c) Welches Gefährdungspotenzial haben die belasteten Spielsachen für Kinder und Jugendliche (bitte um Aufschlüsselung nach Schadstoffen)? 4. Durch welche Maßnahmen ist derzeit die Einhaltung der in Deutschland geltenden Grenzwerte durch die bayerischen Behörden sichergestellt, wenn die Spielzeuge oder einzelne Bestandteile zu deren Herstellung a) aus anderen EU-Ländern oder b) aus Drittländern außerhalb der EU eingeführt werden? 5. a) Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen seitens der Staatsregierung gegen Händler und Unternehmen, die schadstoffbelastetes Kinderspielzeug in Umlauf bringen ? b) Wie oft wurden Sanktionen seit 2009 ausgesprochen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Typ der Sanktion)? c) Wie hoch ist der Anteil an aus dem Verkehr gezogen Spielwaren seit 2009 (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 6. a) Wie (Veröffentlichungsform/Häufigkeit) werden die bayerischen Untersuchungsergebnisse zur Verfügung gestellt? b) Wie viel Personal steht für die Beprobung von Spielzeug zur Verfügung? c) Wie werden Verbraucher/-innen über nachgewiesene Schadstoffe in Kinderspielzeug von der Staatsregierung informiert? 7. a) Gibt es bestimmte Siegel oder Kennzeichnungen, an denen Verbraucher/-innen erkennen, ob im Verkauf befindliches Kinderspielzeug frei von Schadstoffen ist? b) Wenn nicht, setzt sich die Staatsregierung für die Schaffung eines solchen Siegels ein? c) Gibt es Siegel, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und z. B. strengere Schwellenwerte für Schadstoffe vorsehen? 8. a) Welche kurzfristigen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um Verbraucher/-innen vor Produkten mit erhöhter Belastung durch Chemikalien im Weihnachtsgeschäft zu schützen, insbesondere auch im Bereich des Onlinehandels? b) Setzt sich die Staatsregierung für strengere Schwellenwerte von Schadstoffen in Kinderspielzeug ein, und wenn ja, wie? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5362 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 02.12.2014 Chemie in Kinderspielzeug Frühere Untersuchungen von Kinderspielzeug kamen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass der Schadstoffgehalt in Spielwaren erschreckend hoch ist. Eine Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2010 fand heraus, dass 8 von 10 Kinderspielzeugen stark bis sehr stark mit Schadstoffen belastet sind und dennoch in den Verkauf gelangten. Außerdem können laut einer Expertin des Bundesinstituts für Risikobewertung Kinder alleine beim Spielen im Kinderzimmer durch Hautkontakt innerhalb einer Stunde so viel Gift aufnehmen, wie es dem Rauchen von 40 Zigaretten entspricht. Bis heute hat sich die Situation nicht gebessert , wie die wiederkehrenden Berichte über zu hohe Konzentrationen von Schadstoffen deutlich zeigen. Hier ist insbesondere das Land Bayern gefragt, da die Kontrolle von Kinderspielzeug auf gesundheitsgefährdende Stoffe der Marktüberwachung obliegt, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Welcher Umsatz in Euro wird pro Jahr in Bayern mit Spielzeug erreicht? b) Welchen Anteil daran haben importierte Spielwaren aus anderen EU-Ländern (mit Aufschlüsselung nach EU-Land)? c) Aus Drittstaaten außerhalb der EU (mit Aufschlüsselung nach Land)? 2. a) Welche Einrichtungen testen in Bayern die in Verkehr gebrachten Spielsachen auf ihre Schadstoffbelastung ? b) Nach welchen Kriterien werden Händler und Hersteller für Spielzeug in Bayern zur Kontrolle ausgewählt? c) Welche Ergebnisse lieferten die Tests (bitte um Auflistung für 2013 bis 2014)? 3. a) Welche Schadstoffe werden bei den Tests von Kinder- spielzeug erfasst? b) Mit welchen Schadstoffen sind positive Funde belastet (bitte mit Auflistung für 2013 und 2014: Art des Spielzeugs und Schadstoff)? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5362 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. a) Welcher Umsatz in Euro wird pro Jahr in Bayern mit Spielzeug erreicht? Die Umsatzsteuerstatistik für Bayern gibt für das aktuell verfügbare Jahr 2012 für Spielwaren einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von ca. 2,4 Mrd. Euro an. Dies entspricht 0,25 % des steuerbaren bayerischen Umsatzes aus Lieferungen und Leistungen. WZ2008: Unterklassen für die Umsatzsteuerstatistik Steuerbarer Umsatz aus Lieferungen und Leistungen Tsd. EUR 32400 Herstellung von Spielwaren 1.202.815 46183 Vermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten 3.636 46491 Großhandel mit Spielwaren und Musikininstrumenten 938.350 47650 Einzelhandel mit Spielwaren 271.221 Steuerbarer Umsatz mit „Spielwaren“ insgesamt 2.416.022 Steuerbarer Umsatz Bayern insgesamt 958.666.025 (C)opyright 2015 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ; Stand: 12.01.2015 / 13:43:32 b) Welchen Anteil daran haben importierte Spielwaren aus anderen EU-Ländern (mit Aufschlüsselung nach EU-Land)? c) Aus Drittstaaten außerhalb der EU (mit Aufschlüsselung nach Land)? Die Außenhandelsstatistik verzeichnet im Jahr 2013 eine Einfuhr von Spielwaren und maßstabsgetreu verkleinerten Modellen im Wert von 0,8 Mrd. Euro (808.108 Tsd. Euro). Von den eingeführten Spielwaren und maßstabsgetreu verkleinerten Modellen kamen im Jahr 2013 77 % im Wert von 0,6 Mrd. Euro aus anderen EU-Ländern und 23 % im Wert von 0,18 Mrd. Euro aus Drittstaaten (Länderaufstellung siehe Anlage 1). In den Monaten Januar bis November 2014 wurden Spielwaren und maßstabsgetreu verkleinerte Modelle im Wert von 0,67 Mrd. Euro (675.373.Tsd Euro) nach Bayern eingeführt. Hiervon kamen 75,5 % aus den EU-28-Ländern und 24,5 % aus Drittländern (Länderaufstellung siehe Anlage 2). 2. a) Welche Einrichtungen testen in Bayern die in Verkehr gebrachten Spielsachen auf ihre Schadstoffbelastung ? Für die Untersuchung und Beurteilung von Spielwaren, die im Rahmen der amtlichen Überwachung gemäß Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) von Kreisverwaltungsbehörden oder gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von Gewerbeaufsichtsämtern entnommen werden , ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen (LGL) zuständig. Die Untersuchung umfasst die Erfassung bestimmter physikalischer Parameter und die chemische Prüfung auf rechtlich geregelte Inhaltsstoffe („Schadstoffe“) und auf möglicherweise bedenkliche Inhaltsstoffe. b) Nach welchen Kriterien werden Händler und Hersteller für Spielzeug in Bayern zur Kontrolle ausgewählt ? Die Proben werden in der Regel als Planproben im Handel oder bei Herstellern bzw. Importeuren nach einem vom LGL vorgegebenen Plan mit gelisteten Produkten entnommen. Hier liegt der Schwerpunkt oft auf Produkten, bei denen kritische Inhaltsstoffe zu erwarten sind, oder auf Produkten von Anbietern von Restbeständen. Darüber hinaus entnehmen die Kreisverwaltungsbehörden und Gewerbeaufsichtsämter Proben, bei denen ein Verdacht vorliegt. Zudem werden Proben, die Verbraucher als Beschwerdeproben bei den Kreisverwaltungsbehörden oder Gewerbeaufsichtsämtern abgegeben haben, untersucht . Zusätzlich werden Ausstellungen und Messen in Bayern, wie z. B. die Nürnberger Spielwarenmesse, genutzt, um die ausgestellten Spielwaren zu überprüfen. Dies bietet den Vorteil, dass neueste Trends schon vor Markteinführung erkannt werden und die Hersteller beraten werden können, bevor ihre Spielwaren in den Handel kommen. c) Welche Ergebnisse lieferten die Tests (bitte um Auflistung für 2013 bis 2014)? Jahr Anzahl Proben Anzahl Untersuchungen Anzahl beanstandeter Proben 2013 525 2.309 71 (13,5 %) 2014 591 2.526 94 (15,9 %) davon: 2013 (Mehrfachbeanstandungen bei einzelnen Proben): 43 Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit des Spielzeugs 49 Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnung des Spielzeugs 2014 (Mehrfachbeanstandungen bei einzelnen Proben): 43 Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit des Spielzeugs 69 Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnung des Spielzeugs 3. a) Welche Schadstoffe werden bei den Tests von Kinderspielzeug erfasst? Bei den Untersuchungen der chemischen Beschaffenheit von Spielzeug wird häufig untersucht auf (beispielhafte Auflistung ): •   Weichmacher (verbotene Phthalate gemäß REACH) •   Elementfreisetzung  (Einhaltung  der  Grenzwerte  gemäß  der Spielzeug-Richtlinie) •   flüchtige Stoffe wie Reste von Lösemitteln in Spielzeug •   verbotene Azofarbstoffe, die cancerogene Amine abspal- ten können, in Textil- und Leder-Anteilen von Spielzeug (Verbot gemäß REACH) •   Nitrosamine in Spielzeug aus Latex wie Luftballons (Einhaltung der Grenzwerte der Spielzeug-Richtlinie) •   Formaldehyd in Spielzeug aus zusammengefügtem Holz  (Richtwert aus Norm EN 71-9) •   Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe als Verunreinigungen (derzeit Empfehlungen, ab Dezember 2015 Grenzwerte gemäß REACH) •   Konservierungsstoffe in Fingermalfarben (Grenzwerte aus  Norm EN 71-7) Drucksache 17/5362 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Mit welchen Schadstoffen sind positive Funde belastet (bitte mit Auflistung für 2013 und 2014: Art des Spielzeugs und Schadstoff)? Für Spielzeug derzeit besonders relevante Untersuchungsparameter : I. Weichmacher (verbotene Phthalate) Jahr Anzahl untersuchter Proben Anzahl wegen Weich- machern beanstandeter Proben 2013 182 13 (7,1 %) 2014 162 13 (8,0 %) Die relativ hohe Beanstandungsquote bei den verbotenen Phthalaten hat ihre Ursache in einer verdachtsorientierten Probenahme und ist nicht repräsentativ für einen allgemeinen Spielzeug-Warenkorb. Spielzeug mit verbotenen Weichmachern wird beispielsweise bei Anbietern mit Restund Altbeständen vorgefunden. II. Elementabgabe (Grenzwerte gemäß der SpielzeugRichtlinie ) Jahr Anzahl untersuchter Proben Anzahl wegen Elementabgabe beanstandeter Proben 2013 75 0 (0 %) 2014 98 0 (0 %) III. Cancerogene Amine aus verbotenen Azofarbstoffen Jahr Anzahl untersuchter Proben Anzahl wegen Azofarbstoffen beanstandeter Proben 2013 21 0 (0 %) 2014 21 0 (0 %) IV. Nitrosamine in Spielzeug aus Latex Jahr Anzahl untersuchter Proben Anzahl wegen Nitrosaminen beanstandeter Proben 2013 33 5 (15,2 %) 2014 32 2 ( 6,3 %) c) Welches Gefährdungspotenzial haben die belasteten Spielsachen für Kinder und Jugendliche (bitte um Aufschlüsselung nach Schadstoffen)? I. Phthalate in Spielzeug Bis vor einigen Jahren wurden häufig Phthalate als Weichmacher für Spielzeuge aus Weich-PVC verwendet. Kinder können Phthalate aufnehmen, wenn sie belastetes Spielzeug und Babyartikel länger in den Mund nehmen. Der Einfluss von Speichel und Körperwärme löst die Weichmacher heraus. Die Aufnahme mancher Phthalate in den Körper kann die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen . Kinder mit ihrem sich entwickelnden Organismus reagieren besonders empfindlich auf derartige Stoffe. Gemäß Art. 67 i. V. m. Anhang XVII der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist die Verwendung von Di(2-ethylhexyl )phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) einschließlich Di-isobutylphthalat (DiBP) und Benzylbutylphthalat (BBP) in Spielzeug und Babyartikeln verboten (Grenzwert 0,1 %). Drei weitere Phthalate, Diisononylphthalat (DiNP), Diisodecylphthalat (DiDP) und Dinoctylphthalat (DNOP) sind in Babyartikeln sowie in Spielzeug verboten, das von Kindern in den Mund genommen werden kann (Grenzwert 0,1 %). In den Jahren 2013 und 2014 hat das LGL in 26 Proben verbotene Phthalate nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen < 1 % und 31 %. Die Beanstandungen betrafen zumeist das Vorkommen des verbotenen Weichmachers DEHP in Spielzeug aus Kunststoff, z. B. Puppen, Spielfiguren und Spielzeugautos, in Saugnäpfen an Spielzeug, in Wasserspielzeug oder in Abziehbildern. Um bei PVC technisch eine Wirkung als Weichmacher zu erzielen, sind Weichmacher im Bereich von 15 bis 35 % einzusetzen. Wenn verbotene Phthalate verwendet wurden, ist folglich der Grenzwert 0,1 % zumeist um ein hohes Vielfaches überschritten. Diese beanstandeten Spielzeuge durften wegen der Überschreitung des Grenzwerts rechtlich nicht in den Verkehr gebracht werden. II. Nitrosamine und in Nitrosamine umsetzbare Stoffe in Spielzeug aus Latex Luftballons und in selteneren Fällen auch Greifspielzeug werden aus Natur- oder Synthesekautschuk hergestellt, wobei Dithiocarbamate und Thiurame als Vulkanisationsbeschleuniger eingesetzt werden. Hieraus können während des Vulkanisationsprozesses N-Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe entstehen. Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug sieht für Spielzeug, das zur Verwendung von Kindern unter 36 Monaten bestimmt ist oder das bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden soll, vor, dass die Migration für Nitrosamine einen Grenzwert von 0,05 mg/kg und für in Nitrosamine umsetzbare Stoffe einen Grenzwert von 1 mg/kg nicht überschreiten darf. Hiervon abweichend regelt die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011, dass Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder unter 36 Monaten, das bestimmungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund genommen werden soll, bei den insgesamt freigesetzten N-Nitrosaminen einen Grenzwert von 0,01 mg/kg und bei den freigesetzten N-nitrosierbaren Stoffen ein Limit von 0,1 mg/kg einhalten muss. Die Beanstandungen mit Gehalten an Nitrosaminen bzw. in Nitrosamine umsetzbare (N-nitrosierbare) Stoffe über den Grenzwerten betrafen Luftballons und eine Quietschfigur. Die Gehalte an flüchtigen Nitrosaminen lagen zwischen 0,035 mg/kg und 0,205 mg/kg. Der Maximalgehalt an Nnitrosierbaren Stoffen lag bei 1,42 mg/kg. 4. Durch welche Maßnahmen ist derzeit die Einhaltung der in Deutschland geltenden Grenzwerte durch die bayerischen Behörden sichergestellt, wenn die Spielzeuge oder einzelne Bestandteile zu deren Herstellung a) aus anderen EU-Ländern oder b) aus Drittländern außerhalb der EU eingeführt wer- den? Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Marktüberwachung. Dabei ist eine Unterscheidung von inländischen oder ausländischen Wirtschaftsakteuren nicht vorgesehen. Alle Spielwaren müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unterliegen somit der Marktüberwachung . Kontrollen und Probenahmen im Anwendungsbereich des LFGB erfolgen auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb). Die bayerischen Überwachungsbehörden kontrollieren anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise die Merkmale von Produkten (Laborprüfungen, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5362 physische Kontrollen, Überprüfung von Unterlagen). Dabei berücksichtigen sie die geltenden Grundsätze der Risikobewertung , eingegangene Beschwerden und sonstige Informationen . 5. a) Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen seitens der Staatsregierung gegen Händler und Unternehmen , die schadstoffbelastetes Kinderspielzeug in Umlauf bringen? Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden bestehen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und dem Chemikaliengesetz (ChemG). Beispielhaft aufgeführt seien Belehrungen, Verwarnungen , Anordnung von Produktprüfungen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie z. B. Sperrung, Sicherstellung und Anordnung von Rückrufen, Bußgeldverfahren, Strafanzeigen, Information der Öffentlichkeit. b) Wie oft wurden Sanktionen seit 2009 ausgesprochen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Typ der Sanktion)? Daten der Gewerbeaufsichtsämter: Jahr Sanktionen Ve rw ar nu ng en , B uß ge l- de r, St ra fa nz ei ge n R ev is io ns sc hr ei be n, A nh ör un ge n fr ei w ill ig e M aß na hm en de s In ve rk eh rb rin ge rs A no rd nu ng en u nd Er sa tz m aß na hm e ho he itl ic he M aß na hm en (W ar nu ng /R üc kr uf ) W ei te rle itu ng a n zu st än di ge B eh ör de n 2009 0 40 389 0 3 69 2010 0 76 309 2 1 145 2011 3 96 456 3 0 199 2012 0 68 377 4 1 194 2013 0 99 248 7 0 147 2014 Diese Daten sind noch nicht verfügbar. Aus der Datenerfassung ist nicht ersichtlich, was die Ursache für Sanktionen war. Es lässt sich nur die Gesamtsumme der eingeleiteten Maßnahmen darstellen. Dies schließt die gesamte Bandbreite wie Kennzeichnungsverstöße, Verstöße gegen Dokumentationspflichten, technische Mängel und chemische Beanstandungen ein. Daten der Kreisverwaltungsbehörden (Lebensmittelüberwachung ): Jahr Sanktionen Ve rw ar nu ng en , B uß ge l- de r, St ra fa nz ei ge n m ün dl ic he /s ch rif tli ch e B el eh ru ng en fr ei w ill ig e M aß na hm en de s In ve rk eh rb rin ge rs Ve rk eh rs ve rb ot e R üc kr uf e W ei te rle itu ng a n zu st än di ge B eh ör de n 2009 2 0 0 2 0 33 2010 1 1 0 4 1 23 2011 0 2 1 2 0 30 2012 4 0 0 3 0 45 2013 1 8 0 3 1 34 2014 2 1 0 2 0 12 Des Weiteren wurden durch die Kreisverwaltungsbehörden Rückrufe des Schnellwarnsystems RAPEX in Einzelhandelsbetrieben überwacht. c) Wie hoch ist der Anteil an aus dem Verkehr gezogenen Spielwaren seit 2009 (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Dieser Wert ergibt sich aus der Spalte „Anordnungen und Ersatzmaßnahmen“ (Tabelle Gewerbeaufsichtsämter) bzw. aus der Spalte „Verkehrsverbote“ (Tabelle Kreisverwaltungsbehörden ) aus den unter b) aufgeführten Tabellen. 6. a) Wie (Veröffentlichungsform/Häufigkeit) werden die bayerischen Untersuchungsergebnisse zur Verfügung gestellt? Untersuchungsergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden in den entsprechenden Jahresberichten bzw. unter http://www.lgl. bayern.de veröffentlicht. Rechtskräftige Untersagungsverfügungen sind der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu übermitteln. Diese veröffentlicht diese in einem zusammengefassten Bericht. Des Weiteren finden sich Rückrufe durch Hersteller im Internetportal VIS bayern (http://www.vis.bayern.de/produktsi cherheit/index.htm). b) Wie viel Personal steht für die Beprobung von Spielzeug zur Verfügung? Differenzierte Personaldaten zur Beprobung/Überwachung bezogen auf einzelne Produktgruppen liegen nicht vor. Für den gesamten Bereich der Marktüberwachung in Bayern stehen bei den Gewerbeaufsichtsämtern 44 Mitarbeiterkapazitäten zur Verfügung, im Bereich der Lebensmittelkontrolleure 509 Stellen. c) Wie werden Verbraucher/-innen über nachgewiesene Schadstoffe in Kinderspielzeug von der Staatsregierung informiert? Siehe Antwort zu 6 a. 7. a) Gibt es bestimmte Siegel oder Kennzeichnungen, an denen Verbraucher/-innen erkennen, ob im Verkauf befindliches Kinderspielzeug frei von Schadstoffen ist? b) Wenn nicht, setzt sich die Staatsregierung für die Schaffung eines solchen Siegels ein? c) Gibt es Siegel, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und z. B. strengere Schwellenwerte für Schadstoffe vorsehen? Es gibt Siegel, bei deren Vergabe Grenzwerte für Schadstoffe gelten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen . Beispielhaft für den Spielwarensektor aufgeführt seien der Blaue Engel und der Öko-Tex Standard 100. Des Weiteren gibt es das nationale GS-Zeichen, dessen Vorgaben im ProdSG geregelt sind. GS steht für Geprüfte Sicherheit. Unabhängige Prüfstellen, die einer staatlichen Überwachung unterliegen, prüfen auf Antrag des Herstellers, ob die gesetzlichen Anforderungen für das betroffene Produkt eingehalten werden. Dies schließt die geltenden Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielwaren ein. Diese Prüfung wird anhand eines Baumusters durchgeführt . Zusätzlich wird die Produktion des Produkts begutach- Drucksache 17/5362 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 tet. Das Zeichen gilt längstens 5 Jahre oder bis der Hersteller Änderungen an seinem Produkt vornimmt. In dieser Zeit ist durch die Prüfstelle die Produktion punktuell zu überwachen. Das GS-Zeichen geht im Bereich der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Bayern setzt sich dafür ein, dass ein europäisches Sicherheitszeichen entsprechend den Vorgaben des deutschen GS-Zeichens eingeführt wird. 8. a) Welche kurzfristigen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Verbraucher/-innen vor Produkten mit erhöhter Belastung durch Chemikalien im Weihnachtsgeschäft zu schützen, insbesondere auch im Bereich des Onlinehandels? Das Weihnachtsgeschäft unterliegt keinen besonderen Anforderungen an die Marktüberwachung. Die Grundregeln wurden in der Antwort zu Frage 4 dargelegt. b) Setzt sich die Staatsregierung für strengere Schwellenwerte von Schadstoffen in Kinderspielzeug ein, und wenn ja, wie? Die europäische Spielzeug-RL als maßgebliche Richtlinie für die Spielzeugsicherheit wurde 2009 von der EU neu gefasst . Hier hatte Bayern wiederholt darauf hingewiesen, dass es bei bestimmten Schwermetallen zu einer Erhöhung der Grenzwerte und damit zur Absenkung der Sicherheit von Kindern kommt. Die Bundesregierung hatte diese Hinweise aufgegriffen,und sich für strengere Grenzwerte eingesetzt, ist letztendlich jedoch von den anderen Mitgliedstaaten überstimmt worden. Daraufhin hatte die Bundesregierung unter Abstimmung mit dem Freistaat Bayern eine Notifizierung auf den Weg gebracht, um die strengeren Grenzwerte der alten RL beizubehalten . Dies hatte die Kommission abgelehnt, wogegen Deutschland Rechtsmittel eingelegt hat. Dazu ist im März 2014 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) ergangen, in dem Deutschland in Teilen Recht bekommen hat. Daraufhin hat Deutschland vor dem EUGH geklagt, da gerade bei Blei nach wie vor die Grenzwerte der alten Spielzeug -RL strenger sind. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass sämtliche Grenzwerte für Schwermetalle im Fokus bleiben. Im Bereich des Kunststoffspielzeugs setzt sich die Staatsregierung für eine Herabsetzung des Grenzwerts für die hormonell wirksame Substanz Bisphenol A in der SpielzeugRichtlinie ein bzw. für die Prüfung eines vorsorglichen Verbots . Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5362 ANLAGE Anteil an Insgesamt % WA9503 Spielzeug, maßstabgetreu verkleinerte Modelle Insgesamt 808.108 100,0 davon: Tschechische Republik (ab 1993) 406.226 50,3 Volksrepublik China 152.547 18,9 Malta 92.464 11,4 Vereinigtes Königreich 21.822 2,7 Niederlande 20.565 2,5 Frankreich 17.334 2,1 Spanien 16.476 2,0 Rumänien 11.731 1,5 Italien 11.338 1,4 Österreich 8.165 1,0 Slowakei (ab 1993) 7.180 0,9 Hongkong 6.533 0,8 Sri Lanka 4.911 0,6 Taiwan 4.496 0,6 Dänemark 3.593 0,4 Vereinigte Staaten von Amerika 2.622 0,3 Ungarn 2.327 0,3 Belgien (ab 1999) 2.228 0,3 Bosnien und Herzegowina (ab 1993) 1.873 0,2 Republik Korea 1.864 0,2 Schweiz 1.648 0,2 Polen 1.546 0,2 Schweden 1.195 0,1 Thailand 1.093 0,1 Lettland (ab 1992) 881 0,1 Vietnam 860 0,1 Indonesien 717 0,1 Mauritius 559 0,1 Luxemburg (ab 1999) 423 0,1 Bulgarien 384 0,0 Malaysia 384 0,0 Pakistan 377 0,0 Belarus (ab 05/92) 299 0,0 Japan 295 0,0 Israel 203 0,0 Ukraine (ab 05/92) 166 0,0 Philippinen 133 0,0 Slowenien (ab 05/92) 113 0,0 Portugal 92 0,0 Kanada 79 0,0 Indien 42 0,0 Marokko 41 0,0 Türkei 33 0,0 Neuseeland 30 0,0 Außenhandel Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Berichtsjahr 2013 Bundesland Bayern Einfuhr: Wert Tsd. EUR Abruf:08.01.2015 / 15:53:15, Seite 1 von 2 Drucksache 16/0000 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Seite 7 Anteil an Insgesamt % Außenhandel Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller) Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik Berichtsjahr 2013 Bundesland Bayern Einfuhr: Wert Tsd. EUR Finnland 26 0,0 Singapur 22 0,0 Griechenland 20 0,0 Litauen (ab 1992) 14 0,0 Katar 14 0,0 Ehemalige jugoslaw. Republik Mazedonien (ab 1992) 13 0,0 El Salvador 13 0,0 Trinidad und Tobago 13 0,0 Mexiko 10 0,0 Vereinigte Arabische Emirate 10 0,0 Australien 10 0,0 Kroatien (ab 05/92) 7 0,0 Kamerun 7 0,0 Südafrika 7 0,0 Peru 5 0,0 Norwegen 4 0,0 Estland (ab 1992) 4 0,0 Bangladesch 4 0,0 Russische Föderation (ab 05/92) 3 0,0 Nepal 3 0,0 Liechtenstein (ab 1995) 2 0,0 Chile 2 0,0 Bolivien 2 0,0 Honduras 1 0,0 Venezuela 1 0,0 Brasilien 1 0,0 Argentinien 1 0,0 Kambodscha 1 0,0 (8��8 ���.��� ��,0 'ULttOlnGeU 18�.��� ��,0 Quelle: Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Anmerkung: Die Außenhandelsstatistik steht nicht in Bezug zur Umsatzsteuerstatistik. Die Einfuhrumsätze sind nicht Gegenstand der Umsatzsteuerstatistik. Abruf:08.01.2015 / 15:53:15, Seite 2 von 2