Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 09.12.2014 Sicherheitssituation in der Bayernkaserne München und deren Außenstellen In den vergangenen Wochen wurde immer wieder über gewalttätige Ausschreitungen des überforderten Sicherheitspersonals gegenüber Flüchtlingen berichtet. Einige wurden zur Anzeige gebracht. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Fälle von gewalttätigen Vorgängen oder unterlassener Hilfeleistung durch das Sicherheitspersonal sind seit 2010 bekannt geworden? b) Wie viele dieser Fälle wurden im gleichen Zeitraum von der Polizei erfasst? c) Wie ist sichergestellt, dass sich Flüchtlinge anonym über Fehlverhalten seitens des Sicherheitspersonals beschweren können? 2. a) Welchen Standards hinsichtlich Schulung/Entlohnung haben sich die in der Bayernkaserne und deren Außenstellen eingesetzten Sicherheitsdienste verpflichtet ? b) Schreiben diese Sicherheitsdienste selbst Subkontrakte aus? c) Wie werden Sicherheitsunternehmen/Subunternehmen auf die Qualität ihrer Dienstleistung hin geprüft? 3. a) Wurden auch Firmen, die keine Wachfirmen nach § 34 a Gewerbeordnung sind, mit Ordnungs- und Bewachungsaufgaben beauftragt? b) Wenn ja, welcher Art waren diese Aufgaben? c) Wurden bei diesen Firmen Voraussetzungen analog den Voraussetzungen in der Bewachungsverordnung geprüft? 4. a) Wie viele mit Sicherheits- und Bewachungsaufgaben beauftragte Mitarbeiter befinden sich in der Bayernkaserne (und deren Außenstellen), die regelmäßig im Einsatz sind? b) Sind Rundgänge über das Gelände durch dieses Personal vorgesehen? c) Wenn ja, wie weit können diese Rundgänge aufgrund des Personalschlüssels überhaupt sichergestellt werden ? 5. a) Welche Ansprüche werden an die Beschäftigten der Sicherheitsdienste/Subunternehmen gestellt hinsichtlich Kenntnissen der deutschen Sprache (Mehrsprachigkeit , Führungszeugnissen)? b) Verfügen alle bei den Sicherheitsunternehmen oder deren Subunternehmen Beschäftigten über schriftliche Arbeitsverträge? 6. a) Inwiefern finden vor Ort regelmäßige Schulungen der im Sicherheitsdienst eingesetzten Personen für den Umgang mit durch Krieg und Flucht traumatisierten Menschen statt? b) Wurde das Sicherheitspersonal interkulturell, in Hinblick auf deeskalierende Konfliktlösung oder verwandte Bereiche geschult? c) Erhält das Sicherheitspersonal die Möglichkeit der Mediation ? 7. a) In welchen Situationen dürfen im Sicherheitsdienst eingesetzte Personen Gewalt einsetzen? b) Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen im Sicherheitsdienst eingesetzte Personen Gewalt einsetzen? c) Wie lässt es sich rechtfertigen, dass es nach Medienund Zeugenberichten zu dem präventiven Einsatz von körperlicher Gewalt gekommen ist? 8. Sind Rückzugsmöglichkeiten/Pausenräume für die Sicherheitsleute im ausreichenden Maß vorhanden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einverständnis mit dem StMI wie folgt beantwortet: Zur Vorbemerkung: Die angesprochenen Presse- und Medienberichte haben sich nach den entsprechenden polizeilichen Ermittlungen als unzutreffend erwiesen. Einige Asylbewerber haben die von ihnen zunächst erhobenen Vorwürfe zurückgezogen oder relativiert. Im Übrigen sind noch nicht alle Ermittlungsverfahren abgeschlossen. 1. a) Wie viele Fälle von gewalttätigen Vorgängen oder unterlassener Hilfeleistung durch das Sicherheitspersonal sind seit 2010 bekannt geworden? Es werden keine Statistiken seitens der Verwaltung zu „gewalttätigen Vorfällen“ in der Aufnahmeeinrichtung München geführt. Nach Einschätzung der vor Ort tätigen Mitarbeiter kommt es aber mehrmals pro Woche zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern. Der Wachdienst ist insofern beauftragt, deeskalierend einzugreifen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5350 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5350 und beim Verdacht auf Straftaten (z. B. Körperverletzung oder Beleidigung) konsequent die Polizei hinzuzuziehen. Sollte es zu Fehlverhalten des Wachdienstes kommen, so geht die Verwaltung dem konsequent nach, konfrontiert den Wachdienst (z. B. in regelmäßigen Jour fixen) damit und wirkt auf ein sofortiges Abstellen dieses Verhaltens hin. Bei einem strafrechtlichen Verdacht wird dies auch zur Anzeige gebracht bzw. werden die betroffenen Asylbewerber gebeten , ebenfalls Anzeige zu erstatten bzw. eine entsprechende Aussage zu machen. b) Wie viele dieser Fälle wurden im gleichen Zeitraum von der Polizei erfasst? Vorbemerkung: Zur Durchführung der Auswertung wurden Straftaten gegen das Leben, Roheitsdelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung sowie der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, jeweils einschließlich des Versuchs, mit einbezogen. Die Auswertung umfasst den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 08.12.2014 (Antragsdatum). Der Anfrage entsprechend wurde abgefragt, wie viele Vorgänge bei der Polizei erfasst wurden. Insofern handelt es sich um eine Einlaufstatistik, die den Stand der Ermittlungen bei Anzeigenaufnahme widerspiegelt . Es kann jedoch keine Aussage dazu gemacht werden , in wie vielen Fällen es zu einer Verurteilung gekommen ist bzw. die Anzeige zurückgezogen oder das Verfahren eingestellt wurde. Vorgänge, bei denen der Täter nicht bekannt ist, wurden nicht berücksichtigt, da hier eine verlässliche Zuordnung zur bezüglichen Berufsgruppe (Sicherheitspersonal ) des Täters nicht möglich ist. Die Bayernkaserne befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (PP) München, die Dependancen verteilen sich auf die Zuständigkeitsbereiche des Polizeipräsidiums München und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Für die in den Zuständigkeitsbereich des PP München fallende Bayernkaserne und die dort angesiedelten Außenstellen wurden zu den Anfragekriterien insgesamt 27 Fälle erfasst. Es handelt sich hierbei um 26 Körperverletzungsdelikte und 1 Nötigung. Für die in den Zuständigkeitsbereich des PP Oberbayern Nord fallende Außenstellen wurden durch das PP Oberbayern Nord zu den Anfragekriterien keine Fälle erfasst. c) Wie ist sichergestellt, dass sich Flüchtlinge anonym über Fehlverhalten seitens des Sicherheitspersonals beschweren können? Die Asylbewerber können sich jederzeit sowohl an das in den Einrichtungen tätige Verwaltungspersonal als auch an die Asylsozialbetreuung wenden, die wiederum Rückmeldung an die Verwaltung gibt. Davon abgesehen besteht, wie in Antwort 1 a schon dargelegt, für den Asylbewerber auch jederzeit die Möglichkeit, sich selbst an die Polizei zu wenden . 2. a) Welchen Standards hinsichtlich Schulung/Entlohnung haben sich die in der Bayernkaserne und deren Außenstellen eingesetzten Sicherheitsdienste verpflichtet? Die Beauftragung eines Wachdienstes wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage einer Ausschreibung bzw. eines Vergabeverfahrens vorgenommen. Im Rahmen des Auftrags wurden insbesondere eine Beschei- nigung nach § 34 a Gewerbeordnung und die Vorlage eines Führungszeugnisses für jeden eingesetzten Mitarbeiter verlangt. Daneben ist das jeweils für den Standort beauftragte Wachunternehmen auch verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden (ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile interkulturelle Kompetenz, Kulturstandards , kulturelle Grundorientierung, Umgang mit Stereotypen ) und einen Nachweis für diese Schulung jährlich vorzulegen. b) Schreiben diese Sicherheitsdienste selbst Subkontrakte aus? Grundsätzlich ist gemäß der Ausschreibung (mit Ausnahme von sog. Betreibermodellen) die Beauftragung von Subunternehmern ausgeschlossen. Da aber infolge der stark angestiegenen Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtung München und einiger neuer Standorte die beauftragten Sicherheitsdienste nicht immer alle erforderlichen Stellen sofort mit unmittelbar eigenem Personal besetzen konnten, wurde in Absprache mit den Verwaltungen ein Einsatz von Subunternehmern akzeptiert – für diese gelten aber dieselben Anforderungen wie für das Stammpersonal. c) Wie werden Sicherheitsunternehmen/Subunternehmen auf die Qualität ihrer Dienstleistung hin geprüft? Die Arbeit der beauftragten Wachunternehmen wird, wie oben bereits erwähnt, durch eigenes Personal und im Falle von Betreibermodellen zusätzlich durch den beauftragten Dienstleiter überprüft. Insbesondere muss von jedem Wachdienstmitarbeiter im Regelfall schon vor Dienstantritt, spätestens aber kurze Zeit danach, ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Gibt es Grund zu Beanstandung, wird das Wachunternehmen unmittelbar aufgefordert, den betreffenden Mitarbeiter nicht weiter im Bereich der Aufnahmeeinrichtung München einzusetzen. 3. a) Wurden auch Firmen, die keine Wachfirmen nach § 34 a Gewerbeordnung sind, mit Ordnungs- und Bewachungsaufgaben beauftragt? Nein, gemäß der Vergabe bzw. des Auftrags ist für jeden Mitarbeiter mindestens eine Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung Voraussetzung. b) Wenn ja, welcher Art waren diese Aufgaben? c) Wurden bei diesen Firmen Voraussetzungen ana- log den Voraussetzungen in der Bewachungsverordnung geprüft? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3 a. 4. a) Wie viele mit Sicherheits- und Bewachungsaufgaben beauftragte Mitarbeiter befinden sich in der Bayernkaserne (und deren Außenstellen), die regelmäßig im Einsatz sind? Die Anzahl des Sicherheits- bzw. Bewachungspersonals ist nicht geregelt und steht nicht unbedingt im direkten Zusammenhang mit der Größe der Einrichtung, sondern wird individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage des Objekts, der Form der Unterbringung oder auch der Belegungsdichte. Wenn man Tag- und Nachtschichten addiert, sind derzeit im Zuständigkeitsbereich der Erstaufnahmeeinrichtung München 289 Personen für die Sicherheit eingesetzt. Drucksache 17/5350 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 • Bayernkaserne Auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne sorgen 69 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Tagschicht und 51 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Nachtschicht für die notwendige Sicherheit. Der signifikante Unterschied zwischen dem eingesetzten Personal in der Tag- und der Nachtschicht erklärt sich dadurch, dass nachts keine Asylbewerber auf Transfer gehen und deshalb das dafür eingesetzte Sicherheitspersonal entbehrlich ist. • Baierbrunnerstraße 14 Auf dem Gelände des Ankunftszentrums in den Räum- lichkeiten der Baierbrunnerstraße 14 sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht 21 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eingesetzt. • Dep. Funkkaserne Jeweils 3 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. McGraw-Kaserne Jeweils 5 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. St.-Veit-Straße Jeweils 2 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Messeparkplatz Ost Jeweils 3 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Am Moosfeld Jeweils 11 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Not-AE Arbeiterwohnheim Georg-Reismüller-Straße Jeweils 2 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Not-AE Germering Jeweils 6 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Manchinger Straße Ingolstadt Jeweils 3 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Max-Immelmann-Kaserne Manching Jeweils 12 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Jeweils 12 Mitarbeiter sind sowohl in der Tag- als auch in der Nachtschicht für die Sicherheit und Bewachung eingesetzt . • Dep. Maria-Ward-Schule Eichstätt Auf diesem Gelände der Dependance sind in der Tag- schicht 5 und in der Nachtschicht 4 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eingesetzt. b) Sind Rundgänge über das Gelände durch dieses Personal vorgesehen? Rundgänge (im Außengelände wie den Gebäuden, mindestens 2 Personen pro Rundgang) sind Bestandteil des Auftra- ges und dementsprechend auch in den Personalschlüssel im Rahmen der Auftragsvergabe eingerechnet. c) Wenn ja, wie weit können diese Rundgänge aufgrund des Personalschlüssels überhaupt sichergestellt werden? Vgl. Antwort zu Frage 4 b. 5. a) Welche Ansprüche werden an die Beschäftigten der Sicherheitsdienste/Subunternehmen gestellt hinsichtlich Kenntnissen der deutschen Sprache (Mehrsprachigkeit, Führungszeugnissen)? Wichtigstes Kriterium ist ein Führungszeugnis. An Eignungskriterien wird im Rahmen der Auftragsvergabe erwartet , dass der Auftragnehmer nur Mitarbeiter einsetzt, die den besonderen Anforderungen dieses Dienstes psychisch und physisch gewachsen sind und insbesondere mit Kommunikationsproblemen , Sprachbarrieren sowie Personen aus unterschiedlichen Kulturen mit oft fremden Verhaltensweisen und Wertvorstellungen umgehen können. Außerdem bestehen die unter Antwort zu Frage 2 a bereits dargelegten Anforderungen (interkulturelle Kompetenz etc.). Die deutsche Sprache muss in Wort und Schrift beherrscht werden, eine echte Mehrsprachigkeit ist aber keine Voraussetzung. b) Verfügen alle bei den Sicherheitsunternehmen oder deren Subunternehmen Beschäftigten über schriftliche Arbeitsverträge? Dies betrifft zunächst die Verantwortungssphäre des beauftragten Wachunternehmens. Im Rahmen des Vergabeverfahrens verpflichtet sich das Wachunternehmen aber (schriftliche Verpflichtungserklärung schon mit Angebotsabgabe, d. h. vor Zuschlag), für die Beschäftigung der Sicherheitsmitarbeiter einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des BUNDESVERBANDES DEUTSCHER SICHERHEITSUNTERNEHMEN (BDWS) enthalten muss. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen nach dem jeweilig gültigen Mantel- und Lohntarif bezahlt werden. Der Auftraggeber (Freistaat Bayern /Regierung von Oberbayern) ist berechtigt, dies bei den eingesetzten Mitarbeitern stichprobenartig zu kontrollieren. 6. a) Inwiefern finden vor Ort regelmäßige Schulungen der im Sicherheitsdienst eingesetzten Personen für den Umgang mit durch Krieg und Flucht traumatisierten Menschen statt? Eine entsprechende Qualifikation und Fortbildung der Wachdienstmitarbeiter ist gemäß Ausschreibung originäre Aufgabe des beauftragten Unternehmens (vgl. Antwort zu Frage 2 a). Die Verwaltung steht den jeweiligen Wachdienstunternehmen zudem begleitend und unterstützend zur Verfügung . b) Wurde das Sicherheitspersonal interkulturell, in Hinblick auf deeskalierende Konfliktlösung oder verwandte Bereiche geschult? c) Erhält das Sicherheitspersonal die Möglichkeit der Mediation? Vgl. Antwort zu Frage 6 a. 7. a) In welchen Situationen dürfen im Sicherheitsdienst eingesetzte Personen Gewalt einsetzen? Es gibt keine Sonderregelungen für den Einsatz von Gewalt für Wachdienstunternehmen – es gelten damit die Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5350 allgemeinen rechtlichen Grundsätze, insbesondere bzgl. Notwehr (§ 32 des Strafgesetzbuches (StGB)) und Nothilfe (§ 34 StGB). b) Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen im Sicherheitsdienst eingesetzte Personen Gewalt einsetzen ? Gemäß den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, vgl. Antwort zu Frage 7 a. c) Wie lässt es sich rechtfertigen, dass es nach Medien - und Zeugenberichten zu dem präventiven Einsatz von körperlicher Gewalt gekommen ist? Ein Gewalteinsatz ist nur nach den Grundsätzen von Notwehr und Nothilfe und damit nur aufgrund eines bestimmten Anlasses in einer Notwehr- bzw. Nothilfesituation zulässig. Siehe hierzu die Ausführungen zur Vorbemerkung. 8. Sind Rückzugsmöglichkeiten/Pausenräume für die Sicherheitsleute im ausreichenden Maß vorhanden ? Dem Wachdienst stehen in jeder Einrichtung eigene Aufenthaltsräume zur Verfügung.