Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2014 Kapazitätenauslastung ambulanter Psychotherapie Die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten ist seit 2013 um 250 Therapeuten gestiegen. Dennoch gab es keine spürbare Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgungssituation. Das könnte darin begründet liegen, dass Psychotherapeuten in Bayern Vollzeitpraxen besetzen, aber nur eine Teilzeittätigkeit ausüben. Nach meinen Informationen verfügt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) über Ergebnisse der Analyse dieser Kapazitätenauslastung , veröffentlicht diese jedoch nicht. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Sind der Staatsregierung die Gründe für die Nichtver- öffentlichung der Ergebnisse der Analysen bekannt? 2. Sind der Staatsregierung die Ergebnisse dieser Analysen bekannt? a) Wenn die Ergebnisse bekannt sind, wie lauten diese? 3. Wie schätzt die Staatsregierung die Relevanz der Ergebnisse hinsichtlich der Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgungssituation ein? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 18.01.2015 Zu 1.: Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) waren die Gründe für eine Nichtveröffentlichung der internen Analysen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) bisher nicht bekannt. Nach Mitteilung der zuständigen KVB lässt sich hierzu Folgendes feststellen: Die KVB hat in der Vergangenheit Auswertungen vorgenommen , inwieweit die in der Bedarfsplanung erfassten ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten in Bayern ihren zugeordneten spezifischen Versorgungsauftrag erfüllten . Bei Auffälligkeiten wurden diese schriftlich und im Rahmen von Beratungsgesprächen Anfang des Jahres 2012 angehalten, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen und diesen gegebenenfalls an die jeweiligen örtlichen Versorgungsbedürfnisse anzupassen. Im Rahmen der Beratungsgespräche und auch im Rahmen einer unabhängigen Umfrage 2013 bei niedergelassenen Psychotherapeuten zum Thema Termintreue der Patienten hat sich allerdings deutlich gezeigt, dass die Aussagekraft dieser Analyse äußerst fraglich ist. Insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurde häufig berichtet, dass das psychotherapeutische Versorgungsangebot von schulpflichtigen Versicherten überwiegend nachmittags in Anspruch genommen werde. Freie Termine am Vormittag werden sehr viel seltener in Anspruch genommen. Dies wirkt sich entsprechend auch auf die Praxistätigkeit der Psychotherapeuten aus. Gleichzeitig entsteht, so die KVB, allerdings der Eindruck, dass das psychotherapeutische Versorgungsangebot nicht ausreichend ist, da Terminanfragen für den Nachmittag meist nur mit entsprechenden Wartezeiten bedient werden können. Ähnlich verhält es sich auch bei den berufstätigen Versicherten, die meist nach Beendigung der Arbeit einen Behandlungstermin am Abend wünschen. Nach Mitteilung der KVB sind ab 2013 keine Auswertungen mehr erfolgt. Hintergrund ist, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern am 10.06.2013 nach der neuen Bedarfsplanung insgesamt 250,5 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für die ambulante psychotherapeutische Versorgung beschlossen hat. Die KVB geht davon aus, dass sich die neuen Praxen erst etablieren müssen. Zusammenfassend besteht nach Aussage der KVB daher weder ein Anlass, die wenig vorhandenen, aussagekräftigen Daten zu veröffentlichen, noch weitere Analysen zur Wahrnehmung des Versorgungsauftrags durch ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten durchzuführen. Zu 2.: Dem StMGP sind die näheren Ergebnisse der von der KVB intern vorgenommenen Analysen nicht bekannt. Zu 3.: Da dem StMGP die Ergebnisse der Analysen nicht bekannt sind, kann hinsichtlich deren Relevanz keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen wird auf die unter Ziffer 1 dargestellten Einschätzungen der zuständigen KVB verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/4974 Bayerischer Landtag