie möglich nach dem Abflug unterrichtet das ausführende Luftfahrtunternehmen das Leitungsorgan des Zielflughafens, sofern dieser in dem unter den Vertrag fallenden Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegt, über die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4890 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4890 Zahl der behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf diesem Flug, die die in Anhang I genannte Hilfe benötigen, und über die Art dieser Hilfe. Am Flughafen München sollte die Anmeldung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität über ein SITA-Telex im IATA-Format erfolgen. Der Prozess findet automatisiert statt, da die Daten direkt in das Dispositionssystem übernommen werden. Allerdings sind momentan nur 55 % der z u betreuenden Gäste tatsächlich unter Einhaltung der 36-Stunden-Frist angemeldet. Für alle anderen Passagiere greift Artikel 7: (3) Erfolgt keine Meldung (…), so bemüht sich das Leitungsorgan im Rahmen des Möglichen nach besten Kräften, die (…) Hilfe so zu leisten, dass die betreffende Person den Flug, für den sie eine Buchung besitzt, antreten kann. 5. Kann der Mobility Service darauf Einfluss nehmen, an welchen Positionen (Fluggastbrücken an den Terminals oder Abstellpositionen auf dem Vorfeld) Flüge abgefertigt werden, bei denen Personen mit Mobilitätseinschränkungen an Bord sind? Grundsätzlich hat der Mobility Service Flughafen München keinerlei Möglichkeiten, auf die Positionierung von Flugzeugen Einfluss zu nehmen. Die Positionierung von Fluggeräten unterliegt einer Vielzahl von Auflagen und Kriterien wie z. B. Schengen/Non-Schengen, Größe des Flugzeugtyps, Standzeiten, Passagieranzahl, etc. Die Positionierung erfolgt daher ausschließlich über die entsprechende Fachabteilung des Flughafens München unter Berücksichtigung aller Auflagen und Kriterien. In Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notfälle, Staatsempfänge, Sonderflüge für Olympia , etc.) kann nach Prüfung der vorliegenden Rahmenbedingungen mit allen am Prozess Beteiligten entschieden werden, dass bestimmte Flüge auf bestimmten Positionen abgestellt werden. Sollte im Vorfeld z. B. eine große Gruppe mobilitätseingeschränkter Personen auf einem bestimmten Flug angemeldet sein, kann es in Abstimmung mit allen Beteiligten dazu führen, dass der entsprechende Flug auf einer Position abgestellt wird, die die reibungslose Abfertigung für alle am Prozess Beteiligten am besten sicherstellt.