Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias, Ruth Müller SPD vom 04.12.2014 Fördersätze Kulturfonds Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Gibt es einen gedeckelten, maximalen Fördersatz für durch den Kulturfonds unterstützte Projekte? b) Wenn ja, sind die max. Fördersätze für die jeweiligen Förderbereiche unterschiedlich? c) Wo sind diese Förderobergrenzen festgeschrieben? 2. a) Gibt es eine Höchstfördersumme für einzelne Berei- che? b) Wenn ja, sind die max. Fördersummen für die jeweili- gen Förderbereiche unterschiedlich? c) Wo sind diese Förderobergrenzen festgeschrieben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.01.2015 Zu 1. a)–c): Die max. Fördersätze des Kulturfonds differieren je nach Förderbereich. Im Bereich Kunst können im Regelfall bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, bei besonderem staatlichen Interesse an einem Projekt in Einzelfällen bis zu 50 %. Abweichend hiervon liegt der Förderhöchstsatz im Bereich Laienmusik (Bau-, Ausbau bzw. Umbau von Probe- und Veranstaltungsräumen für Laienmusikvereine ) bei 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Im Bereich Bildung können Projekte im Regelfall mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, bei Projekten des internationalen Ideenaustausches von Mittelschulen bis zu 80 %. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel beruhen die vorgenannten Förder(ober)grenzen auf den Grundsätzen der Subsidiarität staatlicher Leistungen, der Gleichbehandlung aller Antragsteller sowie der Selbstbindung der Verwaltung. Die Förder(ober)grenzen wurden darüber hinaus nicht in einer veröffentlichten Förderrichtlinie „festgeschrieben“. Zu 2. a)–c): Lediglich im Bereich Laienmusik ist die Höchstfördersumme auf 40.000 € beschränkt. Gründe für diese Beschränkung waren die anfangs sehr hohe Antragszahl sowie die Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller Laienmusikvereine . Wie bei den Förderobergrenzen ergibt sich die vorgenannte Höchstfördersumme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel aus den Grundsätzen der Subsidiarität staatlicher Leistungen, der Gleichbehandlung aller Antragsteller sowie der Selbstbindung der Verwaltung. Die Förder(ober)grenzen wurden darüber hinaus nicht in einer veröffentlichten Förderrichtlinie „festgeschrieben“. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.03.2015 17/4991 Bayerischer Landtag