Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 07.11.2014 Verkürzung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf vier Jahre Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es dazu, dass vom Kultusministerium aktuell eine Verkürzung der bislang fünfjährigen Erzieherinnenund Erzieherausbildung auf nun vier Jahre diskutiert und favorisiert wird? b) Wenn ja, liegt bereits ein Konzept vor, wie die vierjährige Ausbildung gestaltet werden soll? 2. Bis wann kann frühestens mit einer Verkürzung der Ausbildungszeit gerechnet werden? 3. Soll es Übergangsregelungen für Erzieherinnen und Erzieher, die kurz vor Einführung der kürzeren Ausbildungszeit die fünfjährige Ausbildung begonnen haben, geben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.01.2015 Zu 1. a) und b): Die Staatsregierung wurde mit Beschluss des Landtags vom 15.10.2014 (Drs. 17/3453) aufgefordert, „die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher attraktiver zu gestalten, indem alternative Modelle der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher geprüft werden, insbesondere die Modelle der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)“. In der Begründung des diesem Beschluss zugrunde liegenden Antrags wird davon ausgegangen, dass eine praxisintegrierte Weiterentwicklung der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher eine erste Möglichkeit sei, mehr Menschen für den Beruf und die Ausbildung zu motivieren. Auch die Ausbildungsvergütung würde es mehr Menschen ermöglichen, sich für die Erzieherausbildung zu entscheiden. Die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PIA) ist eine neue Variante der Erzieherausbildung, die in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2012/2013 im Schulversuch praktiziert wird, der nur bedingt auf Bayern übertragbar erscheint . Die mit o. g. Beschluss geforderte Prüfung durch die Staatsregierung ist noch im Gange. Hierzu legte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst dem Bayerischen Landtag mit Schreiben vom 28.01.2015 einen Zwischenbericht vor. Zur weiteren Beantwortung der Fragen 1 a und 1 b wird auf diesen Zwischenbericht verwiesen . Zu 2. und 3.: Zum jetzigen Stand der Diskussion können diese Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Insoweit wird auf die noch zu erstattenden Vollzugsberichte zum in der Antwort zu Frage 1 genannten Landtagsbeschluss verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5081 Bayerischer Landtag