Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 11.12.2014 Integrationskurse in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wer kann einen sogenannten Integrationskurs abhal- ten? a) Welche bürokratischen Auflagen und Regularien sind bei einem Integrations-Sprachkurs seitens des Bildungsträgers zu leisten und einzuhalten? 2. Welche Abfragen bzw. Kontrollen verlangt das Ministe- rium vom täglichen Unterrichtsablauf? a) Ist dafür eine sogenannte Schnittstelle zwingend not- wendig? 3. Welche Förderung erhält ein Bildungsträger pro Teil- nehmer? a) Welche Kosten entstehen dem Teilnehmer? b) Welche Prüfung müssen die Teilnehmer absolvieren und wer nimmt die Prüfung ab? 4. Wie viele Integrationskurse gab es in den Jahren 2010 bis heute (Differenzierung nach Jahren) in Bayern? a) Wie viele davon in Unterfranken? b) Wie viel haben diese Integrationskurse den Freistaat gekostet? 5. Wie viele Einrichtungen oder Bildungsträger haben in 2013 in Bayern Integrationskurse abgehalten? a) Wie viele (namentliche Auflistung) in Unterfranken? 6. Welche Voraussetzungen muss ein Teilnehmer erfül- len, um daran teilnehmen zu können? a) Wie viele Teilnehmer haben in den Jahren 2010 bis heute einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen ? Wie viele haben ihn nicht erfolgreich beendet? 7. Welcher Bedarf besteht nach Einschätzung der Staats- regierung für Integrationskurse in Bayern? a) Kann dieser Bedarf mit den bisherigen Kursen abge- deckt werden? b) Was macht die Staatsregierung, um weitere Bedarfe zu decken? 8. Welche Voraussetzungen oder Prüfungen muss der Leiter eines Integrationskurses haben bzw. vorlegen? a) Wie kann ein solches Zertifikat oder eine Prüfung zum Kursleiter eines Integrationskurses erworben werden? Was kostet dies? b) Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Ausbildung zum Integrationskursleiter? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.01.2015 Zu 1. bis 6. a) und 8.: Die gestellten Fragen beziehen sich auf die Integrationskurse , die in alleiniger Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums des Innern, organisiert und mit Bundesmitteln finanziert werden. Ihre Durchführung richtet sich ausschließlich nach bundesrechtlichen Vorgaben (§§ 43 ff. AufenthG; Integrationskursverordnung des Bundes – IntV). Die Staatsregierung hat keine Zuständigkeit für die Integrationskurse. Sie werden nicht mit Landesmitteln fi-nanziert. Vertiefende Hinweise und Erläuterungen sind über das Internetangebot (http://www.bamf.de/DE/ Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrations kurse-node.html) erhältlich. Zu 7.: Zur Deckung des Bedarfs an Integrationskursen in Bayern steht die Staatsregierung im kontinuierlichen Austausch mit dem BAMF. Aktuelle Probleme und Bedarfslücken sind nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4894 Bayerischer Landtag