Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 04.12.2014 Kinderbetreuung während der verlängerten Pfingstferien aufgrund des G7-Gipfels Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Gemeinden im Landkreis Garmisch-Parten- kirchen wird am 8. und 9. Juni 2015 eine Betreuung der schulpflichtigen Kinder angeboten werden? 2. Sind die Betreuungsangebote zahlenmäßig ausreichend oder sind sie begrenzt? 3. Richtet sich der Umfang der Betreuung nach den Schul- zeiten? 4. Wie erfolgt der Transport der Kinder zu den Betreuungs- stellen und zurück, wenn – wie angekündigt – die Schulbusse nicht fahren werden? 5. Wer wird die verantwortliche Aufsicht in den Betreuungs- stellen haben? 6. Sind auch Gemeinden außerhalb des Landkreises Gar- misch-Partenkirchen davon betroffen, dass aufgrund des Gipfels Schulen nicht für den Unterricht genutzt werden können und/oder die üblichen Transportmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen? 7. Wann und wie werden die Eltern über den Ablauf und die Organisation unterrichtet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.01.2015 Zu 1.: Mit KMS Nr. IV.7–BS 4407–6a.152630 vom 20.11.2014 (Anlage ) wurden die Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gebeten, etwaigen Betreuungsbedarf, der von Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden kann, wenn ihre Betreuung und Beaufsichtigung am 8. und 9. Juni 2015 zu Hause nicht gewährleistet ist, bei den Erziehungsberechtigten zu erfragen. Wie in vergleichbaren Fällen auch, wird es sich anbieten, auf der Grundlage der Rückmeldungen der Erziehungsberechtigten die Betreuungsangebote an bestimmten Schulen zu bündeln. Da diese Abfrage seitens der Schulen jedoch noch nicht vorgenommen worden ist und die Organisation der Betreuungsangebote bei den betroffenen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegen wird, kann die Frage vonseiten der Staatsregierung derzeit nicht beantwortet werden. Zu 2.: Die Angebote werden sich nach dem Bedarf richten. Hier wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Da die Umsetzung der Betreuungsangebote von den Schulen in eigener Verantwortung vollzogen wird, wird der Umfang der Betreuung von den Schulen zu entscheiden sein. Zu 4.: Da die Betreuung der Kinder ein Angebot darstellt, das auf freiwilliger Basis von den Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden kann, obliegt der Transport der Kinder den Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus können öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich genutzt werden. Allerdings wird hier wegen erhöhter Sicherheitsvorkehrungen auf Einschränkungen beim ÖPNV zu achten sein. Zu 5.: Wie im KMS vom 20.11.2014 dargestellt, erfolgt die Betreuung an einer Schule primär unter Einsatz der Lehrkräfte dieser Schule. Von der Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen benachbarter Schulen ist auszugehen. Zu 6.: Außerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist die Realschule in Geretsried angefragt. Zu 7.: Mit KMS vom 20.11.2014 wurden die Schulen gebeten, die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten sehr zeitnah von den unterrichtsfreien Tagen 8. und 9. Juni zu unterrichten. Zudem hat die Pressestelle des StMBW am 21.11.2014 mit einer Pressemitteilung (Anlage ), die von den örtlichen Presseorganen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen aufgegriffen worden ist, die Öffentlichkeit informiert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4918 Bayerischer Landtag Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_7\Ferien\Pfingstferien\2015_Verlängerung_G7\StMBW\KMS\IV an alle Schulen GAP_201114_r.docx ENTWURF Datum: 20.11.2014 Entwurf erstellt/geprüft: Suess_C Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an E-Mail: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München IV.7 – II - III – V – VI – IV T: Auslauf: 21.11.2014! Per OWA: An alle Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und an die Staatliche Realschule Geretsried Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 20.11.2014 IV.7 – BS 4407 – 6a.152630 Telefon: 089 2186 2292 Name: MRin Süß G7-Gipfel am 7. und 8. Juni 2015 auf Schloss Elmau hier: Auswirkungen auf den Schulbetrieb Sehr geehrte Damen und Herren Schuleiterinnen und Schulleiter, wie Sie sicher bereits wissen, wird nach einer Terminverschiebung der G7- Gipfel nunmehr am 7. und 8. Juni 2015 auf Schloss Elmau tagen. Nach Auskunft des Planungsstabes im Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr werden aufgrund von umfassenden Sicherheitsvorkehrungen weitreichende Verkehrsbehinderungen zu erwarten sein. Dies hat auch gravierende Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Da Schulgebäude und Schulgelände im gesamten Landkreis Garmisch- Partenkirchen sowie der Staatlichen Realschule Geretsried für die Unter- bringung von Sicherheitskräften, Katastrophenschutz und Rotem Kreuz zur Verfügung gestellt werden müssen, kann ein ordnungsgemäßer Unterricht am 8. und 9. Juni, also unmittelbar im Anschluss an die Pfingstferien, nicht gewährleistet werden. Am 9. Juni ist zwar der G7-Gipfel bereits beendet, die Schulen müssen aber gereinigt und das sog. Equipment muss rückge- baut werden. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - 2 - Aus diesem Grund hat Herr Staatsminister Dr. Spaenle entschieden, den 8. und 9. Juni 2015 für die betroffenen Schulen für unterrichtsfrei zu erklären. Damit wird an den genannten Tagen hier auch keine Schülerbeförderung stattfinden. Wir bitten Sie, die folgenden Regelungen für die Schulen im Lkr. Garmisch- Partenkirchen sowie für die Staatliche Realschule Geretsried zu beachten: 1. Die Schulen werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten sehr zeitnah von den unterrichtsfreien Tagen 8. und 9. Juni 2015 zu unterrichten. 2. Die Schulen werden weiterhin gebeten, etwaigen Betreuungsbedarf, der auf freiwilliger Basis von Schülerinnen und Schülern wahrge- nommen werden kann, deren Betreuung und Beaufsichtigung am 8. und 9. Juni 2015 zu Hause nicht gewährleistet ist, bei den Erzie- hungsberechtigten zu erfragen. Es bietet sich an, in bewährter Form Betreuungsangebote ggf. an bestimmten Schulen zu bündeln. Da es sich bei Betreuungsangeboten nicht um Pflicht- oder Wahlpflichtun- terricht handelt, besteht an den genannten Tagen keine Beförde- rungspflicht. Schülerinnen und Schüler, die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel haben, können diese am 8. und 9. Juni 2015 selbst- verständlich auch zur Fahrt zu den Schulen mit Betreuungsangebo- ten benutzen, wobei Einschränkungen beim ÖPNV zu beachten sind. 3. Wird an einer Schule ein Betreuungsangebot bereitgestellt, erfolgt dies primär unter Einsatz der Lehrkräfte dieser Schule. Sollten Lehrkräfte der anderen Schulen, die am gebündelten Betreuungsan- gebot partizipieren, ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen, so bitten wir die Schulleitungen, den hierfür erforderlichen Dienstgang zu genehmigen, bzw. eine Dienstreise anzuordnen. Die Festlegung organisatorischer Einzelheiten obliegt den Schulen. - 3 - 4. Sofern an einer Schule kein Betreuungsangebot bereitgestellt wird, besteht an diesem Tag grundsätzlich keine Präsenzpflicht für die Lehrkräfte. 5. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Real- schulen wird ein zusätzliches Unterrichtsangebot ab dem 10. Juni 2015 eingerichtet werden. 6. Die Sprechfertigkeitsprüfung im Fach Französisch an den Realschu- len wird anstatt ab dem 8. Juni 2015 erst ab dem 10. Juni 2015 durchgeführt werden. 7. Die zweite Woche der Kolloquiumsprüfungen an den Gymnasien, beginnt nicht wie offiziell bekannt gegeben am 8. Juni 2015, sondern am 10. Juni 2015. Am 8. und 9. Juni 2015 finden an den Gymnasien im Lkr. Garmisch-Partenkirchen keine Kolloquiumsprüfungen statt. Bei Bedarf kann der Prüfungszeitraum auf Samstag, den 13. Juni 2015 ausgeweitet werden. An diesem Tag müssen spätestens auch die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden. 8. Die Schulen werden gebeten, den Unterrichtsausfall am 8. und 9. Juni 2015 durch entsprechende Umverteilung des Unterrichtsstoffes im Laufe des Schuljahres zu kompensieren. Schulen in privater Trägerschaft im Lkr. Garmisch-Partenkirchen wird emp- fohlen, entsprechend den oben genannten Regelungen zu verfahren. - 4 - Für Ihre Unterstützung und Mithilfe in dieser außergewöhnlichen Situation bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen gez. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Leiter der PRESSESTELLE Dr. Ludwig Unger, Pressesprecher, verantw. Salvatorstraße 2 · 80333 München Henning Gießen, Stellv. Pressesprecher E-Mail: presse@stmbw.bayern.de Kathrin Gallitz, Stellv. Pressesprecherin Internet: www.km.bayern.de Julia Lindner, Sprecherin Sekretariat: Tel. 089-2186 2106; Telefax: 089-2186 2881 Jan-Alexander Liedtke, Sprecher PRESSEMITTEILUNG 413/2014 21. November 2014 Schülerinnen und Schüler haben im Landkreis GarmischPartenkirchen am 8. und 9. Juni schulfrei – Grund Gipfel der G7-Staaten in Schloss Elmau GARMISCH-PARTENKIRCHEN. An den öffentlichen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Staatliche Realschule Geretsried findet am 8. und 9. Juni 2015 kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben dort an diesen beiden Tagen unmittelbar nach den Pfingstferien schulfrei. Dies hat Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle entschieden. Grund ist der Gipfel der G7-Staaten in Schloss Elmau am 7. und 8. Juni 2015. Schulen in privater Trägerschaft wird empfohlen, ähnlich zu verfahren. In Schulgebäuden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wie in der Realschule Geretsried werden Sicherheitskräfte sowie Einsatzkräfte des Roten Kreuzes und des Katastrophenschutzes untergebracht sein. Außerdem wird es in der Region aufgrund umfassender Sicherheitsvorkehrungen zu Verkehrsbehinderungen kommen. Am 9. Juni werden die dort untergebrachten Einsatzkräfte die Schulen räumen. Diese werden dann wieder für den Unterricht vorbereitet. Der reguläre Unterricht beginnt wieder am 10. Juni 2015. Für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Realschule Geretsried wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen, über die die Schulen informiert wurden: 1. Für Kinder, deren Eltern keinen Urlaub nehmen können, wird an bestimmten Schulen eine Betreuung angeboten werden. Schülerbeförderung findet nicht statt. 2. Für die Abschlussklassen der Realschulen wird ab dem 10. Juni ein zusätzliches Unterrichtsangebot angeboten. 3. Die Sprechfertigkeitsprüfung im Fach Französisch an den Realschulen findet dort erst ab dem 10. Juni 2015 statt. 4. Die zweite Woche der Kolloquiumsprüfungen an den Gymnasien beginnt an den Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen am 10. Juni 2015. Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105 oder 01738632709