Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 13.11.2014 Bewältigung der Asylproblematik: Planstellen im StMI und auf den kommunalen Ebenen Der aktuelle Zustrom an Asylbewerbern in die Bundesrepublik Deutschland stellt auch den Freistaat Bayern vor gewaltige Herausforderungen. Völlig zu recht hat Ministerpräsident Seehofer der Bewältigung der hieraus erwachsenden Aufgabenstellungen deshalb „erste Priorität“ eingeräumt. Nichtsdestotrotz ist der Freistaat in diesem Zusammenhang unbestreitbar auf ein enges Zusammenwirken mit den drei kommunalen Ebenen angewiesen, welche einen Gutteil der zu bewältigenden Problematik vor Ort zu schultern haben . Dies kann nur gelingen, wenn hierzu entsprechende strukturelle Voraussetzungen, insbesondere im personellen Bereich geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Über wie viele Planstellen im Asylwesen verfügen a) das Bayerische Innenministerium, b) die Bezirksregierungen und c) die Landratsämter derzeit? 2. Wie hat sich die diesbezügliche Personalsituation der jeweiligen Behörden in den Jahren a) 2012, b) 2013 und c) 2014 entwickelt? 3. Ist es angedacht, in Reaktion auf die jüngsten Entwick- lungen, weitere Planstellen zu schaffen, und wenn ja, a) in welchem Umfang und b) auf welcher Ebene? 4. Sind Mittel dafür vorgesehen, die bayerischen Kom- munen bei der Bewältigung ihrer diesbezüglichen Aufgaben von freistaatlicher Seite aus zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Mittels welchen Mechanismus sollen die unter Frage 4 tangierten Finanzmittel an die Kommunen verteilt werden ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist für die Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber in Bayern zuständig. Die erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind von den Regierungen entsprechend dem Bedarf zu errichten und zu betreiben. Soweit solche Unterkünfte nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Unterbringung dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden . Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist zuständig für die ausländerbehördliche Erfassung und Bearbeitung , die Rückführung derjenigen Asylbewerber, deren Asylanträge bestandskräftig abgelehnt worden sind, sowie seit 2006 für das Personal der Unterbringungsverwaltung. 1. Über wie viele Planstellen im Asylwesen verfügen a) das Bayerische Innenministerium? Für das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind die Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer im Stellenplan bei Kap. 03 01 ausgebracht. Eine aufgabenbezogene Zuordnung (z. B. Asylwesen) ist nicht vorgesehen. Die Aufteilung der Stellen und der Personaleinsatz innerhalb des Ministeriums erfolgt im Rahmen des Direktionsrechts. b) die Bezirksregierungen? Für die Regierungen sind die Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer in den Stellenplänen der jeweiligen Einzelpläne ausgebracht. Aufgeteilt sind diese auf den allgemeinen Verwaltungsdienst und auf das Fachpersonal. Der Personaleinsatz innerhalb der Regierungen erfolgt im Rahmen des Direktionsrechts durch die Regierungspräsidenten . Im Kapitel 03 08 sind im Stellenplan 2014 als Fachpersonal für den Asylbereich (Personal Unterbringungsverwaltung ) ausgebracht: Verbindliche Stellen Kap. 03 08 Tit. 422 01i (Beamte) 19 Planstellen Kap. 03 08 Tit. 428 01i (Arbeitnehmer) 71 Stellen (von den im Stellenplan 2014 ausgebrachten 71 Stellen wurden im Vollzug des Art. 6 b Haushaltsgesetz für 2012 und 2013 insgesamt 39 Stellen eingespart; die Einsparungen werden im Stellenplan 2015 etatisiert) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4923 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4923 Personalausgabemittel (Arbeitnehmer) Über die o. g. verbindlichen Stellen hinaus stehen 2014 bei Tit. 428 11 Personalausgabemittel für die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Verfügung: Kap. 03 08 Tit. 428 11 (Arbeitnehmer) 21.341.900,00 € Bei der Bewirtschaftung der Personalausgaben sind die Verwaltungen an die im jeweiligen Haushaltsgesetz genannten Stellenpläne für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer gebunden („verbindliche Stellen“). Soweit keine Stellenbindung besteht – dies ist überwiegend bei den für die Unterbringungsverwaltung ausgewiesenen „unverbindlichen “ Stellen der Fall –, richtet sich die Bewirtschaftung grundsätzlich nach den veranschlagten Haushaltsbeträgen. (Die Ausweisung von 371 Stellen bei Kap. 03 08 Tit. 428 11b ist insoweit nur nachrichtlich.) c) die Landratsämter derzeit? Für die Landratsämter sind die Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer in den Stellenplänen der jeweiligen Einzelpläne ausgebracht. Aufgeteilt sind diese auf den allgemeinen Verwaltungsdienst, auf die Gesundheitsverwaltung, auf die Veterinärverwaltung, auf die Umweltverwaltung und auf den Verbraucherschutz. Stellen für den Asylbereich sind nicht ausgebracht. Der Personaleinsatz innerhalb der Landratsämter erfolgt im Rahmen des Direktionsrechts durch die Landräte. 2. Wie hat sich die diesbezügliche Personalsituation der jeweiligen Behörden entwickelt? Für das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und für die Landratsämter wird auf die Antwort auf die Fragen 1 a und c verwiesen. Die Stellensituation bei den Regierungen für die Unterbringungsverwaltung (verbindliche und unverbindliche Stellen zur Beschäftigung von Beamten und Arbeitnehmern) hat sich wie folgt entwickelt: a) 2012: 370 Beschäftigungsmöglichkeiten zum 01.04.2012 b) 2013: 444 Beschäftigungsmöglichkeiten zum 01.04.2013 c) 2014: 585 Beschäftigungsmöglichkeiten zum 01.12.2014 3. Ist es angedacht, in Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen , weitere Planstellen zu schaffen und wenn ja, a) in welchem Umfang? Der Landtag hat im Doppelhaushalt 2015/2016 die Ausbringung von 50 Planstellen für Beamte und 141 unverbindliche Stellen (Mittelstellen) für Arbeitnehmer im Asylbereich beschlossen . Zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen für die Aufnahme von Asylbewerbern sollen die erforderlichen Personalmittel auch in Zukunft bereitgestellt werden. b) auf welcher Ebene? Von den vom Landtag beschlossenen Stellen für den Asylbereich sind 6 Planstellen für Richter an den Verwaltungsgerichten vorgesehen. Die restlichen 44 Planstellen und 141 Mittelstellen werden den Regierungen zugewiesen. 4. Sind Mittel dafür vorgesehen, die bayerischen Kommunen bei der Bewältigung ihrer diesbezüglichen Aufgaben von freistaatlicher Seite aus zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Höhe? Wie eingangs ausgeführt, erfolgt die Unterbringung von Asylbewerbern in den Fällen, in denen Unterkünfte in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften nicht zur Verfügung stehen, dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden . Für den Einsatz kommunalen Personals sowie für den übrigen Verwaltungsaufwand erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes. 5. Mittels welchen Mechanismus sollen die unter Frage 4 tangierten Finanzmittel an die Kommunen verteilt werden? Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.