Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 01.12.2014 Breitbandversorgung in Oberbayerns Gewerbegebieten und öffentlichen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wel- che Gewerbegebiete in den einzelnen Städten und Gemeinden Oberbayerns (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) eine leitungsgebunde Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gewerbegebieten in den einzelnen Gemeinden , b) der Anzahl der dort angesiedelten Unternehmen und c) der dort angesiedelten Unternehmen? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wel- che Gewerbegebiete in den einzelnen Städten und Gemeinden Oberbayerns (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) eine leitungsgebunde Breitbandversorgung von maximal 6 Mbit haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gewerbegebieten in den einzelnen Gemeinden , b) der Anzahl der dort angesiedelten Unternehmen und c) der dort angesiedelten Unternehmen? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Unternehmen in Oberbayern seit 2010 ihr Unternehmen verlagerten, verkleinerten oder schlossen, da am jeweiligen Standort keine ausreichende Breitbandversorgung zur Verfügung stand? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche öffentlichen Schulen in Oberbayern (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) über eine leitungsgebundene Breitbandversorgung von 6 MBit oder weniger verfügen, aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Schule in der jeweiligen Gemeinde und b) der Trägerschaft dieser Schulen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.12.2014 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Gewerbegebiete in den einzelnen Städten und Gemeinden Oberbayerns (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) eine leitungsgebunde Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gewerbegebieten in den einzelnen Gemeinden, b) der Anzahl der dort angesiedelten Unternehmen und c) der dort angesiedelten Unternehmen? Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, das „schnelle Internet“ bis 2018 in ganz Bayern verfügbar zu machen. Nach der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat überarbeiteten und von der Europäischen Kommission am 9. Juli 2014 genehmigten Förderrichtlinie soll ein geförderter Breitbandausbau unabhängig vom Gebietscharakter überall erfolgen können, wo Bedarf besteht. Auf die vormals geltende Beschränkung einer Förderung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete wurde deshalb bei Überarbeitung der Förderrichtlinie bewusst verzichtet . Die möglichst flächendeckende Planung und Ausschreibung der Erschließungsgebiete erfolgt in eigener Planungshoheit durch die Kommunen. Diese sind am besten in der Lage, den örtlichen Bedarf zu bewerten und Prioritäten beim Ausbau zu setzen. Hierbei steht es den Kommunen frei, für Gebiete, die in naher Zukunft einen besonders hohen Bandbreitenbedarf erwarten lassen, auch höhere Bandbreiten als 50 Mbit/s zu fordern. Über die Suchfunktion des Breitbandatlasses des Bundes (www.zukunft-breitband.de) lässt sich für jede bayerische Gemeinde die Breitbandverfügbarkeit in bestimmten Rastern anzeigen. Über diese Informationen , die auf Angaben der Netzbetreiber beruhen, hinausgehende Erkenntnisse zur Versorgung der Gewerbegebiete in Bayern sind nach Kenntnis der Bayerischen Staatsregierung nicht systematisch erfasst. 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Gewerbegebiete in den einzelnen Städten und Gemeinden Oberbayerns (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) eine leitungsgebunde Breitbandversorgung von maximal 6 Mbit haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gewerbegebieten in den einzelnen Gemeinden, b) der Anzahl der dort angesiedelten Unternehmen und c) der dort angesiedelten Unternehmen? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4891 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4891 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Unternehmen in Oberbayern seit 2010 ihr Unternehmen verlagerten, verkleinerten oder schlossen , da am jeweiligen Standort keine ausreichende Breitbandversorgung zur Verfügung stand? Der Bayerischen Staatsregierung liegen, soweit ersichtlich, keine Erkenntnisse vor, dass Unternehmen in Oberbayern seit 2010 ihr Unternehmen verlagerten, verkleinerten oder schlossen, weil am jeweiligen Standort keine ausreichende Breitbandversorgung zur Verfügung gestanden hätte. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche öffentlichen Schulen in Oberbayern (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) über eine leitungsgebundene Breitbandversorgung von 6 MBit oder weniger verfügen, aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Schule in der jeweiligen Gemeinde und b) der Trägerschaft dieser Schulen? Der Bayerischen Staatsregierung liegen über die öffentlich verfügbaren Informationen des Breitbandatlasses des Bundes hinaus keine Erkenntnisse über die aktuell verfügbaren Bandbreiten an einzelnen Schulstandorten vor. Schulstandorte können von den Kommunen bei Ausweisung ihrer Erschließungsgebiete berücksichtigt werden. Die neue Förderrichtlinie bietet hier die nötige Flexibilität. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.