Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.07.2014 Fallen für den Totfang, Schlagfallen In Bayern werden Tiere im Rahmen der Jagdausübung außer mit Schusswaffen auch mit Fallen für den Totfang (auch „Totschlagfallen“, „Schlagfallen“, „Fangeisen“ genannt) erlegt . Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Anzeigen gemäß § 12 c AVBayJG gingen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln ) bei den zuständigen Jagdbehörden ein? b) Wie viele Fallen (bitte nach Fallentyp aufschlüsseln) wurden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln ) gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG zur Verwendung angezeigt? c) Wie viele andere Fallen (bitte nach Fallentyp aufschlüsseln ) gemäß § 12 b Abs. 2 AVBayJG wurden seitens der Jagdbehörden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) genehmigt? 2. a) In wie vielen Fällen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) waren die Angaben in den Anzeigen gemäß § 12 c AVBayJG korrekt? b) Wie wurde/wird die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Anzeigen überprüft? c) In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) Änderungen der angezeigten Verhältnisse gemäß § 12 c Satz 3 AVBayJG angezeigt? 3. a) Welche Kreisgruppen des „Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V.“ (BJV) fungieren als Prüfstellen gemäß § 12 f AVBayJG (bitte die Kreisgruppen nennen)? b) Wo (örtlich) wird durch den BJV außerhalb der BJVKreisgruppen geprüft? 4. a) Wie viele Prüfungen gemäß §§ 12 d und 12 e AVBayJG wurden vom BJV inklusive seiner Kreisgruppen (bitte Anzahl pro prüfender Kreisgruppe mit Nennung der Kreisgruppe) in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) durchgeführt? b) In wie vielen Fällen wurde seitens des BJV inklusive seiner Kreisgruppen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) die Vergabe des Prüfzeichens wegen Bedenken gegen die Betriebssicherheit (Funktionsfähigkeit) der Falle versagt? c) Wie viele Besitzverluste gemäß § 12 e Abs. 3 AVBayJG wurden den Prüfstellen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln nach Jahren und Prüfstelle aufschlüsseln ) angezeigt? 5. a) Welche Personen (Funktion) im BJV inklusive der BJV-Kreisgruppen prüfen die Fallen gemäß §§ 12 f i.V.m. 12 d und 12 e AVBayJG? b) Welche Qualifikation ist für die Prüfung notwendig? c) Wie erlangen die prüfenden Personen diese Qualifika- tion? 6. Aufgrund welcher Rechtsnorm/Ermächtigungsgrundlage können Kreisgruppen des BJV Verwaltungsakte erlassen? 7. Wie viele Personen üben in Bayern im Jahr 2014 die Totschlagfallenjagd aus? 8. Wie wird die Einhaltung der Vorschrift des § 12 b Abs. 3 AVBayJG seitens der zuständigen Behörden kontrolliert ? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.02.2015 Die angefragten Daten liegen dem Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten nicht unmittelbar vor. Die Beantwortung der Anfrage beruht zum einen auf den eingegangenen Stellungnahmen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und zum anderen auf den Angaben der BJV Landesgeschäftsstelle, die wiederum die BJV-Kreisgruppen eingebunden hat. 1. a) Wie viele Anzeigen gemäß § 12 c AVBayJG gingen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln ) bei den zuständigen Jagdbehörden ein? In den Jahren 2010 bis 2013 sind an den Unteren Jagdbehörden insgesamt 213 Anzeigen eingegangen. Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Anzeigen auf die einzelnen Jahre: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.03.2014 17/5176 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5176 Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl Anzeigen 94 50 32 37 Tabelle 1: Anzeigen (gem. § 12 c AVBayJG) nach Jahren aufgeschlüsselt. b) Wie viele Fallen (bitte nach Fallentyp aufschlüsseln ) wurden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG zur Verwendung angezeigt? Im fraglichen Zeitraum wurden 208 Fallen angezeigt. Tabelle 2 zeigt die Aufteilung nach Jahren und Fallentyp: Jahr 2010 2011 2012 2013 Schwanenhals 17 26 17 26 Eiabzugseisen 37 39 22 24 Tabelle 2: Anzahl der angezeigten Fallen nach Jahren und Fallentyp. c) Wie viele andere Fallen (bitte nach Fallentyp aufschlüsseln ) gemäß § 12 b Abs. 2 AVBayJG wurden seitens der Jagdbehörden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) genehmigt? Keine. 2. a) In wie vielen Fällen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) waren die Angaben in den Anzeigen gemäß § 12 c AVBayJG korrekt? In den Jahren 2010 bis 2013 wurden in 45 Fällen Anzeigen abgegeben, die bzgl. Anzahl, Art, Kennzeichen der Fangeisen , Einsatzort und/oder Verwendungszeitraum nicht korrekt waren. Der überwiegende Anteil (43) der nicht korrekten Anzeigen wurde 2010 gemacht: Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl 43 1 0 1 Tabelle 3: Anzahl der Anzeigen, die in Bezug auf die Angaben nicht korrekt waren. b) Wie wurde/wird die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Anzeigen überprüft? Überwiegend wird die Überprüfung anhand der Aktenlage durchgeführt. Hierfür wird unter anderem der Fangbunker hinsichtlich der ordnungsgemäßen Kennzeichnung in Augenschein genommen, Fallen auf Ihre Fallennummer und der Jagdschein des Jägers, sowie die Teilnahme an einem Fallenkurs überprüft. In Einzelfällen wurde die Prüfung an den Kreisjagdberater bzw. den Fallenbeauftragten des BJV übertragen. c) In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) Änderungen der angezeigten Verhältnisse gemäß § 12 c Satz 3 AVBayJG angezeigt? Änderungen über die angezeigten Verhältnisse wurden in der fraglichen Periode in vier Fällen gemeldet. Tabelle 4 zeigt die Aufteilung nach den einzelnen Jahren: Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl der angezeigten Änderungen 2 1 0 1 Tabelle 4: Angezeigte Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Angaben gem. § 12 c Satz 3. 3. a) Welche Kreisgruppen des „Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V.“ (BJV) fungieren als Prüfstellen gemäß § 12 f AVBayJG (bitte die Kreisgruppen nennen)? Folgende 61 Kreisgruppen des BJV fungieren laut Mitteilung der BJV-Landesgeschäftsstelle als Prüfstellen gemäß § 12 f AVBayJG: Amberg Günzburg Nördlingen Wolfratshausen Ansbach Hof u. Naila Oberviechtach Wunsiedel/ Marktredwitz Bad Brückenau Hofheim Passau Würzburg Bad Kötzting Ingolstadt Pegnitz Würzburg Bad Neustadt Kelheim Pfarrkirchen Bayreuth Kitzingen Regensburg Bogen Kronach Roth/Hilpolt- stein Cham Kulmbach Schambachtal Coburg Lichtenfels Schwabach/ Roth Deggendorf Lindau Schwabmün- chen Dillingen Lohr am Main Schweinfurt Dingolfing Mellrichstadt Straubing Ebern Mühldorf am Inn Tirschenreuth Ebersberg Münchberg Viechtach Freising Stadt/ Land Nabburg Vilshofen/ Donau Friedberg Neumarkt i. d. Opf. Vohenstrauß Furth im Wald Neunburg v. W. Wasserburg Gemünden Neustadt Aisch Wassertrüdin- gen Griesbach Neu-Ulm Wegscheider- land Tabelle 5: Tabelle der Prüfstellen des BJV b) Wo (örtlich) wird durch den BJV außerhalb der BJV-Kreisgruppen geprüft? Nach Aussage des BJV gibt es außerhalb der BJV-Kreisgruppen keine Prüfstellen. 4. a) Wie viele Prüfungen gemäß §§ 12 d und 12 e AVBayJG wurden vom BJV inklusive seiner Kreisgruppen (bitte Anzahl pro prüfender Kreisgruppe mit Nennung der Kreisgruppe) in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) durchgeführt ? b) In wie vielen Fällen wurde seitens des BJV inklusive seiner Kreisgruppen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln aufschlüsseln) die Vergabe des Prüfzeichens wegen Bedenken gegen die Betriebssicherheit (Funktionsfähigkeit) der Falle versagt? Im abgefragten Zeitraum wurden laut Mitteilung des BJV insgesamt 597 Prüfungen durchgeführt. 33 Totschlagfallen erhielten aufgrund dieser Prüfungen keine Zulassung. Eine Aufgliederung der Prüfungen sowie der versagten Zulassungen nach Kreisgruppe und Jahr finden Sie in der anliegenden Tabelle. Drucksache 17/5176 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Überprüfung der Fangeisen ist seit 1999 Pflicht. Die turnusmäßige Überprüfung alle fünf Jahre fällt in die Jahre 1999, 2004, 2009 und 2014, bei denen ein hoher Anteil der geprüften Fangeisen betroffen ist. Diese Jahre sind nicht von der Anfrage umfasst. c) Wie viele Besitzverluste gemäß § 12 e Abs. 3 AVBayJG wurden den Prüfstellen in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte einzeln nach Jahren und Prüfstelle aufschlüsseln) angezeigt? In den Jahren 2010 bis 2013 wurden insgesamt 11 Totschlagfallen als verloren oder gestohlen gemeldet. In Tabelle 6 werden die Verluste nach Jahr und Kreisgruppe aufgegliedert : Kreisgruppe 2010 2011 2012 2013 Dillingen 0 1 1 0 Neustadt Aisch 0 0 0 1 Regensburg 0 2 3 3 Tabelle 6: Anzahl der als verloren oder gestohlen gemeldeten Totschlagfallen. 5. a) Welche Personen (Funktion) im BJV inklusive der BJV-Kreisgruppen prüfen die Fallen gemäß §§ 12 f i. V. m. 12 d und 12 e AVBayJG? Die Überprüfung der Fallen wird vom „Fallenbeauftragten“ der jeweiligen Kreisgruppe wahrgenommen. Der „Fallenbeauftragte “ ist somit eine selbstständige Funktion innerhalb der BJV-Kreisgruppen. b) Welche Qualifikation ist für die Prüfung notwendig ? Nach Aussage des BJV müssen die „Fallenbeauftragten“ in der Prüfung der Fallen und der Listenführung geschult sein. c) Wie erlangen die prüfenden Personen diese Qualifikation ? Die Fallenbeauftragten wurden in Lehrgängen an der Landesjagdschule ausgebildet. Neue Fallenbeauftragte werden einzeln geschult. Die Fallenprüfung ist auch Teil des Fallenlehrganges der Landesjagdschule Wunsiedel. 6. Aufgrund welcher Rechtsnorm/Ermächtigungsgrundlage können Kreisgruppen des BJV Verwaltungsakte erlassen? Mit § 12 f AVBayJG i. V. m. Art. 29 a BayJG beleiht der Freistaat Bayern den BJV mit den Aufgaben der Überprüfung der Fangeisen auf ihre Betriebssicherheit, ihrer Kennzeichnung und Registrierung nach Art. 29 a Abs. 4 Satz 2 BayJG. § 12 f Abs. 1 Satz 2 AVBayJG ermöglicht die Subdelegation dieser Aufgabe auf die Kreisgruppen als Unterorganisation des BJV auf Kreisebene. Diese Subdelegation findet in Art. 29 a Abs. 4 Satz 2 BayJG ihre Rechtsgrundlage. 7. Wie viele Personen üben in Bayern im Jahr 2014 die Totschlagfallenjagd aus? Die Anzeige einer Totschlagfalle kann sich auf den Zeitraum mehrerer Jahre erstrecken, ohne dass sie auch tatsächlich laufend zum Einsatz kommt. Auch ist es denkbar, dass der Revierinhaber den Einsatz einer Totschlagfalle anzeigt und gleichzeitig qualifizierte Personen mit der Fallenjagd in seinem Revier beauftragt. Die tatsächliche Zahl der Personen, die Totschlagfallen für das Jahr 2014 korreliert also nicht mit der Personenanzahl, die einen Einsatz von Totschlagfallen angezeigt haben. Es ist daher nicht möglich zu eruieren, wie viele Personen die Totschlagfallenjagd im Jahr 2014 ausgeübt haben. 8. Wie wird die Einhaltung der Vorschrift des § 12 b Abs. 3 AVBayJG seitens der zuständigen Behörden kontrolliert? Die Jagdbehörden sind gehalten, anlassbezogen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 AVBayJG Nr. 2 a i. V. m. Art. 56 Abs. 1 Nr. 15 BayJG (Verstoß gegen die tägliche morgendliche Kontrolle der fängisch gestellten Totschlagfallen) zu prüfen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5176 Anlage: Anzahl der Prüfungen und versagten Zulassungen von Totschlagfallen. Kreisgruppe gepr. 2010 gepr. 2011 gepr. 2012 gepr. 2013 k. Zul. 2010 k. Zul. 2011 k. Zul. 2012 k. Zul. 2013 Amberg 0 0 1 4 0 0 0 0 Bad Brückenau 3 0 0 0 0 0 0 0 Bad Kötzting 0 0 4 6 1 1 1 0 Bad Neustadt 1 0 0 4 0 0 0 0 Coburg 13 10 0 5 0 1 0 0 Dillingen 17 9 14 7 2 0 1 0 Ebersberg 1 2 1 0 0 0 0 0 Freising Stadt/Land 3 0 0 0 0 0 0 0 Friedberg 4 3 0 0 0 0 0 0 Furth im Wald 24 0 7 9 3 0 4 2 Günzburg 1 0 0 0 0 0 0 0 Hof u. Naila 1 5 0 2 0 0 0 0 Ingolstadt 0 0 3 3 0 0 0 0 Kelheim 0 0 0 0 0 0 0 0 Kitzingen 0 0 0 0 0 0 0 0 Kronach 0 0 0 0 0 0 0 0 Lichtenfels 0 0 0 0 0 0 0 0 Lindau 0 0 0 1 0 0 0 0 Nabburg 0 0 0 0 0 0 0 0 Neumarkt Opf. 0 0 0 0 0 0 0 0 Nördlingen 0 24 0 0 0 1 0 0 Passau 0 0 0 0 0 0 0 0 Roth/Hipoltstein 13 0 0 0 0 0 0 0 Schwabach/Roth 0 0 0 0 0 0 0 0 Schwabmünchen 1 0 0 0 0 2 0 0 Schweinfurt 0 0 0 5 0 0 0 0 Vilshofen/Donau 9 4 0 1 0 0 0 0 Wolfratshausen 0 0 0 0 0 0 0 0 Wunsiedel/Marktredwitz 0 0 0 3 0 0 0 0 Würzburg 0 0 0 0 0 0 0 0 Ansbach 0 0 8 1 0 0 0 0 Bayreuth 0 0 0 0 0 0 0 0 Bogen 11 6 9 12 0 0 0 0 Cham 9 5 3 4 0 0 0 0 Deggendorf 3 6 1 1 0 0 0 0 Ebern 5 1 2 6 1 0 0 0 Gemünden 0 0 0 0 0 0 0 0 Griesbach 0 14 1 1 0 0 0 0 Hofheim 0 0 0 0 0 0 0 0 Kulmbach 0 0 0 0 0 0 0 0 Lohr am Main 1 0 5 0 0 0 0 0 Mellrichstadt 2 20 1 0 0 0 0 0 Mühldorf am Inn 0 0 0 0 0 0 0 0 Münchberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Neunburg v. W. 12 3 8 14 0 0 0 0 Neustadt Aisch 0 0 0 51 0 0 0 8 Neu-Ulm 1 0 1 0 0 0 0 0 Oberviechtach 0 0 0 0 0 0 0 0 Pfarrkirchen 0 0 0 11 0 0 0 0 Regensburg 40 38 33 35 0 0 0 0 Schambachtal 0 0 0 0 0 0 0 0 Straubing 18 5 0 0 0 0 0 0 Tirschenreuth 0 0 0 0 0 0 0 0 Viechtach 0 0 2 2 0 0 0 0 Vohenstrauß 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasserburg 0 0 0 0 0 0 0 0 Wassertrüdingen 0 0 0 0 0 0 0 0 Wegscheiderland 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe 193 98 104 188 8 5 6 10