Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.12.2014 Breitbandversorgung von Schulen in Niederbayern Vor dem Hintergrund des freiwilligen Breitbandförderprogramms mit dem Ziel einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s für jede interessierte bayerische Gemeinde frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Mindestbandbreite können die Schulen in Nie- derbayern derzeit nutzen (namentlich und aufgeschlüsselt nach Schultypen, Landkreisen und kreisfreien Städten )? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen derzeit Internet im Unterricht (aufgeschlüsselt nach Mindestbandbreite , Schultypen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Wie viele Computerarbeitsplätze stehen den Schülerinnen und Schülern im Unterricht anteilig zur Verfügung? 4. Wie alt sind diese Geräte (aufgeschlüsselt nach Schultypen , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.02.2015 Vorbemerkung: Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung und Netzanbindung der Schulen in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers. Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Darüber hinaus ist zur Beantwortung zwischen „von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite“ und „von den Schulen technisch nutzbare Bandbreite“ zu differenzieren (vgl. auch die Antwort des Staatsministeriums vom 25.03.2014 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Karl, Drs. 17/1227, sowie die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums vom 13.10.2014 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Karl, Drs. 17/3541). In der alljährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung der Schulen (IT-Umfrage) wird die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite abgefragt. Die vor Ort technisch nutzbare Bandbreite, die anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken der einzelnen, nicht alle dem Staatsministerium bekannten Netzwerkbetreiber ermittelbar wäre, kann höher liegen als die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite. 1. Welche Mindestbandbreite können die Schulen in Niederbayern derzeit nutzen (namentlich und aufgeschlüsselt nach Schultypen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zur Beantwortung der Frage wird die Rückmeldung der Schulen aus der IT-Umfrage 2014 (Stand: August 2014) verwendet , in der die Schulen die tatsächlich genutzte Bandbreite angegeben haben. Hierzu werden die Antwortkategorien aus der IT-Umfrage verwendet; eine feinere Differenzierung der Bandbreite „mehr als 16 MBit/s“ ist in der IT-Umfrage 2014 noch nicht erfolgt. Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst kommt im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht die Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Eine namentliche Auflistung könnte ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen ermöglichen , ohne dabei jedoch die genauen technischen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Darüber hinaus beruhen die Daten auf den Rückmeldungen der Schulen aus der alljährlichen IT-Umfrage, die im Vertrauen darauf beantwortet wird, dass keine Einzelfallbetrachtungen , sondern nur summarische Auswertungen vorgenommen werden. Schließlich kann die gelieferte Datenqualität seitens des Staatsministeriums im Einzelfall nicht überprüft werden. Aus diesen genannten Gründen erfolgt keine namentliche Auflistung der Schulen nach der tatsächlich genutzten Bandbreite. Um Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht zu ermöglichen, wurde darüber hinaus eine Aufschlüsselung nach Schularten auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte nicht vorgenommen. Die folgenden Daten beziehen sich nur auf die Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Niederbayern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2015 17/5354 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5354 Aufschlüsselung nach Schularten: tatsächlich genutzte Bandbreite Keine Angabe bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s mehr als 16 MBit/s Grundschule 3 9 58 80 107 5 Mittelschule - 1 12 33 67 5 Realschule - - - 8 19 1 Gymnasium - - 1 5 17 5 Förderzentrum - - 2 6 15 1 Berufliche Schule - - 3 26 31 1 Aufschlüsselung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: tatsächlich genutzte Bandbreite Keine Angabe bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s mehr als 16 MBit/s Landshut/ Stadt - - 5 6 16 - Passau/Stadt - - 5 7 7 1 Straubing/ Stadt 1 - 1 6 17 - Deggendorf - - 8 20 22 3 DingolfingLandau - - 1 10 19 2 FreyungGrafenau 1 3 9 13 14 3 Kelheim - 1 5 12 24 1 Landshut/ Land 1 - 10 18 29 1 Passau/ Land - 1 12 22 34 5 Regen - 1 5 13 22 - Rottal-Inn - 1 5 19 29 - StraubingBogen - 3 10 12 23 2 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen derzeit Internet im Unterricht (aufgeschlüsselt nach Mindestbandbreite , Schultypen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da der Einsatz des Internets im Unterricht in der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft liegt und Daten dem Staatsministerium nicht vorliegen. Von einer gesonderten Erhebung an den Schulen wird abgesehen, um diese nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten. 3. Wie viele Computerarbeitsplätze stehen den Schülerinnen und Schülern im Unterricht anteilig zur Verfügung ? In der IT-Umfrage (vgl. o. die Antwort zu Frage 1) wird erhoben , wie viele Rechner an den einzelnen Schulen vorhanden sind. Dabei wird lediglich differenziert zwischen Rechnern, die in der Verwaltung zum Einsatz kommen, und Rechnern, die im pädagogischen Bereich (Computerraum, Klassenzimmer, Fachräume und sonstige Einsatzorte wie Lehrsammlungen, Lehrerzimmer usw.) verwendet werden. Insgesamt stehen für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft 29.920 Computerarbeitsplätze im pädagogischen Bereich zur Verfügung. Die genannte Zahl kann Doppelzählungen enthalten, da manche Schulen Geräte anderer Schulen mitbenutzen (beispielsweise eine Grundschule nutzt Geräte der im gleichen Schulgebäude befindlichen Mittelschule). Im Schuljahr 2013/14 wurden insgesamt 129.714 Schülerinnen und Schüler an den an der IT-Umfrage 2014 teilnehmenden öffentlichen Schulen unterrichtet. Damit stand für durchschnittlich ca. 4,3 Schülerinnen und Schüler ein Computerarbeitsplatz im pädagogischen Bereich zur Verfügung. 4. Wie alt sind diese Geräte (aufgeschlüsselt nach Schultypen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? In der IT-Umfrage 2014 wurde die Beschaffung der Computer nach folgenden Zeitkategorien erhoben: „bis 2010“, „2011“, „2012“, „ab 2013“. Um keine Rückschlüsse auf Einzelschulen zu ermöglichen (siehe auch die Antwort zu Frage 1), wurde eine Aufschlüsselung nach Schularten auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte nicht vorgenommen. Die in den folgenden Tabellen genannten Zahlen enthalten keine Doppelzählungen (im Gegensatz zur Antwort zu Frage 3), da in der Kategorie „Mitbenutzung von Computern “ nicht das Jahr der Beschaffung der mitbenutzten Geräte erfasst wird. Aufschlüsselung nach Schularten: Anschaffung bzw. Herstellung der Computer bis 2010 2011 2012 ab 2013 Grundschule 4 412 495 586 534 Mittelschule 4 597 688 1 009 862 Realschule 2 340 271 649 437 Gymnasium 1 977 543 497 580 Förderzentrum 764 67 84 140 Berufliche Schule 2 971 561 697 792 Aufschlüsselung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: Anschaffung bzw. Herstellung der Computer bis 2010 2011 2012 ab 2013 Landshut/ Stadt 1 622 222 228 239 Passau/Stadt 1 048 214 393 106 Straubing/Stadt 934 189 190 182 Deggendorf 1 520 325 553 398 DingolfingLandau 1 141 187 179 368 FreyungGrafenau 1 239 121 274 147 Kelheim 1 291 177 318 341 Landshut/Land 1 469 317 282 481 Passau/Land 2 391 230 328 286 Regen 1 275 222 301 240 Rottal-Inn 1 913 343 227 357 Straubing-Bogen 1 218 78 249 200