Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 09.10.2014 Kinder mit Flüchtlings- bzw. Asylhintergrund an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich derzeit als Kinder von Asylsuchenden, asylrechtlich anerkannten und geduldeten Menschen oder unbegleitet im Freistaat Bayern? Bitte nach Regierungsbezirken und Geschlechtern aufschlüsseln. 2. Wie viele der in 1. beschriebenen Personen besuchen ein Gymnasium, eine Realschule, eine Mittelschule, eine Grundschule oder eine anderweitige schulische Einrichtung ? Bitte nach Schularten und Regierungsbezirken aufschlüsseln . Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie beantwortet: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich derzeit als Kinder von Asylsuchenden, asylrechtlich anerkannten und geduldeten Menschen oder unbegleitet im Freistaat Bayern? Bitte nach Regierungsbezirken und Geschlechtern aufschlüsseln Zum Stand 30.09.2014 leben 10.697 noch nicht volljährige, schulpflichtige Kinder und Jugendliche von Asylsuchenden, asylrechtlich anerkannten sowie geduldeten Menschen oder unbegleitet im Freistaat Bayern. Hinzu kommen noch 6.647 Volljährige, die dem genannten Personenkreis angehören. Folgender Tabelle zu Frage 1 kann die Aufgliederung auf die Regierungsbezirke entnommen werden. Eine Aufteilung nach dem Geschlecht liegt nicht vor. Tabelle zu Frage 1. Kinder und Jugendliche von Asylsuchenden, asylrechtlich anerkannten sowie geduldeten Menschen oder unbegleitet im Freistaat Bayern (Stand 30.09.2014) Region noch nicht volljährige Schulpflichtige Volljährige Oberbayern 4.624 3.088 Niederbayern 696 686 Oberpfalz 736 282 Oberfranken 759 310 Mittelfranken 1.801 841 Unterfranken 1.008 414 Schwaben 1.073 1.026 Bayern 10.697 6.647 2. Wie viele der in 1. beschriebenen Personen besuchen ein Gymnasium, eine Realschule, eine Mittelschule, eine Grundschule oder eine anderweitige schulische Einrichtung? Bitte nach Schularten und Regierungsbezirken aufschlüsseln. Daten zum Schulbesuch der unter 1. quantifizierten Personengruppe liegen nicht vor. Die Bayerische Staatsregierung legt großen Wert auf die frühzeitige Qualifikation der ankommenden Kinder und Jugendlichen für Schule und Beruf als Vorbereitung ihrer Integration in die Gesellschaft. Die Staatsregierung erbringt enorme Leistungen, um junge Menschen in schwierigsten Situationen zu begleiten und ihnen durch sprachliche und fachliche Förderung Bildungschancen zu eröffnen. Der Freistaat stellt dazu rund 2.000 Lehrerstellen zur Verfügung. Außerdem ermöglichen rund 1.600 Förderlehrkräfte, dass Kinder und Jugendliche bei entsprechendem Bedarf in kleinen Gruppen zusätzlich in Deutsch gefördert werden können. In der Folge der aktuellen Entwicklung bei den Zahlen der jungen Asylbewerber und Flüchtlinge wurde die Zahl der Übergangsklassen und der speziellen Berufsschulangebote deutlich ausgeweitet. Für junge Asylbewerber und Flüchtlinge bzw. insgesamt Jugendliche aus Zuwandererfamilien wurden im Schuljahr 2014/2015 an Grund- und Mittelschulen 341 Übergangsklassen (Stand 30.11.2014) eingerichtet, nachdem es im Vorjahr noch 235 waren. Dort erwerben die jungen Menschen grundlegende Kompetenzen in der deutschen Sprache , um auf einem gesicherten Fundament am Regelunterricht teilnehmen zu können. In folgender Tabelle zu Frage 2 ist die Aufgliederung der Schüler in Übergangsklassen nach Regierungsbezirk aufgeführt. Tabelle zu Frage 2. Schüler in Übergangsklassen (Stand 30.11.2014) Region Schüler in Über- gangsklassen Oberbayern 2.205 Niederbayern 208 Oberpfalz 497 Oberfranken 243 Mittelfranken 1.369 Unterfranken 361 Schwaben 737 Bayern 5.620 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4919 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4919 An vielen Grund- und Mittelschulen werden zudem Deutschförderkurse ergänzend zum regulären Deutschunterricht im Umfang von bis zu fünf Wochenstunden angeboten. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei grundsätzlich im Klassenverband unterrichtet und lernen nur in den entsprechenden Unterrichtsstunden in eigenen Gruppen. Ähnlich gestaltet sich die Praxis in Deutschförderklassen, in denen durchschnittlich 12 Schülerinnen und Schüler zusammengefasst werden, die in einzelnen ausgewählten Fächern den Unterricht getrennt von ihrer Stammklasse erhalten. In den übrigen Fächern nehmen sie am Unterricht ihrer Stammklasse teil. Schülerinnen und Schüler, die in eine Deutschförderklasse der Jahrgangsstufen 1 bis 7 eintreten, erhalten bis zu zwei Jahre lang eine intensive Sprachförderung in Deutsch. Die Schülerinnen und Schüler können bei entsprechendem Lernfortschritt auch während des Schuljahres in die Stammklasse zurückkehren und gegebenenfalls komplett am Unterricht in deutscher Sprache teilnehmen. In dieser Form der Förderung ist der inhaltliche Aspekt der Integration besonders ausgeprägt. Für die eingesetzten Lehrkräfte werden umfangreiche Fortbildungen angeboten. Eine Beschulung der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge in regulären Teilzeitklassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) zur Erfüllung der Berufsschulpflicht ist aufgrund der nicht ausreichenden oder nicht vorhandenen Sprachkenntnisse nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Als geeignet hat sich ein zweijähriges Unterrichtsmodell in Vollzeit erwiesen (Schwerpunkte: 1. Jahr: Spracherwerb und ggf. Alphabetisierung; 2. Jahr: Berufsvorbereitung mit besonderer sprachlicher Förderung). Mit die- sem Modell sammelt das Bayerische Bildungsministerium mittlerweile im vierten Schuljahr sehr positive Erfahrungen; es findet überregionale Aufmerksamkeit und von vielen Seiten großen Zuspruch (u. a. von der regionalen Wirtschaft und Flüchtlingsorganisationen). Aufgrund der enormen Nachfrage wurden die qualifizierten Unterrichtsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in den vergangenen Schuljahren deutlich ausgeweitet. Im Schuljahr 2014/2015 sind derzeit 190 Klassen (ca. 3.300 Plätze) an rund 60 Standorten verteilt auf alle Regierungsbezirke eingerichtet. Ergänzend werden auch an Realschulen und Gymnasien (Maßnahme „Sprachbegleitung Deutsch“) fachlich innovative Fördermaßnahmen für entsprechende Seiteneinsteiger angeboten. Bereits für Kinder im Vorschulalter bietet das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium Vorkurse zur Sprachförderung an. Kinder mit Migrationshintergrund nehmen dabei an einem durch Erzieherin und Lehrkraft erteilten Sprachförderunterricht im Umfang von 240 Stunden teil. Vollzeit- und berufsschulpflichtige minderjährige Asylbewerber erhalten in Bayern eine bundesweit vorbildliche Beschulung . Bereits vor Eintreten der Schulpflicht (3 Monate nach Beginn des Asylverfahrens) werden bedarfsgerecht und subsidiär zu den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der Sozialdienste in den Erstaufnahmeeinrichtungen München und Zirndorf bzw. in deren Dependancen Deutschkurse zur Vorbereitung auf die Übergangsklassen an den Grund- und Mittelschulen angeboten.