Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.12.2014 Untergetauchte Neonazis In der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage zum Plenum des Grünen-Abgeordneten Dr. Sepp Dürr vom 26. Januar 2012 Drs. 16/11062 erklärte das Staatsministerium des Innern, dass sich die Gesamtzahl der mit Haftbefehl durch bayerische Behörden zur Fahndung ausgeschriebenen Personen mit Hintergrund „politisch motiviert – rechts (PMK-rechts)“ „nach Auskunft des BLKA auf 38 Personen“ belaufe. Eine weitere Anfrage zum Plenum vom 5. November 2012 Drs. 16/14680 zeigte, dass sich diese Zahl im Laufe des Jahres kaum verändert hatte. Noch immer waren, so die Antwort auf die erneute Anfrage zum Plenum, „nach Auskunft des Bayerischen Landeskriminalamts mit Stand vom 24. September 2012 (…) 35 Personen“ zur Fahndung ausgeschrieben . Von einem erhöhten Fahndungsdruck kann angesichts dieser Zahlen nicht die Rede sein. Es besteht die Gefahr, dass sich Neonazis dadurch, dass sie sich dem Durchgriff des Rechtsstaates entziehen können, ermutigt fühlen. Zudem stellen untergetauchte Neonazis auch grundsätzlich ein extremes Sicherheitsproblem dar. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 2. Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten? 4. In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt ? 7. In welchem Rhythmus findet eine entsprechende Überprüfung statt? 8. Wie hat sich die Zahl der Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die unvollstreckte Haftbefehle vorliegen, seit 2010 verändert (Ergebnisse der jeweiligen Überprüfungen bitte unter Angabe des jeweiligen Datums der Überprüfung auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2015 Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA). Seitens des BLKA können keine Auskünfte zu offenen Haftbefehlen von „Neonazis“ gemacht werden, da mit dem Begriff „Neonazi“ eine Recherche im Datenbestand der Bayerischen Polizei nicht möglich ist. Eine solche wurde bei mit Haftbefehl gesuchten Personen durchgeführt, bei denen ein Hintergrund aus dem Bereich PMK-rechts angenommen wird. Der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird der zuletzt erhobene Stand vom 30.09.2014 zugrunde gelegt. 1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? Die Übermittlung aktueller bundesweiter Zahlen von Personen mit offenem Haftbefehl aus dem Bereich PMK-rechts erfolgt, nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt, grundsätzlich nur über das Bundesministerium des Innern (BMI). Seitens des Bayerischen Landeskriminalamts können nur Informationen zu offenen Haftbefehlen bayerischer Behörden gemacht werden. 2. Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Die Gesamtzahl der mit Haftbefehl durch bayerische Behörden gesuchten Personen aus dem Phänomenbereich „PMK-rechts“ belief sich mit Stand 30.09.2014 auf 24 Personen . Hierbei fanden sowohl Personen Berücksichtigung, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5171 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5171 deren Haftbefehl in der Begehung eines politisch motivierten Delikts „rechts“ begründet ist, als auch solche, die wegen anderer – nicht PMK-orientierter – Delikte ausgeschrieben sind. Nicht berücksichtigt werden bei der Aufstellung Personen mit offenem Haftbefehl, bei denen sich der Vollzug des Haftbefehls trotz bekanntem Aufenthalt aktuell als nicht durchführbar darstellt (z. B. im Ausland in Haft oder offener bzw. bekannter Aufenthalt im Ausland, ohne dass der Vollzug derzeit im Rahmen internationaler Rechtshilfe möglich ist). 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? Bei drei Haftbefehlen bayerischer Behörden beruht die Ausschreibung auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMKrechts zugeordnet werden. 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten? Bei drei Haftbefehlen von durch bayerische Behörden ausgeschriebenen Personen aus dem Phänomenbereich PMK-rechts sind aufgrund der vorliegenden Ausschreibung Hinweise auf ein Gewaltdelikt vorhanden. Eine Personengleichheit zur Antwort der Frage 3.1 liegt dabei nicht vor. 4. In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? Anmerkung: Es wird im Vorfeld der Beantwortung darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Haftbefehle nicht mit der Anzahl der gesuchten Personen identisch ist, da in einzelnen Fällen zu einer Person mehrere offene Haftbefehle vorhanden sein können. Jahr der Ausschreibung Anzahl der Haftbefehle 2010 2 2011 3 2012 2 2013 5 2014 17 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Seitens des Bayerischen Landeskriminalamts können nur Informationen zu offenen Haftbefehlen bayerischer Behörden gemacht werden (siehe oben). 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt? Die letzte turnusmäßige Erhebung zu offenen Haftbefehlen von Personen, bei denen ein rechtsextremistischer Hintergrund angenommen wird, erfolgte zum Stichtag 30.09.2014. Ansonsten darf auf die Vorbemerkung hingewiesen werden. 7. In welchem Rhythmus findet eine entsprechende Überprüfung statt? Die Zahlen zu offenen Haftbefehlen von bayerischen Behörden aus dem Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität werden in einem dreimonatigen Rhythmus erhoben. 8. Wie hat sich die Zahl der Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die unvollstreckte Haftbefehle vorliegen, seit 2010 verändert (Ergebnisse der jeweiligen Überprüfungen bitte unter Angabe des jeweiligen Datums der Überprüfung auflisten)? Von 2010 bis Ende 2011 wurden in Bayern noch keine regelmäßigen Erhebungen zu offenen Haftbefehlen von Personen mit Hintergrund PMK-rechts durchgeführt. Von Ende 2011 bis Ende 2013 wurden in Bayern eigenständige Auswertungen nach vom Bayerischen Landeskriminalamt definierten Kriterien zur Erhebung der offenen Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts erstellt. Im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung, die von Bayern initiiert wurde, wurden die Erhebungskriterien zu den offenen Haftbefehlen aus dem Bereich der phänomenübergreifenden politisch motivierten Kriminalität seit Anfang 2014 neu definiert. Durch die neuen bundeseinheitlichen Bewertungskriterien ergaben sich divergente Ergebnisse, die eine Vergleichbarkeit mit den vorherigen Zahlen nur teilweise zulassen. Erhebungsdatum Anzahl der offenen Haftbefehle 07.12.2011 38 24.02.2012 37 19.03.2012 37 25.04.2012 39 22.05.2012 34 22.06.2012 39 23.07.2012 40 20.08.2012 43 24.09.2012 35 24.10.2012 40 23.11.2012 34 17.12.2012 33 25.01.2012 32 27.02.2013 27 22.03.2013 24 02.05.2013 26 03.06.2013 21 01.07.2013 19 27.09.2013 19 01.09.2013 19 Beginn der Bewertung gemäß bundesweit einheitlicher Kriterien 08.01.2014 25 31.03.2014 22 30.06.2014 28 30.09.2014 24