Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 25.11.2014 Personenschutz Mitglieder der Staatsregierung können einen Personenschutz erhalten. Dieser kann sich teilweise auch für die Fälle fortsetzen, in denen das Mitglied der Staatsregierung sein Amt nicht mehr ausübt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es Richtlinien dafür, welche ausgeschiedenen Mitglieder der Staatsregierung Personenschutz erhalten oder werden Notwendigkeit und Dauer individuell festgelegt ? 2. Wie viele ausgeschiedene Mitglieder von Bayerischen Staatsregierungen erhalten noch Personenschutz, aufgeschlüsselt nach Ministerpräsidenten a. D. und Minister a. D., und für wie lange? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.01.2015 Zu 1.: Der Bayer. Polizei obliegt es nach Artikel 2 Absatz 1 Polizeiaufgabengesetz , Gefahren für Leib oder Leben von Personen abzuwehren. Der Schutz von Personen, die herausgehobene Ämter des Staates ausgeübt haben, obliegt der Polizei auch in den Fällen, in denen die Personen aus dem Amt ausgeschieden sind, die Gefährdungssituationen sich aber noch auf deren frühere Tätigkeit beziehen. Ziel des Personenschutzes ist es, Angriffe, die sich gegen Leben, körperliche Unversehrtheit, Willens- und Handlungsfreiheit von gefährdeten Personen richten, zu verhindern bzw. abzuwehren. Die getroffenen Personenschutzmaßnahmen und auch die Dauer richten sich dabei nach der jeweiligen Gefährdung und den tatsächlichen Schutzerfordernissen . Das Bayer. Landeskriminalamt überprüft daher im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr lage- und einzelfallorientiert die aktuelle Gefährdungslage für die ausgeschiedenen Mitglieder der Staatsregierung . Auf der Grundlage dieser Einschätzung werden durch das StMI die erforderlichen Personenschutzmaßnahmen festgelegt. Explizite Richtlinien, welche ausgeschiedenen Mitglieder der Staatsregierung Personenschutz erhalten, sind aufgrund der dargelegten Einzelfallprüfungen nicht erforderlich. Zu 2.: Aktuell erhält allein Herr Ministerpräsident a. D. Dr. Edmund Stoiber noch Personenschutz. Die Gefährdungslage des Herrn Ministerpräsidenten a. D. Dr. Stoiber wird regelmäßig überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfungen bestimmt Inhalt und Dauer der Personenschutzmaßnahmen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4922 Bayerischer Landtag