Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 03.12.2014 Staatsstraßen erhalten, sanieren und ausbauen – und das Invest des Freistaats verstetigen In seiner Regierungserklärung zum Start der 17. Legislaturperiode hat Ministerpräsident Seehofer formuliert, dass Bayerns Straßennetz verstärkt, ausgebaut und die Mittel für die Sanierung von Staatsstraßen weiter aufgestockt werden. Im NHH 2014 wurde auch eine Größenordnung von 250 Mio. Euro erreicht. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch wurden die Mittel im DHH 2015/2016 aufgestockt ? b) Wie verteilt sich die Gesamtsumme auf Erhaltung der Staatsstraßen? c) Wie verteilt sich die Gesamtsumme auf Sanierung der Staatsstraßen? 2. a) Wie verteilt sich die Gesamtsumme für den Ausbau der Staatsstraßen? b) Wie verteilt sich die Gesamtsumme für den Neubau der Staatsstraßen? 3. Wie lauten die jeweiligen Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung? 4. a) Sind eigene Haushaltstitel für besondere Anforderungen beim Straßenbau eingeplant? b) Wenn ja, in welcher Größe? c) Sind eigene Haushaltstitel für „Bayern barrierefrei 2023‘‘ eingeplant? 5. a) Sind eigene Haushaltstitel auf Dauer für Radwege entlang von Staatsstraßen vorgesehen? b) Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des 7. Ausbauplans für Staatsstraßen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.01.2015 1. a) Wie hoch wurden die Mittel im DHH 2015/2016 aufgestockt ? Das hohe Niveau des Nachtragshaushalts 2014 von 250 Mio. € für die Erhaltung und den Um- und Ausbau der Staatsstraßen wird auch im DHH 2015/2016 beibehalten. b) Wie verteilt sich die Gesamtsumme auf Erhaltung der Staatsstraßen? c) Wie verteilt sich die Gesamtsumme auf Sanierung der Staatsstraßen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen sind jeweils 150 Mio. € pro Jahr vorgesehen. 2. a) Wie verteilt sich die Gesamtsumme für den Ausbau der Staatsstraßen? b) Wie verteilt sich die Gesamtsumme für den Neubau der Staatsstraßen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Für den Um- und Ausbau (einschließlich Neubau) der Staatsstraßen sind jeweils 100 Mio. € pro Jahr vorgesehen. 3. Wie lauten die jeweiligen Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung? Der Finanzplan des Freistaats Bayern 2014 bis 2018 (http:// www.stmf.bybn.de/staatshaushalt/finanzplanung/Finanzplan _2014–2018_final.pdf) enthält keine Angaben zum Staatsstraßenhaushalt. 4. a) Sind eigene Haushaltstitel für besondere Anforderungen beim Straßenbau eingeplant? b) Wenn ja, in welche Größe? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. In Anlage A des Haushalts 2015/2016 sind neben den einzeln veranschlagten Maßnahmen folgende Haushaltstitel gesondert eingeplant: Titel Zweckbestimmung 2015 Tsd. € 2016 Tsd. € 770 01-3 Um- und Ausbaumaßnahmen mit Gesamtbaukosten bis 2.500,0 Tsd. € 23.710,0 23.964,0 770 02 Maßnahmen bei Kreuzungen von Staatsstraßen mit Eisenbahnen 2.000,0 2.000,0 770 04-0 Grunderwerb im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der Staatsstraßen 8.000,0 8.000,0 770 06-8 Bau von Radwegen 10.000,0 10.000,0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4914 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4914 Titel Zweckbestimmung 2015 Tsd. € 2016 Tsd. € 772 03-9 Bestanderhaltung insbesondere Deckenbau mit Verbesserung im Grund- und Aufriss 110.000,0 110.000,0 772 04-8 Grunderwerb im Zusammenhang mit der Bestanderhaltung der Staatsstraßen 500,0 500,0 772 08-4 Erneuerung und Instandsetzung von Brücken 37.500,0 37.500,0 772 09-3 Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Staatsstraßen 2.000,0 2.000,0 c) Sind eigene Haushaltstitel für ,,Bayern barrierefrei 2023‘‘ eingeplant? Nein. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist in der Regel Teil einer größeren Gesamtmaßnahme, bei der auch die Ausgaben verbucht werden. 5. a) Sind eigene Haushaltstitel auf Dauer für Radwege entlang von Staatsstraßen vorgesehen? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Haushaltsmittel sind bei Titel 770 06-8 veranschlagt (siehe Antwort zu Frage 4 b). 6. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des 7. Ausbauplans für Staatsstraßen? Von den 253 Projekten der 1. Dringlichkeit des Ausbauplans für die Staatsstraßen sind: – 38 Projekte unter Verkehr – 28 Projekte in Bau oder Teilstrecken unter Verkehr – 46 Projekte in Planfeststellung oder bereits planfestge- stellt Außerdem sind fünf Projekte der Dringlichkeit 1R und zwei Projekte der Dringlichkeit 2 unter Verkehr.