Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 10.12.2014 Umgang mit dem Erbe von Cornelius Gurlitt Vor dem Hintergrund, dass die beiden beim Erbe übergangenen Verwandten von Cornelius Gurlitt, Cousine Uta Werner und Cousin Dietrich Gurlitt, einen Erbschein beantragt haben und das Gericht angerufen wurde, die Rechtmäßigkeit des Testaments von Cornelius Gurlitt zu überprüfen, frage ich die Bayerische Staatsregierung für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten der übergangenen Erben: 1. Liegen der Staatsregierung Informationen über einen Erbschein der Erben (Cousine Uta Werner und Cousin Dietrich Gurlitt) von Cornelius Gurlitt vor? 2. Steht die Staatsregierung mit den gesetzlichen Erben von Cornelius Gurlitt in Kontakt? 3. Falls ja, wie steht die Staatsregierung mit den Erben in Kontakt? 4. Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie die genannten Erben bei einer Anerkennung des Erbrechts über die Kunstsammlung entscheiden würden? 5. Hat die Staatsregierung ein alternatives Konzept für den Umgang mit dem Erbe von Cornelius Gurlitt, falls die Kunstsammlung der Staatsregierung für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden würde? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 09.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Liegen der Staatsregierung Informationen über einen Erbschein der Erben (Cousine Uta Werner und Cousin Dietrich Gurlitt) von Cornelius Gurlitt vor? Einleitend ist zu bemerken, dass für die Staatsregierung bereits bei den Verhandlungen mit Herrn Cornelius Gurlitt zu dessen Lebzeiten, aber auch bei den Vereinbarungen mit der von Herrn Cornelius Gurlitt als Alleinerbin eingesetz- ten Stiftung Kunstmuseum Bern die Frage der Sicherstellung der Provenienzrecherche, also der Ermittlung möglicher Raubkunst in der Sammlung Herrn Gurlitts, sowie die Rückgabe von Raubkunst an die Kunstraubopfer und deren Rechtnachfolger gemäß den Washingtoner Prinzipien im Mittelpunkt stand und Vorrang vor allen anderen Interessen, insbesondere auch einer möglichen Ausstellung der Werke in Deutschland bzw. Bayern hatte. Die Staatsregierung begrüßt es daher auch, dass in der Folge des sog. „Falls Gurlitt“ auf dem Gebiet der Provenienzrecherche in Bayern auch auf kommunaler Ebene vieles in Bewegung geraten ist. So wurde etwa im Würzburger Museum Kulturspeicher die Provenienzforschung seither entscheidend gefördert. Zu Frage 1 ist auszuführen, dass nach aktuellem Stand (8. Januar 2015) lediglich ein Antrag der Cousine Uta Werner beim Amtsgericht München – Nachlassgericht – auf Erteilung eines Erbscheins vorliegt. Hierüber ist noch nicht entschieden. Insbesondere hat das Amtsgericht München – Nachlassgericht – bislang keinen Erbschein erteilt. Der Cousin Dietrich Gurlitt hat bislang weder einen Erbscheinsantrag gestellt noch hat er sich dem Erbscheinsantrag der Cousine Uta Werner angeschlossen. 2. Steht die Staatsregierung mit den gesetzlichen Erben von Cornelius Gurlitt in Kontakt? Nein. Hierzu besteht derzeit – auch angesichts des laufenden Verfahrens vor dem Nachlassgericht München – keine Veranlassung. Nach geltendem Recht ist von der Testierfähigkeit eines Erblassers auszugehen, solange nicht eine Testierunfähigkeit zur Überzeugung eines Gerichts nachgewiesen ist (vgl. etwa Weidlich in Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 2229 Rz. 11). Die Staatsregierung hält sich an diese Rechtslage und achtet den letzten Willen von Herrn Cornelius Gurlitt. Dementsprechend war ihr Ansprechpartner für die aus Sicht der Staatsregierung nach dem zu Frage 1 Gesagten besonders wichtigen Fragen der Fortdauer der Provenienzrecherche und der Restitution von Raubkunst an die Kunstraubopfer und deren Rechtsnachfolger die von Herrn Cornelius Gurlitt als Alleinerbin eingesetzte Stiftung Kunstmuseum Bern. Die entsprechenden Verhandlungen, die zusammen mit dem Bund geführt wurden, konnten bekanntlich mit der Vereinbarung vom 24. November 2014 erfolgreich abgeschlossen werden. 3. Falls ja, wie steht die Staatsregierung mit den Erben in Kontakt? Siehe die Antwort zu Frage 2. 4. Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie die genannten Erben bei einer Anerkennung des Erbrechts über die Kunstsammlung entscheiden würden? Der Staatsregierung sind hierzu lediglich Erklärungen des Bevollmächtigten einer der potenziellen gesetzlichen Erben, nämlich der Cousine Uta Werner, bekannt. Danach spricht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4893 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4893 diese sich für die sofortige Rückgabe von Raubkunst und für die Fortsetzung der Provenienzforschung aus und gibt ihrem Wunsch Ausdruck, dass die Werke der sogenannten „Entarteten Kunst“ sowie gegebenenfalls weitere Sammlungsteile dauerhaft in deutschen Museen ausgestellt würden . Erklärungen potenzieller anderer gesetzlicher Erben hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. 5. Hat die Staatsregierung ein alternatives Konzept für den Umgang mit dem Erbe von Cornelius Gurlitt, falls die Kunstsammlung der Staatsregierung für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden würde? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, hat die Staatsregierung davon auszugehen, dass das Testament von Herrn Cornelius Gurlitt wirksam ist und die Vereinbarung , die der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland mit der Stiftung Kunstmuseum Bern geschlossen haben, zum Tragen kommt. Sollte die Sammlung der Staatsregierung für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, so stehen hierfür geeignete Einrichtungen zur Verfügung .