Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.12.2014 Waffenfund Kelheim Laut Pressemitteilung des Landeskriminalamts (LKA) vom 21. November 2014 wurden bei einer Durchsuchungsaktion im Landkreis Kelheim in einem privaten Anwesen „zwei vollautomatische Maschinenpistolen, 80 Langwaffen und 60 Handfeuerwaffen, ca. 20.000 Schuss Munition, ca. 20 kg Nitrocellulosepulver und ca. 20 kg Grundsubstanzen zur Herstellung von Sprengstoff aufgefunden“. Presseberichten zufolge habe der 59-jährige Tatverdächtige „offenbar einen Angriff Russlands“ befürchtet. Das LKA erklärte unmittelbar nach der Durchsuchungsaktion, dass „nach jetzigem Ermittlungsstand […] ein extremistischer Hintergrund nicht erkennbar“ sei. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Tatverdächtigen zur rechtsextremen Szene? 2. Wurden bei der Durchsuchungsaktion neben Waffen auch noch Materialien gefunden, die auf einen rechtsextremen Hintergrund des Tatverdächtigen schließen lassen? 3. Wurde der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt (wenn ja, wie oft und wegen welcher Straftaten)? 4. Inwiefern spielen mögliche Verbindungen zur rechtsextremen Szene in den Ermittlungen der Polizei eine Rolle und welches Ergebnis hatten entsprechende Ermittlungen ggf.? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu der Person liegen keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse vor. Überprüfungen des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und des Bayerischen Landeskriminalamtes in den entsprechenden Staatsschutzdateien ergaben keine diesbezüglichen Informationen. Zu 2.: Es wurden keine Materialien gefunden, die auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Tatverdächtigen schließen lassen. Zu 3.: Der Tatverdächtige wurde in der Vergangenheit bislang nicht aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister beantragt. Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 01.12.2014 enthält einen Eintrag: – 23.08.1988 Landratsamt Eichstätt, Dienststelle Ingol- stadt 36-Az.13 Erteilung der Waffenbesitzkarte widerrufen (unanfechtbar geworden). Eine Anfrage beim Landratsamt Eichstätt ergab, dass der Person die waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund zweier rechtskräftiger Verurteilungen widerrufen worden ist. Es handelte sich hierbei um folgende Verurteilungen: – 14.05.1986 zu 90 Tagessätzen wegen Hausfriedens- bruchs und – 03.03.1988 zu 100 Tagessätzen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Diese Verurteilungen stehen in keinem Zusammenhang zu politisch motivierter Kriminalität. Zu 4.: Da keinerlei staatsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen und beim Beschuldigten auch während der Durchsuchungsmaßnahmen und der anschließenden kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung keine rechtsextremen Hintergründe erkennbar waren, konzentrieren sich die Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes auf die Umstände des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen und explosionsgefährlichen Stoffen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4926 Bayerischer Landtag