Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BündniS 90/die Grünen vom 15.12.2014 Fracking in Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche bergrechtlichen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit im Regierungsbezirk Schwaben und in angrenzenden Landkreisen an welche Unternehmen erteilt worden (bitte hier die genaue geografische Lage und Größe übersichtlich auf einer Karte des betreffenden Gebietes darstellen)? 2. Welche dieser Unternehmen oder deren betriebsführende Partner setzen bereits Hydro-Fracking (also unkonventionelles Fracking) andernorts – also außerhalb Bayerns – ein? 3. Welche bergrechtlichen Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit im Regierungsbezirk Schwaben und in angrenzenden Landkreisen an welche Unternehmen erteilt worden (bitte hier die genaue geografische Lage und Größe übersichtlich auf einer Karte des betreffenden Gebietes darstellen)? 4. Welche dieser Unternehmen oder deren betriebsführende Partner setzen bereits Hydro-Fracking (also unkonventionelles Fracking) andernorts – also außerhalb Bayerns – ein? 5. Welche dieser Unternehmen haben darüber hinaus wann welche Konzession zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen wo beantragt und nicht genehmigt bekommen ? 6.1 Betrachtet die Staatsregierung Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) als zukunftsfähige Schlüsseltechnologie ? 6.2 Wird die Staatsregierung Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) genehmigen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 6.3 Wie ist die Vorgehensweise der Staatsregierung, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Fracking stellt? 7.1 Wird Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) durch die Staatsregierung in irgendeiner Art und Weise gefördert oder subventioniert? 7.2 Was sind die grundsätzlichen Möglichkeiten der zuständigen Behörden, einen Antrag auf die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis oder Bewilligungen zu versagen? 7.3 Welche Arten von Betriebsplanverfahren gibt es bei der Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen? 8.1 Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ? 8.2 Wie wird die Öffentlichkeit bei Betriebsplanverfahren beteiligt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, energie und Technologie vom 15.01.2015 1. Welche bergrechtlichen erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit im regierungsbezirk Schwaben und in angrenzenden Landkreisen an welche Unternehmen erteilt worden (bitte hier die genaue geografische Lage und Größe übersichtlich auf einer Karte des betreffenden Gebietes darstellen)? Mit Stichtag zum 07.01.2015 sind im Regierungsbezirk Schwaben und in angrenzenden bayerischen Landkreisen folgende Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken erteilt worden: name der erlaubnis rechtsinhaber Anmerkung Schwaben Wintershall Holding GmbH Ölexploration konventionell Mindelheim Rhein Petroleum GmbH Ölexploration konventionell Kinsau Rhein Petroleum GmbH Reaktivierung einer alten Gaslagerstätte (konventionell) Südbayern-Nord PRD Energy GmbH Aufhebung beantragt Die geografische Lage der Felder bezogen auf den Regierungsbezirk Schwaben ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt; es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem bergbehördlichen Berechtsamskartenwerk nach § 75 Bundesberggesetz (BBergG). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4958 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4958 2. Welche dieser Unternehmen oder deren betriebsführende Partner setzen bereits Hydro-Fracking (also unkonventionelles Fracking) andernorts – also außerhalb Bayerns – ein? Es handelt sich um Unternehmen, die international tätig sind. Es ist im Detail jedoch nicht bekannt, inwieweit die vor allem in den USA verbreitete Form des unkonventionellen Fracking bereits von diesen Unternehmen in anderen Ländern angewandt wurde. 3. Welche bergrechtlichen erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit im regierungsbezirk Schwaben und in angrenzenden Landkreisen an welche Unternehmen erteilt worden (bitte hier die genaue geografische Lage und Größe übersichtlich auf einer Karte des betreffenden Gebietes darstellen)? Mit Stichtag zum 07.01.2015 sind im Regierungsbezirk Schwaben und angrenzenden bayerischen Landkreisen folgende Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt worden: name der erlaubnis rechtsinhaber Schwaben-Süd Rhein-Petroleum GmbH Schongau Rhein-Petroleum GmbH Die geografische Lage der Felder bezogen auf den Regierungsbezirk Schwaben ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt (Auszug aus dem Berechtsamskartenwerk nach § 75 BBergG). 4. Welche dieser Unternehmen oder deren betriebsführende Partner setzen bereits Hydro-Fracking (also unkonventionelles Fracking) andernorts – also außerhalb Bayerns – ein? Hierzu wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche dieser Unternehmen haben darüber hinaus wann welche Konzession zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen wo beantragt und nicht genehmigt bekommen? Dies ist nicht bekannt; über die Konzessionsanträge und deren Versagung in anderen Ländern liegen keine Informationen vor. Die Wintershall AG ist in Bayern schon seit mehreren Jahrzehnten in der Erdölexploration und Erdölgewinnung aktiv; die Rhein-Petroleum GmbH seit 2008. Den Anträgen der beiden Unternehmen wurden – soweit sie Bayern betreffen – entsprechend den Vorschriften des Bundesberggesetzes stattgegeben. 6.1 Betrachtet die Staatsregierung Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) als zukunftsfähige Schlüsseltechnologie? Die Staatsregierung hat bereits verdeutlicht, dass es in Bayern kein unkonventionelles Fracking geben wird. Bayern verfügt über keine unkonventionellen Lagerstätten, Fracking ist geologisch weder notwendig noch möglich. 6.2 Wird die Staatsregierung Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) genehmigen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Nein! Die Staatsregierung hat deutlich gemacht, dass es in Bayern kein unkonventionelles Fracking geben wird. 6.3 Wie ist die Vorgehensweise der Staatsregierung, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Fracking stellt? Für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen ist ein bergrechtliches Betriebsplanverfahren sowie ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Im Betriebsplanverfahren werden die ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Belange unter Beteiligung der Fachbehörden, der betroffenen Grundstücksanrainer und Kommunen – mit öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen – geprüft. Bei Anträgen auf eine wasserrechtliche Erlaubnis wird im Hinblick auf den Grundwasserschutz ein Gutachten des amtlichen Sachverständigen der Wasserwirtschaft eingeholt; ferner muss zum Vorhaben das Einvernehmen der Kreisverwaltung vorliegen. 7. 1 Wird Hydro-Fracking (unkonventionelles Fracking) durch die Staatsregierung in irgendeiner Art und Weise gefördert oder subventioniert? Nein. 7.2 Was sind die grundsätzlichen Möglichkeiten der zuständigen Behörden, einen Antrag auf die erteilung einer Aufsuchungserlaubnis oder Bewilligungen zu versagen? Die Versagensgründe sind abschließend in §§ 11 und 12 BBergG geregelt. 7.3 Welche Arten von Betriebsplanverfahren gibt es bei der Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen? Folgende Arten von Betriebsplänen sind bei der Aufsuchung relevant: – Betriebspläne für die Durchführung geophysikalischer Messungen, z. B. Seismik sowie Betriebspläne für die Herrichtung der Bohrplätze und Durchführung der Bohrungen (Hauptbetriebspläne für das jeweilige Vorhaben, befristet auf zwei Jahre mit Möglichkeiten der Verlängerung ), – Sonderbetriebspläne auf ausdrückliches Verlangen der zuständigen Behörde für bestimmte Detailvorhaben, die nicht über den Hauptbetriebsplan geregelt sind, – Rahmenbetriebsplan, insbesondere bei UVP-Prüfungen mit Zulassung über ein Planfeststellungsverfahren. 8.1 Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Entsprechend § 1 Nr. 2 a der Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken , wenn das Fördervolumen täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder täglich mehr als 500 000 Kubikmeter Erdgas beträgt. 8.2 Wie wird die Öffentlichkeit bei Betriebsplanverfahren beteiligt? Entsprechend § 54 Abs. 2 BBergG werden u. a. die betroffenen Kommunen, Landkreise und Grundstücksanrainer beteiligt. Ferner wird der Bohrbetriebsplan entsprechend § 48 Abs. 2 BBergG in der jeweiligen Kommune öffentlich ausgelegt. drucksache 17/4958 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4958