Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 17.12.2014 Staatliche Liegenschaften in Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche staatlichen Liegenschaften gibt es in Schwa- ben? b) Welche Liegenschaften sind bebaut? c) Welche der bebauten Liegenschaften haben derzeit keine Nutzung? 2. a) Welche der bebauten Liegenschaften sind nicht vollständig ausgelastet? b) Welche der unter den Fragen 1 b und 2 abgefragten Objekte kommen aus Sicht der Staatsregierung generell für eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft nicht infrage (bitte je Objekt einzeln begründen)? c) Welche der unter Frage 2 a genannten Objekte wurden von der Regierung von Schwaben als Gemeinschaftsunterkunft abgelehnt (bitte je Objekt einzeln begründen)? 3. Welche der unter Frage 1 b und 2 genannten Objekte wurden zu Gemeinschaftsunterkünften umgewandelt? 4. a) Welche der unter Frage 2 b genannten Objekte wurden den Landratsämtern/kreisfreien Städten als dezentrale Unterkunft angeboten? b) Welche der unter Frage 4 genannten Objekte wurden einer Nutzung als dezentrale Unterkunft zugeführt? c) Welche der unter Frage 4 genannten Objekte wurden keiner Nutzung als dezentrale Unterkunft zugeführt (bitte je Objekt einzeln begründen)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.01.2015 1. a) Welche staatlichen Liegenschaften gibt es in Schwaben? In Schwaben sind derzeit 20.774 staatliche Flurstücke erfasst . Es darf ergänzend darauf verwiesen werden, dass eine Liegenschaft im üblichen Sinne aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Eine Auflistung sämtlicher Flurstücke würde den Rahmen dieser Beantwortung sprengen. b) Welche Liegenschaften sind bebaut? Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 17. Juni 2014 (Drs. 17/2986) verwiesen. Wesentliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben. c) Welche der bebauten Liegenschaften haben derzeit keine Nutzung? Es wird auf die Antwort zur inhaltsgleichen Frage 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 17. Juni 2014 (Drs 17/2986) verwiesen. Wesentliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben . 2. a) Welche der bebauten Liegenschaften sind nicht vollständig ausgelastet? Erhebungen über einen Auslastungsgrad von Liegenschaften werden nicht geführt. Allgemein ist davon auszugehen, dass soweit innerhalb von Gebäuden Flächenressourcen verfügbar sein sollten, diese im üblichen liegenschaftlichen Verfahren (Flächenmanagementprozess und ex-officio-Flächenmanagement der Immobilien Freistaat Bayern) zeitnah einer wirtschaftlichen Verwertung/Verwendung zugeführt werden. b) Welche der unter den Fragen 1 b und 2 abgefragten Objekte kommen aus Sicht der Staatsregierung generell für eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft nicht infrage (bitte je Objekt einzeln begründen)? Generell nicht infrage kommen Objekte, welche bereits staatlich genutzt werden (d. h. kein „Verdrängen“ anderweitiger staatlicher Nutzung zugunsten einer Asylbewerberunterbringung ), und solche, die tatsächlich bzw. rechtlich nicht dem Anforderungsprofil für eine Asylbewerberunterkunft entsprechen (z. B. Bürokomplexe ohne sanitäre Einrichtungen ; fehlende bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit etc.). Die Prüfung der Objekte erfolgt anlassbezogen für konkrete Nutzungen. Listen über die nutzungsspezifische Bewertung werden mangels Relevanz für die Bewirtschaftung nicht geführt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4956 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4956 c) Welche der unter Frage 2 a genannten Objekte wurden von der Regierung von Schwaben als Gemeinschaftsunterkunft abgelehnt (bitte je Objekt einzeln begründen)? Es wird wegen Inhaltsgleichheit auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 17. Juni 2014 (Drs 17/2986) verwiesen. 3. Welche der unter Frage 1 b und 2 genannten Objekte wurden zu Gemeinschaftsunterkünften umgewandelt ? Das Objekt Maler-Lochbihler-Straße 14 in Kempten wird zwischenzeitlich seitens der Regierung von Schwaben als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt. 4. a) Welche der unter Frage 2 b genannten Objekte wurden den Landratsämtern/kreisfreien Städten als dezentrale Unterkunft angeboten? Es wird auf die Antwort zur inhaltsgleichen Frage 5 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 17. Juni 2014 (Drs 17/2986) verwiesen. Wesentliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben . b) Welche der unter Frage 4 genannten Objekte wurden einer Nutzung als dezentrale Unterkunft zugeführt ? Es wird auf die Antwort zur inhaltsgleichen Frage 6 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 17. Juni 2014 (Drs 17/2986) verwiesen. Wesentliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben . c) Welche der unter Frage 4 genannten Objekte wurden keiner Nutzung als dezentrale Unterkunft zugeführt (bitte je Objekt einzeln begründen)? Vgl. Antwort zu Frage b.