Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.12.2014 Privatisierungen bisher staatlicher Leistungen in nachgeordneten Bereichen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche internen Dienstleistungen (wie z. B. Gebäudereinigung , Kantinenbewirtschaftung etc.) und welche Dienstleistungen mit Außenwirkung, die zuvor den bayerischen Staatsministerien nachgeordnete Behörden erbracht haben , sind einschließlich seit dem Jahr 2010 privatisiert, das heißt an private Dienstleister vergeben worden? 2. Inwiefern wurden diese Vergaben evaluiert? 3. Inwieweit konnten im Einzelfall Kosten gesenkt werden? 4. Inwieweit konnte das Angebot der Behörden verbessert werden? 5. In welcher Größenordnung konnte jeweils der Verwaltungsaufwand reduziert werden? 6. In welchem Umfang fiel bei den Vergaben Begleit- und Betreuungsaufwand seitens der Verwaltung an? 7. Welche weiteren bisher von staatlichen Behörden erledigten Aufgaben oder Dienstleistungen für Behörden plant die Bayerische Staatsregierung in den kommenden Jahren auf private Dienstleister zu übertragen? 8. Gibt es derzeit laufende Pilotprojekte innerhalb der Staatsverwaltung, um die Machbarkeit weiterer Vergaben zu bewerten? Wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.02.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer, MdL, vom 1. Dezember 2014 betreffend „Privatisierungen bisher staatlicher Leistungen in nachgeordneten Bereichen“ wird auf Basis der Beiträge aller Ressorts wie folgt beantwortet: Die Antwort auf die Landtagsanfrage umfasst keine Gutachten , Beraterverträge, Agenturaufträge, Meinungsumfragen und ähnliche Beauftragungen und Dienstleistungsaufträge. Diesbezüglich wird auf die in regelmäßigen Abständen eingereichten Schriftlichen Anfragen des damaligen Abgeordneten Dr. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen) zu diesem Thema verwiesen. Die letzte Schriftliche Anfrage datiert vom 12.03.2013 (Drucksache 16/16697, weitere diesbezügliche Anfragen siehe Drucksachen 16/12053, 16/8500 und 16/4988). Die Abfrage umfasst den Zeitraum vom 01.01.2010 bis Ablauf 31.12.2014. In den Geschäftsbereichen der Staatskanzlei , des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurden in diesem Zeitraum keine Privatisierungen durchgeführt. Der Begriff der Privatisierungen im Sinne der Anfrage umfasst aufgrund einer nachträglichen Konkretisierung der Anfrage durch Herrn MdL Ganserer interne Dienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Kantinenbewirtschaftung) sowie Dienstleistungen mit Außenwirkung, die zuvor von nachgeordneten Behörden sowie von Staatsministerien erbracht und seit dem Jahr 2010 an private Dienstleister vergeben wurden. Der Begriff „Behörde“ wurde dabei dahingehend ausgelegt, dass staatliche Hochschulen aufgrund ihrer Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht von der Anfrage erfasst sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Beantwortung der Fragen für jeden Geschäftsbereich gesondert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes : Zu 1.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei Im Bereich der Bayerischen Polizei wurden vereinzelt Dienstleistungen aus dem Bereich Unterhaltsreinigung und Winterdienst an private Dienstleister vergeben. B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Es wurden DNA-Analysen an private Labore vergeben. Diese Analysen können aus Kapazitätsgründen nicht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.03.2015 17/5232 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5232 vom polizeieigenen Labor des Landeskriminalamtes durchgeführt werden. C) StMI/OBB Der Versand von Broschüren und Masseneinladungen (Vergabe an eine Werkstatt für behinderte Menschen; Umfang ca. 15.000 € pro Jahr) wird seit 2011 vergeben. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Autobahndirektion Nordbayern: Winterdienst am Ämter- gebäude Staatliches Bauamt Bamberg: Winterdienst am Ämterge- bäude Staatliches Bauamt Krumbach: Gebäudereinigung Stra- ßenmeisterei Günzburg (nach Ausscheiden staatlicher Reinigungskraft 2011) E) Hochbau und Straßenbau Im Bereich des Straßenbaus und des staatlichen Hoch- baus gibt es im Bereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung keine Aufgaben, die seit dem Jahr 2010 privatisiert worden sind. In den Bereichen Planung, Bau und Betriebsdienst werden Teilleistungen an private Dienstleister oder freiberuflich Tätige vergeben, soweit für diese Aufgaben (wegen noch zu erbringender Stellenabbauverpflichtungen ) nicht genügend eigenes Personal zur Verfügung steht. Entwicklung vergebener Dienstleistungen im Straßenbau Bereich Planung und Bau seit 2010 (in Mio. €): 2010: 55,4 2011: 46,4 2012: 47,8 2013: 58,7 2014: Ergebnisse liegen frühestens im April 2015 vor. Für die an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure vergebenen Aufträge im Bereich Hochbau wurden folgende Honorare gezahlt (in Mio. €): 2010: 180,2 2011: 161,4 2012: 154,8 2013: 167,4 2014: Jahresabschluss der Kosten- und Leistungsrech- nung liegt noch nicht vor. 16 % der Vergabeverfahren im Hochbau werden europa- weit abgewickelt (2013). F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Telefonvermittlung (zwei Arbeitsplätze), privatisiert mit Wirkung vom 1. Juni 2013 G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken An internen Dienstleistungen wurden seit dem Jahr 2010 Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen jeweils als Urlaubs- und Krankheitsvertretungen vergeben. H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Nachdem die Stelle eines Pförtners und die Stelle eines Hausmeisters nicht mehr besetzt wurden, wurden der Winterdienst (seit 01.11.2011) und der Öffnungs- und Schließdienst (seit 01.04.2011) an private Dienstleister vergeben. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Die Reinigung des Regierungsgebäudes wurde schon in der Zeit vor 2010 durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Der Dienstleistungsvertrag wurde in unregelmäßigen zeitlichen Abständen sukzessive um weitere Reinigungsreviere erweitert, da die frei werdenden Stel- len beim hauseigenen Personal nicht mehr nachbesetzt wurden. Das Ende der Vertragslaufzeit machte 2012 eine erneute europaweite Ausschreibung der Reinigungsleistungen und eine Neuvergabe erforderlich. Zu 2.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei Zur Evaluierung der Wirtschaftlichkeit werden Reini- gungsdienstleistungen spätestens nach fünf Jahren neu ausgeschrieben. Die Reinigung von Verwaltungsgebäuden ist im Übrigen nach 5.5.2 Haushaltsvollzugsrichtlinien 2015/16 (HvR) an private Unternehmen zu übertragen , sofern dies wirtschaftlich ist. B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Im Juli 2014 wurde eine Arbeitsgruppe zur Neuausrich- tung der DNA-Spurensicherung und -auswertung eingerichtet . Insbesondere Fallaufkommen, Bearbeitungszeiten , Budget und Qualität der Leistungen werden geprüft. Die Arbeitsgruppe hat einen vorläufigen Bericht vorgelegt . Neuausschreibungen werden im 1. Quartal 2015 erfolgen. C) StMI/OBB Eine Evaluation hat stattgefunden. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Eine Evaluation hat stattgefunden. E) Hochbau und Straßenbau Die Vergabe freiberuflicher Leistungen an Architekten und Ingenieure erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HO-AI), in der die Vergütung geregelt ist. Die Entscheidung über die Einschaltung von freiberuflich Tätigen erfolgt projektbezogen. F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Noch keine Evaluation der Mitte 2013 vorgenommenen Privatisierung. G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken Da die Vergaben erst im 3. Quartal 2014 erfolgten, wurde noch keine Evaluierung vorgenommen. H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Keine Evaluation. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Eine Evaluierung der Kosten für die Reinigung z. B. auf Grundlage eines Kostenvergleichs erfolgte nicht, da ein Periodenvergleich nur bei quantitativ und qualitativ vergleichbaren Leistungen verlässliche Daten liefert. Allerdings mittelbare Evaluierung durch Neuausschreibung der Leistungen nach Beendigung der Vertragslaufzeit. Zu 3.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei Durch regelmäßige Neuausschreibung von Fremdreini- gungsleistungen können Einsparungen erzielt werden. B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Durch die Fremdvergabe entsteht keine Kostensenkung. C) StMI/OBB Durch die Fremdvergabe entsteht keine Kostensenkung. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Beim StBA Krumbach können die Kosten jährlich um ca. 5.000 € gesenkt werden. E) Hochbau und Straßenbau Eine Kostensenkung durch die Vergabe an Private wird Drucksache 17/5232 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 in der Regel nicht erzielt, weil die abgerechnete Leistung mit Mehrwertsteuer beaufschlagt ist und zusätzlich zu den Honoraren für vergebene Leistungen Begleit- und Betreuungsaufwand anfällt. F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Entfallen sind die Kosten für eine Vollarbeitskraft (Entgelt- gruppe E5), die wegen Rentenbezug ausgeschieden war. Die zweite in der Telefonvermittlung eingesetzte Kraft wird nach Beendigung einer langen krankheitsbedingten Abwesenheit seit November 2014 auf einem anderen Arbeitsplatz weiterverwendet. G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken Eine Kostensenkung ist nicht gegeben, da es sich vorwiegend um Urlaubs- und Krankheitsvertretungen handelt. H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Die Dienstleistungen wurden vorher durch eigenes Per- sonal ausgeführt. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Kosteneinsparungen bei den Reinigungskosten wurden durch Personalabbau beim hauseigenen Personal erreicht . Die Einsparungen beim Verwaltungsaufwand werden als gering eingeschätzt. Zu 4.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei sowie B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Eine Verbesserung des Behördenangebots ist mit der Privatisierung nicht verbunden. Die Fremdvergaben erfolgten wegen fehlender eigener Kapazitäten bzw. haushaltsrechtlichen Vorgaben. C) StMI/OBB Aufgabe wurde an Private übertragen; damit verbunden können die internen Servicedienste für andere, höherwertige Aufgaben genutzt werden. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Im Bereich der Aufgaben Reinigung, Hausmeisterei, Fahrdienst, Poststelle usw. werden zunehmend Aufgaben an Private übertragen. Hiermit sind Kapazitäten für höherwertige Aufgaben frei. Damit verbunden ist eine Verbesserung des Angebots der Behörde. E) Hochbau und Straßenbau Das Leistungsangebot der Staatsbauverwaltung ist gleich geblieben, nimmt jedoch quantitativ zu (im Staatlichen Hochbau haben z. B. die Leistungsbereiche „energetische Sanierung von Gebäuden“, „Barrierefreiheit bei Gebäuden/Bauwerken“ und „nachhaltiges Bauen“ deutlich zugenommen). F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Die Übertragung der Aufgabe auf eine externe Firma bedeutet für die Regierung eine Verbesserung des Angebots . Die Telefonzentrale muss bei Abwesenheiten der bislang eigenen Mitarbeiterinnen nicht länger mit von anderen Arbeitsplätzen abgezogenen Mitarbeiterinnen besetzt werden, da die vertraglichen Abmachungen den externen Dienstleister zu einer gleichbleibenden und dauerhaften Besetzung der Telefonvermittlung mit Personal der Firma verpflichten. G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken Es handelt sich um interne Dienstleistungen lediglich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs aufgrund der äußerst angespannten Personalsituation, insbesondere im Bereich innere Dienste. Eine Verbesserung des Behördenangebots ist damit nicht verbunden. H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Privatisierung wirkt sich nicht auf das externe Angebot der Behörde aus. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Keine Auswirkung auf das Angebot der Behörde. Zu 5.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei sowie B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Der Verwaltungsaufwand kann nicht beziffert werden – es entfallen zwar Kosten (Personalkosten, Verbrauchskosten ) im eigenen Bereich, denen aber die entstehenden Kosten im Rahmen von Fremdvergaben gegenüberzustellen sind. C) StMI/OBB Entlastung der hauseigenen Poststelle und des Service- büros sowie Wegfall benötigter Lagerflächen. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Vorhandenes eigenes Personal steht für höherwertige Tätigkeiten zur Verfügung. E) Hochbau und Straßenbau In der Regel erhöht sich der Verwaltungsaufwand bei Ver- gaben aufgrund des erforderlichen Begleit- und Betreuungsaufwands . F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Es sind keine Veränderungen eingetreten. G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken Der Verwaltungsaufwand hat sich eher vermehrt (Verga- beverfahren, Organisation und Koordinierung der Aufgaben , Prüfung der Rechnungen). H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Durch die Auftragsvergaben, Prüfung der Rechnungen und die Anordnungen für die Auszahlungen entsteht ein geringer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Die Einsparungen beim Verwaltungsaufwand werden als gering eingeschätzt. Zu 6.: A) Unterhaltsreinigung/Winterdienst bei der Bayerischen Polizei sowie B) DNA-Analysen bei der Bayerischen Polizei Begleit- und Betreuungsaufwand fällt im Rahmen von Vergabeverfahren und Vertragscontrolling/Qualitätssicherung an. Auch hier müssen die Einsparungen im eigenen Bereich berücksichtigt werden, sodass eine genaue Benennung des Umfanges des Aufwandes nicht möglich ist. C) StMI/OBB Im üblichen Umfang. D) Staatsbauverwaltung/nachgeordnete Behörden Im üblichen Umfang. E) Hochbau und Straßenbau Der Begleit- und Betreuungsaufwand liegt im Bereich des Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5232 Straßenbaus im Durchschnitt bei 10 %, im Bereich Hochbau bei 15 % der Auftragssumme. F) Telefonvermittlung bei der Regierung von Oberbayern Da den Auftrag für die Telefonvermittlung der externe Dienstleister erhalten hat, der bereits den Empfang der Regierung besetzt, entstand kein nennenswerter Begleitaufwand ; der Betreuungsaufwand ist ebenfalls als sehr gering zu veranschlagen. G) Hausmeisterdienste und Telefondienstleistungen bei der Regierung von Oberfranken Es wird auf die Antwort zur Frage 5 Buchst. G verwiesen. H) Pförtner/Hausmeister bei der Regierung von Mittelfranken Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchst. H verwiesen. I) Reinigung des Regierungsgebäudes bei der Regierung von Unterfranken Bei der Vergabe der Reinigungsleistung fiel ein nicht näher bezifferbarer Begleit- und Betreuungsaufwand für Auftragsvergabe, Abstimmungen, Leistungsabnahme etc. an. Zu 7.: Polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten : Im April 2008 wurde durch Beschluss der Innenministerkonferenz eine Projektgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur rechtlichen und praktischen Umsetzung von Entlastungsmöglichkeiten der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten erarbeiten soll. Dies beinhaltet möglicherweise auch Ansätze, einen Teil der bisher polizeilich wahrgenommenen Aufgaben auf Private zu übertragen . Es handelt sich hierbei aber um ein bundesweites Projekt, nicht um ein Projekt der Bayerischen Staatsregierung . Außerdem plant das Staatliche Bauamt Freising, im Jahr 2015 die Hausmeistertätigkeit zu privatisieren. Des Weiteren wird bei der Regierung von Oberbayern diskutiert, die Prüfungsaufsicht bei den zweimal im Jahr terminierten mehrtägigen medizinischen und pharmazeutischen Prüfungen, die fast vollständig von dafür freigestellten Mitarbeiter(inne)n der Regierung geleistet wird, zumindest in Teilen einem privaten Dienstleister zu übertragen. Zu 8.: Nein. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes: Zu 1.: Eine Privatisierung interner Dienstleistungen erfolgte im Berichtszeitraum in den Bereichen – Gebäudereinigung – Winterdienste – Aktentransport – Frankierung von Postsendungen Gebäudereinigungen und Winterdienste wurden auch schon vor dem Jahr 2010 teilweise durch private Unternehmen durchgeführt. Zusätzliche Vergaben seit 2010 erfolgten beim Ausscheiden staatlichen Reinigungspersonals entsprechend Nr. 5.5.2 HvR bzw. bei Erweiterung der Reinigungsflächen (z. B. Erweiterungsbauten). Der Aktentransport zwischen der Staatsanwaltschaft München I und der externen Schreibkanzlei erfolgt seit 2011 durch Anschluss an eine bestehende Vereinbarung des Landesamts für Steuern mit dem Transportunternehmen. Die Frankierung von Postsendungen wurde 2010 durch das Landgericht Traunstein ausgeschrieben. Die Beauftragung von privaten Sicherheitsunternehmen zur Bewachung der Justizgebäude erfolgte 2012 mit dem Ziel einer möglichst kurzfristigen Verbesserung der Sicherheitslage . Die Sicherheitsdienste treten jedoch nicht anstelle von staatlichen Bediensteten auf, sondern sind ausschließlich zur Unterstützung und Entlastung der Justizwachtmeister vorgesehen (sog. Verwaltungshelfer). Zu 2.: Die Vergaben von Gebäudereinigung und Winterdienst erfolgen bei ausscheidendem Personal bzw. Flächenerweiterung durch Ausweitung bestehender Verträge. Eine Evaluation findet im Rahmen der turnusgemäßen Neuausschreibungen nach Nr. 5.5.2 HvR statt. Die Entscheidung für den Aktentransport erfolgte aufgrund der Erfahrungen eines dreimonatigen Probebetriebs. Die Privatisierung der Frankierung wurde beim Landgericht Traunstein umfangreich in den Bereichen Kosten, Wartung , Hardware und Arbeitsaufwand evaluiert. Zu 3.: Bei der Privatisierung der Gebäudereinigung konnten deutliche Kostenreduzierungen verzeichnet werden. So konnten im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg durch die Privatisierung infolge Ausscheidens von sechs Reinigungskräften für den Zeitraum 2010 bis 2015 Einsparungen in Höhe von ca. 172.000 € erzielt werden. Aus den Bereichen der Oberlandesgerichte München und Bamberg konnten keine konkreten Angaben zu der Höhe der Einsparungen gemacht werden. Die Kosten des Transportunternehmens sind mit den Einsparungen an Personal, Kraftstoffverbrauch und Abnutzung des Dienstkraftfahrzeugs zu verrechnen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Entlastung der Justizwachtmeister von Transportaufgaben zugunsten der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben. Bei der privatisierten Frankierung von Postsendungen entsprechen die jährlichen Kosten den weggefallenen Kosten der Wartung für die nicht mehr benötigte Frankiermaschine (ca. 3.000 €). Die Kosten der notwendigen Anschaffung einer Briefschließmaschine entsprechen mit ca. 3.500 € einem Viertel der Kosten einer Frankiermaschine (ca. 12.500 €) bei doppelter Lebensdauer. Zu 4.: Die Privatisierung zeigte sich in ihren Auswirkungen überwiegend neutral. Nur vereinzelt wurde eine Verschlechterung der Reinigungsleistung angezeigt. Zu 5.: Im Bereich Gebäudereinigung kann der Führungsaufwand (Einsatzplanung, Anweisung und Überwachung eigener Reinigungskräfte) und der Aufwand für die Beschaffung von Arbeitsmaterial eingespart werden. Hinzugekommen ist der Aufwand für die Anweisung der monatlichen Rechnungen im Gegenzug zu den Einsparungen bei der Lohnabrechnung beim Landesamt für Finanzen und der Aufwand für die Kontrolle der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und der Qualität der erbrachten Arbeiten. Im Bereich Aktentransport ist der Verwaltungsaufwand gleich geblieben, im Bereich Frankierung ist er deutlich angestiegen. Eine Quantifizierung der Aufwandeinsparung bzw. der Aufwanderhöhung kann nicht angegeben werden. Drucksache 17/5232 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Zu 6.: Der Begleit- und Betreuungsaufwand bei der Ausweitung der bestehenden Verträge und im Rahmen der turnusgemäßen Neuvergaben wird als gering bis sehr gering geschildert (ca. 30 Stunden für eine Erstausschreibung mit Vergabe und ca. 10 Stunden für eine Folgeausschreibung). Im Übrigen ist kein weiterer Aufwand angefallen. Zu 7.: Im Justizbereich sind derzeit keine weiteren Privatisierungen geplant. Zu 8.: Im Justizbereich laufen derzeit keine Pilotprojekte, für die eine hiesige Federführung bestünde. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes: Zu 1.: A) Im Jahr 2014 wurde die Reinigung des 2. Obergeschos- ses eines Unterkunftsgebäudes der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Rechtspflege privatisiert. B) Gebäudereinigung und Hausmeisterdienst für die Unterkunftsgebäude der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei in Sulzbach-Rosenberg und Pfortendienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei in Fürstenfeldbruck. C) Privatisierung des Frankierservices im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. D) Seit 2010 wurden WC-Reinigungsarbeiten (Linderhof) und der Einlassdienst (Neuschwanstein) an private Dienstleister vergeben. E) Mit der zum 01.11.2005 in Kraft getretenen Verordnung zur Übernahme von Gebäudevermessungen von Privatpersonen in das Liegenschaftskataster vom 10.10.2005 (Gebäudeübernahmeverordnung – GÜVO) wurde die bereits bestehende Möglichkeit, Gebäudevermessungen von Privatpersonen in das amtliche Liegenschaftskataster zu übernehmen, weiter geöffnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebäudevermessungen durch private Ingenieurbüros (sog. „Prüfsachverständige“, vormals „Verantwortliche Sachverständige Vermessung im Bauwesen“) in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Zu 2.: A) Es wurde keine Evaluation durchgeführt. B) Es wurde keine Evaluation durchgeführt. C) Ständige Evaluation bezüglich Qualität des Dienstleisters D) In Linderhof war die Fremdvergabe alternativlos, da kein geeignetes Eigenpersonal für diese saisonal beschränkte Aufgabe gewonnen werden konnte. In Neuschwanstein wurden Kapazitäten eigenen Personals frei, welches zur Bewältigung der gestiegenen Besucherzahlen eingesetzt werden konnte. E) Es erfolgte eine Evaluierung der Anzahl der übernommenen Gebäudeveränderungen; jährlich ergaben sich in den Jahren 2010–2014 etwa 800 Fälle. Zu 3.: A) Die Kosten wurden um ca. 700 €/Jahr gesenkt. B) 2012: ca. 6.000 € 2013: ca. 4.700 € 2014: ca. 5.100 € C) Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde im Vorfeld durchgeführt. Es wurden Arbeitskapazitäten eingespart. D) Keine Kostensenkung. E) Die Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung sind grundsätzlich kostendeckend kalkuliert. Sofern eine Gebäudeeinmessung von einem Privaten durchgeführt wird, erfolgt eine Kostenaufteilung im Verhältnis 35:65. Die o. a. Privatisierungsmaßnahme wirkt daher kostenneutral . Zu 4.: A) Eine Verbesserung ist nicht ersichtlich. B) Weniger Ausfallzeiten und weniger Überstundenaufbau. C) Die Frankierleistung wird für die Verwaltung in der ge- wünschten Qualität erbracht. D) Keine Verbesserung. E) Das Behördenangebot hat sich durch die erweiterten Möglichkeiten der Ingenieurbüros nicht geändert. Zu 5.: A) Keine Ersatzkraft bei Urlaub/Krankheit. B) Keine Ersatzkraft bei Urlaub/Krankheit. C) Es wurde eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes von etwa einer halben Arbeitsstunde/Tag QE 1 erreicht. D) Aufwand für Personalgewinnung und -verwaltung entfällt. E) Eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands hat sich im Bereich der Außendienstvermessung ergeben. Dadurch wird der durch Reformmaßnahmen vorgegebene Abbau von insgesamt 504 Stellen bis zum Jahr 2019 erleichtert. Zu 6.: A) Geringfügiger Begleit- und Betreuungsaufwand. B) Kein Begleit- und Betreuungsaufwand. C) Kein Aufwand, da Beauftragung des Dienstleisters, der über die zentrale Ausschreibung ermittelt wurde. D) Kontrolle und Abrechnung der erbrachten Dienstleistung; Höhe nicht ermittelbar. E) Durch die neu geschaffene dreidimensionale Gebäude- aufnahme fiel an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – insbesondere in der Anfangsphase der Neuregelung – ein erheblicher Begleit- und Betreuungsaufwand an. Insbesondere war eine intensive Prüfung und Qualitätssicherung der von den Privaten eingereichten Arbeiten erforderlich. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Qualitätsstandards wurde die Richtlinie „Mindestanforderung für die Übernahme von Gebäudevermessungen in das Liegenschaftskataster (MiA-GÜVO)“ an die dreidimensionale Gebäudedarstellung angepasst. Eine konkrete Angabe des Begleit- und Betreuungsaufwands ist nicht möglich. Zu 7.: A) Fehlanzeige. B) Fehlanzeige. C) Fehlanzeige. D) Keine weitere Aufgabenverlagerung vorgesehen. E) Fehlanzeige. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5232 Zu 8.: Hinsichtlich A) bis E) wird Fehlanzeige erstattet. Pilotprojekt Facility Management (StMFLH) Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat pilotiert ein Projekt im Bereich Facility Management . Dabei soll überprüft werden, ob durch eine bei der Immobilien Freistaat Bayern konzentrierte und nach Möglichkeit vollständige Vergabe von Leistungen aus den Bereichen technisches Gebäudemanagement sowie infrastrukturelles Facility Management Einsparungen und Synergieeffekte im Vergleich zur bisherigen Eigenbewirtschaftung durch die jeweilige Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle erzielt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang die Vergabe der Leistungen an einen einzelnen Dienstleister für den Freistaat vorteilhaft wäre. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes: Zu 1.: An Behörden im Geschäftsbereich des StMELF wurden seit 2010 die nachfolgenden internen und externen Dienstleistungen ganz oder teilweise privatisiert: interne Dienstleistungen – Gebäudereinigung – Winterdienst – Abholung und Frankierung der Briefpost – Schließdienst – Druck-, Laminier- und Grafikdesignaufträge – Der Reiseservice der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), der für die Beschäftigten insbesondere Buchungen von Hotels, Flug- und Bahnreisen erledigte, wird seit 01.01.2014 von einem privaten Reisebüro wahrgenommen. – Verfahrenstechnische Arbeiten in Verfahren nach dem FlurbG sind an private Dienstleister vergeben worden. externe Dienstleistungen – Die Bodenprobenentnahmen im Rahmen der Boden- dauerbeobachtung, die ursprünglich von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt wurden (Humus- und Schadstoffanalyse auf bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen in einem 5- bzw. 10-jährigen Turnus), sind seit 2012 einem externen Dienstleister übertragen. – Die zum 01.01.2008 eingeführte Verbundberatung wurde im Berichtszeitraum inhaltlich und zahlenmäßig erweitert. Seit dem 01.01.2014 übernimmt die Bayerische Landessiedlung wesentliche Teile der landwirtschaftlichen Bauberatung . – Zum 01.01.2012 wurde die ehemals von der Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführte Pferdeleistungsprüfung im Feld an zwei anerkannte bayerische Züchtervereinigungen vergeben. – Die bereits seit 2009 im Bereich Saatenanerkennung nach dem Saatgutverkehrsgesetz von der Landesanstalt für Landwirtschaft an das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) übertragenen Aufgaben wurden um die neue Aufgabe „Mitarbeit in der praktischen Durch- führung der Feldbestandsprüfung für Zertifiziertes Saatgut “ erweitert. Rechtliche Zuständigkeiten wurden dabei nicht übertragen. Zu 2.: Eine Evaluierung im Sinne einer Prüfung, ob und inwieweit die Vergaben im Einzelfall geeignet waren, den angestrebten Zweck zu erfüllen, erfolgte bei den internen Dienstleistungen überwiegend nicht. Die Gründe liegen darin, dass in aller Regel fehlende Personalkapazitäten kompensiert werden mussten oder Vergaben rechtlich vorgeschrieben waren. Bei den übertragenen externen Dienstleistungen werden i. d. R. Qualitätskontrollen z. B. durch stichprobenartige Kundenbefragungen durchgeführt und generell die Kostenentwicklung beobachtet. Ferner werden Aufsichtsbefugnisse wahrgenommen. Leistungen von Fremdfirmen, die interne Dienstleistungen übertragen bekommen haben, werden geprüft und abgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Evaluierung ganz automatisch im Zusammenhang mit den turnusmäßig durchzuführenden Ausschreibungen. Zu 3.: Grundsätzlich ist eine Kostensenkung durch Verlagerung von Aufgaben aus dem staatlichen Bereich in die Privatwirtschaft bei gleichbleibenden Qualitätsstandards kaum möglich , da die Privatwirtschaft im Gegensatz zum Staat eine Gewinnerzielung beabsichtigt. Kosteneinsparungen in unterschiedlichem Umfang konnten bei der Vergabe von internen Dienstleistungen erzielt werden, wenn durch die Privatisierung Personaleinsparungen (Lohn- bzw. Lohnnebenkosten) möglich waren. Bei einzelnen Dienstleistungen wurden aber Qualitätseinbußen im Vergleich zur Leistungserbringung durch die Behörde selber kritisiert. Zu 4.: Die Übertragung von externen Dienstleistungen auf private Dienstleister führt in aller Regel zum (teilweisen) Wegfall der Aufgabe bei der Behörde und nicht zur Verbesserung von deren Angebot. Im Einzelfall führt die Übertragung zu einer Entlastung, die es gestattet, andere Aufgaben im gebotenen Umfang wahrzunehmen. Oftmals wird durch die Übertragung auch nur sichergestellt, dass die Aufgabe überhaupt aufrechterhalten werden kann, da die staatliche Aufgabenwahrnehmung mangels der dafür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht mehr möglich ist. Zu 5.: Eine nennenswerte Reduzierung des Verwaltungsaufwands , insbesondere bei der Privatisierung interner Dienstleistungen, konnte nur in seltenen Fällen festgestellt werden. Dort wo Personal eingespart wurde, entfällt der entsprechende Verwaltungsaufwand. Grundsätzlich nehmen die erforderlichen Qualitäts- und Ergebniskontrollen, die haushaltstechnische Abwicklung sowie die Bearbeitung von Beanstandungen erheblich Zeit in Anspruch. Bei der Übertragung von externen Dienstleistungen entsteht z. T. Schulungs-, Fortbildungs- und Einweisungsaufwand sowie Bedarf nach fachlicher Unterstützung. Zu 6.: Die mit der Vergabe einhergehenden Aufwände (z. B. Er- Drucksache 17/5232 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 stellung von Ausschreibungsunterlagen, Begehungen, Angebotswertung , Mitteilungen an nicht berücksichtigte Bieter) sind je nach Vergabeart z. T. erheblich. Gerade im Bereich der ländlichen Entwicklung sind die mit den Vorbereitungen zur Vergabe der Durchführung von verfahrenstechnischen Arbeiten in Verfahren nach dem FlurbG als auch die Begleitung und Überwachung der Maßnahmen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Zu 7.: Neben der Vergabe von Gebäudereinigungen steht eine Ausweitung der Privatisierungen der verfahrenstechnischen Arbeiten in Verfahren nach dem FlurbG an. Darüber hinaus ist eine Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Rinderzuchtverbände (gegen Kostenerstattung) geplant, um den geforderten Personalabbau in der Landwirtschaftsverwaltung erbringen zu können. Ob die bisher von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bereich der Besonderen Ernteermittlung vollzogenen Teilaufgaben (u. a. Probenahme, Datenerhebung, Probenversand) wirtschaftlich sinnvoll auf einen privaten Dienstleister übertragen werden können, wird derzeit geprüft. Zu 8.: Derartige Pilotprojekte gibt es aktuell nicht. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes : Zu 1.: A) Interne Dienstleistungen, die im StMUV und den nachge- ordneten Behörden privatisiert wurden: – Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung) – Pflege Außenanlagen – Küche – Dienstleistungen im Bereich EDV und IT – Druckerei – Räum- und Streudienst – Hausmeisterdienste B) Durchführung der Trichinenuntersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung in 5 Landkreisen (Beauftragung erfolgt durch die Landkreise selbst). C) Durchführung der Milchkammerkontrollen (Aufgabe der amtlichen Überwachung nach Anhang IV Kapitel I Nr. 3 VO (EG) Nr. 854/2004 gemäß Art. 5 der VO (EG) Nr. 882/2004) an den Milchprüfring Bayern e.V. D) Rahmenvereinbarung über unterstützende Dienstleistungen im Tierseuchenfall; Gegenstand des Auftrags war die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Geflügelbeständen sowie/oder die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Klauentieren im Falle einer Tierseuche unter Beachtung des Tierschutzrechts durch Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten seitens des Auftragnehmers. E) Vergabe der Annahme und des Einpflegens in die staatliche Antibiotikadatenbank von Meldungen nach § 58 a AMG (Vergabe § 58 a AMG) in 2014 Vergabe der Annahme und des Einpflegens in die staatliche Antibiotikadatenbank von Meldungen nach § 58 b AMG (Vergabe § 58 b AMG) in 2014 F) Bereich Wasserwirtschaft – Privatisierung der Überwachung von kommunalen und industriellen Abwasseranlagen. – Vergaben von bisher von den Wasserwirtschaftsämtern erbrachten chemischen Untersuchungen an private Dienstleister im Rahmen des Umbaus der Labore der Wasserwirtschaftsämter zu Monitoring-Einheiten. Dies ist flächendeckend für den Laborbereich und die kommunalen Abwasseranlagen erfolgt, im Bereich „industrielle Abwasseranlagen“ laufen Pilotversuche. – Begutachtung von Erdwärmesonden mit einer thermischen Nutzung bis einschließlich 50 kJ/s durch private Sachverständige. Derzeit sind in diesem Bereich 59 private Sachverständige tätig. Zur rechtlichen Umsetzung wurden dafür die Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) und die Verordnung über die Zulassung von Prüflaboratorien für Wasseruntersuchungen in Bayern neu erlassen . Diese sind seit 01.01.2011 in Kraft. Zu 2.: A) Eine Evaluierung im engeren Sinne findet bei den Ver- gaben nicht statt. Die Vergaben erfolgen im Rahmen des Vergaberechts. Die Leistungserbringung erfolgt damit auf vertraglicher Basis, sodass Mängeln bei der Leistungserbringung durch vertragliche Regelungen abgeholfen werden oder der Vertrag gekündigt werden kann. B) Die Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. C) Eine Überwachung der Erfüllung der Dienstleistung durch den privaten Dienstleister wird durch einen jährlichen Rechenschaftsbericht sichergestellt. Des Weiteren wird im Ausschreibungszeitraum ein Audit durch das LGL durchgeführt . D) Entfällt. Die Rahmenvereinbarung wurde mittlerweile durch das StMUV gekündigt. E) Die Vergaben nach §§ 58 a und 58 b AMG konnten noch nicht evaluiert werden. Sie sind erst im zweiten Halbjahr 2014 erfolgt. F) Die Zulassung und Tätigkeit der Privaten Sachverständigen Wasserwirtschaft unterliegt der Aufsicht durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Die Tätigkeit der Verwaltungshelfer im Bereich der Überwachung von Abwasseranlagen wird zudem im Rahmen der Auftragserfüllung von den WWA überwacht. Zu 3.: A) Kostenvergleichsrechnungen werden i. d. R. nicht ange- stellt. B) Die Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. C) Kosten wurden nicht gesenkt, die Veterinärverwaltung konnte aus personellen Gründen diese Aufgabe nicht erfüllen . D) Entfällt. Es wurde erstmalig eine zusätzliche Unterstützung beschafft. E) Die Veterinärverwaltung konnte aus personellen Gründen diese neue Aufgabe nicht erfüllen. F) Der Einsatz von Verwaltungshelfern zur Überwachung von Abwasseranlagen wurde mit der Neufassung des BayWG rechtlich festgelegt, ebenso der Untersuchungsrahmen . Nach derzeitigem Stand ist zwar eine Kosteneinsparung auf staatlicher Seite durch Personaleinsparungen an den Wasserwirtschaftsämtern erkennbar. Eine Minderung der Gesamtkosten bestehend aus Kosten für private Labore, Vergabe von Aufträgen, Kosten der Ver- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5232 waltungshelfer und Kosten für die Koordinierung und Betreuung der Verwaltungshelfer an den WWA und dem LfU ist nicht erkennbar. Die Kosten für die Überwachung trägt der Betreiber der Anlage. Die Entgelte für die privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft im Bereich Thermische Nutzungen werden zwischen den Sachverständigen und Anlagenbetreibern frei ausgehandelt. Die Kosten für den Sachverständigen hat der Anlagenbetreiber zu tragen. Zu 4.: A) Mit der Privatisierung von internen Dienstleistungen er- folgt keine Verbesserung des Angebots, da wegen des haushaltrechtlichen Gebots der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit der Umfang der zu vergebenden Dienstleistung auf das erforderliche Maß beschränkt werden muss. B) Die Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. C) Das Angebot der Behörde wurde nicht verbessert, da es sich bei der Dienstleitung um eine Pflichtaufgabe handelt, die ohnehin erbracht werden muss. D) Für die Tötung von Beständen im Tierseuchenfall hatte sich hinsichtlich der getroffenen Vorsorgemaßnahmen gezeigt, dass bei Personal und Ausrüstung Engpässe auftreten können. Daher sollte für das Töten von Geflügel sowie von Klauentieren in größeren Betrieben ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. E) Durch die Vergaben nach §§ 58 a und 58 b AMG konnte das Angebot der Behörden nicht verbessert werden. Tierhaltern ohne EDV-Anbindung wird die Möglichkeit eröffnet , statt der elektronischen Meldung mithilfe schriftlicher Meldungen ihrer Verpflichtung zur Mitteilung von Daten nachzukommen. F) Die Abwasseranlagenüberwachung und zusätzliche Vergaben von Laborleistungen wurden teilprivatisiert. Teilleistungen werden künftig nicht mehr vonseiten der Wasserwirtschaftsämter , sondern von privaten Dienstleistern erbracht. Die Kosten hierfür trägt der Abwasseranlagenbetreiber . Instrumente für die Betreiber und Kreisverwaltungsbehörden zur Abwicklung der Überwachung werden staatlicherseits zur Verfügung gestellt. Da die Privatisierung von Leistungen der Wasserwirtschaftsämter jeweils mit Personaleinsparungen verbunden ist, gibt es keine Verbesserung von Leistungen. Zu 5.: A) Ziel der Vergabe von Dienstleistungen ist, dass der Ver- waltungsaufwand nach Vergabe minimiert wird. In der Praxis ist aber auch nach Vertragsschluss zur Sicherstellung der Vertragserfüllung und Qualität wie auch zur Abrechnung der Leistungen ein Verwaltungsaufwand gegeben . Eine allgemeine Quantifizierung dieses Aufwands bzw. der Aufwandsreduktion ist nicht möglich. B) Die Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. C) Entfällt. D) Entfällt. E) Siehe Antwort zu Frage 2. Die Senkung des Verwaltungs- aufwandes kann aufgrund der kurzen Laufzeit der Vergaben noch nicht beziffert werden. F) Erste Schätzungen gehen mittelfristig von einer Verminderung des Verwaltungsaufwands der Wasserwirtschaftsämter für die Anlagenüberwachung von ca. 70 % aus. Für den Bereich der Erdwärmesonden liegen keine Erhebungen vor. Zu 6.: A) Abhängig von der Art und dem Umfang der zu vergeben- den Dienstleistung ist insbesondere bei der Erstellung von Leistungskatalogen für eine Ausschreibung ein erheblicher Aufwand zu tätigen, der aber nicht in einem allgemeingültigen Wert quantifiziert werden kann. Auch der Betreuungsaufwand ist stark fallabhängig. B) Die Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. C) Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A. Fachliche Zuarbeit im Umfang von ca. 10 Arbeitstagen . D) Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A und anschließende Vergabe gem. § 3 Abs. 5 a VOL/A. E) Siehe Antwort zu Frage 2. Es können noch keine Aussagen zum Begleit- und Betreuungsaufwand getroffen werden. Begleit- und Betreuungsaufwand fiel durch die Angebotserstellung und die Vergabe an. F) Grundsätzlich fällt bei der Vergabe von Leistungen an Dritte stets Verwaltungsaufwand an, z. B. für die Durchführung der Vergabe selbst, für die Betreuung der Verwaltungshelfer , die Abrechnung etc. Bei der Abwasseranlagenüberwachung verbleiben künftig zusätzlich die Planung und Organisation der Überwachung sowie die abschließende wasserwirtschaftliche Bewertung des Überwachungsergebnisses Aufgabe der Verwaltung. Beim Bayerischen Landesamt für Umwelt entsteht Aufwand durch die Anerkennung und Fortbildung der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft. Zu 7.: E) Die Vergabe von weiteren Erfassungsaufgaben im Zu- sammenhang mit der Umsetzung der 16. AMG-Novelle wird derzeit geprüft. Im Übrigen: Fehlanzeige. Zu 8.: Fehlanzeige. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege berichtet für seinen Geschäftsbereich Folgendes: Zu 1.: Das StMGP hat die folgenden Dienstleistungen extern vergeben : – Gebäudereinigung – Pforten- und Sicherheitsdienst – Hausmeisterdienste Eine Privatisierung von Leistungen, welche bisher durch staatliche Dienstleister erbracht wurden, hat jedoch nicht stattgefunden. Daher können auch keine weiteren Aussagen zu den Auswirkungen (Kostensenkungen, etc.) getroffen werden.