Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 11.12.2014 Mittel im Rahmen von „Bayern Digital“ Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welcher Höhe fließen jeweils in den Jahren 2015 und 2016 Mittel im Rahmen von „Bayern Digital“ an die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg? b) Wie hoch sind die Mittel aus „Bayern Digital“ für die OTH Regensburg insgesamt? 2. a) Für welche Maßnahmen stehen diese Mittel jeweils zur Verfügung? b) In welcher Höhe stehen diese Mittel jeweils zur Verfügung ? c) Wo im Haushaltsplan sind diese Mittel jeweils in welcher Höhe etatisiert (bitte jeweils Kapitel und Titelgruppe bzw. Titel angeben)? 3. Wie verteilen sich die Mittel für „Bayern Digital“ jeweils auf die verschiedenen bayerischen Hochschulen (bitte insgesamt für die einzelnen Jahre getrennt angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unter den der Strategie „Bayern Digital“ der Bayerischen Staatsregierung zugeordneten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016 sind für die staatlichen Hochschulen insbesondere einschlägig: • Zentrum Digitalisierung Bayern (Kap. 15 06 TG 89, Kap. 07 03 Tit. 686 24) • Digitaler Campus Bayern (Kap. 15 06 TG 98) • Leitprojekte des StMWi zur Digitalisierung (Kap. 07 03 Tit. 685 69) Über konkrete Förderprojekte in diesen Programmen ist noch nicht entschieden, teilweise sind wettbewerbliche Verfahren vorgesehen. Aussagen über die Beteiligung oder Förderung einzelner Hochschulen wie der OTH Regensburg können derzeit nicht getroffen werden; die gestellten Teilfra- gen werden daher in der Folge allgemein beantwortet. 1. a) In welcher Höhe fließen jeweils in den Jahren 2015 und 2016 Mittel im Rahmen von „Bayern Digital“ an die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg ? b) Wie hoch sind die Mittel aus „Bayern Digital“ für die OTH Regensburg insgesamt? Eine Bezifferung für einzelne Hochschulen ist derzeit nicht möglich, vgl. die Vorbemerkung. 2. a) Für welche Maßnahmen stehen diese Mittel jeweils zur Verfügung? In Zusammenwirken zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (Federführung ) und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird ein „Zentrum Digitalisierung Bayern“ realisiert. Im Hochschulbereich sollen in diesem Rahmen sukzessive 20 neue Professuren im Bereich der Digitalisierung (je 10 an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften) geschaffen, gemeinsame Doktorandenprogramme von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften entwickelt und die Gründerförderung gestärkt werden. Mit dem Programm „Digitaler Campus Bayern“ sollen hochschulübergreifende digitale Infrastrukturen gestärkt und weiterentwickelt sowie neue IT-spezifische Lehrangebote in der Grundausbildung bis hin zu spezialisierten Masterprogrammen geschaffen werden. Darüber hinaus besteht für die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wie auch für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, sich zusammen mit Wirtschaftsunternehmen an Leitprojekten des StMWi zu beteiligen, mit denen Anwendungsforschung und Technologieentwicklung zur Digitalisierung Bayerns gefördert werden. b) In welcher Höhe stehen diese Mittel jeweils zur Verfügung? c) Wo im Haushaltsplan sind diese Mittel jeweils in welcher Höhe etatisiert (bitte jeweils Kapitel und Titelgruppe bzw. Titel angeben)? Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind insgesamt vorgesehen – für das „Zentrum Digitalisierung Bayern“ bei Kap. 15 06 TG 89: 2. 629,2 Tsd. € und 6.210,9 Tsd. € im Stellenplan bei Kap. 15 06 Tit. 422 02 (c): 2015: je 2 Stellen mit der Wertigkeit W2 und W3 2016: je 3 Stellen mit der Wertigkeit W2 und W3 bei Kap. 07 03 Tit. 686 24: 5.176,0 Tsd. € und 10.700,0 Tsd. € – für den „Digitalen Campus Bayern“ bei Kap. 15 06 TG 98: 2.500,0 Tsd. € und 5.000,0 Tsd. € – für die Digitalisierungs-Leitprojekte des StMWi Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.03.2015 17/5175 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5175 bei Kap. 07 03 Tit. 685 69: 7. 650,0 Tsd. € und 14.800,0 Tsd. €. 3. Wie verteilen sich die Mittel für „Bayern Digital“ jeweils auf die verschiedenen bayerischen Hochschulen (bitte insgesamt für die einzelnen Jahre getrennt angeben)? Die o. a. im Einzelplan 15 veranschlagten Mittel stehen grundsätzlich für Maßnahmen an staatlichen Hochschulen zur Verfügung. Ein geringerer Teil der Mittel wird für hoch- schulübergreifende Dienste eingesetzt werden; der weit überwiegende Anteil der Mittel soll jedoch im Wettbewerb vergeben werden. Bei den Maßnahmen des StMWi kommen Hochschulen im Einzelfall als Projektpartner von Wirtschaftsunternehmen infrage.