Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2014 Linksextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Sachverhalt lag den im Jahre 2013 im Verfassungsschutzbericht genannten 87 linksextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 2. In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 3. In welchen dieser Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 4. Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die 87 linksextremistischen Gewalttaten können der beiliegenden Anlage 1 entnommen werden, die anhand der Recherche des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) innerhalb des bundesweit einheitlichen kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität (KPMD- PMK) eine Auflistung nach Datum, Ort, Straftatbestand und jeweils eine kurze Sachverhaltsdarstellung enthält. Hinsichtlich der Straftatbestände wird mitgeteilt, dass die Tabelle keine abschließende Aufzählung der Tatbestände enthält, da eine polizeiliche Erfassung unter der Haupttat aus polizeilicher Sicht erfolgt. Zu 2.: Laut der Recherche des BLKA sind insgesamt 115 Opfer zu verzeichnen. Nachfolgender Tabelle kann die Anzahl der Opfer, unterteilt in den jeweiligen Straftatenbereich, entnommen werden. Anzahl der Fälle linksextremistischer Gewalt Straftatbestände Anzahl der Opfer 21 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 40 9 Landfriedensbruch (§ 125 StGB) 11 17 Körperverletzung (§ 123 StGB) 21 32 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 37 2 Raub (§ 249 StGB) 3 6 Brandstiftung (§ 306 StGB) 3 Eine Auswertung war dem BLKA nur nach Opferanzahl möglich. Zur Art und dem Grad der Verletzungen liegen dem BLKA keine statistischen Daten vor. Eine manuelle Recherche zu jedem Vorgang wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand möglich. Abschließende Erkenntnisse zum Grad der Verletzungen wären selbst dann nur bei einer direkten Verbindungsaufnahme mit den Geschädigten möglich. Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In jedem der 87 Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ergebnisse sind beiliegender Auflistung der Justiz (siehe Anlage 2) zu entnehmen, die auch eine Zuordnung zu den polizeilichen Fällen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass der Tatvorwurf zur besseren Übersichtlichkeit nur in Form eines Schlagwortes angegeben wurde, zu dem jeweils noch andere bzw. weitere Delikte im Raum stehen können. Der Datenabgleich im Justizbereich wurde anhand der für den jeweiligen Fall vergebenen polizeilichen Aktenzeichen unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften durchgeführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5170 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5170 Anlage 1 Zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Linksextremistische Straftaten 2013 Nr. Tattag Ort Para- graph Gesetz Sachverhalt 1 02.02.2013 München 125 StGB Der Täter leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 2 02.02.2013 München 223 StGB Der Täter trat während einer Demo mit dem rechten Bein in Richtung des rechten Oberschenkels des Opfers. 3 02.02.2013 München 224 StGB Der Täter schlug bei einer Versammlung mit seinem Kundgebungsmittel mehrmals in Richtung des Kopfes des Opfers und traf dieses einmal am Kopf. 4 02.02.2013 München 125 StGB Die Täterin leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 5 02.02.2013 München 224 StGB Der Täter zündete aus den vorderen Reihen einer Versammlung einen Feuer- werkskörper. 6 02.02.2013 München 125 StGB Die Täterin leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 7 02.02.2013 München 125 StGB Der Täter leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 8 02.02.2013 München 125 StGB Der Täter leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 9 02.02.2013 München 125 StGB Die Täterin leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 10 02.02.2013 München 125 StGB Der Täter leistete Widerstand durch Festhalten der Transparente. 11 05.03.2013 München 113 StGB Die Täterin leistete bei ihrer Identitätsfeststellung Widerstand. 12 09.03.2013 Bogen 223 StGB In ein Betonfass, das an einem Zufahrtstor stand, waren mehrere Spraydosen sei- tens der Täter einbetoniert worden. Das Opfer wurde durch schlagartig austretende Gase aus einer Bauschaumdose am Auge verletzt. 13 19.03.2013 Rosenheim 224 StGB Der Täter packte eine am Boden stehende Glasflasche und schlug diese dem Opfer von hinten auf den Kopf. 14 30.03.2013 Kitzingen 113 StGB Die Täterin durchbrach die Polizeiabsperrung. 15 30.03.2013 Kitzingen 113 StGB Die Täterin durchbrach die Polizeiabsperrung. 16 01.05.2013 Würzburg 125 StGB Der Täter rannte mit mehreren weiteren Tätern auf die eingesetzten Opfer zu, um an die Aufzugsstrecke der Demonstranten zu gelangen. 17 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Das Opfer wurde durch den Täter mit Fußtritten tätlich angegriffen. 18 01.05.2013 Würzburg 223 StGB Der Täter trat im Rahmen der 1.Mai-Demonstrationen mit seinem Fuß gegen das Opfer. 19 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Der Täter stach mit einer Fahnenstange gegen den Oberkörper des eingesetzten Opfers bei einem Aufzug. 20 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Das Opfer wurde durch den Täter mit Fußtritten und einem Faustschlag tätlich angegriffen. 21 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Der Täter versuchte die Opfer durch Fußtritte tätlich anzugreifen. 22 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Das Opfer wurde durch den Täter mit Fußtritten angegriffen und beleidigt. 23 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Der Täter warf bei einer Demo einen Stein in Richtung des Aufzugs und traf dabei das Opfer. 24 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Das Opfer wurde durch den Täter mit Fußtritten tätlich angegriffen. 25 01.05.2013 Würzburg 125 StGB Während der Demo zum 1. Mai attackierte der Täter das Opfer und versuchte dieses vom fahrenden Dienstmotorrad zu ziehen. 26 01.05.2013 Würzburg 224 StGB Der Täter schlug mit Wucht von hinten auf den Rücken des Opfers ein. 27 10.05.2013 Regensburg 224 StGB Der Täter warf bei einer Demo eine Flasche auf das Opfer und traf dieses am Kopf. 28 10.05.2013 Regensburg 224 StGB Das Opfer wurde von mehreren Personen festgehalten und vom Täter mehrmals mit der Faust auf den Kopf geschlagen. 29 10.05.2013 Regensburg 224 StGB Die Täter warfen eine Glasbierflasche in Richtung der Einsatzkräfte. 30 17.05.2013 Aschaffen- burg 249 StGB Die Täter versuchten ein Klemmbrett der Opfer, die Unterschriften sammelten, gewaltsam an sich zu nehmen und schlugen auf die Opfer ein. 31 19.05.2013 Coburg 249 StGB Ein Täter raubte dem Opfer seine Mütze. 32 31.05.2013 Alteglofsheim 224 StGB Das Opfer zeigte an, dass es mit einem Glas auf den Kopf geschlagen wurde. 33 01.06.2013 Würzburg 306 StGB Brandstiftung an einem Fahrzeug durch einen Täter. 34 06.06.2013 Wasserburg 223 StGB Ein Infostand wurde mit Eiern beworfen. 35 11.06.2013 München 306 StGB Die Täter zündeten ein Fahrzeug an. 36 11.06.2013 München 306 StGB Die Täter versuchten einen Lkw in Brand zu setzen. 37 11.06.2013 München 306 StGB Die Täter zündeten ein Fahrzeug an. 38 13.06.2013 Amberg 223 StGB Als sich das Opfer bückte, um die Flyer einzusammeln, wurde er von einem Täter geschubst, sodass er zu Boden fiel. 39 15.06.2013 Augsburg 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mit der Hand ins Gesicht. 40 17.06.2013 München 306 StGB Die Täter beschädigten ein Fahrzeug mittels Brandlegung. 41 30.06.2013 München 113 StGB Bei einer polizeilichen Räumung leistete der Täter zusammen mit weiteren Ver- sammlungsteilnehmern erheblichen Widerstand in Form einer Sitzblockade. 42 30.06.2013 München 223 StGB Die Täterin leistete bei der Räumung einer Versammlung erheblichen Widerstand. 43 30.06.2013 München 113 StGB Versammlungsteilnehmer leisteten erheblichen Widerstand in Form einer Sitzblo- ckade. Drucksache 17/5170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nr. Tattag Ort Paragraph Gesetz Sachverhalt 44 13.07.2013 Nürnberg 224 StGB Der Täter trat mit dem Fuß gegen den Kopf des Opfers. 45 16.07.2013 Weißenburg i. Bay. 223 StGB Der Täter schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht. 46 16.07.2013 Weißenburg i. Bay. 223 StGB Der Täter stieß während einer Kundgebung mit beiden Händen das Opfer an die Brust, wobei dieses gegen eine Hauswand stürzte und sich dabei am Arm verletzte. 47 16.07.2013 Weißenburg i. Bay. 223 StGB Der Täter schlug während einer Demo in Richtung des Opfers, das jedoch ausweichen konnte. 48 24.07.2013 München 224 StGB Seitens der Täter wurden in den Reihen von Fußballfans mutmaßliche „rechte“ Fans ausgemacht. Nach Sprechchören „Nazis raus“ und Werfen von Getränkebechern gegen die Fans wurde auf diese mit Fäusten eingeschlagen. 49 26.07.2013 München 306 StGB Der Täter setzte ein Fahrzeug in Brand. 50 10.08.2013 München 224 StGB Eine Dose Bier wurde in Richtung des Opfers geworfen. 51 18.08.2013 München 223 StGB Der Täter schlug auf das Opfer ein, da dieses am Körper eine Hakenkreuztätowie- rung hat. 52 24.08.2013 Ensdorf 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 53 24.08.2013 Ensdorf 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 54 24.08.2013 Ensdorf 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 55 29.08.2013 Allmanns- hofen 113 StGB Die Täterin leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 56 29.08.2013 Allmannshofen 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 57 29.08.2013 Allmannshofen 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 58 01.09.2013 Freising 223 StGB Die Täterin trat mit beiden Füßen wiederholt nach Polizeibeamten. 59 01.09.2013 Freising 113 StGB Die Täterin leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 60 01.09.2013 Freising 113 StGB Die Täterin leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand und beleidigte die Opfer. 61 01.09.2013 Freising 113 StGB Der Täter leistete aktiv Widerstand im Zuge einer Kontrolle einer Person. 62 01.09.2013 Freising 223 StGB Der Täter versuchte einen Polizeibeamten zu schlagen und zu treten. 63 01.09.2013 Freising 223 StGB Die Täterin trat mit beiden Füßen wiederholt nach Polizeibeamten. 64 01.09.2013 Freising 113 StGB Die Täterin leistete aktiv Widerstand. 65 02.09.2013 München 113 StGB Die Täterin biss dem Opfer in den rechten Unterarm und versuchte einem weiteren Opfer in den Genitalbereich zu treten. 66 03.09.2013 München 223 StGB Während einer Versammlung wurde das Opfers abgedrängt, ans Schienbein getre- ten und beleidigt. 67 05.09.2013 Regensburg 224 StGB Der Täter versuchte mehrfach eine Polizeiabsperrung durch Tritte zu behindern. Mit den Tritten traf der Täter das Opfer. 68 05.09.2013 Regensburg 224 StGB Der Tatverdächtige warf eine Glasflasche in Richtung der Versammlungsteilnehmer. 69 05.09.2013 Regensburg 224 StGB Der Tatverdächtige warf zwei Flaschen, wobei auch ein Polizeibeamter von einer Flasche getroffen wurde. 70 05.09.2013 Regensburg 224 StGB Der Tatverdächtige warf eine Glasflasche in Richtung der Versammlungsteilneh- mer, traf jedoch niemanden. 71 05.09.2013 Regensburg 113 StGB Der Täter ging im Rahmen einer Sitzblockade gegen eine Polizeikette vor und griff dabei das Opfer mehrfach an. 72 07.09.2013 Augsburg 224 StGB Der Tatverdächtige warf zwei mit Farbe gefüllte Luftballons in Richtung eingesetzter Polizeibeamter. 73 08.09.2013 München 223 StGB Das Opfer wurde vom Täter gefilmt oder fotografiert, wobei es zum Gerangel kam, bei dem sich das Opfer verletzte. 74 09.09.2013 München 113 StGB Die Täterin leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 75 09.09.2013 München 113 StGB Der Täter leistete bei der Identitätsfeststellung aktiven Widerstand. 76 09.09.2013 Bayreuth 224 StGB Der Täter warf Glasflaschen in Richtung der Opfer, die an einer Veranstaltung teilnahmen. 77 10.09.2013 Nürnberg 113 StGB Die Täterin leistete bei der Versammlung Widerstand gegen die eingesetzten Opfer. 78 31.10.2013 München 223 StGB Während einer Versammlung warf die Täterin ein Feuerzeug auf das Opfer. 79 02.11.2013 Fürth 224 StGB Das Opfer wurde durch einen vom Täter geworfenen Stein am rechten Unterarm getroffen und verletzt. 80 02.11.2013 Fürth 224 StGB Die Täter trafen während einer Versammlung das Opfer durch einen Wurf einer Gehwegplatte, wodurch dieses am Hinterkopf verletzt wurde. Ein weiteres Opfer wurde an der Hüfte verletzt. 81 02.11.2013 Fürth 224 StGB Der Täter warf Kieselsteine in Richtung der Versammlungsteilnehmer. 82 02.11.2013 Fürth 224 StGB Der Täter warf einen Kieselstein und einen Ast in Richtung der Versammlungsteil- nehmer. 83 16.11.2013 Aschaffen- burg 224 StGB Der Täter stieß das Opfer, wodurch dieses zu Boden fiel und von drei weiteren Tä- tern gegen den Oberkörper getreten wurde. Im weiteren Verlauf wurde dem Opfer von einem der Täter mit Pfefferspray oder Reizgas ins Gesicht gesprüht. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5170 Nr. Tattag Ort Paragraph Gesetz Sachverhalt 84 20.11.2013 München 224 StGB Die Tatverdächtige versuchte mit dem Fuß gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers zu treten. 85 25.12.2013 Fürth 224 StGB Das Opfer wurde durch die Täter mehrfach mit Fäusten geschlagen, getreten und beleidigt. 86 28.12.2013 München 224 StGB Der Tatverdächtige stach mit einer mitgeführten Fahne mit ca. 50 cm Länge in Richtung der Polizeikette. 87 28.12.2013 München 113 StGB Der Täter versuchte eine Festnahme einer anderen Person zu verhindern. Anlage 2 Zu Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Linksextremistische Straftaten 2013 FallNr . Staatsanwaltschaft Tatvorwurf Stand des Verfahrens 1 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 2 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 3 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 4 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 5 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 6 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 7 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 8 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 9 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 10 Staatsanwaltschaft München I Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 11 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Jugendrechtliche Einstellung nach § 45 JGG 12 Staatsanwaltschaft Regensburg Fahrlässige Körperverletzung 4 Verurteilungen zu Geldstrafen von jeweils 15 Tagessätzen 13 Staatsanwaltschaft Traunstein Gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 14 Staatsanwaltschaft Würzburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Nichtrechtskräftige Verurteilung zu einer Ge- samtfreiheitsstrafe von 8 Monaten 15 Staatsanwaltschaft Würzburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen 16 Staatsanwaltschaft Würzburg Landfriedensbruch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2. Keine Straftaten nachweisbar, im Übrigen Abgabe zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung an die Verwaltungsbehörde 17, 20 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Gerichtliche Einstellung gemäß § 153 a StPO 18 Staatsanwaltschaft Würzburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Jugendgerichtliche Verurteilung zu einer Woche Jugendarrest 19 Staatsanwaltschaft Würzburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen 20 siehe Fall Nr. 17 21 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 22 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Nicht rechtskräftiger Freispruch 23 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 24 Staatsanwaltschaft Schweinfurt Gefährliche Körperverletzung Jugendgerichtliche Maßnahmen 25 Staatsanwaltschaft Würzburg Beleidigung Eine Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen. Gegen einen anderen Beschuldigten wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO2 eingestellt. 26 Staatsanwaltschaft Würzburg Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 27 Staatsanwaltschaft Regensburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 28 Staatsanwaltschaft Regensburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 153 a StPO 29 Staatsanwaltschaft Regensburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 30 Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Versuchter Raub u. a. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 31 Staatsanwaltschaft Coburg Raub Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 32 Staatsanwaltschaft Regensburg Versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 33 Staatsanwaltschaft Würzburg Brandstiftung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 34 Staatsanwaltschaft Traunstein Sachbeschädigung Jugendgerichtliche Einstellung nach § 45 JGG. Für die Körperverletzung kein ausreichender Tatnachweis Drucksache 17/5170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 35, 36 Staatsanwaltschaft München I Brandstiftung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 35, 36, Staatsanwaltschaft München I Brandstiftung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 37, 40 Staatsanwaltschaft München I Brandstiftung Einstellungen gem. § 170 Abs. 2 StPO12 38 Staatsanwaltschaft Amberg Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 39 Staatsanwaltschaft Augsburg Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 40 siehe Fall Nr. 35 41 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 42 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen 43 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 44 Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 45 Staatsanwaltschaft Ansbach Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 46 Staatsanwaltschaft Ansbach Körperverletzung Einstellung gem. §§ 170, 374 StPO, Verweisung auf den Privatklageweg 47 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 48 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 49 Staatsanwaltschaft München I Brandstiftung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 50 Staatsanwaltschaft München I Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 51 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Die Ermittlungen dauern an 52 Staatsanwaltschaft Amberg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen 53 Staatsanwaltschaft Amberg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen 54 Staatsanwaltschaft Amberg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tages- sätzen 55 Staatsanwaltschaft Augsburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 56 Staatsanwaltschaft Augsburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2. Die Tat erfüllt keinen Straftatbestand 57 Staatsanwaltschaft Augsburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Nichtrechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen 58 Staatsanwaltschaft Kempten Körperverletzung Jugendgerichtliche Maßnahmen nach §§ 45, 47 JGG 59 Staatsanwaltschaft Landshut Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 153 StPO wegen geringer Schuld 60 Staatsanwaltschaft Landshut Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen 61 Staatsanwaltschaft Regensburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 StPO 62 Staatsanwaltschaft Landshut Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen 63 Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth Körperverletzung Jugendgerichtliche Einstellung 64 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 153 StPO wegen geringer Schuld. 65 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 66 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tages- sätzen. Es wurde eine Gesamtstrafe gebildet 67 Staatsanwaltschaft Regensburg versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 153 a StPO 68 Staatsanwaltschaft Regensburg versuchte gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen 69 Staatsanwaltschaft Regensburg versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 70 Staatsanwaltschaft Regensburg versuchte gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 71 Staatsanwaltschaft Regensburg versuchte Körperverletzung Einstellung gem. § 153a StPO 72 Staatsanwaltschaft Augsburg Körperverletzung Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 73 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO1 74 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen 75 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen 76 Staatsanwaltschaft Bayreuth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 77 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5170 78 Staatsanwaltschaft München I Körperverletzung Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 79, 80 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 81 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Gefährliche Körperverletzung Jugendrechtliche Einstellung nach § 45 JGG 82 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 83 Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Gefährliche Körperverletzung jugendgerichtliche Verurteilung zu 50 h gemeinnützige Arbeit und Teilnahme an sozialem Trainingskurs 84 Staatsanwaltschaft München I Versuchte gefährliche Körperverletzung Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monate mit Bewährung, es wurde eine Gesamtstrafe gebildet 85 Staatsanwaltschaft NürnbergFürth Gefährliche Körperverletzung Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO2 86 Staatsanwaltschaft Traunstein Gemeinschädliche Sachbeschädigung Jugendrechtliche Maßnahmen nach § 45 JGG. Im Übrigen Abtrennung des Verfahrens gegen einen Angeschuldigten, gerichtliche Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls. 87 Staatsanwaltschaft München I Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Freispruch Anmerkung: 1 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte 2 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatnachweis nicht zu führen war, weil ein Tatverdacht nicht vorlag oder weil eine Strafbarkeit nicht vorlag