Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 08.12.2014 Kernwegenetze Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Förderanträge gibt es aus den niederbayerischen Landkreisen zum Ausbau des Kernwegenetzes? 2. Welche Gemeinden haben einen Förderantrag gestellt? 3. Wie hoch werden die Planungskosten pro Kilometer angesetzt ? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.01.2015 Der Strukturwandel in der Landwirtschaft sowie die rasante Entwicklung in der Landtechnik mit immer größeren und schwereren Transport- und Erntemaschinen sowie höheren Fahrgeschwindigkeiten überfordern vielfach das vorhandene ländliche Wegenetz, das unabhängig vom Unterhaltungszustand , den vielfältigen Anforderungen und vor allem den Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft oft nicht mehr gerecht wird. Dabei spielen die Wege neben der Größe, Form und Anzahl der Schläge eine wichtige Rolle in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Außenwirtschaft. Zu den traditionellen „Hof-Feld“-Fahrbewegungen kommen außerdem verstärkt neue und oft gemarkungs- und gemeindeübergreifende Fahrbeziehungen hinzu. Darüber hinaus sollen die ländlichen Wege weitere gesellschaftlich wichtige Zwecke für Spaziergänger, Touristen, Reiter, Rad- und Autofahrer erfüllen. Bei der Schaffung von Kernwegenetzen geht es um eine gemeindeübergreifende und multifunktional angelegte Ertüchtigung des ländlichen Hauptwirtschaftswegenetzes. Kommunen, Bürger und Landwirte suchen deshalb gemeinsam nach Lösungen. Dabei müssen Schwerpunkte gesetzt und Prioritäten gefunden werden. Auf Initiative des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann nunmehr innerhalb des Gebiets einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) oder einer LEADER-LAG ein gemeindeübergreifendes ländliches Kernwegenetz geplant und auch umgesetzt werden. Unabdingbare Voraussetzung ist immer eine intensive gebietsübergreifende Zusammenarbeit von mehreren benach- barten Gemeinden. Die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) schaffen die Grundlage zur Umsetzung von ländlichen Kernwegenetzen auf der Basis gemeindeübergreifender Gesamtkonzepte in und außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Die Umsetzung der Kernwegenetze erfolgt vorrangig in einfachen Flurneuordnungsverfahren. In Bereichen, in denen keine Bodenordnung erforderlich ist, ist eine Wegebauförderung auch außerhalb der Flurneuordnung als sogenannte Infrastrukturmaßnahme nach den FinR-LE 2014 möglich. 1. Wie viele Förderanträge gibt es aus den niederbayerischen Landkreisen zum Ausbau des Kernwegenetzes ? In den neun Landkreisen des Dienstbezirks des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern, der deckungsgleich ist mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Niederbayern , existieren mittlerweile 15 Integrierte Ländliche Entwicklungen bzw. befinden sich im Aufbau. Anträge von fünf ILEn (mit 49 Gemeinden) zur Förderung der Planung eines ländlichen Kernwegenetzes wurden vom ALE Niederbayern bereits bewilligt. Bei weiteren vier ILEn (mit über 15 Gemeinden) werden derzeit die Förderanträge von den ILE-Verantwortlichen vorbereitet . Die Anträge werden vom ALE Niederbayern zeitnah bearbeitet und bewilligt. Über die Anzahl der genehmigungsfähigen Anträge von LEADER-LAG’s kann frühestens 2016 eine Aussage getroffen werden. 2. Welche Gemeinden haben einen Förderantrag gestellt ? Einzelne Gemeinden können keine Anträge auf Förderung der Planung nur für ihr Gemeindegebiet stellen; außer im Auftrag einer ILE, jedoch dann für das gesamte ILE-Gebiet (siehe Antwort zu Frage 1): ILE Antragsteller Beteiligte Gemeinden Ilzer Land Verein Ilzer Land e.V. Eppenschlag Fürsteneck Grafenau Hutthurm Innernzell Perlesreut Ringelai Röhrnbach Saldenburg Schöfweg Schönberg Thurmannsbang ILE Zellertal Gemeinde Drachselsried Arnbruck Drachselsried Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4915 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4915 ILE Antragsteller Beteiligte Gemeinden ILE Passauer Oberland Gemeinde Fürstenstein Aicha v. W. Büchlberg Büchlberg Büchlberg Eging a. See Eging a. See Eging a. See Fürstenstein Fürstenstein Fürstenstein Neukirchen v. W. Neukirchen v. W. Neukirchen v. W. Ruderting Ruderting Ruderting Salzweg Salzweg Salzweg Tiefenbach Tiefenbach Tiefenbach Tittling Tittling Tittling Witzmannsberg Witzmannsberg Witzmannsberg ILE Abteiland Stadt Hauzenberg Breitenberg Haidmühle Hauzenberg Jandelsbrunn Neureichenau Obernzell Sonnen Thyrnau Untergriesbach Waldkirchen Wegscheid ILE Donauwald Gemeinde Kollnburg Achslach Böbrach Geiersthal ILE Antragsteller Beteiligte Gemeinden Kollnburg Prackenbach Viechtach Patersdorf Ruhmannsfelden Gotteszell Zachenberg Grafling Bernried Metten Offenberg 3. Wie hoch werden die Planungskosten pro Kilometer angesetzt? Die Kosten für die Planung von Kernwegenetzen sind diejenigen Kosten, die für die Erarbeitung von Konzepten entstehen ; diese ergeben sich aus dem Wettbewerb von Planungsbüros . In diesen Konzepten wird untersucht, welche ländlichen Wege die Funktion ländlicher Hauptwirtschaftswege (Kernwege) übernehmen sollen. Da die Planungsgebiete der Konzepte sehr unterschiedlich strukturiert sind und noch kaum Erfahrungswerte zu dieser neuen Initiative vorliegen , kann noch kein verlässlicher pauschalierter Ansatz für die Planungskosten pro Kilometer genannt werden.