Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.12.2014 Deutsch lernen in Bayern – Zugang zu Sprachkursen für Flüchtlinge und Migrantinnen bzw. Migranten Viele Flüchtlinge sind auf der Suche nach einem Angebot, Deutsch lernen zu können. Sie wollen sich schnell integrieren und auch schnell arbeiten oder ihre bisherige berufliche Ausbildung vervollständigen und wissen, dass hierzu gute Deutschkenntnisse erforderlich sind. Auch Migrantinnen und Migranten, z. B. aus anderen EU-Staaten, benötigen Sprachkurse, um am Arbeitsmarkt wie auch am gesellschaftlichen Leben angemessen teilnehmen zu können. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen, anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Geduldete leben derzeit in Bayern, die nachrangig , und wie viele, die regulär am Arbeitsmarkt teilnehmen dürfen? 1.2 Wie viele davon sind jeweils bereits anerkannt? 2.1 Wie viele Sprachkurse für Flüchtlinge, die durch Ehrenamtliche geleistet werden, wurden 2014 durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Bayern gefördert und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht? 2.2 Wie können die Fahrtkosten für die Flüchtlinge gefördert werden, denen Unterkünfte in Orten zugewiesen wurden, in denen kein Sprachlernangebot stattfindet? 3. Wie viele Integrationskurse fanden 2014 in Bayern statt und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht und wie viele enthielten das Angebot zur Alphabetisierung ? 4. Wie lange warten Menschen mit einem rechtlichen Anspruch durchschnittlich auf einen Platz in einem Integrationskurs ? 5. Hält die Staatsregierung die Öffnung der Integrationskurse auch für Flüchtlinge im Verfahren für sinnvoll, insbesondere bei langen Verfahrenszeiten? 6. Wie viele Kurse des ESF-BAMF-Programms „Berufsbezogene Deutschförderung” fanden 2014 in Bayern statt und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht? 7.1 Wie viele qualifizierte Sprachkurse wurden durch Jobcenter und wie viele durch Arbeitsagenturen 2014 jeweils in Bayern gefördert? 7.2 Welche weiteren Angebote öffentlich geförderter Sprachkurse gibt es in Bayern? 7.3 Was kostet ein Platz in einem Sprachkurs im Durchschnitt (als Maßstab genommen die Eingangsstufen A1 und A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen)? 8.1 Wie viele grundsätzlich schulpflichtige jugendliche Asylbewerber und Asylbewerberinnen, anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Geduldete von 16 bis 21 Jahren leben derzeit in Bayern und wie viele können derzeit ein schulisches Angebot nutzen? 8.2 Welche qualifizierten Sprachkursangebote gibt es für diejenigen, für die derzeit kein Schulangebot zur Verfügung steht? 8.3 Wie hoch sind die bayernweit bereitgestellten Mittel für Sprachkurse (bitte aufgeschlüsselt nach europäischen Mitteln, Bundes- und Landesmitteln)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.01.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen, anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Geduldete leben derzeit in Bayern, die nachrangig, und wie viele, die regulär am Arbeitsmarkt teilnehmen dürfen? 1.2 Wie viele davon sind jeweils bereits anerkannt? Zum Stand 31.12.2014 hielten sich in Bayern 19.639 Menschen auf, denen eine Asylberechtigung, eine Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) oder subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG zuerkannt wurde. Dieser Personenkreis ist zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt. Weiterhin hielten sich 4.981 Menschen in Bayern auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Vorliegens von Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5122 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5122 Abschiebungshindernissen erteilt wurde. Bei diesen Menschen erfolgt der Arbeitsmarktzugang nach den allgemeinen Regelungen der Beschäftigungsverordnung. Aufgrund des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31.10.2014 wurde die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich nach § 61 Abs. 1 AsylVfG bzw. § 32 Abs. 1 Satz 1 Beschäftigungsverordnung erlaubt werden kann, für Asylbewerber und Ausländer, die eine Duldung besitzen, von einem Jahr auf drei Monate verkürzt . Die Anzahl der Asylbewerber und Geduldeten, die eine Beschäftigungserlaubnis erhalten haben, war in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. 2.1 Wie viele Sprachkurse für Flüchtlinge, die durch Ehrenamtliche geleistet werden, wurden 2014 durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration in Bayern gefördert und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht? Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde. Sie sind nach den allgemeinen Sozialgesetzen sozialleistungsberechtigt und erhalten daher keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vor allem Personen leistungsberechtigt, bei denen noch nicht feststeht , ob sie sich berechtigterweise auf einen Schutzgrund berufen können. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) fördert ehrenamtliche Deutschkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufwandspauschale von 500 €. Die Koordination der ehrenamtlichen Deutschkurse erfolgt hierbei durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / FreiwilligenZentren / Koordinierungsstellen in Bayern e.V. (lagfa bayern e.V.). Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2014 (Vertragslaufzeit mit der lagfa bayern e.V.) wurden 910 ehrenamtliche Deutschkurse durchgeführt. Eine genaue Bestimmung der Anzahl der Teilnehmer dieser ehrenamtlichen Deutschkurse ist nicht möglich, da dort keine Teilnehmerlisten geführt werden. Nach Auskunft der lagfa bayern e.V. ist jedoch bei konservativer Rechnung von 12–15 Teilnehmern pro Kurs auszugehen, was einer Gesamtteilnehmerzahl im angegebenen Zeitraum von deutlich über 10.000 Menschen entspricht. 2.2 Wie können die Fahrtkosten für die Flüchtlinge gefördert werden, denen Unterkünfte in Orten zugewiesen wurden, in denen kein Sprachlernangebot stattfindet? Eine regelhafte Förderung der Fahrtkosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber von den Unterkünften zu den Deutschkursen ist nicht möglich. Solche alltäglichen Fahrtund Wegekosten müssen aus den monatlichen Geldzahlungen bestritten werden, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemäß § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. In besonderen Ausnahmefällen (z .B. bei besonderen Härtefällen; extrem langen Anfahrtswegen) können Fahrtkosten über § 6 AsylbLG übernommen werden. Eine regelhafte Förderung würde allerdings zu einer Besserstellung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gegenüber anderen Beziehern steuerfinanzierter Transferleistungen führen, die anfallende Fahrt- und Wegekosten ebenfalls selbstständig aus den erhaltenen Geldern bestreiten müssen. 3. Wie viele Integrationskurse fanden 2014 in Bayern statt und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht und wie viele enthielten das Angebot zur Alphabetisierung ? 4. Wie lange warten Menschen mit einem rechtlichen Anspruch durchschnittlich auf einen Platz in einem Integrationskurs? Diese Fragen beziehen sich auf die Integrationskurse, die in alleiniger Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums des Innern, organisiert und mit Bundesmitteln finanziert werden. Ihre Durchführung richtet sich ausschließlich nach bundesrechtlichen Vorgaben (§§ 43 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Integrationskursverordnung des Bundes – IntV). Aus diesem Grund liegen entsprechende Zahlen bzw. Angaben nicht vor. 5. Hält die Staatsregierung die Öffnung der Integrationskurse auch für Flüchtlinge im Verfahren für sinnvoll, insbesondere bei langen Verfahrenszeiten ? Der Zugang zu Integrationskursen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist nicht sachgerecht. Personen mit Aufenthaltsrecht haben bereits Zugangsmöglichkeiten zu Integrationskursen . Der Grundsatz des § 43 Absatz 1 AufenthG sieht nur die Förderung von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern vor, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind. Daran ist festzuhalten. Das Ziel der Integrationskurse ist die Vorbereitung auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Dieser steht bei Asylbewerbern und Geduldeten nicht fest. Auch auf die spezielle Situation von Asylbewerbern sind die Integrationskurse nicht zugeschnitten. 6. Wie viele Kurse des ESF-BAMF-Programms „Berufsbezogene Deutschförderung” fanden 2014 in Bayern statt und wie viele Flüchtlinge wurden hierbei erreicht? Angaben bzw. Zahlen aus dem Bereich des Bundesamtes sind nicht vorhanden und wären dort zu erfragen (siehe auch Antwort 3). 7.1 Wie viele qualifizierte Sprachkurse wurden durch Jobcenter und wie viele durch Arbeitsagenturen 2014 jeweils in Bayern gefördert? Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern – hat hierzu mitgeteilt, dass mit Blick auf den Erwerb oder die Verbesserung von Deutschkenntnissen seitens der Agenturen für Arbeit (Sozialgesetzbuch – SGB – III) und Jobcenter (SGB II) nur arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Betracht kommen, die neben der berufsbezogenen Kenntnisvermittlung auch Qualifizierungselemente in Form berufsbezogener Deutschförderung enthalten. Dies können beispielsweise Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III oder auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III sein. In diesen Maßnahmen Drucksache 17/5122 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 können die berufsbezogenen Inhalte durch eine berufsbezogene Deutschförderung ergänzt werden, wobei die berufsbezogenen Inhalte überwiegen müssen. Über die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen mit berufsbezogener Deutschförderung seitens der Agenturen für Arbeit und Jobcenter liegen keine statistischen Auswertungen vor, da ein Merkmal „berufsbezogene Sprachförderung“ statistisch nicht erfasst wird. Die Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit gelten entsprechend auch für die Jobcenter unter kommunaler Trägerschaft (ca. 10 % der bayerischen Jobcenter). Für den Rechtskreis des SGB II wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Haltung der Jobcenter der „Gemeinsamen Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Ministerien der Länder als aufsichtführende Stellen nach §§ 47, 48 SGB II (im Folgenden Bund und Länder ) zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 44, 45 SGB III und nach § 16 f SGB II (Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Freie Förderung)“ vom Oktober 2012 entspricht. 7.2 Welche weiteren Angebote öffentlich geförderter Sprachkurse gibt es in Bayern? Neben den bereits ausgeführten Möglichkeiten, öffentlich geförderte Sprachkurse in Bayern zu besuchen, ist insbesondere noch folgendes Angebot zu nennen: Das Modellprojekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende“, gefördert durch das StMAS, startete am 15. Juli 2013 und ist ein bundesweit einzigartiges Vorzeigeprojekt. Bisher wurden in drei Tranchen an insgesamt 161 Standorten Deutschkurse durchgeführt. Dieses Modellprojekt wird in 2015 weiter ausgebaut; parallel dazu wird die Überleitung des Modellprojekts in die Regelförderung vorbereitet. Ziel der Förderung ist eine sprachliche Erstorientierung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Dabei wird ein ausreichend gutes Sprachniveau vermittelt, um sich vor Ort verständigen zu können. In 300 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten werden Kurse durchgeführt, die inhaltlich auf die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Menschen mit Duldung zugeschnitten sind. Dabei wird in Gruppen von bis zu 25 Personen parallel zum Spracherwerb eine Erstorientierung (Kontakt mit Behörden; Gesundheitsversorgung; Wohnen) vermittelt. 7.3 Was kostet ein Platz in einem Sprachkurs im Durchschnitt (als Maßstab genommen die Eingangsstufen A1 und A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen)? Die Deutschkurse des Modellprojekts „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende“ sind auf den verbalen Spracherwerb fokussiert und nicht auf das Erlernen der Grammatik und Schriftsprache, die aber zur Einstufung in Sprachniveaus gemäß europäischen Refe- renzrahmen erforderlich sind. Aus diesem Grund erfolgt auch kein Abschlusstest zur Feststellung des jeweiligen Leistungsstandes. Laut den Lehrkräften der hauptamtlichen Deutschkurse erreichen die Teilnehmer in den ihnen vermittelten Teilbereichen aber ein gutes Sprachniveau. Ein solcher Deutschkurs kostet insgesamt ca. 20.000 € und ist für 20–25 Teilnehmer konzipiert. Die Kosten eines Platzes belaufen sich damit auf rund 800 €–1.000 €. 8.1 Wie viele grundsätzlich schulpflichtige jugendliche Asylbewerber und Asylbewerberinnen, anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Geduldete von 16 bis 21 Jahren leben derzeit in Bayern und wie viele können derzeit ein schulisches Angebot nutzen? Zum Stand 30.09.2014 lebten in Bayern 9.930 berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Zahlen hinsichtlich der weiteren angefragten Personengruppen liegen nicht vor. Es werden weiterhin alle vollzeitschulpflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber an den bayerischen Schulen aufgenommen. Die Zahl der Übergangsklassen wurde im Schuljahr 2014/2015 bedarfsgerecht spürbar angehoben (340 Klassen, Stand 30.11.2014). Für diejenigen, für die keine Übergangsklassen zur Verfügung stehen, wird das gleichwertige Angebot der Aufnahme in die Regelklasse vorgehalten , bei der die jungen Menschen mit Sprachförderbedarf durch den begleitenden Besuch von Deutschförderklassen (461 Klassen im Schuljahr 2013/2014) und Deutschförderkursen (5.492 Kurse im Schuljahr 2013/2014) gefördert werden . Gerade diese beiden Modelle der Deutschförderung bieten vielfältige Möglichkeiten der Deutschförderung und Integration der Kinder. Die Schülerinnen und Schüler bleiben im Klassenverband mit den deutschsprachigen Kindern und erfahren durch den engeren Kontakt zu den deutschsprachigen Mitschülern der eigenen Klasse intensive sprachliche und integrative Impulse. 8.2 Welche qualifizierten Sprachkursangebote gibt es für diejenigen, für die derzeit kein Schulangebot zur Verfügung steht? Hinsichtlich vollzeitschulpflichtiger Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird auf die Antwort zu Frage 8.1 verwiesen; im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 2.1 und 7.2. 8.3 Wie hoch sind die bayernweit bereitgestellten Mittel für Sprachkurse (bitte aufgeschlüsselt nach europäischen Mitteln, Bundes- und Landesmitteln)? Gemäß dem Einzelplan 10 des Haushaltsplans 2015/2016 stehen 3,75 Mio. € jeweils für 2015 und 2016 zur Durchführung von Deutschkursen für Asylbewerber zur Verfügung. Das Mittelvolumen der EU bzw. des Bundes ist nicht bekannt .