Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.10.2014 Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern – Einsatz von Sicherheitspersonal Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats be- stehen aktuell Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, einschließlich möglicher Außenstellen, aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Erstaufnahmeeinrichtung und entsprechender Außenstellen, b) der dort seit 1.1.2013 bzw. seit Eröffnung untergebrachten Asylbewerber (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten) und c) der Verweildauer der dort jeweils untergebrachten Asylbewerber? 2. Wie viel Personal wurde und wird in diesen einzelnen Einrichtungen zur Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingesetzt, aufgeschlüsselt nach: a) Sicherheitspersonal in der einzelnen Einrichtung (Anzahl , Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen), b) Verwaltungs- und Betreuungspersonal in der einzelnen Einrichtung (Anzahl, Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen) und c) Hauspersonal (z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte, Küchenpersonal) in der einzelnen Einrichtung (Anzahl, Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen)? 3. Woher kommt privates Sicherheitspersonal in den einzelnen Einrichtungen, falls dieses eingesetzt wird, welche Qualifikationen lagen jeweils vor und welche Nachweise zur Verfassungstreue wurden verlangt und vorgelegt, aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Sicherheitspersonal in den einzelnen Einrichtungen, b) der Anzahl von abgelehntem Personal von Sicherheitsunternehmen und c) dem Bedarf an staatlichen Sicherheitskräften, sollten die entsprechenden Einrichtungen vollständig von Sicherheitskräften des Freistaats betreut werden müssen ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 08.01.2015 und 16.01.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl wird nach Beteiligung der für Betrieb und Errichtung zuständigen Regierungen wie folgt beantwortet: 1. In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats bestehen aktuell Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern , einschließlich möglicher Außenstellen, aufgeschlüsselt nach: a) der einzelnen Erstaufnahmeeinrichtung und entsprechender Außenstellen, Oberbayern: AE München Stadt München: • Bayernkaserne • Dependance Funkkaserne • Dependance St.-Veit-Straße • Dependance Baierbrunnerstraße Oberbayern: • Dependance Eichstätt • Dependance Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Mittelfranken • ZAE Zirndorf • Dependance Nürnberg • Dependance Ammendorf • Dependance Neuendettelsau • Dependance Lauf • Dependance Roth In den anderen Regierungsbezirken bestanden zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine Erstaufnahmeeinrichtungen. b) der dort seit 1.1.2013 bzw. seit Eröffnung untergebrachten Asylbewerber (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten) und Z/AE-Belegung Datum Zirndorf München gesamt 2013 31.01.2013 698 829 1.527 28.02.2013 651 822 1.473 31.03.2013 758 700 1.458 30.04.2013 1036 763 1.799 31.05.2013 940 980 1.920 30.06.2013 840 1127 1.967 31.07.2013 983 958 1.941 31.08.2013 949 1143 2.092 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2015 17/4898 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4898 Z/AE-Belegung Datum Zirndorf München gesamt 30.09.2013 1103 1416 2.519 31.10.2013 1055 1454 2.509 30.11.2013 1059 1293 2.352 31.12.2013 1035 1189 2.224 2014 31.01.2014 1035 1324 2.359 28.02.2014 963 1054 2.017 31.03.2014 1036 975 2.011 30.04.2014 1183 1016 2.199 31.05.2014 1103 1239 2.342 30.06.2014 1263 1452 2.715 31.07.2014 1408 1839 3.247 31.08.2014 1401 1477 2.878 30.09.2014 2144 1648 3.792 31.10.2014 2197 2040 4.237 30.11.2014 1920 2723 4.643 30.12.2014 3157 2552 5.709 c) der Verweildauer der dort jeweils untergebrachten Asylbewerber? Durchschnittliche Verweildauer in den Z/AE in Tagen AE München ZAE Zirndorf Gesamt 1. Quartal 2013 53 57 55 2. Quartal 2013 50 50 50 3. Quartal 2013 44 46 45 4. Quartal 2013 43 43 43 Durchschnitt 2013 41 42 41 1. Quartal 2014 43 45 44 2. Quartal 2014 41 40 40 3. Quartal 2014 41 30 35 4. Quartal 2014 26 27 26 Durchschnitt 2014 33 30 31 2. Wie viel Personal wurde und wird in diesen einzelnen Einrichtungen zur Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingesetzt, aufgeschlüsselt nach: Eine vorgeschriebene Soll-Stärke für die personelle Besetzung von Erstaufnahmeeinrichtungen existiert grundsätzlich nicht. Die Besetzung wird aufgrund von auf den bisherigen Erfahrungen beruhenden Richtwerten vorgenommen. Für die Asylsozialberatung ist ein Betreuungsschlüssel 1:100 vorgegeben, so dass hier die Soll-Stärke bei einer Beraterstelle pro 100 Asylbewerber liegt. a) Sicherheitspersonal in der einzelnen Einrichtung (Anzahl, Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen), Oberbayern Sämtliche Einrichtungen der Aufnahmeeinrichtung München werden von privaten Sicherheitsunternehmen bewacht. • Ehemalige Bayernkaserne Auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne sorgen 69 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Tagschicht und 51 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Nachtschicht für die notwendige Sicherheit. Der signifikante Unterschied zwischen dem eingesetzten Personal in der Tag- und der Nachtschicht erklärt sich dadurch, dass nachts keine Asylbewerber auf Transfer gehen und des- halb das dort eingesetzte Sicherheitspersonal entbehrlich ist. • Baierbrunnerstraße 14 Auf dem Gelände des Ankunftszentrums in den Räum- lichkeiten der Baierbrunnerstraße 14 sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht 21 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eingesetzt, welche dort für die notwendige Sicherheit und einen geordneten Dienstbetrieb sorgen. • Ehemalige Funkkaserne In den beiden Gebäuden, welche auf dem Gelände der ehemaligen Funkkaserne zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen, wird ein privates Sicherheitsunternehmen eingesetzt, das mit 3 Mitarbeitern sowohl in der Tagals auch in der Nachtschicht Dienst tut. • St.-Veit-Straße Die beiden Containeranlagen in der St.-Veit-Straße wer- den von 4 Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes bewacht. • Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Für die notwendige Sicherheit sorgen 10 Mitarbeiter in der Früh- und in der Nachtschicht. • Eichstätt Auf diesem Gelände der Dependance der Aufnahmeein- richtung für Asylbewerber München, in der ehemaligen Maria-Ward-Schule, sind in der Früh- und in der Nachtschicht je 8 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eingesetzt . Mittelfranken Die Einrichtungen der ZAE Zirndorf werden von privaten Sicherheitsunternehmen bewacht. • ZAE Zirndorf: 13 Personen • Dependance Nürnberg: 1 Person • Dependance Ammendorf: 1 Person • Dependance Neuendettelsau: 1 Person • Dependance Lauf: 1 Person • Dependance Roth: 7 tags, 5 nachts b) Verwaltungs- und Betreuungspersonal in der einzelnen Einrichtung (Anzahl, Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen ) und Oberbayern Betreuungspersonal Mit der Asylsozialbetreuung der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung München ist die Innere Mission München (IMM) betraut. Hier gilt ein Betreuungsschlüssel von 1:100. Dementsprechend ist ein Mitarbeiter für die Betreuung von 100 Asylbewerbern zuständig. Das Personal wird derzeit dem o.g. Betreuungsschlüssel angepasst, sodass diese Vorgabe künftig erfüllt werden kann. Des Weiteren sind in der Aufnahmeeinrichtung München weitere Sozialdienste bzw. auch Wohlfahrtsverbände ehrenamtlich tätig. Hier handelt es sich um Solwodi, Jadwiga, Refugio, Amnesty International und die Lichterkette. Verwaltungspersonal Das Personal wird aktuell an die erhöhten Zugangszahlen angepasst. Derzeit sind in den Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtung München 50 Beschäftigte und 6 Beamte beschäftigt. Drucksache 17/4898 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Mittelfranken Betreuungspersonal Mit der Asylsozialberatung sind in der ZAE Zirndorf und deren Dependancen die Caritas und die Diakonie (Rummelsberger Dienste) betraut. Auch hier gilt der Schlüssel 1:100. Das Personal wird derzeit dem o.g. Betreuungsschlüssel angepasst , sodass diese Vorgabe künftig erfüllt werden kann. Verwaltungspersonal In der Verwaltung der ZAE Zirndorf und deren Dependancen sind derzeit 27 Personen beschäftigt. c) Hauspersonal (z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte , Küchenpersonal) in der einzelnen Einrichtung (Anzahl, Soll- bzw. Ist-Stärke, staatliches Personal oder Personal von Privatunternehmen)? Oberbayern In den Dependancen sind 8 Hausmeister eingesetzt, welche beim Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, beschäftigt sind. Darüber hinaus werden auch Hausmeister beschäftigt, die über einen privaten Hausmeisterservice engagiert sind. Dieser steuert sein Personal jeweils tagesaktuell je nach der jeweiligen Belegung. In der Erstaufnahmeeinrichtung und den Dependancen wird kein eigenes Küchenpersonal beschäftigt. Die Verpflegung ist an Verpflegungsdienstleister vergeben. Diese steuern ihren Personaleinsatz tagesaktuell je nach dem Belegungsstand . Mittelfranken In der ZAE Zirndorf und deren Dependancen sind derzeit insgesamt 27 Hausmeister und 9 Personen Küchenpersonal beschäftigt. 3. Woher kommt privates Sicherheitspersonal in den einzelnen Einrichtungen, falls dieses eingesetzt wird, welche Qualifikationen lagen jeweils vor und welche Nachweise zur Verfassungstreue wurden verlangt und vorgelegt, aufgeschlüsselt nach: a) dem jeweiligen Sicherheitspersonal in den einzelnen Einrichtungen, Oberbayern In der Aufnahmeeinrichtung (AE) München und deren Dependancen sind folgende Unternehmen tätig: • ACS Advanced Corporate Security GmbH, • BWS Sicherheitsdienst, • Jonas Better Place GmbH, • Kötter Security, • Procurist VDHS GmbH, • SIBA-Bewachungsdienst Werkschutz GmbH. Mittelfranken In der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf und deren Dependancen sind folgende Unternehmen tätig: • Siba security service GmbH • V.I.P. SECURITY & MORE GmbH, • GSB Security (Gesellschaft für Sicherheitsdienste) Bayreuth mbH unter Beauftragung der Firma SK Security, Bayreuth. Für alle Einrichtungen gilt: Die Wachdienste werden von den Regierungen ausgeschrieben und auf Grundlage eines umfangreichen Leistungskatalogs beauftragt. Hierbei spielen insbesondere folgende Anforderungen/Bedingungen eine Rolle: • Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO, • Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2008, • Antidiskriminierungsgespräch nach EU-Recht (Richtlini- en 2000/43/EG und 2000/78/EG), • Fähigkeit zur waffenlosen Selbstverteidigung, • jährliche Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis- ses, • Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung, • ärztliche Schichtdiensttauglichkeitszeugnisse, • alle eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens die Vor- gaben des § 34a GewO erfüllen, • jeder eingesetzte Objektleiter muss mindestens über eine Qualifikation als eine IHK-geprüfte Werkschutzkraft verfügen . Jeder Wachdienstmitarbeiter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Es wird zum Thema Wachdienstmitarbeiter ein regelmäßiger Austausch mit dem Bayerischen Verfassungsschutz gepflegt. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass ein Wachdienst primär dem Schutz der Asylbewerber dient, z.B. vor möglichen Übergriffen von außerhalb. Es gibt aber auch eine weitere Aufgabenstellung: In den Unterkünften trifft eine Großzahl von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Ethnie und mit traumatischen Erfahrungen aus dem Heimatland und der Flucht zusammen. Gerade in den großen Erstaufnahmeunterkünften sind deshalb Konflikte grundsätzlich nicht auszuschließen. Hier ist es Aufgabe des Wachdienstes, deeskalierend einzugreifen. Zudem sollte der Wachdienst – so erforderlich – in einem medizinischen Notfall unmittelbar den Rettungsdienst rufen können. Der Wachdienst ist aus diesen Gründen 24 Stunden vor Ort. b) der Anzahl von abgelehntem Personal von Sicherheitsunternehmen und Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. c) dem Bedarf an staatlichen Sicherheitskräften, sollten die entsprechenden Einrichtungen vollständig von Sicherheitskräften des Freistaats betreut werden müssen? Da die Sicherheitskräfte wie unter Antwort zu Frage 3 a dargestellt , sorgfältig ausgesucht werden, besteht kein Bedarf, ausschließlich staatliches Personal einzustellen. Hinsichtlich des Gesamtpersonalbedarfs wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4898 Ergänzende Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 16.01.2015 Da im Verlauf der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 10. Oktober 2014 sowohl die Übergangs-Erstaufnahmeeinrichtung Pionierkaserne in Regensburg als auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Deggendorf eröffnet wurden, wurden ergänzend mit Schreiben vom 16.01.2015 folgende Informationen übermittelt: 1. Pionierkaserne Regensburg a. Am 15. Dezember 2014 wurde die Übergangs-Erstauf- nahmeeinrichtung Pionierkaserne in Regensburg mit einer Kapazität von 280 Plätzen eröffnet. Sie wird belegt, bis die endgültige Erstaufnahmeeinrichtung in der Bajuwarenkaserne in Regensburg ans Netz geht. Die Belegung ändert sich täglich. Zum Stand 8. Januar 2014 befanden sich 267 Asylbewerber in der Einrichtung. Aufgrund der Kürze der Laufzeit kann noch keine Durchschnittsverweildauer angegeben werden. b. Eine vorgegebene Soll-Stärke für die personelle Besetzung von Erstaufnahmeeinrichtungen existiert grundsätzlich nicht. Die Besetzung wird aufgrund von Erfahrungswerten und konkretem individuellem Bedarf vorgenommen. Folgendes Personal ist im Einsatz: • Sicherheitsdienst: 3 Personen (rund um die Uhr); • Verwaltungspersonal: 12 Personen; • Betreuungspersonal: Es gilt der Betreuungsschlüssel 1:100, entsprechend wurden der Caritas 2 Stellen für die Asylsozialarbeit und 1 Stelle für die Kinderbetreuung bewilligt; • Hausmeister: 4 Personen; • Reinigungskräfte: 2 Personen; • Küchenpersonal: 2 Personen. c) Als Sicherheitsunternehmen ist die Firma SD-Sicherheits -GmbH tätig. 2. Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf a. Am 2. Januar 2015 wurde die Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf mit einer Kapazität von 501 Plätzen eröffnet . Die Belegung ändert sich täglich. Am 8. Januar 2015 befanden sich 100 Asylbewerber in der Einrichtung. Aufgrund der Kürze der Laufzeit kann noch keine Durchschnittsverweildauer angegeben werden. b. Eine vorgegebene Soll-Stärke für die personelle Besetzung von Erstaufnahmeeinrichtungen existiert grundsätzlich nicht. Die Besetzung wird aufgrund von Erfahrungswerten und konkretem individuellem Bedarf vorgenommen. Folgendes Personal ist im Einsatz: • Sicherheitsdienst: 8 Personen (rund um die Uhr); • Verwaltungspersonal: derzeit 14 Personen und ab 1. März 2015 16 Personen; • Betreuungspersonal: Es gilt der Betreuungsschlüssel 1:100, entsprechend wurden der Caritas 5 Stellen für die Asylsozialbetreuung bewilligt; • Hausmeister: 19 Personen; • Die Reinigung wird von einem privaten Dienstleister vorgenommen, der sein Personal jeweils tagesaktuell nach der jeweiligen Belegung steuert; • Die Verpflegung erfolgt durch einen privaten Dienstleister , der sein Personal jeweils tagesaktuell nach der jeweiligen Belegung steuert. c) Als Sicherheitsunternehmen ist die Firma DISTELKAM Dienstleistungsgruppe tätig. Hinsichtlich Auswahl und Funktion der Sicherheitsunternehmen gelten die allgemeinen Ausführungen zu allen Erstaufnahmeeinrichtungen in der Antwort vom 8. Januar 2015 auf die Schriftliche Anfrage vom 14. November 2014.