Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 22.12.2014 Notarztdienst im Landkreis Miltenberg von Januar 2013 – Dezember 2014 und die Auswirkungen bzw. Veränderungen ab dem 01.01.2015 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wer stellt im Landkreis Miltenberg im Einzelnen die not- ärztliche Versorgung sicher und wie läuft dies im Einzelnen ab? 2. An welchen Tagen war in diesem Zeitraum der Notarzt- dienst besetzt und an welchen Tagen nicht? 3. Was waren die Gründe für die nicht besetzten Dienst- planzeiten und welche Auswirkungen hatte dies für die Notfälle in diesem Zeitraum? 4. Welche Vorschläge (Konzepte) hat die Staatsregierung, um die vorhandenen Besetzungsschwierigkeiten an den Notarztstandorten zu beheben, und was ist konkret im Landkreis Miltenberg geplant? 5. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Zentralen Not- aufnahme im Krankenhaus Miltenberg auf die Notarztversorgung durch die längeren Anfahrtswege und welche weiteren direkten und indirekten Auswirkungen sind noch zu erwarten? 6. Welche Vereinbarungen wurden getroffen (z. B. Sicher- stellung des werktäglichen Notdienstes von Montag bis Freitag durch die Helios-Kliniken) bzw. wurden auch Vereinbarungen für den Samstag und Sonntag getroffen und ab wann treten diese konkret in Kraft, nachdem das Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG) die Möglichkeit bietet, Kliniken vertraglich gegen Kostenersatz zur Mitwirkung an der notärztlichen Versorgung zu verpflichten und der ZRF (Rettungszweckverband) tätig werden muss, da die Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft bereits ab dem 01.01.2015 in Kraft treten? 7. Welche Rettungswachen bzw. Rettungswagenstandorte befinden sich im Landkreis Miltenberg, mit wie vielen Personen und Einsatzwagen und -zeiten sind sie besetzt? 8. Ist durch die Veränderungen der Krankenhauslandschaft im Landkreis Miltenberg eine entsprechende Aufstockung von Personal, Standorten und Einsatzzeiten geplant? Wenn ja, in welcher Weise? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.02.2015 1. Wer stellt im Landkreis Miltenberg im Einzelnen die notärztliche Versorgung sicher und wie läuft dies im Einzelnen ab ? 2. An welchen Tagen war in diesem Zeitraum der Notarztdienst besetzt und an welchen Tagen nicht? Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie durch den örtlich zuständigen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr (ZRF) sichergestellt. Im Landkreis Miltenberg gibt es insgesamt zwei Notarztstandorte – in Miltenberg sowie Obernburg. Die Besetzungssituation Januar 2013–Dezember 2014 (Anzahl nicht besetzter Dienstplanzeiten in Stunden) am Notarztstandort Miltenberg sah wie folgt aus: Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13 84 86,5 49,5 73,5 42 57 45,5 149,5 58,5 106,5 30,5 9,5 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 122,5 26 17,25 16,5 4,5 23 3 27,5 15,5 24,5 16 24,5 Die Besetzungssituation Januar 2013–Dezember 2014 (Anzahl nicht besetzter Dienstplanzeiten in Stunden) am Notarztstandort Obernburg sah wie folgt aus: Datum Stunden 09.09.2013 5,25 17.11.2014 1 24.11.2014 1 In der Anlage sind die nicht besetzten Dienstplanzeiten tageweise aufgelistet. 3. Was waren die Gründe für die nicht besetzten Dienstplanzeiten und welche Auswirkungen hatte dies für die Notfälle in diesem Zeitraum? Die Besetzungsschwierigkeiten an den Notarztstandorten im Raum Miltenberg sind nicht Ausdruck eines allgemeinen Mangels an Notärzten in Bayern, sondern eher darauf zurückzuführen , dass sich die Notärzte zwischen Stadt und Land derzeit noch ungünstig verteilen. Während in Ballungsgebieten in der Regel mehr Notärzte , als für die bedarfsgerechte Versorgung der Notfallpatienten erforderlich sind, für den Dienst zur Verfügung stehen, kommt es in einsatzschwachen ländlichen Gebieten, wie dem Raum Miltenberg, teilweise zu Besetzungsschwierigkeiten . Lücken in Dienstplänen sind nicht ganz auszuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die notärztliche Ver- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2014 17/5185 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5185 sorgung an einem Standort erheblich eingeschränkt wäre. Denn die Einsätze übernehmen dann Notärzte der umliegenden Standorte oder auch die Luftrettung. Am Standort Miltenberg z. B. helfen die Notärzte des Standortes Obernburg bei Engpässen aus. 4. Welche Vorschläge (Konzepte) hat die Staatsregierung , um die vorhandenen Besetzungsschwierigkeiten an den Notarztstandorten zu beheben, und was ist konkret im Landkreis Miltenberg geplant? Das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) bietet gemäß Art. 14 Abs. 4 die Möglichkeit, Kliniken vertraglich gegen Kostenersatz zur Mitwirkung an der notärztlichen Versorgung zu verpflichten. Von dieser Möglichkeit hat die KVB im Raum Miltenberg Gebrauch gemacht und Verhandlungen mit den Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH aufgenommen . Zwischenzeitlich wurde ein Mustervertrag erarbeitet, welcher nun vor Ort mit allen Beteiligten finalisierend abgestimmt wird. Weiterhin ist die Vergütung der Notärzte von Bedeutung, wenn es darum geht, den Notarztdienst für Ärzte in ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Die Vergütung der Notärzte wird nach BayRDG jährlich im Voraus zwischen den Sozialversicherungsträgern als Kostenträger des Rettungsdienstes und der KVB ohne Beteiligung des StMI vertraglich festgelegt. Für die Jahre 2015 sowie 2016 wurde vor Kurzem eine Einigung im Hinblick auf ein neues Vergütungsmodell , welches zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, erzielt. Am Standort Miltenberg gestaltet sich die Situation aktuell wie folgt: Am Standort Miltenberg bekam ein Notarzt bis zum 31.12.2014 eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 9,50 € Tag/12,00 € Nacht pro Stunde, sowie eine Einsatzvergütung in Höhe von 91,00 € Tag/111,50 € Nacht. Ab 01.01.2015 erhöht sich die nunmehr als Grundvergütung bezeichnete Bereitschaftspauschale auf 18,40 € Tag/23,20 € Nacht pro Stunde. Hinzu kommt eine Einsatzvergütung in Höhe von 45,00 €. Die Gesamtvergütung an dem Standort steigt nach Angaben der KVB auf Basis der durchschnittlichen Einsatzzahlen im Jahr 2013 im Ergebnis um 15 % gegenüber der aktuellen Vergütung. 5. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Zentralen Notaufnahme im Krankenhaus Miltenberg auf die Notarztversorgung durch die längeren Anfahrtswege und welche weiteren direkten und indirekten Auswirkungen sind noch zu erwarten? Bereits seit dem Jahr 2008 entwickelte sich das Kreiskrankenhaus Miltenberg hin zu einer Teleportalklinik des Rhön-Klinikums, in der aufgrund einer Schließung der akutklinischen Einrichtungen weniger Ärzte mit Notarztqualifikation tätig waren. Der Wegfall der Zentralen Notaufnahme im Kreiskrankenhaus Miltenberg ist daher für den Rettungsdienst zunächst nur von Bedeutung im Hinblick auf ggf. längere Anfahrtszeiten der Rettungsmittel zu einem geeigneten Krankenhaus. Eine direkte Auswirkung auf die Notarztversorgung ist damit nicht verbunden. 6. Welche Vereinbarungen wurden getroffen (z. B. Sicherstellung des werktäglichen Notdienstes von Montag bis Freitag durch die Helios-Kliniken) bzw. wurden auch Vereinbarungen für den Samstag und Sonntag getroffen und ab wann treten diese konkret in Kraft, nachdem das Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG) die Möglichkeit bietet, Kliniken vertraglich gegen Kostenersatz zur Mitwirkung an der notärztlichen Versorgung zu verpflichten und der ZRF (Rettungszweckverband) tätig werden muss, da die Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft bereits ab dem 01.01.2015 in Kraft treten? Mit den Kostenträgern und dem ZRF Bayerischer Untermain sowie den Helios-Kliniken Miltenberg-Erlenbach besteht grundsätzlich über die Beteiligung der Klinik gemäß Art. 14 Abs. 4 BayRDG Einvernehmen. Die Klinikleitung ist mit dem zugeschickten Vertrag nach Art. 14 Abs. 4 BayRDG einverstanden, vorbehaltlich der Gremienzustimmung des Hauses. Eine ursprünglich zu Jahresbeginn in Aussicht gestellte Klinikbeteiligung wurde jedoch von der Krankenhausleitung auf frühestens 01.07.2015 verschoben. Die Beteiligung der Klinik ist an Werktagen tagsüber von 7:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen. Die konkrete Umsetzung hängt derzeit nur noch von den Helios-Kliniken ab. 7. Welche Rettungswachen bzw. Rettungswagenstandorte befinden sich im Landkreis Miltenberg, mit wie vielen Personen und Einsatzwagen und -zeiten sind sie besetzt? Rettungswachen gibt es in Miltenberg (zugeordnet ist ein Stellplatz in Amorbach), Obernburg (zugeordnet ist ein Stellplatz in Eschau) und Stadtprozelten. Die Einsatzzeiten sind wie folgt: a) Rettungswache Obernburg – 1 Notarztwagen (NAW)/Rettungswagen (RTW); Montag–Sonntag; 0:00 Uhr–24:00 Uhr – 1 NAW/RTW; Montag–Sonntag; 6:00 Uhr–24:00 Uhr (Stellplatz Eschau) b) Rettungswache Miltenberg – 1 NAW/RTW; Montag–Sonntag; 0:00 Uhr–24:00 Uhr – 1 NAW/RTW; Montag–Sonntag; 8:00 Uhr–19:00 Uhr (Stellplatz Amorbach) c) Rettungswache Stadtprozelten – 1 NAW/RTW; Montag–Sonntag; 00:00 Uhr–24:00 Uhr Die personelle Besetzung der Fahrzeuge entspricht den gesetzlichen Vorgaben (mindestens zwei geeignete Personen, mindestens eine davon mit der Qualifikation einer Rettungsassistentin bzw. eines Rettungsassistenten). 8. Ist durch die Veränderungen der Krankenhauslandschaft im Landkreis Miltenberg eine entsprechende Aufstockung von Personal, Standorten und Einsatzzeiten geplant? Wenn ja, in welcher Weise? Eine Aufstockung ist nach Auskunft des ZRF zurzeit nicht geplant, da nicht feststeht, ob aus der Veränderung überhaupt ein relevanter Mehrbedarf entsteht. Zurzeit ist lediglich beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) angefragt, ob es in der Lage ist, eine Prognoseberechnung für einen etwaigen zusätzlichen Notfallrettungsbedarf zu erstellen. Sollte dies der Fall sein, muss mit den Kostenträgern geklärt werden, ob sie bereit sind, die Ergebnisse einer solchen Prognoseberechnung zu akzeptieren, wenn sich daraus ein Mehrbedarf ergeben sollte.