Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller, Kathi Petersen, Doris Rauscher SPD vom 09.12.2014 Arbeitsbedingungen in der KUM Dienstleistungs GmbH Das Klinikum der Universität München ist alleiniger Gesellschafter der KUM Dienstleistungs GmbH, und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde für das Klinikum. Es gibt Hinweise darauf, dass die Mitarbeiter/-innen der KUM Dienstleistungs GmbH in rechtlich zweifelhaften Arbeitsverhältnissen angestellt sind. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUM Dienstleistungs GmbH unterliegen keiner Tarifbindung? b) Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Tarifbindung in der KUM Dienstleistungs GmbH? c) Welche Berufsgruppen in der KUM Dienstleistungs GmbH sind besonders von der fehlenden Tarifbindung betroffen? 2. a) Welche Tarifverträge finden bei den Mitarbeiter(inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH Anwendung? b) Werden diese Tarifverträge nach Kenntnis der Staatsregierung auch tatsächlich umgesetzt und angewandt? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass rund ein Viertel der Küchenhilfen/Spüler der KUM Dienstleistungs GmbH keiner tarifvertraglichen Bindung unterliegen, sondern „außertariflich“ angestellt sind? 3. a) Welche Informationen hat die Staatsregierung über die korrekte Einhaltung der Individualarbeitsverträge von Mitarbeiter(inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH? b) In wie vielen Fällen kam es seit 2008 nach Kenntnis der Staatsregierung zu einer Nachzahlung von Gehältern und Überstundenzuschlägen? c) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Sachverhalte? 4. a) Welche Informationen hat die Staatsregierung über Abmahnungen von Mitarbeiter(inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH? b) Wie häufig wurden Abmahnungen seit 2008 ausgesprochen ? c) Hält die Staatsregierung Häufigkeit und Inhalt dieser Abmahnungen für gerechtfertigt? 5. a) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der KUM Dienstleistungs GmbH? b) Treffen Vorwürfe zu, dass dem Betriebsrat Informationen vorenthalten und Mitbestimmungsrechte nicht eingehalten werden? 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Betriebsklima der KUM Dienstleistungs GmbH? b) Wie häufig wurden seit 2008 Beschwerden von Mitarbeitern an den Betriebsrat gerichtet? c) Wie regierte die Geschäftsführung auf diese Beschwerden ? 7. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Ausgründung von Servicegesellschaften durch Krankenhäuser vor dem Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten von stationären Einrichtungen in Bayern? b) Hält es die Staatsregierung für angemessen, die mangelnde Finanzausstattung von Krankenhäusern durch unfaire Arbeitsbedingungen in Servicegesellschaften zu kompensieren? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die rechtliche Eigenständigkeit von Servicegesellschaften wie der KUM Dienstleistungs GmbH? 8. a) An welchen Universitätsklinika bestehen in Bayern außerdem noch Servicegesellschaften wie die KUM Dienstleistungs GmbH? b) Welche Informationen hat die Staatsregierung über die Tarifbindung der dort angestellten Mitarbeiter? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.02.2015 1. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUM Dienstleistungs GmbH unterliegen keiner Tarifbindung ? 137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUM Dienstleistungs GmbH, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist, unterliegen keiner Tarifbindung (Stand: 13.01.2015). Siehe auch Antwort zu Frage 2 a. b) Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Tarifbindung in der KUM Dienstleistungs GmbH? Der Anteil der in der KUM Dienstleistungs GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die nicht unmittelbar ein Tarifwerk gilt, beträgt damit rund 60 %. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5201 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5201 c) Welche Berufsgruppen in der KUM Dienstleistungs GmbH sind besonders von der fehlenden Tarifbindung betroffen? Seit dem 2. Halbjahr 2010 wurden alle neuen Arbeitsverhältnisse ohne Tarifbezug abgeschlossen. Somit gibt es keine vorrangig betroffenen Berufsgruppen. 2. a) Welche Tarifverträge finden bei den Mitarbeiter (inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH Anwendung ? Soweit bei der KUM Dienstleistungs GmbH Tarifwerke Anwendung finden, sind dies die zwischen dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Gewerkschaft Nahrung , Genuss, Gaststätten (NGG). Allerdings erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUM Dienstleistungs GmbH seit dem 01.06.2014 eine der Höhe nach dem Tarifvertrag entsprechende Vergütung. Andere wesentliche Entgeltbestandteile wie die Zuschläge für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden ebenfalls in Entsprechung zu den Tarifverträgen der DEHOGA und NGG praktiziert. b) Werden diese Tarifverträge nach Kenntnis der Staatsregierung auch tatsächlich umgesetzt und angewandt? Die Tarifverträge werden nach Kenntnis der Staatsregierung eingehalten und umgesetzt. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass rund ein Viertel der Küchenhilfen/Spüler der KUM Dienstleistungs GmbH keiner tarifvertraglichen Bindung unterliegen, sondern „außertariflich “ angestellt sind? Tatsächlich ergeben sich für die Beschäftigten durch die Vergütungspraxis der KUM Dienstleistungs GmbH mit der Zahlung einer der Höhe nach dem Tarifvertrag entsprechenden Vergütung keine finanziellen Nachteile im Vergleich zu anderen Speisenversorgungseinrichtungen, die dem Tarifvertrag DEHOGA/NGG unterliegen. Zuletzt wurden die Gehälter zum 01.09.2014 um das Niveau der Tarifsteigerung angehoben. Die Anlehnung an die manteltariflichen Regelungen des Tarifvertrags DEHOGA/NGG gilt ebenso für die Reglungen der Arbeitszeit, des Urlaubsanspruches, Sonderurlaubsansprüche und Jahressonderzuwendungen. 3. a) Welche Informationen hat die Staatsregierung über die korrekte Einhaltung der Individualarbeitsverträge von Mitarbeiter(inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH? Die Individualarbeitsverträge werden nach Informationen der Staatsregierung beachtet. b) In wie vielen Fällen kam es seit 2008 nach Kenntnis der Staatsregierung zu einer Nachzahlung von Gehältern und Überstundenzuschlägen? Im Durchschnitt kam es pro Geschäftsjahr bei ca. sechs bis acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Korrekturen bzw. Nachberechnungen bei den Gehaltszahlungen. Ursache waren meist Korrekturen bei Zuschlägen für Wochenend- und Feiertagsarbeit, verspätet eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Anpassungen bei Tarifänderungen. c) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Sachverhalte ? Die Sachverhalte lassen mit Blick auf die arbeitsvertragliche Gestaltung und die praktische Umsetzung der Verträge keine Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Unternehmen erkennen, in denen ebenfalls eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen zu verwalten ist. 4. a) Welche Informationen hat die Staatsregierung über Abmahnungen von Mitarbeiter(inne)n der KUM Dienstleistungs GmbH? Die bekannten abmahnungsbezogenen Sachverhalte weisen keine Auffälligkeiten auf. Es handelt sich insoweit um typische Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten wie Arbeitszeitregelungen. b) Wie häufig wurden Abmahnungen seit 2008 ausgesprochen ? Abmahnungen sind regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Zeit aus der jeweiligen Personalakte zu entfernen und sämtliche Aufzeichnungen hierzu zu vernichten. Innerhalb der letzten beiden Jahre wurden ca. 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgemahnt. c) Hält die Staatsregierung Häufigkeit und Inhalt dieser Abmahnungen für gerechtfertigt? Die der Staatsregierung bekannten abmahnungsbezogenen Sachverhalte weisen keine Auffälligkeiten vor. 5. a) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der KUM Dienstleistungs GmbH? Die Zusammenarbeit wird als konstruktiv eingeschätzt. Das Klima ist zielgerichtet und vertrauensvoll. Beleg für die konstruktive Zusammenarbeit sind etwa vier in den letzten Jahren ausgehandelte und abgeschlossene Betriebsvereinbarungen . Seit Gründung der KUM Dienstleistungs GmbH musste weder die Einigungsstelle angerufen werden noch gab es Gerichtsverfahren zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber . b) Treffen Vorwürfe zu, dass dem Betriebsrat Informationen vorenthalten und Mitbestimmungsrechte nicht eingehalten werden? Nach Kenntnis der Staatsregierung werden dem Betriebsrat keine Informationen vorenthalten bzw. Mitbestimmungsrechte missachtet. Konkrete einzelne Konfliktpunkte kommen jedoch in jedem Betrieb vor und konnten auch bei der KUM Dienstleistungs GmbH im Rahmen der Monatsgespräche oder anderweitig behandelt und geklärt werden. 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Betriebsklima der KUM Dienstleistungs GmbH? Aus Sicht der Staatsregierung ist die Tatsache, dass jedes Jahr lediglich ca. 2 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen, obwohl gute Arbeitsmarktbedingungen herrschen, ein starkes Indiz dafür, dass das Betriebsklima von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als gut empfunden wird. Drucksache 17/5201 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie häufig wurden seit 2008 Beschwerden von Mitarbeitern an den Betriebsrat gerichtet? Beschwerden an den Betriebsrat erfolgen vertraulich, sodass der Staatsregierung hierzu keine Informationen vorliegen . c) Wie regierte die Geschäftsführung auf diese Beschwerden ? Leitet der Betriebsrat Beschwerden an die Geschäftsleitung weiter, werden diese in den monatlichen Jour-fixe-Gesprächen aufgegriffen und nach Möglichkeit unmittelbar entsprechende Maßnahmen erörtert. 7. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Ausgründung von Servicegesellschaften durch Krankenhäuser vor dem Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten von stationären Einrichtungen in Bayern? Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die finanzielle Lage im Gesundheitswesen – insbesondere auch im Bereich der Hochschulmedizin – angespannt ist. Allerdings konnte gerade das Klinikum der Universität München in den vergangenen Jahren in aller Regel ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis erzielen. Nach Auffassung der Staatsregierung ist die Frage der Ausgründung von Servicegesellschaften eine operative Grundsatzentscheidung der Klinikumsleitung und nicht Ausfluss wirtschaftlicher Zwänge. Dies zeigt sich etwa auch daran, dass es sich bei der im Jahr 2008 gegründeten KUM Dienstleistungs GmbH ursprünglich nicht um eine 100%ige Tochtergesellschaft des Klinikums handelte, sondern die private Zehnacker GmbH bis zum Jahr 2013 mehr als die Hälfte der Gesellschaftsanteile hielt. b) Hält es die Staatsregierung für angemessen, die mangelnde Finanzausstattung von Krankenhäusern durch unfaire Arbeitsbedingungen in Servicegesellschaften zu kompensieren? Der Vorwurf „unfairer Arbeitsbedingungen“ in den Servicegesellschaften ist in der Sache unzutreffend und wird seitens der Staatsregierung zurückgewiesen. Die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften entsprechen in jederlei Hinsicht den rechtlichen Vorgaben. Wie in der Antwort zu Frage 2 b ausgeführt , erhalten die Beschäftigten der KUM Dienstleistungs GmbH etwa eine der Höhe nach dem branchenüblichen Tarifvertrag entsprechende Vergütung. Dies gilt auch hinsichtlich der sonstigen Arbeitsbedingungen. Die insoweit maßgeblichen branchentypischen Tarifwerke wurden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehandelt und können nicht als „unfair“ bezeichnet werden. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die rechtliche Eigenständigkeit von Servicegesellschaften wie der KUM Dienstleistungs GmbH? Das Bayerische Universitätsklinikagesetz überträgt dem Vorstand – insbesondere dem Kaufmännischen Direktor – die Verwaltung des Klinikums einschließlich des wirtschaftlichen und technischen Bereichs in eigener Verantwortung (vgl. Art. 10 Abs. 4 BayUniKlinG). Hierzu zählt auch die Option der Ausgründung von Servicegesellschaften für bestimmte Aufgabenfelder. Die rechtliche Eigenständigkeit solcher Gesellschaften ergibt sich aus dem einschlägigen Gesellschaftsrecht. 8. a) An welchen Universitätsklinika bestehen in Bayern außerdem noch Servicegesellschaften wie die KUM Dienstleistungs GmbH? Servicegesellschaften wie die KUM Dienstleistungs GmbH bestehen an sämtlichen bayerischen Universitätsklinika. b) Welche Informationen hat die Staatsregierung über die Tarifbindung der dort angestellten Mitarbeiter? Soweit der Staatsregierung Informationen über die Tarifbindung der in den Servicegesellschaften angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen, finden die Tarifregelungen derjenigen Branchen Anwendung, deren Betätigungsfeld jeweils schwerpunktmäßig betroffen ist. Für die Servicegesellschaften, die Reinigungsdienstleistungen erbringen , ist dies etwa der Gebäudereinigertarifvertrag.