Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 27.11.2014 Fracking in Bayern Nach Presseberichten erklärte vor Kurzem ein Sprecher/ eine Sprecherin des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, „Fracking wie in den USA ist in Bayern weder nötig noch möglich noch zulässig. In Bayern existieren keine Öl- und Gaslagerstätten, für deren Erschließung Fracking notwendig wäre“. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Auf welcher Grundlage kann das Wirtschaftsministerium diese Aussage treffen? 2. Aus welchen Gründen wurde dann eine Erkundungslizenz für das Weidener Becken erteilt, wenn es keine entsprechend ausbeutbaren Vorkommen in Bayern gibt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.01.2015 Zu 1.: Zielrichtung der in Bayern seit über einem Jahrhundert tätigen Öl- und Gasunternehmen war und ist es, neue konventionelle Gasvorkommen oder Ölfelder zu entdecken oder die als ausgefördert geltenden konventionellen Vorkommen, in denen noch Restvorkommen vermutet werden, neu zu erschließen . In Bayern wurden seit Anfang der 1950er-Jahre bis heute ca. 60 Öl- und Gaslagerstätten neu entdeckt. Im Fokus der Untersuchungen und ggf. der Durchführung von Erkundungsbohrungen standen und stehen die bekannten konventionellen Speicher- und Trägergesteine, die aufgrund der vorliegenden Erfahrungen von nahezu 1.000 Kohlenwasserstoffbohrungen über so hohe Durchlässigkeiten verfügen , dass selbst konventionelles Fracking, wie es in Nord- und Nordostdeutschland für die Erschließung der Gas und Ölvorkommen schon seit über 50 Jahren angewandt wird, in Bayern weder notwendig noch technisch möglich ist. Vielmehr strömt/fließt das Gas/Öl bei der Bohrerschließung in Bayern infolge des natürlichen Druckgefälles unmittelbar ins Bohrloch und kann somit ohne weitere Stimulationsmaßnahmen erschlossen werden. Unkonventionelle Vorkommen, deren Erschließung und Gewinnung Fracking erfordern würden, sind in Bayern nicht vorhanden. Dies wird neben den Erfahrungen der bisherigen Kohlenwasserstoffexploration auch bestätigt durch eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover mit dem Titel „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas ) in Deutschland 2012“. Demnach ist in den in Bayern vorhandenen Tongesteinsformationen kein Schiefergaspotenzial vorhanden, da die Tongesteinsformationen keine der notwendigen Kriterien, die die BGR in ihrer Studie für notwendig erachtet, erfüllen. Weder der in Bayern vorhandene Opalinuston noch der Posidonienschiefer haben nach dieser Studie die für die Entwicklung eines Schiefergaspotenzials erforderliche Menge an organischer Substanz, thermischer Reife und Gesteinsmächtigkeiten erreicht, als dass sich Schiefergaslagerstätten bilden konnten. Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus. Fracking ist aufgrund des Besorgnisgrundsatzes der Wasserwirtschaft unzulässig, wenn Grundwassergefährdungen, zum Beispiel bei Einsatz umwelttoxischer Zusätze, nicht ausgeschlossen werden können. Für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen ist grundsätzlich die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis notwendig, für die entsprechend § 64 Abs.1 BayWG zwingend das Einvernehmen der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich ist. Zu 2.: Es wurde für das o. g. Gebiet mit Bescheid vom 01.02.2014 eine Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubnis sind ausschließlich geophysikalische Untersuchungen zulässig; nicht jedoch die Durchführung von Bohrungen. Aus den vergangenen Untersuchungen in den 1980erund 1990er-Jahre ergeben sich in diesem Gebiet Hinweise auf konventionelle Kohlenwasserstoffvorkommen in den tiefer abgesenkten Trögen z. B. im sogenannten Naab-Trog (siehe hierzu Ergebnisse der Thermalwasserbohrung Weiden ). Die Naab Energie GmbH (100 %ige Tochter der Rose Petroleum Ltd.) möchte in diesem Gebiet die o. g. Untersuchungen wieder aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höffige Fangstrukturen in den bekannten Speichergesteinen des Erlaubnisfeldes gefunden werden, in denen gewinnbare Vorkommen konventioneller Lagerstättentypen vermutet werden könnten. Fracking ist auch hier aus den dargestellten geologischen Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4899 Bayerischer Landtag