Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 22.12.2014 Brücken und Unterführungen im Ostallgäu Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Brücken und Unterführungen im Landkreis Ostallgäu sind als marode und dringend sanierungsbedürftig eingestuft (bitte Standortangabe)? 2. a) Wie hoch sind die Sanierungskosten für die jeweiligen Brücken und Unterführungen? b) Welchen finanziellen Anteil müssen die betroffenen Kommunen oder der Landkreis jeweils zu den Gesamtkosten beisteuern? 3. a) Gibt es Kommunen, die die Kofinanzierung nicht leisten können? b) Wenn ja, führt dies zu einer Aufschiebung der Sanierung ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5320 Bayerischer Landtag Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.02.2015 1. Welche Brücken und Unterführungen im Landkreis Ostallgäu sind als marode und dringend sanierungsbedürftig eingestuft (bitte Standortangabe)? 2. a) Wie hoch sind die Sanierungskosten für die jeweiligen Brücken und Unterführungen? Die Fragen 1 und 2 a werden wegen des bestehenden konkreten Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bayerische Straßenbauverwaltung führt an ihren Bauwerken die regelmäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 durch. Dabei werden Zustandsnoten ermittelt. Ab einer Zustandsnote von 3,0 besteht ein vordringlicher Instandsetzungs- oder Erneuerungsbedarf an einer Brücke. Im Landkreis Ostallgäu weisen zum Erhebungszeitpunkt 31. März 2014 insgesamt die nachfolgenden 15 Brücken im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen Zustandsnoten von 3,0 oder schlechter auf. Im Zuge von Bundesautobahnen befindet sich im Landkreis Ostallgäu keine Brücke mit einer Zustandsnote von 3,0 oder schlechter. Von Brücken in der Baulast des Landkreises Ostallgäu und der Gemeinden besitzt die Staatliche Bauverwaltung keine Daten. Die Brücken werden vom Landkreis und den Gemeinden in eigener Zuständigkeit betreut. In der folgenden Tabelle sind die 15 Bauwerke in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamts Kempten mit Örtlichkeit , Baujahr, Zustandsnote, Baulastträger und geschätzten Instandsetzungs- bzw. Erneuerungskosten aufgelistet: geschätzte Kosten in Mio. € Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5320 Als Hauptgrund für die Instandsetzungsbedürftigkeit der Bauwerke ist in erster Linie der altersbedingte Verschleiß durch die zunehmende Verkehrsbelastung und die natürlichen Witterungsbedingungen zu nennen. Das Staatliche Bauamt Kempten beabsichtigt im Rahmen einer Koordinierten Erhaltungsplanung (KEP) die genannten Bauwerke innerhalb der nächsten sechs Jahre instand zu setzen. Konkret sind für das Jahr 2015 die Instandsetzung der beiden Brücken im Zuge der St 2008 bei Seeg und für das Jahr 2016 die Instandsetzung der beiden Brücken im Zuge der B 12 bei Kraftisried geplant. Einige Bauwerke stehen im Zusammenhang mit Um- und Ausbauprojekten und sind darauf abzustimmen. Andere sind im Vorfeld konkreter Erhaltungsmaßnahmen nachzurechnen und dahingehend zu überprüfen, ob ein über den reinen Erhaltungsbedarf hinausgehender Ertüchtigungsbedarf besteht. Bis zur konkreten Durchführung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme werden keinerlei Abstriche am notwendigen Sicherheitsniveau für die Nutzung des Bauwerkes toleriert. Die regelmäßige Bauwerksüberwachung für die Straßenbrücken nach der DIN 1076 bietet zusammen mit der laufenden Beobachtung durch die Streckenwarte der Straßenbauverwaltung die Gewähr für die Sicherheit im Bauwerksbereich. Sobald akuter Handlungsbedarf festgestellt wird, erfolgen unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen . b) Welchen finanziellen Anteil müssen die betroffenen Kommunen oder der Landkreis jeweils zu den Gesamtkosten beisteuern? Lediglich bei der Instandsetzungsmaßnahme der Überführung der Kreisstraße OAL 5 über die B 12 bei Altdorf wird ein geringer Anteil des Landkreises Ostallgäu von ca. 30.000 € zu leisten sein. Bei allen anderen dieser vorgesehenen Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen tragen der Bund bzw. der Freistaat die Kosten vollständig. 3. a) Gibt es Kommunen, die die Kofinanzierung nicht leisten können? b) Wenn ja, führt dies zu einer Aufschiebung der Sanierung ? Die Fragen 3 a und 3 b werden gemeinsam beantwortet. Der Landkreis Ostallgäu und die Gemeinden sind für die Finanzierung der Erhaltungsmaßnahmen vollständig selbst verantwortlich. Informationen zur Beantwortung dieser Fragen liegen uns nicht vor. geschätzte Kosten in Mio. €