Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.12.2014 Paragrafenbremse Ministerpräsident Seehofer hatte in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode grundsätzlich keine neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften geben soll. Die Paragrafenbremse gilt für alle von der Staatsregierung verantworteten Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Bis auf wenige Ausnahmen, wie redaktionelle Änderungen oder Anpassungen an veränderte Rechtsprechung unterliegt künftig jede Änderung des Landesrechts der Paragrafenbremse: Voraussetzung für eine Neuerung wird künftig sein, dass zugleich eine andere gleichwertige Vorschrift aufgehoben wird („one in, one out“) und nachgewiesen ist, dass das Regelungsziel nicht anderweitig, also ohne Rechtsvorschrift erreicht werden kann. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche gesetzlichen Neuregelungen hat der Landtag seit dem neu beschlossen? 2. Welche Paragrafen wurden im Gegenzug gestrichen? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 13.01.2015 Zu 1. und 2.: Bürokratieabbau und Deregulierung sind seit jeher Kernanliegen der Staatsregierung, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bayern zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmen mehr Eigenverantwortung zu ermöglichen. Auch in der laufenden Legislaturperiode 2013/2018 stehen Deregulierung und Bürokratieabbau weit oben auf der Agenda der Staatsregierung: Mit der im Dezember 2013 vom Kabinett beschlossenen Einführung einer bundesweit einmaligen „Paragrafenbremse“ für Gesetze und Rechtsverordnungen hat die Staatsregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein deutliches Signal gesetzt: Es soll grundsätzlich keine neuen Vorschriften in Bayern geben . Jede Änderung des Landesrechts muss gesondert gerechtfertigt werden, auch für unverzichtbare Vorschriften gilt das Prinzip des „one in, one out“, das heißt: Mit einer neuen Regulierung muss eine gleichwertige Vorschrift wegfallen. Bereits ein knappes Jahr nach Einführung der Paragrafenbremse zeigt diese messbare statistische Erfolge, die in Drs. 17/4287 Nr. 1–5 näher dargestellt sind. Die vom Landtag seit Einführung der Paragrafenbremse beschlossenen Gesetze sind in den seither erschienenen Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes im Einzelnen abgedruckt. Die korrespondierende Aufhebung anderer Bestimmungen ist – soweit nach den Regularien der Paragrafenbremse erforderlich – jeweils in den gleichen Gesetzen enthalten, durch die neue Bestimmungen eingeführt wurden. Die entsprechenden Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind auch auf der Verkündungsplattform (www. verkuendung.bayern.de) recherchierbar. Ergänzend ist auf die im Landtagsamt vorhandenen Gesetzesmaterialien und Vorgangsmappen zu verweisen, die, soweit hier bekannt, auch elektronisch recherchiert werden können. Die Zusammentragung der angefragten, im genannten Verkündungsorgan frei verfügbaren Informationen würde zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu dem hinter der Frage stehenden, für die Staatsregierung erkennbaren parlamentarischen Kontroll-, Aufklärungs- bzw. Informationsinteresse steht. Nach ständiger verfassungsrechtlicher Rechtsprechung ist es deshalb zulässig, auf allgemein zugängliche Informationsquellen zu verweisen [vgl. nur VerfGHE 54, 62 (75 f.); 59, 144 (183); 64, 70 (83)]. Im Übrigen wird ergänzend auf die bereits in LT-Drs. 17/748 sowie 17/4287 Nr. 1–5 abgedruckten allgemeinen Aussagen zur Paragrafenbremse verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4916 Bayerischer Landtag