Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 06.11.2014 Dienstpostengefüge in der Bayerischen Polizei Im Zuge der Polizeireform wurde eine nicht unerhebliche Anzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten von den damaligen Polizeidirektionen auf die Inspektionen verlagert. Eine entsprechende Aufwertung bzw. Anhebung der Dienstposten der Inspektionsleiter erfolgte jedoch nicht. Vielmehr wurde aufgrund der Dienstpostenhebungen der Dienstgruppenleiter nach A 12 die hierarchische Struktur (Inspektionsleiter A 13 – Leiter Verfügungsgruppe A 12 – Dienstgruppenleiter A 11) in den Inspektionen gestört. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie war die Situation vor den Dienstpostenhebungen der Dienstgruppenleiter von A 11 nach A 12? a) Wie viele Inspektionsleiter, Leiter Verfügungsgruppe und Dienstgruppenleiter gab es? b) Wie waren diese eingestuft? 2. Wie gestaltet sich die Situation nach der Dienstposten- hebung? a) Wie viele Inspektionsleiter, Leiter Verfügungsgruppe und Dienstgruppenleiter gibt es? b) Wie sind diese eingestuft? 3. Welche Aufgaben sind im Rahmen der Polizeireform auf die Inspektionsleiter übergegangen? 4. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn man ein entsprechendes Dienstpostengefüge wie vor der Dienstpostenhebung wiederherstellen würde (Inspektionsleiter A 14 – Leiter Verfügungsgruppe A 13 – Dienstgruppenleiter A 12)? 5. Was gedenkt die Staatsregierung zur Wiederherstel- lung des verschobenen Dienstpostengefüges zu unternehmen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.01.2015 1. Wie war die Situation vor den Dienstpostenhebungen der Dienstgruppenleiter von A 11 nach A 12? Die Hebung der Dienstpostenbewertung von Dienstgruppenleitern nach A 12 stand nicht im Zusammenhang mit der Organisationsreform bei der Bayerischen Polizei. Die ersten entsprechenden Hebungen erfolgten bereits 1992 beim Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Nürnberg, 1994 wurden dann die ersten Dienstgruppenleiter bei Polizeiinspektionen angehoben. Daten zur damaligen Dienstpostenbewertung können aufgrund des seither vergangenen Zeitraums nur mehr mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erhoben werden. Daher beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf den Stichtag 01.11.2005 (Monat vor der Umsetzung der Organisationsreform beim als Erstes betroffenen Polizeipräsidium Unterfranken). a) Wie viele Inspektionsleiter, Leiter Verfügungsgruppe und Dienstgruppenleiter gab es? Aufgrund der Einführung eines neuen Personalverwaltungssystems ab 01.07.2010 kann ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand die Zahl der Dienstposten von Leitern Verfügungsgruppe und Dienstgruppenleitern vor diesem Stichtag nicht exakt ausgewertet werden. Die nachfolgend genannten Zahlen wurden daher anhand Anzahl und Größe der Dienststellen pauschal errechnet: 315 Inspektionsleiter (bei Polizeiinspektionen, Grenzpolizeiinspektionen , Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen ) 250 Leiter Verfügungsgruppe (bei Polizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen , Autobahnpolizeistationen, Grenz - polizeistationen, Polizeistationen Fahndung) 1.212 Dienstgruppenleiter (bei Polizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen , Autobahnpolizeistationen, Grenzpolizeistationen , Kriminaldauerdiensten) b) Wie waren diese eingestuft? Inspektionsleiter: A 12/00 bis A 14/15 Leiter Verfügungsgruppe: A 11/00 bis A 13/AH (prüfungsfreier Aufstieg in den damaligen höheren Dienst) Dienstgruppenleiter: A 11/00 bis A 11/12 2. Wie gestaltet sich die Situation nach der Dienstpostenhebung ? a) Wie viele Inspektionsleiter, Leiter Verfügungsgruppe und Dienstgruppenleiter gibt es? Die nachfolgend genannten Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Stand (siehe Bemerkung zu 1.): 319 Inspektionsleiter 276 Leiter Verfügungsgruppe 1.126 Dienstgruppenleiter Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4911 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4911 b) Wie sind diese eingestuft? Inspektionsleiter: A 12/00 bis A 15/16 Leiter Verfügungsgruppe: A 11/00 bis A 13/14 Dienstgruppenleiter: A 11/00 bis A 11/12 3. Welche Aufgaben sind im Rahmen der Polizeireform auf die Inspektionsleiter übergegangen? Die Umsetzung der Polizeireform begann am 01.01.2006 mit dem einjährigen Probebetrieb in Unterfranken und endete mit der Umorganisation des Bayerischen Landeskriminalamts zum 31.12.2009. Die Reformziele betrafen vornehmlich die Führungsebene. Im Kern ging es darum, den bislang vierstufigen Aufbau der Polizei durch einen neuen moderneren und schlankeren dreistufigen Aufbau zu ersetzen . Mit dem Ziel, Spielräume für die Stärkung der polizeilichen Basisarbeit zu gewinnen, wurden die bisherigen zwei Verwaltungs- und Führungsebenen Polizeipräsidium und Polizeidirektion zu einer Hierarchiestufe verschmolzen. Im Abschlussbericht der Expertenkommission zur Evaluation der Polizeireform in Bayern unter der Leitung von Herrn Prof. Neubeck wurden die neuen Aufgaben für die Polizeiinspektionen dargelegt. Der Abschlussbericht wurde am 28.11.2012 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit sowie im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass die Reform zu einer Stärkung der Einsatz- und Führungskompetenz bei gestiegener Selbstständigkeit und Verantwortung der Dienststellenleiter auf Inspektionsebene geführt hat. Die Inspektionsebene muss sich seit der Organisationsreform trotz der Verlagerung des Gros der Verwaltungsaufgaben von den Polizeidirektionen auf die Präsidien intensiver mit Themen aus dem Personal- und Verwaltungsbereich befassen , d A einzelne Aufgaben aufgrund der Sachnähe auf die Inspektionsebene übertragen wurden. Generell obliegen den Inspektionen seit der Polizeireform insbesondere die Beurteilung der 2. QE und die Vergabe von Leistungsprämien/Leistungsstufen. Darüber hinaus müssen sich vor allem die Inspektionen der Flächenpräsidien verstärkt zu Fragen im Zusammenhang mit Themen der Arbeitszeit und der Urlaubsgewährung einbringen. 4. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn man ein entsprechendes Dienstpostengefüge wie vor der Dienstpostenhebung wiederherstellen würde (Inspektionsleiter A 14 – Leiter Verfügungsgruppe A 13 – Dienstgruppenleiter A 12)? Einige der genannten Dienstposten sind bereits jetzt höher bewertet, als in der Frage angenommen. Es wird daher davon ausgegangen, dass die genannten Bewertungen die Mindestbewertung darstellen soll, also die bereits jetzt höher bewerteten Dienstposten bei ihrem derzeitigen Wert verbleiben. Die nachfolgend genannten Kosten beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2015: Inspektionsleiter: 157 Hebungen von A 13 nach A 14, Kosten ca. 7.400 € je Planstelle/Jahr; entspricht Gesamtkosten von ca. 1.161.800 €/Jahr. Leiter Verfügungsgruppe: 411 Hebungen von A 12 nach A 13, Kosten ca. 5.800 € je Planstelle/Jahr; entspricht Gesamtkosten von ca. 2.383.300 €/Jahr. Dienstgruppenleiter: 185 Hebungen von A 11 nach A 12, Kosten ca. 5.400 € je Planstelle/Jahr; entspricht Gesamtkosten von ca. 999.000 €/Jahr. 5. Was gedenkt die Staatsregierung zur Wiederherstellung des verschobenen Dienstpostengefüges zu unternehmen? Das Dienstpostengefüge ist nicht verschoben. Auch vor der Organisationsreform bei der Bayer. Polizei waren die angesprochenen Dienstposten schon unterschiedlich bewertet. Die Bewertung richtet sich entsprechend der haushalts- und besoldungsrechtlichen Vorgaben nach wie vor nach der zu erledigenden Aufgabe, wobei die Sollstärke der Dienststelle gerade bei den angesprochenen Dienstposten als Bewertungskriterium gut geeignet ist. Selbstverständlich werden die Bewertungen regelmäßig überprüft und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten verbessert.