Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 13.01.2015 Staatliche Grundstücke für die Erstellung von Unterkünften für Asylbewerber Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit unterstützt die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) die Kommunen bei der Beschaffung von geeigneten Flächen für die Errichtung von Asylbewerberunterkünften ? 2. Haben Kommunen sich bereits an die IMBY gewandt, um Flächen zu diesem Zweck zu erwerben? 3. Wenn ja, welche waren das (aufgelistet nach Regierungsbezirk )? 4. Hat die IMBY von sich aus Kontakt zu Kommunen aufgenommen , um den Gemeinden, Städten oder Landkreisen Flächen für diesen Zweck anzubieten? 5. Wenn ja, welche waren das (aufgelistet nach Regierungsbezirk )? 6. Wenn nein, warum nicht? 7. In wie vielen der Fälle, in denen entweder Kommunen an die IMBY herangetreten sind oder die IMBY sich an die Kommune gewandt hat, waren die Verhandlungen erfolgreich ? 8. Welche Gründe waren für die Misserfolge ausschlaggebend ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.02.2015 1. Inwieweit unterstützt die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) die Kommunen bei der Beschaffung von geeigneten Flächen für die Errichtung von Asylbewerberunterkünften ? Die Aufgaben der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), die als kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaates Bayern im Sinn des Art. 26 Abs. 1 BayHO errichtet wurde, sind in Art. 9 a Abs. 2 bis 4 des Haushaltsgesetzes 2005/2006 definiert. Aufgabenschwerpunkt der Immobilien Freistaat Bayern bezüglich der Unterbringungsfragen im Zusammenhang mit Asylbewerbern sind die staatlichen Unterbringungsbedarfe. Sie ist unter Einsatz erheblicher personeller Ressourcen dabei , Lösungen für die Unterbringung der Erstaufnahmeeinrichtungen zu finden. Weiterhin ist die IMBY grundsätzlich zuständig für die Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften. Um eine größtmögliche Flexibilisierung und Verfahrensvereinfachung zu erreichen, hat die IMBY bereits Mitte des Jahres 2013 den Regierungen Vollmachten erteilt, damit diese Unterbringungsbedarfe vom fachlich zuständigen Bedarfsträger in eigener Zuständigkeit im Anmietungswege gedeckt werden können. Die dezentralen Unterbringungen stellen dagegen keine staatliche Aufgabe dar; eine Zuständigkeit der Immobilien Freistaat Bayern ist damit nicht gegeben. Die IMBY bietet geeignete Liegenschaften zeitgleich der jeweiligen Regierung und dem jeweiligen Landkreis/der kreisfreien Stadt an. 2. Haben Kommunen sich bereits an die IMBY gewandt, um Flächen zu diesem Zweck zu erwerben? Ja. 3. Wenn ja, welche waren das (aufgelistet nach Regierungsbezirk )? Der Landkreis Starnberg (Regierungsbezirk Oberbayern) hat allgemein angefragt, ob Räumlichkeiten an im Landkreis tätige Träger der Jugendhilfe zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vermietet oder veräußert werden können. Die IMBY hat ein Anwesen zur vorübergehenden Anmietung angeboten. 4. Hat die IMBY von sich aus Kontakt zu Kommunen aufgenommen, um den Gemeinden, Städten oder Landkreisen Flächen für diesen Zweck anzubieten? Ja. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5349 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5349 5. Wenn ja, welche waren das (aufgelistet nach Regierungsbezirk )? Anschrift / Flurstück Oberbayern Kochel-Walchensee, Daningsbachweg 23 Wolfratshausen, Gipsenweg 23 Wolfratshausen, Königsdorfer Str. 17 Bad Heilbrunn, Kocheler Straße 25 Bischofswiesen, Hauptstr. 130 Bad Reichenhall, Klosterstr. 6 Bad Reichenhall, Traunfeldstr. 11 Freilassing, Schulstr. 6 Anzing, Wendelsteinstr. 8 Anzing, Parkstr. 82 Großmehring, Sudetenstraße 38a, Großmehring, Sudetenstraße 64 Isen, Georg-Escherich-Str. 4 FFB, Dachauer Straße 50 Grainau, Am Rain 1 Garmisch-P. Gernackerstr. 11 Dießen, Jägerstr. 2 StBA Landberg, Geschwister-Scholl-Str. Schliersee, Siedlung am Hennerer (2 DHH) Grasbrunn, Forstwirt 3+4 Hofolding, Sauerlacher Straße 4–10, Feldafing, Hans-Albers-Str. 6 Etterschlag, Inninger Str. 138 Reit im Winkl, Gänsbachstr. 28 Ruhpolding, Waldbahnstr. 19 Rottau, Hackenstr. 111,113 Grassau, Gedererweg 4 Schongau, Lechvorstadt 16 u. 18 85049 Ingolstadt, Ettinger Str. 85 Gem. Bichl, Fl.Nr. 845/6 Mittenwald, Nähe Innsbrucker Straße / FlSt 2834/216 Landsberg a. Lech, FlSt. 4052 Landsberg a. Lech, FlSt. 3016 Landsberg a. Lech, FlSt. 3977 Neubiberg, Nähe Äußere Hauptstraße/ FlSt 127 Aschheim, Karl-Hammerschmidt-Straße 30/Fl.Nr 363/14 Freising, Krautgarten Wiesen / FlSt 338 Berg, Nähe Lüderitzweg / FlSt 7 Berg, Nähe Sonnleitenweg FlSt 7/1 Berg, Sattlerfeld FlSt 8 Oberschleißheim Fl.Nr. 206 u. 36/6 Seeshaupt, Fl.Nr. 455, 455/1, 456, 456/6, 501/4 Laufen, Fl.Nr. 528 Markt Schwaben, Fl.Nr. 933 Gmund am Tegernsee, Fl.Nrn. 1342 und 1428/51 Miesbach, Fl.Nr. 596, Am Gschwendt Niederbayern Eggenfelden, Pfarrkirchner Str. 73 Grafenau, Hauptstraße 20 (ehem. Polizeigeb.) Schaufling, „Hütte auf der Rusel“, Tlfl. aus 3497 Gem. Schaufling Straubing, Fl.Nrn. 2741/9, 2741/13, Gem. Straubing Schaufling, Ruselstraße 105 / Fl.Nr. 3497 Gemarkung Lalling Phlippsreut, Fl.Nr. Tlfl. aus 1032/0, Gem. Annathal Gem. Lindberg, Baugrundstück, Spiegelhütte, Fl.Nr. 1077/64 Anschrift / Flurstück Lindberg-Buchenau Fl.Nr. 963/19, Baugrundstück Lindberg-Buchenau Fl.Nr. 635/69, Gemarkung Lindberg, Baugrundstück Oberpfalz 92676 Eschenbach, Obere Schlossgasse 1 92676 Eschenbach, Karlsplatz 36 Oberfranken Angebote werden vss. im 1. Quartal 2015 übersandt Mittelfranken Feuchtwangen, Industriestraße 1 Windelsbach, Nordenberg 2 Dinkelsbühl, Föhrenberggasse 30 Uffenheim, Ansbacher Straße 11–13 Alfeld, Lieritzhöfer Straße 13 Unterfranken 97779 Bad Brückenau, ehem. LRA-Anwesen Kirchgasse 6 97708 Bad Bocklet-Steinach, ehem. Forstamtsanwesen, Riemenschneiderstraße 37 9126 Maroldswaisach, ehem. Forstdienstanw., Finkenherdsiedlung 13 97318 Kitzingen, ehem. Gesundheitsamtsanwesen, Bismarckstraße 7 97848 Rechtenbach, ehem. Forstdienstanw., Obere Siedlung 37 97833 Frammersbach, ehem. Forstmietanw., Waldschlossstr. 48 ehem. Forstmietanw. Zeiläckerweg 2, 97816 Lohr-Sackenbach 97453 Schonungen-Löffelsterz, ehem. Forstdienstanwesen, Ebertshäuser Straße 14 97453 Schonungen, Nachlassanwesen, Sattlerstraße 21 97903 Collenberg-Fechenbach, Nachlassanwesen Schloßstraße 30 97204 Höchberg (Fl.Nrn. 3707/1, 3707/10 Gem. Höchberg), Fasanenstraße Schwaben Angebote werden derzeit noch vorbereitet und in Kürze übersandt Darüber hinaus sind noch weitere Angebote in Vorbereitung. So konnten Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke ) noch nicht benannt werden, weil z. B. bereits eine vertiefte Prüfung durch die Regierungen eingeleitet wurde oder aber anderweitige Staatsbedarfsprüfungen noch ausstehen. 6. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 7. In wie vielen der Fälle, in denen entweder Kommunen an die IMBY herangetreten sind oder die IMBY sich an die Kommune gewandt hat, waren die Verhandlungen erfolgreich? In sieben Fällen. 8. Welche Gründe waren für die Misserfolge ausschlaggebend ? Für eine Vielzahl der zu Frage 5 aufgelisteten Immobilien liegen noch keine oder keine abschließenden Rückmeldungen von kommunaler Seite vor bzw. es erfolgen noch Abstimmungen . Soweit von kommunaler Seite kein Interesse an den angebotenen Immobilien bestand, wurde dies wie folgt begründet: Drucksache 17/5349 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – Lage, Größe, Beschaffenheit oder Zustand der Immobilie – Brandschutzgründe – fehlende Eignung – kein Bedarf – fehlendes Baurecht (Träger der Planungshoheit) – befürchteter Widerstand der Bewohner – zu geringe Kapazität / kein Betreiber in ländlicher Region – zu hohe Umbau-/Sanierungskosten Teilweise wurden von kommunaler Seite keine Gründe genannt , weshalb an einer angebotenen Immobilie kein Interesse bestand.