Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2014 Breitbandausbau in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Breitbandversorgung in Bezug auf die unterschiedlichen Datenübertragungsraten und wie hat er sich in den letzten vier Jahren entwickelt? 2. Welchen Beitrag leistete die Breitbandstrategie der Staatsregierung zur Erreichung dieses Versorgungsstandes ? 3. Wie soll mit der Breitbandstrategie der Staatsregierung auch der erhöhte Bandbreitenbedarf des Gewerbes, der bei 50 Mbit/s symmetrisch veranschlagt wird, gedeckt werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass beim Ausbau mit aktuellen 50 Mbit/s auch zukünftig höheren Übertragungsraten von 100 Mbit/s oder mehr möglich sind? 5. Wie wird sichergestellt, dass auch außerhalb der BayernLabs Übertragungsraten von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung stehen? 6. Welche Anbieter haben beim Ausbau in den letzten zwei Jahren einen Zuschlag bekommen (bitte nach Anbieter und Anteil an den Aufträgen auflisten)? 7. Wie unterscheidet sich die Strategie der Staatsregierung von denen anderer Bundesländer und wie bewertet sie diese? 8. Wie bewertet die Staatsregierung die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung bis 2018? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 29.01.2015 1. Wie ist der aktuelle Stand der Breitbandversorgung in Bezug auf die unterschiedlichen Datenübertragungsraten und wie hat er sich in den letzten vier Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Breitbandversorgung der bayerischen Haushalte in ländlichen und städtischen Kommunen in den letzten Jahren stellt sich wie folgt dar: Versorgung ländlicher Kommunen in Bayern: Bandbreite Ende 2012 Ende 2013 Mitte 2014 ≥ 1 Mbit/s 96,2 % 97,9 % 97,9 % ≥ 30 Mbit/s k.a. 27,1 % 43,4 % ≥ 50 Mbit/s 10,0 % 15,7 % 24,3 % Versorgung städtischer Kommunen in Bayern: Bandbreite Ende 2012 Ende 2013 Mitte 2014 ≥ 1 Mbit/s 100 % 100 % 100 % ≥ 30 Mbit/s k.a. 87,0 % 92,9 % ≥ 50 Mbit/s 74,9 % 82,2 % 87,2 % Quelle: Daten des TÜV Rheinland Hinweis: Die Breitbandverfügbarkeit berücksichtigt alle Technologien (leitungsgebunden und Funk). Die entsprechenden Versorgungsdaten für 2011 liegen der Bayerischen Staatsregierung nicht vor. Der Versorgungsgrad ≥ 30 Mbit/s wird erst seit 2013 ausgewiesen. Daten für Ende 2014 liegen noch nicht vor. 2. Welchen Beitrag leistete die Breitbandstrategie der Staatsregierung zur Erreichung dieses Versorgungsstandes ? Im Jahr 2008 hat die Bayerische Staatsregierung als eines der ersten Länder eine Zuschussförderung für den Breitbandausbau gestartet mit dem Ziel, flächendeckend eine Grundversorgung (mindestens 1 Mbit/s) zu schaffen. Etwa 1.300 Gemeinden aus allen bayerischen Regierungsbezirken erhielten Förderbescheide für Breitbandinvestitionen in einer Größenordnung von mehr als 107 Millionen Euro. Weitere knapp drei Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen flossen in die Unterstützung von über 900 Gemeinden bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen . In rund 95 % aller Förderprojekte wurden Geschwindigkeiten von 6 bis 16 Mbit/s realisiert. Am 9. Juli 2014 hat die Europäische Kommission die überarbeitete Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen genehmigt. Ziel ist der Ausbau des schnellen Internets (Zielbandbreite 50 Mbit/s) in ganz Bayern . Hierfür stellt der Freistaat Bayern bis 2018 insgesamt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5095 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5095 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Aktuell beteiligen sich bereits mehr als drei Viertel der bayerischen Kommunen am neuen Förderverfahren. Bereits 135 Kommunen konnten Bescheide über eine staatliche Förderung in Höhe von insgesamt 37,4 Millionen Euro übergeben werden. In diesen Kommunen wird der Ausbau des schnellen Internets nun zügig angegangen oder ist bereits abgeschlossen. In weiteren circa 60 Kommunen steht die Übergabe eines Förderbescheides unmittelbar bevor. Das neue Förderprogramm steigert signifikant die Verfügbarkeit von hohen Bandbreiten in den Gebieten, die aufgrund hoher Wirtschaftlichkeitslücken der Netzbetreiber eigenwirtschaftlich nicht ausgebaut werden. 3. Wie soll mit der Breitbandstrategie der Staatsregierung auch der erhöhte Bandbreitenbedarf des Gewerbes , der bei 50 Mbit/s symmetrisch veranschlagt wird, gedeckt werden? Die neue bayerische Förderrichtlinie eröffnet den Kommunen größtmögliche Flexibilität, was den Zuschnitt der Erschließungsgebiete und das angestrebte Versorgungsniveau anbelangt . Die Förderrichtlinie stellt ausdrücklich klar, dass eine Kommune für (Teil-)Gebiete in der Ausschreibung zur Suche eines ausbauenden Netzbetreibers auch höhere Bandbreiten als 50 Mbit/s (dies auch symmetrisch) fordern kann. 4. Wie wird sichergestellt, dass beim Ausbau mit aktuellen 50 Mbit/s auch zukünftig höheren Übertragungsraten von 100 Mbit/s oder mehr möglich sind? Übertragungsraten von 100 Mbit/s und mehr erfordern nach dem heutigen Stand der Technik in der Regel einen vollständigen Glasfaserausbau bis hin zu den Gebäuden der Endkunden (FTTB). Der von den bayerischen Kommunen vielfach favorisierte FTTC-Ausbau (Anbindung der Kabelverzweiger mit Glasfaser) stellt einen sinnvollen Zwischenschritt hin zum vollständigen Glasfaserausbau dar, bei dem dann – nach und nach – auch die Kupferleitung auf der „letzten Meile“ durch Glasfaser ersetzt werden kann. Durch diesen Ausbau kommt die Glasfaser bereits in die Orte und Ortsteile und damit näher zu den Endkunden, sodass hierdurch wesentlich höhere Übertragungsraten ermöglicht werden als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. 5. Wie wird sichergestellt, dass auch außerhalb der Bayern-Labs Übertragungsraten von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung stehen? Es wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. 6. Welche Anbieter haben beim Ausbau in den letzten zwei Jahren einen Zuschlag bekommen (bitte nach Anbieter und Anteil an den Aufträgen auflisten)? In den Jahren 2013 und 2014 ergingen im bayerischen Breitbandförderprogramm insgesamt 135 Zuwendungsbescheide , denen Zuschläge an folgende Anbieter bzw. Bietergemeinschaften zugrunde liegen: Anbieter bzw. Bietergemeinschaft Zuschläge Anteil Telekom Deutschland GmbH 103 74,6 % amplus AG 11 8,0 % Inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA (einschließlich P2 Systems GmbH) 4 2,9 % Bietergemeinschaft miecomNetzservice GmbH/M-net Telekommunikations GmbH 3 2,2 % Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH 3 2,2 % DSLmobil GmbH 2 1,4 % NetCom BW GmbH 2 1,4 % AltoNetz GmbH 1 0,7 % Bietergemeinschaft LEW TelNet GmbH/smart-DSL GmbH 1 0,7 % Bietergemeinschaft SWR Stadtnetz Rödental GmbH & Co.KG und süc//dacor GmbH 1 0,7 % Brandl Service GmbH 1 0,7 % LEW TelNet GmbH 1 0,7 % M-net Telekommunikations GmbH 1 0,7 % NGN Fiber Network KG 1 0,7 % ODR Technologie Services GmbH 1 0,7 % smart-DSL GmbH 1 0,7 % ThügaMetering Service GmbH 1 0,7 % Hinweis: Aufgrund Losbildung in drei Förderfällen erhielten jeweils zwei Anbieter einen Zuschlag. 7. Wie unterscheidet sich die Strategie der Staatsregierung von denen anderer Bundesländer und wie bewertet sie diese? Der liberalisierte deutsche Telekommunikationsmarkt sorgt vor allem im ländlichen Raum nicht von sich aus für die notwendigen Investitionen in leistungsfähige Breitbandnetze. Mit diesem Problem sind alle Flächenländer konfrontiert. Erforderlich ist also eine öffentliche Förderung des Netzausbaus. Der Freistaat Bayern nimmt hierfür im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Abstand am meisten Geld in die Hand, um den Ausbau in den bayerischen Kommunen zu unterstützen . Nach dem vom Bund am 7. Oktober 2014 vorgestellten „Kursbuch Netzausbau“ stehen für den Breitbandausbau in Deutschland aktuell Fördergelder in Höhe von 2 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon 1,5 Mrd. Euro alleine auf Bayern entfallen . Die Gebiete, in denen ein geförderter Breitbandausbau erfolgen soll, werden in Bayern entsprechend des Subsidiaritätsprinzips von den Kommunen festgelegt. Diese können die örtlichen Gegebenheiten am besten einschätzen. Die überarbeitete bayerische Förderrichtlinie, die hohe Förderung der Kommunen mit Förderhöchstbeträgen bis zu einer Million Euro pro Kommune verbunden mit einem breit aufgestellten Beratungsangebot über die 51 Ämter für Digitalisierung , Breitband und Vermessung sind einmalig in der Bundesrepublik. 8. Wie bewertet die Staatsregierung die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung bis 2018? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2018 eine flächendeckende Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen. Es ist nicht Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung, die Erreichung der Bundesziele zu bewerten.