Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klaus Adelt, Dr. Paul Wengert, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Harry Scheuenstuhl SPD vom 17.12.2014 Zur Personalsituation der oberfränkischen Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken in den Jahren 2012, 2013, 2014 und künftig in 2015 tätig? b) Bitte aufgeschlüsselt nach Dienststellen. c) In Relation zur Sollstärke. 2. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind davon in der Mobilen Reserve tätig? 3. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken waren in den Jahren 2013 und 2014 wie lange in Mutterschutz bzw. Elternteilzeit ? b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken waren in den Jahren 2013 und 2014 wie lange in Altersteilzeit und Pflegeteilzeit u. a.? 4. a) Wie viele der durch in 2.1 und 2.2 zur Sprache kommenden ausfallenden Stunden an Arbeitszeit konnten konkret durch die Mobilie Reserve ausgeglichen werden ? b) Inwieweit hat sich durch den „familienbedingten Ausfall von Arbeitskraft“ die Iststärke der Dienststellen im besagten Zeitraum geändert? 5. Wie ist der Operative Ergänzungsdienst in den einzelnen bayerischen Polizeipräsidien a) strukturell, b) finanziell, c) sowie personell ausgestattet und organisiert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2015 1. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken in den Jahren 2012, 2013, 2014 und künftig in 2015 tätig? Stichtag für die Erhebung der Zahlen ist der Personalstand im Dezember des jeweiligen Jahres. Eine Aussage für das Jahr 2015 ist daher noch nicht möglich. Die Zahl der im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken tätigen Polizeivollzugsbeamten kann der Spalte „Iststärke“ entnommen werden . Die Spalte „TZ-ber. Iststärke“ berücksichtigt dabei auch die Teilzeitanteile. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5321 Bayerischer Landtag Stand Dezember 2012 Stand Dezember 2013 Stand Dezember 2014 Dienststelle Sollstärke Iststärke TZ-ber. Iststärke Sollstärke 1 Iststärke TZ-ber. Iststärke Sollstärke 2 Iststärke TZ-ber. Iststärke PI Bamberg-Land 114 107 104,52 117 101 98,28 120 106 103,2 PI Bamberg-Stadt 140 111 106,61 144 115 110,57 149 121 115,96 PI Bayreuth-Land 63 58 56,31 65 58 55,34 66 62 59,46 PI Bayreuth-Stadt 136 115 111,58 139 111 109,30 143 109 106,45 PI Coburg 117 97 94,56 126 97 95,20 129 99 95,91 PSt Bad Rodach 7 4 4,00 Zum 01.07.2013 wurde die PSt Bad Rodach in die PI Coburg integriert. Zeitgleich wurde eine PW Bad Rodach ausgebracht. PI Ebermannstadt 34 33 31,20 35 35 33,75 35 36 34,63 PI Forchheim 73 69 68,01 75 68 67,00 79 72 69,76 PI Hof 117 94 91,09 121 93 89,96 125 100 95,80 PSt Rehau 28 28 27,57 28 29 28,88 28 28 27,20 PI Kronach 64 55 53,60 66 56 54,98 67 59 57,22 PI Kulmbach 51 60 57,94 53 58 55,96 56 58 55,71 PI Lichtenfels 64 58 56,48 65 62 60,50 68 61 60,00 PSt Bad Staffelstein 15 12 12,00 16 12 12,00 16 12 11,50 PI Ludwigsstadt 22 20 20,00 22 20 20,00 22 20 20,00 PI Marktredwitz 60 62 61,03 60 61 60,25 60 62 61,25 PI Münchberg 38 33 32,51 38 35 34,53 38 37 36,63 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5321 Stand Dezember 2012 Stand Dezember 2013 Stand Dezember 2014 PI Naila 40 32 31,43 40 31 30,58 40 31 30,58 PSt Bad Steben 5 5 5,00 5 3 3,00 5 3 3,00 PI Neustadt/Cbg. 43 39 39,00 44 38 38,00 45 41 41,00 PI Pegnitz 34 35 34,59 35 36 35,45 37 36 35,30 PI Selb 40 33 31,23 40 36 34,57 40 37 35,45 PI Stadtsteinach 34 32 31,23 35 36 34,53 35 36 34,78 PI Wunsiedel 37 34 33,42 38 33 32,59 38 34 33,63 KPI Bamberg 67 78 74,44 69 76 71,89 74 76 71,84 KPI Bayreuth 70 87 83,94 73 82 78,80 74 83 79,48 KPI Coburg 69 87 84,94 70 89 86,68 71 88 85,48 KPI Hof 73 92 90,37 75 91 89,60 75 94 92,50 KPI (Z) Oberfranken3 43 57 55,86 45 60 59,22 57 63 62,38 VPI Bamberg 66 64 63,76 67 63 62,63 70 60 59,75 VPI Bayreuth 76 66 65,39 77 68 67,30 81 76 74,90 VPI Coburg 57 42 42,00 57 41 41,00 58 39 39,00 VPI Hof 98 75 73,68 100 70 67,92 102 71 68,99 1 Im Rahmen der Rückführung der Wochenarbeitszeit erhielt das PP Oberfranken im Jahr 2013 insgesamt 51 Sollstellen. 2 Durch die Verteilung der 1.000 Stellen für die Bayerische Polizei erhielt das PP Oberfranken im Jahr 2014 insgesamt 65 Sollstellen. 3 Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2013/2014 erhielt das PP Oberfranken im Jahr 2013 insgesamt zwei Sollstellen. Im Rahmen der Umsetzung der Evaluation der Grenzreform werden in Oberfranken mit Wirkung zum 01.01.2015 zwei Sollstellen von der KPI Hof zur KPI/Z Oberfranken verlagert. Darüber hinausgehende Sollstellenverlagerungen oder -zuführungen zum PP Oberfranken sind aktuell nicht absehbar. b) Bitte aufgeschlüsselt nach Dienststellen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 a verwiesen. c) In Relation zur Sollstärke. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 a verwiesen. 2. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind davon in der Mobilen Reserve tätig? Zurückgehend auf einen Beschluss des Bayer. Landtags (Drs. 12/9761 vom 26.01.1993) werden seit 1995/1996 für Ausfallzeiten von Polizeibeamtinnen aufgrund Schwangerschaft , Mutterschutz und Elternzeiten zwischenzeitlich 240 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Im Rahmen der halbjährlichen Personalzuteilungen werden unter Berücksichtigung der für den Zeitpunkt der Zuteilung gemeldeten Schwangerschafts-, Mutterschutz- und Elternzeiten für jedes Präsidium die Zuteilungsansprüche ermittelt und verteilt. Berücksichtigt werden dabei Ausfälle von • Polizeibeamtinnen • der 2. und 3. QE • bei den Präsidien der Landespolizei • im Wechselschichtdienst. Nach dieser halbjährigen Verwendung als Mobile Reserve können die Beamten anschließend ohne Zweckbindung im Verband verbleiben und müssen keine Versetzung in ein anderes Präsidium befürchten. Dem PP Oberfranken wurden zum Zuteilungstermin 01.09.2014 24 Zuteilungsanteile als Mobile Reserve zugewiesen . Zum 01.03.2015 werden es 18 Zuteilungsanteile sein. 3. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken waren in den Jahren 2013 und 2014 wie lange in Mutterschutz bzw. Elternteilzeit? Mutterschutz 2013: 28 Beamtinnen Mutterschutz 2014: 29 Beamtinnen Elternzeit mit Teilzeit (bis zu 30 Wochenstunden) 2013: 41 Beamte Elternzeit mit Teilzeit (bis zu 30 Wochenstunden) 2014: 61 Beamte Der Mutterschutz dauert in der Regel rund 14 Wochen, die Dauer von Elternzeiten mit Teilzeit richtet sich nach den Anträgen der Beamtinnen und Beamten. Elternzeiten können bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes eingebracht werden, bis zu 12 Monate können davon auch bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs beantragt werden . Eine detaillierte Aufstellung, wie lange die einzelnen Beamten jeweils im Mutterschutz bzw. Elternzeit mit Teilzeit waren, ist innerhalb der kurzen Frist nicht möglich. b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken waren in den Jahren 2013 und 2014 wie lange in Altersteilzeit und Pflegeteilzeit u. a.? Altersteilzeit 2013 1 Beamter Altersteilzeit 2014 1 Beamter Pflegeteilzeit 0 Beamte Die Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Polizeivollzugsbeamte ist aufgrund der besonderen Altersgrenze nur in geringem Umfang möglich. Im Jahr 2013 arbeiteten darüber hinaus 168 Polizeivollzugsbeamte in Antragsteilzeit und familienpolitischer Teilzeit (Art. 88 und 89 BayBG). Im Jahr 2014 waren es 191 Polizeivollzugsbeamte . Auch hier ist eine detaillierte Aufstellung der Zeiträume nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich . Drucksache 17/5321 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. a) Wie viele der durch in 2.1 und 2.2 zur Sprache kommenden ausfallenden Stunden an Arbeitszeit konnten konkret durch die Mobilie Reserve ausgeglichen werden? Eine Darstellung des Ausgleichs von ausgefallenen Stunden ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Personalzuteilung konnte jedoch beim Polizeipräsidium Oberfranken in den Jahren 2013 und 2014 nach den Kriterien für die Mobile Reserve (vgl. Nr. 2) folgender Personalausgleich zum jeweiligen Zuteilungstermin erfolgen: zum 01.03.2013 Anzahl Ausgleich durch Mobile Reserve gemeldete Schwangerschaften 4 4 Elternzeiten 26 0 zum 01.08.2013 gemeldete Schwangerschaften 9 9 Elternzeiten 25 14 zum 01.02.2014 gemeldete Schwangerschaften 3 3 Elternzeiten 25 16 zum 01.09.2014 gemeldete Schwangerschaften 4 4 Elternzeiten 22 20 Mit den zurzeit landesweit als Mobile Reserve zur Verfügung stehenden Beamten/Beamtinnen ist regelmäßig ein Ausgleich aller bis zur Zuteilungsentscheidung gemeldeten schwangerschaftsbedingten Ausfälle (Mutterschutz und Beschäftigungsverbote ) nach den festgelegten Kriterien halbjährlich möglich. Ein Ausgleich der Elternzeiten nach den Kriterien der Mobilen Reserve ist jedoch nur anteilig möglich . Zu den Regelungen der Mobilen Reserve bei der Bayerischen Polizei darf auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, vom 13.12.2013, Drs. 17/492 vom 28.02.2014 verwiesen werden. b) Inwieweit hat sich durch den „familienbedingten Ausfall von Arbeitskraft“ die Iststärke der Dienststellen im besagten Zeitraum geändert? Zahlen, die isoliert nur den familienbedingten Ausfall von Arbeitskraft darstellen, werden nicht erhoben, da für die Berechnung der Personalstärke im Rahmen einer Gesamtbetrachtung immer auch nicht familienbedingte Teilzeiten und Abwesenheiten berücksichtigt werden müssen. Familienbedingte Teilzeitarbeit und Abwesenheiten, die die Personalausstattung in den Dienststellen vermindern, werden bei der halbjährlichen Personalzuteilung an die Polizeipräsidien mitberücksichtigt. Dazu wird die von den Polizeipräsidien gemeldete teilzeitbereinigte Iststärke (vgl. Spalte 3 der unter 1 a aufgeführten Tabelle) abzüglich längerfristiger Abwesenheiten z. B. durch familienpolitische Beurlaubungen der jeweiligen Sollstärke gegenübergestellt, mit dem Ziel, eine bayernweit ausgeglichene Personalausstattung sicherzustellen. 5. Wie ist der Operative Ergänzungsdienst in den einzelnen bayerischen Polizeipräsidien a) strukturell, b) finanziell, c) sowie personell ausgestattet und organisiert? Aufgrund des Sachzusammenhangs dürfen wir die Beantwortung zu den Fragen 5 a, 5 b und 5 c zusammengefasst übermitteln. Die Diensthundeführer (DHF), Einsatzzüge (E-Züge) und Zivilen Einsatzgruppen (ZEG) sind in Operativen Ergänzungsdiensten (OED) zusammengefasst. Die Ballungsraumpräsidien nehmen bei den OED eine Sonderstellung ein. In Mittelfranken sind die Diensthundeführer in der zentralen Diensthundestaffel (bei der PI Nürnberg-Ost) zusammengefasst. Neben den E-Zügen in Ansbach, Erlangen und Schwabach, die kurzfristig zu einer Einsatzhundertschaft zusammengezogen werden können, wurde zudem eine eigene Einsatzhundertschaft (USK) mit Sitz in Nürnberg gegründet. Diese „Polizeiinspektion Ergänzungsdienste “ ist vorrangig für den Ballungsraum NürnbergFürth , letztendlich aber für den gesamten Präsidialbereich zuständig und wird auch überregional bei Großlagen eingesetzt . Die ZEG sind innerhalb des PP Mittelfranken einzelnen Inspektionen zugeteilt. Das PP München hat seine Einsatzhundertschaften und Diensthunde seit jeher als eigene Dienststelle in der Polizeidirektion „Zentrale Dienste“ geführt. Diese Dienststellen werden fortan als „PI Ergänzungsdienste“ 1–3 bzw. 5 ausgewiesen . Die ZEG sind ebenfalls bei den Polizeiinspektionen angegliedert. Folgende Übersicht bietet einen Überblick über die Iststärke der OED über die Jahre 2012 bis 2014. Die OED sind bislang noch nicht mit Sollstellen etatisiert. Stand Dezember 2012 Stand Dezember 2013 Stand Dezember 2014 Dienststelle Iststärke TZ-ber. Iststärke Iststärke TZ-ber. Iststärke Iststärke TZ-ber. Iststärke OED Bamberg 34 34,00 36 35,75 41 40,50 OED Bayreuth 39 38,83 39 38,18 43 42,18 OED Coburg 31 30,71 31 30,75 37 36,50 OED Hof 34 33,07 35 34,28 36 35,48 OED Aschaffenburg 54 53,00 55 54,00 56 55,00 OED Schweinfurt 56 55,00 57 57,00 61 60,00 OED Würzburg 58 56,98 61 59,35 65 63,60 OED Amberg 45 43,35 46 44,91 47 45,11 OED Weiden 37 35,26 36 34,35 38 35,89 OED Regensburg 62 61,73 61 61,00 60 59,75 OED Passau 43 42,83 44 43,85 44 43,85 OED Landshut 38 37,39 44 42,75 46 44,85 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5321 Für die finanzielle Ausstattung wird vom Polizeipräsidium Oberfranken den OED ein eigenes Budget zur Bewirtschaftung zugewiesen. Die Bedarfsplanung erfolgt im Vorfeld durch das Präsidium in Abstimmung mit den OED. Im Übrigen obliegt es den jeweiligen Polizeipräsidien, über die ihnen zugewiesenen Budgets, die grundsätzlich auch den Finanzbedarf der OED mit beinhalten, eine ausreichende finanzielle Ausstattung dieser Dienststellen zu gewährleisten. Stand Dezember 2012 Stand Dezember 2013 Stand Dezember 2014 OED Straubing 58 55,85 59 58,63 52 51,16 OED Erding 49 48,34 46 45,52 46 44,92 OED Fürstenfeldbruck 36 36,00 37 37,00 34 33,90 OED Ingolstadt 60 58,97 59 58,12 62 61,62 OED Weilheim 41 40,83 43 42,83 48 47,85 OED Rosenheim 59 58,23 60 59,25 62 60,00 OED Traunstein 54 53,51 58 57,50 61 60,25 OED Kempten4 20 20,00 24 24,00 53 53,00 OED Neu-Ulm4 23 21,55 22 21,25 50 49,25 PI Ergänzungsdienste Augsburg5 47 47,00 40 40,00 41 40,50 4 Zum 1. März 2014 wurden die o. g. Dienststellen auch beim PP Schwaben Süd/West zu OED zusammengefasst. 5 Beim PP Schwaben Nord sind die relevanten Dienststellen bislang nicht in OED zusammen gefasst.