Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.12.2014 Schusswaffengebrauch bei der Bayerischen Polizei In der Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Drs. 17/3163) bezüglich des tödlichen Polizeieinsatzes in Burghausen wurde deutlich, dass zwischen 2009 und 2013 in Bayern in 25 Fällen von Schusswaffen im Polizeieinsatz Gebrauch gemacht wurde. Ob dies der Gefahrenabwehr oder der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen diente, konnte mit Verweis auf die Bearbeitungszeit von Schriftlichen Anfragen nicht beantwortet werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie oft wurde in diesen 25 Fällen von einer Schusswaffe im Rahmen der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen Gebrauch gemacht? 2. Wie oft diente der Einsatz einer Schusswaffe in diesen 25 Fällen der Gefahrenabwehr? 3. Gab es andere Einsatzgründe für den Gebrauch einer Schusswaffe? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2015 Einleitend wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26. September 2014 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 6. August 2014 betreffend „Tödlicher Polizeieinsatz in Burghausen“ verwiesen (Drs. 17/3163 vom 5. November 2014). Die zu Frage 8.1 genannten 25 Fälle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen in den Jahren 2009–2013 wurden unter Beteiligung der Präsidien der Bayerischen Landespolizei manuell ausgewertet. In einem dieser Fälle wurde festgestellt, dass ein Warnschuss und kein Schusswaffengebrauch gegen Personen vorlag. Insoweit liegen für die Jahre 2009–2013 insgesamt 24 Fälle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen vor. Zu 1.: Drei Fälle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen erfolgten, um die Flucht eines Straftäters zu verhindern . Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass es sich bei allen drei Fällen rechtlich um einen Schusswaffengebrauch gegen Personen handelte, die Schussabgaben jedoch jeweils auf ein fahrendes Kraftfahrzeug erfolgten. Zu 2.: 21 Fälle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen erfolgten aus Gründen der Gefahrenabwehr. Zu 3.: Andere Gründe für den Schusswaffengebrauch gegen Personen gab es in den Jahren 2009 bis 2013 nicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5168 Bayerischer Landtag