Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2014 Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Sachverhalt lag den im Jahre 2013 im Verfassungsschutzbericht genannten 66 rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 2. In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 3. In welchen dieser Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 4. Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die 66 rechtsextremistischen Gewalttaten können der beiliegenden Anlage 1 entnommen werden, die anhand der Recherche des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) innerhalb des bundesweit einheitlichen kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität (KPMDPMK ) eine Auflistung nach Datum, Ort, Straftatbestand und jeweils eine kurze Sachverhaltsdarstellung enthält. Hinsichtlich der Straftatbestände wird mitgeteilt, dass die Tabelle keine abschließende Aufzählung der Tatbestände enthält , da eine polizeiliche Erfassung unter der Haupttat aus polizeilicher Sicht erfolgt. Zu 2.: Laut der Recherche des BLKA sind insgesamt 104 Opfer zu verzeichnen. Nachfolgender Tabelle kann die Anzahl der Opfer, unterteilt in den jeweiligen Straftatenbereich, entnommen werden. Anzahl der Fälle rechtsextremisti- scher Gewalt Straftatbestände Anzahl der Opfer 1 Vers. Totschlag (§ 212 StGB) 1 2 Widerstand gegen Vollstreckungs beamte (§ 113 StGB) 7 38 Körperverletzung (§ 223 StGB) 49 24 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 46 1 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 1 Eine Auswertung war dem BLKA nur nach Opferanzahl möglich. Zur Art und dem Grad der Verletzungen liegen dem BLKA keine statistischen Daten vor. Eine manuelle Recherche zu jedem Vorgang wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand möglich. Abschließende Erkenntnisse zum Grad der Verletzungen wären selbst dann nur bei einer direkten Verbindungsaufnahme mit den Geschädigten möglich. Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse sind beiliegender Auflistung der Justiz (siehe Anlage 2) zu entnehmen, die auch eine Zuordnung zu den polizeilichen Fällen enthält. Zum Fall 35 wurde die Staatsanwaltschaft München I seitens der Polizei unmittelbar nach Übernahme der Ermittlungen vorinformiert und inzwischen ein Tatverdächtiger mitgeteilt . Die polizeilichen Ermittlungen dauern jedoch noch an – die Aktenvorlage erfolgt nach Abschluss der aktuellen Ermittlungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Tatvorwurf zur besseren Übersichtlichkeit nur in Form eines Schlagwortes angegeben wurde, zudem jeweils noch andere bzw. weitere Delikte im Raum stehen können. Der Datenabgleich im Justizbereich wurde anhand der für den jeweiligen Fall vergebenen polizeilichen Aktenzeichen unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften durchgeführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5169 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5169 Anlage 1 Zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 Nr. Tattag Ort Para- graph Gesetz Sachverhalt 1 01.01.2013 Neuhaus a. Inn 223 StGB Der Täter stieß das Opfer gegen Türe und beleidigte es anschließend. 2 02.02.2013 Deggendorf 223 StGB Im Verlauf der tätlichen Auseinandersetzung des Täters mit den Opfern belei- digte er diese zudem. 3 12.02.2013 München 223 StGB Der Täter schlug das Opfer mit der Faust in das Gesicht 4 12.02.2013 Wachenroth 223 StGB Der Täter beleidigte den Türsteher und äußerte rechte Parolen. Des Weiteren schlug er den Türsteher mit der Faust ins Gesicht und bedrohte diesen. 5 04.03.2013 Hauzenberg 224 StGB Die Täter schlugen gemeinschaftlich auf das Opfer ein. Außerdem wurde eine Flasche nach dem Opfer geworfen. 6 09.03.2013 München 224 StGB Der Täter sprühte den Opfern mit Pfefferspray ins Gesicht und rief „Sieg Heil“. 7 15.03.2013 München 223 StGB Der Täter fuhr mit seinem Rollstuhl über den Fuß des Opfers. 8 16.03.2013 Erlangen 224 StGB Die Täter schlugen mit den Fäusten auf das Opfer ein und beleidigten dieses. 9 28.03.2013 Coburg 212 StGB Die Täterin packte das Opfer am Kopf und warf es auf die Straße. 10 06.04.2013 Rosenheim 224 StGB Die Täter schlugen auf die Opfer ein. 11 07.04.2013 München 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mehrmals mit der Faust in Gesicht und beleidigte es. 12 14.04.2013 Coburg 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mehrmals mit der Faust auf den Kopf. 13 19.04.2013 München 224 StGB Die Täterin beleidigte das Opfer und schlug mehrfach mit einem Regenschirm auf das Opfer ein. 14 24.04.2013 Abensberg 223 StGB Der Täter griff das Opfer verbal an, dann schlug er dieses mit der Faust. 15 26.04.2013 Haar 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mit der Hand ins Gesicht. 16 01.05.2013 Augsburg 224 StGB Der Täter schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht und in den Bauch. 17 02.05.2013 Nürnberg 224 StGB Das Opfer wurde von den der rechten Szene zugehörigen Tätern tätlich angegriffen. 18 08.05.2013 München 224 StGB Die Täter betraten zur Tatzeit den Eingangsbereich und warfen zwei rohe Eier in Richtung des Opfers. 19 08.05.2013 Garching 223 StGB Das Opfer wurde zum Hauseingang des Wohnanwesens gezerrt. 20 09.05.2013 Neu-Ulm 223 StGB Das Opfer wurde vom Täter zunächst beleidigt und anschließend mit der Faust ins Gesicht geschlagen. 21 09.05.2013 Bamberg 224 StGB Die Täter schlugen mehrfach die Opfer zu Boden und traten auf diese ein. 22 10.05.2013 Regensburg 113 StGB Der Täter leistete aktiv Widerstand und stieß mit einer mitgeführten Fahne mehrmals in Richtung von Gegendemonstranten. 23 10.05.2013 Regensburg 223 StGB Die Täter schlugen dem Opfer (Teilnehmer einer Gegendemo) mit der rechten Hand ins Gesicht. 24 15.05.2013 Nürnberg 224 StGB Der Täter sprühte unter einen Tisch in einer Gaststätte Pfefferspray, wodurch die Opfer Atembeschwerden und Hustenreizanfälle bekamen. 25 19.05.2013 Nürnberg 224 StGB Der Täter warf eine Flasche in Richtung einer Personengruppe, wobei diese ein Opfer traf. 26 30.05.2013 Ebersberg 223 StGB Der Täter verpasste dem Opfer mehrere Faustschläge an den Kopf. 27 30.05.2013 Aschaffenburg 224 StGB Die beiden Opfer wurden von mehreren Tätern angegriffen und geschlagen. 28 31.05.2013 Wassertrüdingen 223 StGB Zwei Täter bedrohten das Opfer verbal. Ein Täter schubste das Opfer mehr- mals und schlug mit der Faust nach ihm. 29 07.06.2013 Nürnberg 223 StGB Der Täter griff mit beiden Händen nach dem Opfer und schob dieses zurück. 30 09.06.2013 Kaufbeuren 223 StGB Nach einem verbalen Streit schlug der Täter das Opfer mit einem Faustschlag zu Boden. 31 09.06.2013 Kaufbeuren 113 StGB Der Täter beleidigte die Opfer und griff diese an. 32 15.06.2013 Kulmbach 223 StGB Das Opfer wurde vom Täter mehrmals mit der Faust geschlagen. 33 15.06.2013 München 223 StGB Während einer Veranstaltung schlug der Täter das Opfer. 34 18.06.2013 München 223 StGB Der Täter schlug beiden Opfern auf die Brust. 35 18.06.2013 München 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mehrfach mit beiden Fäusten ins Gesicht und beleidigte dieses. 36 27.06.2013 München 223 StGB Die Täterin schlug dem Opfer mit der Faust auf den rechten Oberarm. 37 29.06.2013 München 223 StGB Das Opfer traf zur Tatzeit auf drei alkoholisierte Personen, bot seine Hilfe an und wurde daraufhin von einer dieser Personen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. 38 12.07.2013 Würzburg 224 StGB Der Täter warf einen Bierkrug auf das Opfer, wobei dieses von der Bank fiel und kurze Zeit bewusstlos war. 39 16.07.2013 Weißenburg i. Bay. 223 StGB Der Täter trat dem Opfer gegen das Schienbein. 40 17.07.2013 Kelheim 223 StGB Der Täter griff das Opfer an, wobei dessen Knie verdreht wurde. 41 18.07.2013 Kaufbeuren 224 StGB Die Täter schlugen im Bereich des Festzeltes auf die Opfer ein. Drucksache 17/5169 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 42 20.07.2013 München 315b StGB Der Täter versuchte mit dem Fuß gegen das fahrende Fahrzeug des Opfers zu treten. 43 26.07.2013 Bamberg 223 StGB Die Täterinnen griffen das Opfer an. 44 28.07.2013 Freising 224 StGB Der Täter leistete aktiven Widerstand und verletzte das Opfer, indem er es am Hals würgte. Zudem beleidigte und bedrohte er das Opfer. 45 31.07.2013 München 223 StGB Das Opfer verteidigte seine Freundin zunächst verbal und erhielt dann vom Täter mit der rechten Faust einen Schlag in das Gesicht. 46 01.08.2013 Kulmbach 223 StGB Der Täter lauerte dem Opfer auf und schlug dieses. 47 01.08.2013 Kulmbach 223 StGB Der Täter kniete sich auf das Opfer und schlug mit Fäusten auf sein Gesicht ein. 48 02.08.2013 Kulmbach 224 StGB Die Täter rissen das Opfer zu Boden und traten und schlugen gemeinschaft- lich auf dieses ein. 49 03.08.2013 München 224 StGB Der Täter ging auf das Opfer zu und versuchte ihm von hinten in die Beine zu treten. 50 20.08.2013 München 223 StGB Die Täterin beleidigte das Opfer und schlug diesem auf den Unterarm. 51 24.08.2013 München 223 StGB Nach einer verbalen Auseinandersetzung schlug der Täter dem Opfer mit der Faust ins Gesicht. 52 24.08.2013 München 224 StGB Die Täter schlugen gemeinschaftlich auf das Opfer ein. 53 30.08.2013 Schweinfurt 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer und schlug auf dieses ein. 54 03.09.2013 Ebersberg 224 StGB Der Täter spritzte mit einem Wasserschlauch in das geöffnete Beifahrerfenster eines Fahrzeuges. Der Wasserstrahl traf das auf dem Beifahrersitz mitfahrende Opfer am rechten Auge und verletzte dieses dadurch. 55 07.09.2013 Karlshuld 223 StGB Der Täter versetzte dem Opfer mit der rechten Faust einen Schlag gegen den Kopf. 56 11.09.2013 Aschaffenburg 224 StGB Die Täter besprühten die Opfer mit Löschpulver aus einem Feuerlöscher. 57 11.09.2013 Augsburg 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer, schubste es zu Boden und trat auf dieses ein. 58 14.09.2013 Ingolstadt 224 StGB Nach ausländerfeindlichen Beleidigungen während einer Kundgebung durch die Täter griffen diese einen Ordner an, wodurch dieser zu Boden stürzte und sich einen Mittelhandbruch zuzog. 59 02.10.2013 Lauingen 224 StGB Der Täter warf eine Flasche nach dem Opfer, wobei diese vor dem Opfer aufkam, zerbrach und die Scherben das Opfer u. a. am Kopf verletzten. 60 08.10.2013 München 223 StGB Der Täter lief mit geballter Faust auf den Geschädigten zu. Der Geschädigte war sich sicher, dass der Tatverdächtige ihn schlagen wollte. Als eine dritte Person dazukam, sah dieser von der Tat ab. 61 03.11.2013 Straubing 223 StGB Der Täter schlug auf das Opfer ein und warf eine Flasche nach diesem. 62 07.11.2013 Neustadt a. d. Aisch 224 StGB Die Täterin rammte dem Opfer ihren Einkaufswagen in den linken Bauchbe- reich. 63 20.11.2013 Landshut 223 StGB Der Täter brachte das Opfer durch dichtes Auffahren und mehrmaliger Betä- tigung der Lichthupe zum Anhalten, bedrohte und beleidigte das Opfer und schlug diesem mit der Faust in den Rücken. 64 29.11.2013 München 223 StGB Der Täter schlug mit dem Ellenbogen beim Vorbeigehen unvermittelt in den Brustbereich des Opfers. 65 30.11.2013 München 223 StGB Im Anschluss an eine Versammlung verrsuchten Demonstranten, darunter das Opfer, die Abfahrt eines Fahrzeugs zu verhindern, indem sie sich auf die Straße stellten. Die Täter stiegen aus dem Fahrzeug aus, ein Täter schlug mit der Faust in Richtung des Gesichtes des Opfers. 66 30.12.2013 Fürth 224 StGB Das Opfer wurde von zwei Tätern mit Faustschlägen und Tritten angegriffen. Anlage 2 Zu den Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 Fall Nr. Staatsanwaltschaft Tatvorwurf Stand des Verfahrens 1 Staatsanwaltschaft Passau Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar 2 Staatsanwaltschaft München I Volksverhetzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO wegen des Todes des Beschuldigten 3, 37 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten 4 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Körperverletzung Jugendgerichtliche Maßnahmen 5 Staatsanwaltschaft Passau Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten und Unterbringung nach § 64 StGB Einbeziehung einer Vorverurteilung 5 Staatsanwaltschaft Passau Gefährliche Körperverletzung Nichtrechtskräftige Verurteilungen eines Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten sowie einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5169 6 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 11 Monaten mit Bewährung 7 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. §§ 170, 374 StPO, Verweisung auf den Privatklageweg 8 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² gegen vier Beschuldigte 9 Staatsanwaltschaft Coburg Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten zur Bewährung 10 Staatsanwaltschaft Traunstein Gefährliche Körperverletzung 4 Verurteilungen: 1. Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr 2 Monate 2. Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und Unterbringung in Entziehungsanstalt 3. Einheitsjugendstrafe von 10 Mon. auf Bewährung 4. Schuldspruch nach § 27 JGG. Schuld festgestellt und Entscheidung über Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde das Verfahren gem. § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine weitere Anklage eingestellt. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt und an das AG Pinneberg abgegeben. 11 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 12 Staatsanwaltschaft Coburg Körperverletzung Abgabe an die Staatsanwaltschaft Meiningen 13 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Anklage. Das Verfahren ist noch bei Gericht anhängig. 14 Staatsanwaltschaft Regensburg Körperverletzung Jugendgerichtliche Maßnahmen nach § 47 JGG 15 Staatsanwaltschaft München I Beleidigung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen 16 Staatsanwaltschaft Augsburg Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 17 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Körperverletzung Verurteilungen von zwei Angeklagten: 1. Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung 2. Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung 18 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 19 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 20 Staatsanwaltschaft Memmingen Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 21 Staatsanwaltschaft Bamberg Gefährliche Körperverletzung Zwei Verurteilungen: 1. Freiheitsstrafe von 12 Monaten zur Bewährung 2. Freiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung 22 Staatsanwaltschaft Regensburg Vers. gef. Körperverletzung mit Widerstand Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen 23 Staatsanwaltschaft Regensburg Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 24 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 25 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Versuchte gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen 26 Staatsanwaltschaft München II Körperverletzung Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten 27 Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Gefährliche Körperverletzung z.T. Freispruch, z.T. gerichtliche Einstellungen nach § 153 Abs. 2 StPO 28 Staatsanwaltschaft Ansbach Bedrohung Nichtrechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten zur Bewährung 29 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 30, 31 Staatsanwaltschaft Kempten Beleidigung Rechtskräftige Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen; hinsichtl. eines Teilvorwurfs Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO1 32 Staatsanwaltschaft Bayreuth Bedrohung Verurteilung zu Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 1 Monat (noch nicht rechtskräftig) 33 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. §§ 170, 374 StPO, Verweisung auf den Privatklageweg 34 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung 35 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Polizeiermittlungen dauern noch an. 36 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO², ein Strafantrag wurde nicht gestellt Drucksache 17/5169 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 37 siehe Fall Nr. 3 38 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung 39 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 39 Staatsanwaltschaft Ansbach Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 40 Staatsanwaltschaft Regensburg Körperverletzung Gerichtliche Einstellung nach § 153 a StPO 41 Staatsanwaltschaft Kempten Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² für beide Beschuldigte 42 Staatsanwaltschaft München I Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 43 Staatsanwaltschaft Bamberg Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO², zudem kein Strafantrag 44 Staatsanwaltschaft Landshut Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 154 b Abs. 3 StPO. Der Beschuldigte befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand; die Schuld war, trotz der erheblichen Aggressivität und der erlittenen Verletzungen nicht so erheblich, dass eine Strafverfolgung im Ausland oder weitere Fahndungsmaßnahmen für den Fall der Wiedereinreise angezeigt sind. 45 Staatsanwaltschaft München I Versuchte Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 46, 47 Staatsanwaltschaft Bayreuth Körperverletzung Anklage, noch kein Urteil ergangen. Zum Teil Beschränkung des Tatvorwurfs gem. § 154 a StPO 48 Staatsanwaltschaft Bayreuth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 49 Staatsanwaltschaft München I Versuchte Körperverletzung Zwei Verurteilungen: 1. Verurteilung zur Geldstrafe von 80 Tagessätzen 2. Verurteilung zur Geldstrafe von 60 Tagessätzen 50 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 51 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO² 52 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten 53 Staatsanwaltschaft Schweinfurt Beleidigung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Der Tatvorwurf der Körperverletzung wurde gem. § 154 a StPO beschränkt. Hinsichtlich eines anderen Beschuldigten wurde das Verfahren abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Duisburg abgegeben. 54 Staatsanwaltschaft München II Körperverletzung Einstellung gem. §§ 170, 374 StPO, Verweisung auf den Privatklageweg 55 Staatsanwaltschaft Ingolstadt Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen. 56 Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Körperverletzung Nichtrechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Gegenüber den übrigen 11 Beschuldigten Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO². 57 Staatsanwaltschaft Augsburg Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 58 Staatsanwaltschaft Ingolstadt Körperverletzung Verurteilungen von zwei Angeklagten: 1. Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Mon. auf Bewährung 2. Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung Hinsichtlich der gefährlichen Körperverletzung Freispruch. 59 Staatsanwaltschaft Augsburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Gerichtliche Einstellung gem. § 153 a StPO 60 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Anklage. Das Verfahren ist noch bei Gericht anhängig. 61 Staatsanwaltschaft Regensburg Verw. v. Kennzeichen verfw. Org. Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen 62 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Volksverhetzung Nicht rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung 63 Staatsanwaltschaft Landshut Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 64 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen 65 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen 66 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 Anmerkung: 1 Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte ² Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatnachweis nicht zu führen war, weil ein Tatverdacht nicht vorlag oder weil eine Strafbarkeit nicht vorlag