Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 05.12.2014 Bekämpfung des asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) Der asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) breitet sich in Bayern mehr und mehr aus. Derzeit erfolgt bei Feststellung eines Befalls in Deutschland die Bekämpfung dadurch, dass die Wirtsbäume und alle im Umkreis von 100 bis zu 500 m stehenden potenziellen Wirtsbäume gefällt und vernichtet werden. Allein die verschiedenen Fälle des Auftretens des ALB (z.B. im Landkreis München) zeigen, dass diese Maßnahmen kaum Erfolg haben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, wenn ein Befall durch den ALB festgestellt wird? 2. Gibt es chemische Bekämpfungsmittel und können diese eingesetzt werden? 3. Gibt es andere Erfolg versprechende Bekämpfungsmittel ? 4. a) Wie verläuft die Ausbildung von ALB-Experten in Bayern ? b) Welche finanziellen Mittel werden dafür von der Staatsregierung bereitgestellt? 5. a) In welchem Umfang verläuft die Ausbildung von Spürhunden in Bayern? b) Welche finanziellen Mittel werden dafür von der Staatsregierung bereitgestellt? 6. In welchem Maße werden die Gemeinden bei der Bekämpfung des Schädlings finanziell unterstützt? 7. Welche finanziellen Mittel werden nach erfolgreicher Bekämpfung des Schädlings für die Wiederaufforstung den Gemeinden zur Verfügung gestellt? 8. Ist eine finanzielle Unterstützung für betroffene Grundstückseigentümer vorgesehen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.01.2015 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, wenn ein Befall durch den ALB festgestellt wird? Bei einer ALB-Befallsmeldung verifiziert die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) diese durch eine fachkundige Analyse des Schadbildes. Nach Entnahme eines betroffenen Gehölzabschnittes werden vorhandene Larven durch Experten der LfL einer visuellen Untersuchung unterzogen . Anschließend erfolgt eine genetische Untersuchung der Larven in einem Speziallabor. Liegt ein ALB-Befall vor, wird das Ausmaß des Befalls vor Ort ermittelt. Im Anschluss werden von der LfL für den Bereich Offenland/Kommunales Grün sowie von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) für den Bereich des Waldes die jeweiligen Allgemeinverfügungen mit Festlegung der Quarantänezone und den einzuhaltenden Quarantänemaßnahmen erlassen. So sind in der Befallszone im Zentrum der Quarantänezone im Umkreis mit einem Radius von 100 m von den betroffenen Eigentümern und Besitzern alle befallenen Laubgehölze sowie alle befallsverdächtigen Laubgehölze zu fällen, zu häckseln und anschließend zu verbrennen. Betroffen sind derzeit die acht Laubholzgattungen Ahorn, Rosskastanie , Birke, Pappel, Weide, Gemeine Esche, Baumhasel sowie die Gehölzart Eberesche, an denen nachweislich ein ALB-Befall in Bayern festgestellt wurde. In der übrigen Quarantänezone wird ein intensives Monitoring mit regelmäßigen Kontrollen der Laubgehölze, die auch den Einsatz von Spürhunden, Baumkletterern und Pheromonfallen einschließen, durch die zuständigen Behörden (LFL und ÄELF) durchgeführt. Die Einhaltung der Vorgaben gemäß den Allgemeinverfügungen wird ebenfalls durch die LfL und die betroffenen ÄELF kontrolliert. 2. Gibt es chemische Bekämpfungsmittel und können diese eingesetzt werden? In Deutschland sind aktuell keine chemischen Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des ALB zugelassen. Daher ist auch ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln derzeit nicht möglich. 3. Gibt es andere Erfolg versprechende Bekämpfungsmittel ? Das Entfernen und Vernichten der befallenen und befallsverdächtigen Laubgehölze werden derzeit als sicherste Maßnahme angesehen, um den Käfer zu bekämpfen. 4. a) Wie verläuft die Ausbildung von ALB-Experten in Bayern? b) Welche finanziellen Mittel werden dafür von der Staatsregierung bereitgestellt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/4980 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4980 Die Ausbildung von ALB-Experten in Bayern erfolgt durch die LfL in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Die Ausbildung enthält sowohl einen Theorieteil als auch einen Praxisteil an Schulungsobjekten sowie an Laubgehölzen in den Befallsgebieten . Die Inhalte der Ausbildung berücksichtigen den aktuellen Wissensstand einschl. der Erkenntnisse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittländern sowie die zu beachtenden Rechtsvorschriften. Im Jahr 2014 wurden für die Einstellung und Schulung von entsprechendem Personal 550.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel werden in Abhängigkeit von der Befallssituation ab dem Jahr 2015 entsprechend erhöht. 5. a) In welchem Umfang verläuft die Ausbildung von Spürhunden in Bayern? b) Welche finanziellen Mittel werden dafür von der Staatsregierung bereitgestellt? Durch den Einsatz speziell ausgebildeter Spürhunde können das Monitoring in Befallsgebieten und die Einfuhrkontrollen von Verpackungsmaterial aus Holz unterstützt werden. Der Bedarf an Spürhunden soll grundsätzlich über geeignete Dienstleistungsunternehmer gedeckt werden. Da diese auf dem Markt zurzeit noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind, soll in einem ersten Schritt der Grundbedarf an Spürhunden mit Hunden von Verwaltungsangehörigen gedeckt werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes hat die Forstverwaltung bereits im vergangenen Jahr die Ausbildung von zwei Spürhunden von Forstrevierleitern finanziell unterstützt. Der Einsatz dieser Hunde hat sich bei der Suche nach dem ALB in Feldkirchen bei München (Quarantänegebiet) bewährt. Das Projekt soll daher auf die Einfuhrkontrollen von Verpackungsmaterial aus Holz bzw. Holzprodukten ausgeweitet werden. Hierzu läuft aktuell eine Interessenabfrage, insbesondere bei den Verwaltungsangehörigen, die mit der Durchführung phytosanitärer Kontrollen befasst sind. Ausgewählte Hundehalter und Hunde sollen dann im Laufe dieses Jahres an einer Ausbildung am Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft in Wien, der derzeit einzigen Ausbildungsstätte in Mitteleuropa, teilnehmen. Die Forstverwaltung hat für das o. g. Pilotprojekt im Jahr 2014 knapp 8.000 Euro aufgewendet, im Wesentlichen für die Ausbildung der Hunde. Die Kosten für die Haltung der Hunde werden von den Hundebesitzern getragen. Die Mittel für die Ausbildung der Hunde werden in Abhängigkeit des Bedarfs ab dem Jahr 2015 entsprechend erhöht. 6. In welchem Maße werden die Gemeinden bei der Bekämpfung des Schädlings finanziell unterstützt ? Unmittelbar von einem Befall betroffene Gemeinden können auf Antrag eine freiwillige Zuwendung von jeweils 100.000 Euro erhalten, die auf Antrag als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt wird. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB anfallen. Voraussetzung für die Förderung einer betroffenen Gemeinde ist, dass der LfL mit dem Antrag ein entsprechendes Maßnahmenpaket vorgelegt wird. 7. Welche finanziellen Mittel werden nach erfolgreicher Bekämpfung des Schädlings für die Wiederaufforstung den Gemeinden zur Verfügung gestellt ? Waldbesitzer können für die Wiederaufforstung von betroffenen Waldflächen eine Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WaldFÖPR 2014) beantragen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . 8. Ist eine finanzielle Unterstützung für betroffene Grundstückseigentümer vorgesehen? Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung von betroffenen Grundstücksbesitzern ist nicht möglich. Die gemäß Antwortbeitrag zu Frage 6 beschriebenen Zuwendungen an die Gemeinden dienen u. a. jedoch auch dazu, betroffene Bürger finanziell zu entlasten. Entscheidend sind die jeweils von den Gemeinden beantragten Maßnahmenpakete.