Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2013 Zukunft der Maxhütte II Auch elf Jahre nach dem Aus der Maxhütte dauert die Agonie des ehemaligen Stahl- und Hüttenwerks an. Nach wie vor verfallen die meisten Gebäude. Nur ein kleiner Teil wird genutzt. Nach wie vor gibt es auch keine Konzepte zur Nachnutzung, die über vage Vorhaben hinausgehen. Wie aus der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage zur „Zukunft der Maxhütte“ (Drs. 16/15344) hervorgeht, ist ein wesentlicher Grund die Haltung der zur Aicher Unternehmensgruppe gehörenden Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs GmbH (MHVV) als Eigentümerin des Werksareals . Bisher hat sie sich kaum an den Sanierungskosten des Betriebsgeländes beteiligt, obwohl sie dazu nach dem Bundesbodenschutzgesetz und der schon im Juli 2004 geschlossenen Vereinbarung zwischen ihr und dem Freistaat verpflichtet gewesen wäre. Auch für Erhalt und Sicherung der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen hat sie nur Mittel in marginaler Höhe beigesteuert. Es ist aber auch nicht zu sehen, dass der Freistaat besonders initiativ geworden wäre. Weder hat er erkennbar gegenüber der MHVV auf Einhaltung ihrer Verpflichtungen bestanden noch hat er eigene Pläne entwickelt und Zusagen gemacht, wie das einmalige Zeugnis bayerischer Industriegeschichte erhalten werden kann. Verlierer dieser unhaltbaren Situation sind nicht zuletzt die Stadt Sulzbach-Rosenberg und die Region, die in Hinblick auf ihre schwierige wirtschaftliche Lage dringend neue Impulse nötig hätten. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist gegenwärtig der Stand bei der Beseitigung der Altlasten jeweils auf dem östlichen und westlichen Betriebsgelände ? 1.1 Bleibt es für das östliche Betriebsgelände bei den in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage zur „Zukunft der Maxhütte“ Drs. 16/15344 genannten Kosten von ca. 128.000 € für die Ingenieurleistungen und ca. 6 Mio. € für die Baumaßnahme? 1.2 Gibt es inzwischen Kostenschätzungen für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für das westliche Betriebsgelände? 1.3 Wann werden die Sanierungsarbeiten jeweils für das östliche und westliche Betriebsgelände abgeschlossen sein? 2. Warum ist die Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs GmbH (MHVV) als Eigentümerin des Geländes zumindest bis Anfang 2013 ihren Sanierungspflichten nicht nachgekommen? 2.1 Gab es in den diversen Vereinbarungen zwischen der Eigentümerin und dem Freistaat wie etwa der Altlastenvereinbarung vom 26.07.2004 Fristen zur Sanierung oder Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen gegen zeitnah zu erbringende Leistungen? 2.2 Hätte es seitens der Staatsregierung rechtliche Möglichkeiten gegeben, die MHVV zur Leistung zu zwingen ? 2.3 Ist die Sanierung des Geländes über den Weg der Ersatzvornahme derzeit die einzige verbliebene Möglichkeit ? 3. Hat die Eigentümerin MHVV finanzielle Engpässe geltend gemacht, um ihrer Sanierungspflicht aus dem Bundesbodenschutzgesetz nicht nachzukommen? 3.1 Hat die MHVV nach Ansicht der Staatsregierung die Liquidität für die Sanierung? 3.2 Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, sollte die MHVV dazu nicht in der Lage zu sein, für die Sanierungskosten die Max Aicher Unternehmensgruppe als Eigentümerin der MHVV heranzuziehen? 4. Welche konkreten Schritte zur Beendigung des planerischen Stillstands sind seitens der Staatsregierung und der Stadt Sulzbach-Rosenberg geplant, sollte sich die MHVV weiterhin verweigern? 4.1 Wie ist der Stand hinsichtlich der städtebaulichen Verträge zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und der MHVV betreffend Erschließung? 4.2 Wie ist der Stand beim Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Lohe BA II“ für ein Teilgebiet des östlichen Betriebsgeländes? 5. Wie erklärt sich, dass die Nachtragung der „Maximilianshütte “ in die Denkmalliste erst 2012 erfolgte, obwohl die Denkmaleigenschaft bereits 2002 festgestellt wurde? 5.1 Welche Ergebnisse hatte das Gespräch zur Nutzung des denkmalgeschützten Bestands zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg, der Eigentümerin und dem BLfD im Januar 2013? 5.2 Gibt es über die von der Stadt Sulzbach-Rosenberg veranlasste Schadensanalyse 2007 hinaus neue Kostenschätzungen zur Sicherung und Erhaltung der denkmalgeschützten Bauwerke und Anlagen? 5.3 Müssen die Mittel dazu auch unabhängig von der Nutzung aufgebracht werden? 6. Wird sich die Eigentümerin PARN Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH an der Untersuchung und Erstellung eines Nutzungskonzepts des denkmalgeschützten Bestands, wie von der Staatsregierung gefordert , finanziell beteiligen bzw. hat sie dazu Bereitschaft signalisiert? 6.1 Gibt es Überlegungen, wie das Vorhaben umgesetzt werden könnte, auch wenn die Eigentümerin sich nicht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/518 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/518 finanziell engagieren will bzw. dazu nicht in der Lage ist? 6.2 Sieht die Staatsregierung eine Handhabe, die denkmalgeschützten Bauwerke der ehemaligen Maxhütte auch entgegen der Zustimmung der Eigentümerin einer kulturellen Nutzung wie z.B. durch die Einrichtung eines Museums zur Industriegeschichte zuzuführen? 7. Wird der Freistaat eigene Konzepte zur kulturellen und touristischen Nutzung der Maxhütte erarbeiten, sollte es zu einer Klärung der bisher ungelösten Probleme kommen? 7.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die auf dem Schlackenberg zur kulturellen Folgenutzung mit Investitionen in Höhe von 700.000 € errichteten Gebäude , um, wie Umweltminister Marcel Huber zum Abschluss der Sanierung der Schlackedeponie erläuterte , „unsere Enkel … die Bedeutung der Eisen- und Stahlherstellung in der Oberpfalz erleben“ zu lassen, nur Sinn machen, wenn komplementär die angrenzende Maxhütte zum Museum ausgebaut wird? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.01.2014 1. Wie ist gegenwärtig der Stand bei der Beseitigung der Altlasten jeweils auf dem östlichen und westlichen Betriebsgelände?“ Mit der Beseitigung der Altlasten auf dem ca. 9,1 ha großen östlichen Betriebsgelände wurde im Sommer 2013 durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach in Ersatzvornahme und auf Kosten der Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs GmbH (MHVV) begonnen. Die Arbeiten sollen bis Mitte 2014 beendet werden, derzeit liegen die Baufirmen gut im Zeitplan. Es wurden bisher ca. 11.000 m3 Boden abgetragen und eine Fläche von ca. 1 ha saniert. Auf dem westlichen Betriebsgelände wurden bisher noch keine Sanierungsarbeiten durchgeführt. Mit Bescheid des Landratsamtes Amberg-Sulzbach vom 14.07.2009 wurde ein Sanierungsplan nach Bundesbodenschutzgesetz von der MHVV gefordert, der jedoch bislang noch nicht vorgelegt wurde (siehe auch 1.2). 1.1 Bleibt es für das östliche Betriebsgelände bei den in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage zur „Zukunft der Maxhütte“ genannten Kosten von ca. 128.000 € für die Ingenieurleistungen und ca. 6 Mio. € für die Baumaßnahme? Es wurden Aufträge (einschließlich der Ingenieurleistungen) in Höhe von rd. 4,4 Mio. € vergeben. Bisher geht das Landratsamt Amberg-Sulzbach davon aus, dass die Kosten für die gesamte Sanierungsmaßnahme auf dem östlichen Betriebsgelände die ursprüngliche Kostenschätzung von ca. 6 Mio. € nicht übersteigen werden. Innerhalb der Einzelpositionen kann es jedoch zu Kostenverschiebungen (Minderungen bzw. Mehrungen) kommen. 1.2 Gibt es inzwischen Kostenschätzungen für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für das westliche Betriebsgelände? Am 08.07.2013 legte die MHVV ein umfangreiches Sanierungskonzept mit Sanierungsuntersuchungen für das Westgelände vor. Dieses Konzept stellt aber noch nicht den geforderten Sanierungsplan dar. Das Konzept sieht überwiegend Sicherungsmaßnahmen, für Teilbereiche jedoch auch Dekontaminationsmaßnahmen vor und legt die derzeit vorhandene Nutzung zugrunde. Die Kosten für die Sanierung wurden auf ca. 8,4 Mio. € (netto) geschätzt. Bei Planungen zur Änderung der Nutzung oder bei Planungen zu baulichen Veränderungen ist grundsätzlich eine neue bodenschutzrechtliche Bewertung durchzuführen. 1.3 Wann werden die Sanierungsarbeiten jeweils für das östliche und westliche Betriebsgelände abgeschlossen sein? Mit einem Abschluss der Sanierungsarbeiten für das östliche Betriebsgelände ist voraussichtlich im Sommer 2014 zu rechnen. Wann die Sanierungsarbeiten für das westliche Betriebsgelände abgeschlossen werden können, ist derzeit nicht absehbar. 2. Warum ist die Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs GmbH (MHVV) als Eigentümerin des Geländes zumindest bis Anfang 2013 ihren Sanierungspflichten nicht nachgekommen? Die MHVV hat aufgrund ihrer Sanierungspflicht bisher Sanierungsmaßnahmen im Gegenwert von insgesamt mehr als 500.000 Euro durchgeführt. Der Freistaat Bayern hat sich daran gemäß der Altlastenvereinbarung hälftig beteiligt. Die MHVV ist im Übrigen ihren Sanierungspflichten aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachgekommen. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat die Firma MHVV mit Mitteln des Verwaltungszwangs (z. B. Bescheide mit Fristsetzung, Zwangsgeld) mehrfach angehalten, ihren Sanierungsverpflichtungen nachzukommen. Die MHVV machte u. a. geltend, dass aufgrund der Höhe der Sanierungskosten und der zu erwartenden Grundstückserlöse eine wirtschaftliche Sanierung und Nachfolgenutzung des Geländes nicht möglich sei. Aufgrund der langjährigen Untätigkeit der MHVV saniert das Landratsamt jetzt das östliche Betriebsgelände in Ersatzvornahme. Derzeit ist eine Klage der MHVV gegen den Freistaat Bayern vor dem VWG Regensburg anhängig, in dem die MHVV gegen den Ersatzvornahme -Bescheid des Landratsamtes vom 18.09.2013 klagt. 2.1 Gab es in diversen Vereinbarungen zwischen der Eigentümerin und dem Freistaat wie etwa der Altlastenvereinbarung vom 26.07.2004 Fristen zur Sanierung oder Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen gegen zeitnah zu erbringende Leistungen? Maßgebend für den Zeitablauf der Sanierung sowie für Sanktionsmaßnahmen bei nicht zeitgerechter Erfüllung der Sanierungspflicht ist das Bundesbodenschutzgesetz. Davon abweichende Fristen bzw. Sanktionsmaßnahmen enthält die Altlastenvereinbarung nicht. Drucksache 17/518 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.2 Hätte es seitens der Staatsregierung rechtliche Möglichkeiten gegeben, die MHVV zur Leistung zu zwingen? Die Sanierungspflicht der MHVV basiert nicht auf der Altlastenvereinbarung , sondern auf dem Bundesbodenschutzgesetz . Grundlage für die Erzwingung der Erfüllung der Sanierungspflicht der MHVV ist daher das öffentliche Recht. 2.3 Ist die Sanierung des Geländes über den Weg der Ersatzvornahme derzeit die einzig verbliebene Möglichkeit? Soweit die MHVV ihre Sanierungspflicht nicht erfüllt, muss das Gelände gemäß dem öffentlichen Recht im Wege der Ersatzvornahme saniert werden. 3. Hat die Eigentümerin MHVV finanzielle Engpässe geltend gemacht, um ihrer Sanierungsverpflichtung aus dem Bundesbodenschutzgesetz nicht nachzukommen? Siehe Antwort zu Frage 2. 3.1 Hat die MHVV nach Ansicht der Staatsregierung die Liquidität für die Sanierung? Über die aktuelle Finanzlage der MHVV liegen dem Landratsamt Amberg-Sulzbach und dem StMUV keine Kenntnisse vor. 3.2 Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, sollte die MHVV dazu nicht in der Lage sein, für die Sanierungskosten die Max Aicher Unternehmensgruppe als Eigentümer der MHVV heranzuziehen? Solange die MHVV sich nicht in der Insolvenz befindet, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung gemäß § 4 Abs. 3 BundesBodenschutzgesetz nicht. Alleingesellschafterin der MHVV ist die zur Max Aicher Unternehmensgruppe gehörende Max Aicher GmbH & Co. KG. Sollte die MHVV nicht in der Lage sein, ihren Anteil an den Sanierungskosten gemäß der Altlastenvereinbarung zu tragen, wird der Freistaat Bayern abhängig von der geltenden Sach- und Rechtslage versuchen, dafür deren Alleingesellschafterin heranzuziehen. 4. Welche konkreten Schritte zur Beendigung des planerischen Stillstands sind seitens der Staatsregierung und der Stadt Sulzbach-Rosenberg geplant , sollte sich die MHVV weiterhin verweigern? Zur bisherigen Historie der Bauleitplanungsverfahren im Einzelnen wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 14.01.2013 zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage vom 12.11.2012 verwiesen (Drs. 16/15344 S. 3). Die Bauleitplanverfahren zur 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Neuordnung des Maxhüttengeländes – Maxhütte Ost und Maxhütte West“ sowie die Aufstellung der Bebauungs- und Grünordnungspläne „Maxhütte Ost“, „Maxhütte West“ und „Gewerbegebiet Lohe BA II“ werden derzeit nicht weitergeführt. Die Stadt Sulzbach-Rosenberg ist bestrebt, die Bauleitplanverfahren in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchzuführen. Alternative Planungen für den Fall, dass sich der Grundstückseigentümer weigert, an der Bauleitplanung mitzuwirken, sind seitens der Stadt nicht vorgesehen. Mangels einer gesetzlichen Pflicht zur Ausübung der Bauleitplanungshoheit können aber auch staatliche Stellen nur durch das Angebot einer konstruktiven fachlichen Begleitung einschließlich entsprechender Stellungnahmen im Aufstellungsverfahren auf die jeweiligen Bauleitplanungen Einfluss nehmen. Die Stadt SulzbachRosenberg hat der Grundstückseigentümerin mehrmals signalisiert , auch für Teilbereiche des ehem. Werksgeländes der Maxhütte eine Bauleitplanung, wie z. B. Bebauungs- und Grünordnungspläne „Gewerbegebiet Lohe BA II“, durchzuführen . Da die Grundstückseigentümerin nach Auskunft der Stadt Sulzbach-Rosenberg derzeit aber nur an einer Gesamtlösung einschl. Klärung des Denkmalschutzes interessiert ist und zudem eigene Planungen betreibt, ist der Abschluss von städtebaulichen Verträgen weiterhin nicht möglich. 4.1 Wie ist der Stand hinsichtlich der städtebaulichen Verträge zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und der MHVV betreffend Erschließung? Die Stadt Sulzbach-Rosenberg ist nach wie vor der Ansicht, dass es zwingend erforderlich ist, für die Durchführung der Bauleitplanverfahren „Maxhütte Ost“, „Maxhütte West“ und „Gewerbegebiet Lohe BA II“ einen städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückeigentümer abzuschließen. Ein Vertragsabschluss ist jedoch bis dato noch nicht erfolgt. Zu den Gründen siehe Antwort zu Frage 4. 4.2 Wie ist der Stand beim Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Lohe BA II“ für ein Teilgebiet des östlichen Betriebsgeländes? Der Stadtrat hat am 21.09.2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Lohe BA II“ gefasst. Dieser Beschluss wurde jedoch aufgrund des noch nicht vorliegenden städtebaulichen Vertrags sowie der ungeklärten Oberflächenwasserableitung nicht bekannt gegeben. Das Bauleitplanverfahren wird derzeit nicht weitergeführt. Zu den Gründen siehe Antwort zu Frage 4. 5. Wie erklärt sich, dass die Nachtragung der „Maximilianshütte “ in die Denkmalliste erst 2012 erfolgte , obwohl die Denkmaleigenschaft bereits 2002 festgestellt wurde? Die Denkmaleigenschaft der ehemaligen Maximilianshütte wurde mit Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege vom 28. Februar 2003 mitgeteilt (Ersterfassung). Eine Eintragung in die Denkmalliste nach Art. 2 DSchG hat für Baudenkmäler lediglich deklaratorischen Charakter. Für das genaue Ausmaß von Inhalt und Umfang der Denkmaleigenschaft und insbesondere die Erhaltungsmöglichkeiten der Maximilianshütte waren zunächst noch umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen und rechtliche Begutachtungen notwendig. Zur Vermeidung beständiger Korrekturen des Listeneintrags wurde von einem Eintrag zunächst abgesehen , da die untere Denkmalschutzbehörde und die Eigentümerin über die Denkmaleigenschaft detailliert unterrichtet waren und denkmalrechtlich notwendige Erlaubnisverfahren unabhängig von einem Listeneintrag jederzeit durchgeführt werden konnten. 5.1 Welche Ergebnisse hatte das Gespräch zur Nutzung des denkmalgeschützten Bestands zwischen der Stadt Sulzbach-Rosenberg, der Eigentümerin und dem BLfD im Januar 2013? In dem Gespräch wurden die Positionen der Stadt SulzbachRosenberg , des Landratsamtes Amberg-Sulzbach und des Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/518 Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege der Eigentümerin nochmals dargelegt. Im Ergebnis wurde Folgendes festgehalten: 1. Es ist nicht Ziel der Denkmalpflege, eine „Käseglocke“ über das Areal zu legen. 2. Die Eigentümerin muss ihre konkreten Verwertungsab- sichten mitteilen. 3. Hinsichtlich der Verpflichtung zum Erhalt von Denkmä- lern sind zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümerin darzulegen. Bei einer Abwägung über die Zumutbarkeit des Erhaltes sind diese unter Berücksichtigung einer möglichen künftigen Nutzung zu prüfen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann diese Abwägung nicht abschließend erfolgen, weil ein aussagefähiges Nutzungskonzept nicht vorliegt. 4. Einer großflächigen Beseitigung von Denkmalwerten kann das Landesamt für Denkmalpflege nicht zustimmen, ohne dass die Vorstellungen und Interessen der Eigentümerin bekannt sind. 5. Im wesentlichen Teil des Geländes ist die Altlastensanierung nicht von den denkmalgeschützten Gebäuden zu trennen. Im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege wird daher angestrebt, ein Nutzungskonzept unter spürbarer finanzieller Beteiligung der Denkmalpflege zu erstellen , sobald die Themen Altlasten und Verwertungsabsichten der Eigentümerin geklärt sind. Nach derzeitigem Stand und Auskunft der Stadt Sulzbach-Rosenberg ist mit der Klärung dieser Fragen in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu rechnen. 5.2 Gibt es über die von der Stadt Sulzbach-Rosenberg veranlasste Schadensanalyse 2007 hinaus neue Kostenschätzungen zur Sicherung und Erhaltung der denkmalgeschützten Bauwerke und Anlagen? Weitere Kostenschätzungen, die über die Schadensanalyse 2007 hinausgehen, sind dem Staatsministerium nicht bekannt. Auch die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat keine weiteren Schadensanalysen mit neuen Kostenschätzungen zur Sicherung und Erhaltung der denkmalgeschützten Bauwerke und Anlagen beauftragt. Um aktuelle Zahlen zu erhalten , müsste eine Fortschreibung der Untersuchungen erfolgen. 5.3 Müssen die Mittel dazu auch unabhängig von der Nutzung aufgebracht werden? Die zukünftige Nutzung und der Erhalt der Maximilianshütte hängen voneinander ab. Die Mittel zum Erhalt müssen in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen stehen. 6. Wird sich die Eigentümerin PARN BeteiligungsVerwaltungsgesellschaft mbH an der Untersuchung und Erstellung eines Nutzungskonzepts des denkmalgeschützten Bestands, wie von der Regierung gefordert, finanziell beteiligen bzw. hat sie dazu Bereitschaft signalisiert? Die Stadt Sulzbach-Rosenberg geht davon aus, dass sich die Eigentümerin an der Untersuchung und Erstellung eines Nutzungskonzeptes des denkmalgeschützten Bestands beteiligen wird. Auf Nachfrage dort am 12.12.2013 haben Herrn R. und Herr Rechtsanwalt Dr. S. diese Einschätzung bestätigt und einen Kostenrahmen für die finanzielle Beteiligung der Eigentümerin bei der Erstellung des Konzepts von 5.000 € bis 10.000 € genannt. 6.1 Gibt es Überlegungen, wie das Vorhaben umgesetzt werden könnte, auch wenn die Eigentümerin sich nicht finanziell engagieren will bzw. dazu nicht in der Lage ist? Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass sich die Eigentümerin an der Erstellung eines Nutzungskonzeptes finanziell beteiligt. 6.2 Sieht die Staatsregierung eine Handhabe, die denkmalgeschützten Bauwerke der ehemaligen Maxhütte auch entgegen der Zustimmung der Eigentümerin einer kulturellen Nutzung, wie z. B. durch die Einrichtung eines Museums zur Industriegeschichte , zuzuführen? Für die Nutzung des Gebäudes ohne oder gegen den Willen der Eigentümerin gibt es keine Rechtsgrundlage. 7. Wird der Freistaat eigene Konzepte zur kulturellen und touristischen Nutzung der Maxhütte erarbeiten , sollte es zu einer Klärung der bisher ungelösten Probleme kommen? Die Erarbeitung touristischer Nutzungskonzeptionen obliegt den jeweiligen touristischen Gebieten. Der Tourismusverband Ostbayern, dessen Darstellung das StMWMET vollumfänglich beitritt, hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Aus touristischer Sicht (und nicht nur aus dieser) ist es ein Muss, dieses mehr als 150-jährige Stahlwerk als Industriedenkmal zu erhalten. Es ist untrennbar mit der Geschichte der Stadt Sulzbach-Rosenberg und der gesamten Region verbunden. Pläne für eine langfristige touristische und museale Nutzung gibt es laut Auskunft der Stadt Sulzbach-Rosenberg, allerdings fehlen die nötigen Finanzmittel dazu. Die Stadt Sulzbach-Rosenberg ist Teil des Landschaftsgebietes Bayerischer Jura mit den Landkreisen Kelheim, Neumarkt i. d. OPf., Regensburg und Amberg-Sulzbach. Da der Tourismus in diesem Landschaftsgebiet jedoch erst im Aufbau begriffen ist und bisher eher eine untergeordnete Rolle gespielt hat, ist auch die finanzielle Ausstattung relativ gering. Im touristischen Marketing ist man deshalb gezwungen, Schwerpunkte zu bilden. Diese liegen im Bereich Wandern und Radfahren mit den jeweiligen Leuchtturmprojekten „Qualitätsweg Jurasteig“ und „Fünf-Flüsse-Radweg“. Dabei führt der „Fünf-FlüsseRadweg “ direkt an der Maxhütte vorbei. Der Qualitätsweg Erzweg des Landkreises Amberg-Sulzbach hat insbesondere die industrielle Vergangenheit im Blickfeld, die Maxhütte wird von ihm ebenfalls tangiert. Sollte es zukünftig jedoch eine deutlich bessere Mittelausstattung für diese Region geben, ist ein weiterer Schwerpunkt zum Thema „Industrietourismus“ denkbar. Nichtsdestotrotz muss die Produktentwicklung vor Ort erfolgen . Unabhängig von den o. g. Aspekten wird die Maxhütte in unregelmäßigen Abständen für (touristische) Events genutzt . Dazu einige Beispiele: > Weihnachtsmarkt am Hochofen Dieser hat in den letzten Jahren stattgefunden, wurde aber im Jahr 2012 aufgrund von Statikproblemen ausgesetzt . Die Probleme wurden in der Zwischenzeit behoben . Im Jahr 2013 fand der Weihnachtsmarkt an der Hochofenplaza am 4. Advent wieder statt. http://www. prosuro.de/weihnachtsmarkt/weihnachtsmarkt.htm Drucksache 17/518 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 > 24h-Mountainbike-Weltmeisterschaften „BikeOnFire“ Dieses Event hat in den vergangenen Jahren bereits viermal stattgefunden. Die besondere Atmosphäre zog zahlreiche Teilnehmer und Zuschauer aus nah und fern an. Aufgrund von Schadstoffmessungen wurde die Veranstaltung jedoch im Sommer 2013 kurzfristig abgesagt. Der Veranstalter wird deshalb 2014 nach Kreuth bei Rieden ausweichen. Grundsätzlich würde man dieses Event aber schon wieder gerne in der Maxhütte durchführen (laut Aussage des örtlichen Touristikers); http://www.bike onfire.de/ > Industrielocation für Film- und Fotoshootings Die Maxhütte wird für Film- und Fotoshootings genutzt, siehe Link zu Agentur www.fotofilmlocations.de Auch ein Teil des Films von Marcus H. Rosenmüller „Die Perlmuttfarbe“ wurde in der Maxhütte gedreht. > Die Sanierung des Schlackenbergs ist beendet. Es steht ein großes Open-Air-Gelände für ca. 5.000 Besucher zur Verfügung; allerdings besteht noch kein Vertrag zwischen der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Sulzbach-Rosenberg bzgl. der Nachfolgenutzung (Fragen der Verkehrssicherheit und Haftung sind ungeklärt). http://www.schlackenberg.bayern.de/index. php?id=nachfolgenutzung > Die Einrichtung eines Kletterparks war ursprünglich angedacht . Es wurde auch bereits eine Voranfrage bezüg- lich einer Leader-Förderung gestellt. Durch die Schadstoffmessungen heuer im August kam dieses Vorhaben bis jetzt zum Erliegen. Generell wäre man vonseiten der LAG Amberg-Sulzbach sehr aufgeschlossen gegenüber Projekten in Zusammenhang mit der Maxhütte (aber der neuen Förderperiode 2015). Allerdings fehlen bisher die entsprechenden Geldgeber. 7.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die auf dem Schlackenberg zur kulturellen Folgenutzung mit Investitionen in Höhe von 700.000 € errichteten Gebäude, um, wie Umweltminister Marcel Huber zum Abschluss der Sanierung der Schlackedeponie erläuterte, „unsere Enkel... die Bedeutung der Eisen- und Stahlherstellung in der Oberpfalz erleben“ zu lassen, nur Sinn machen, wenn komplementär die angrenzende Maxhütte zum Museum ausgebaut wird? Da der Freistaat Bayern nicht Eigentümer der Liegenschaften ist, besteht kein Anlass zu eigenen Planungen. Die Staatsregierung wird aber entsprechende Initiativen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten (z. B. Kulturfonds etc.) unterstützen, wenn fachlich tragbare Konzepte und eine gesicherte Trägerschaft nachgewiesen werden.